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   BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89   

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https://dejure.org/1994,345
BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89 (https://dejure.org/1994,345)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1994 - VI R 109/89 (https://dejure.org/1994,345)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - VI R 109/89 (https://dejure.org/1994,345)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen - Fahrten - Kfz - Abzugsbeschränkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abzug von Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 173, 179
  • BB 1994, 635
  • BB 1994, 769
  • DB 1994, 712
  • BStBl II 1994, 422
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.11.1984 - VI R 38/83

    Werbungskosten - Ständig wechselnde Einsatzstellen - Arbeitnehmer - Arbeit an

    Auszug aus BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89
    Zwar hat der Senat im Urteil vom 2. November 1984 VI R 38/83 (BFHE 142, 389, BStBl II 1985, 139) entschieden, daß das Gebiet des Hamburger Hafens, ein Großstadtbereich oder ein Ballungsgebiet als ein abgegrenztes, in sich geschlossenes, nicht weit auseinandergezogenes und überschaubares Gebiet anzusehen ist und daß Fahrten von der Wohnung eines Arbeitnehmers zu Einsatzstellen innerhalb dieses Gebiets als Fahrten i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusehen sind.
  • BFH, 19.02.1982 - VI R 61/79

    Waldarbeiter sind in einem 11 qkm großen Revier nicht an ständig wechselnden

    Auszug aus BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89
    Ein größeres räumliches Gebiet kann nur dann als Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG qualifiziert werden, wenn es sich entweder um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt (z. B. größeres zusammenhängendes Werksgelände; s. auch BFH-Urteil vom 19. Februar 1982 VI R 61/79, BFHE 138, 175, BStBl II 1983, 466, für ein 11 qkm großes Forstrevier) oder - falls das Gelände nicht dem Arbeitgeber zugerechnet werden kann - wenn die Einsatzstellen aneinandergrenzen und in unmittelbarer Nähe zueinander liegen.
  • BFH, 05.11.1971 - VI R 184/69

    Dienstreise von Arbeitnehmern

    Auszug aus BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89
    Diese Umstände reichten nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130, und vom 11. August 1972 VI R 128/70, BFHE 107, 21, BStBl II 1972, 915) nicht aus, den Firmensitz als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen.
  • BFH, 11.08.1972 - VI R 128/70

    Schlafwagenschaffner - Arbeitsstätte - Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89
    Diese Umstände reichten nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130, und vom 11. August 1972 VI R 128/70, BFHE 107, 21, BStBl II 1972, 915) nicht aus, den Firmensitz als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen.
  • BFH, 19.09.1990 - X R 110/88

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug eines selbständigen

    Auszug aus BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89
    Dies kann beispielsweise bei einem Neubaugebiet, Zeitungszustellungsbezirk oder Kehrbezirk (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 1990 X R 110/88, BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208) der Fall sein, wenn die Einsatzstellen nahe zusammenhängen.
  • BFH, 09.12.1988 - VI R 199/84

    1. Der gesetzliche Kilometer-Pauschbetrag gilt nicht für Fahrten mit dem eigenen

    Auszug aus BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89
    Demgemäß hat der Senat durch Urteil vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84 (BFHE 155, 362, BStBl II 1989, 296) entschieden, daß Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten nicht der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG unterliegen.
  • BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09

    Regelmäßige Arbeitsstätte

    Der erkennende Senat hatte schon früher entschieden, dass es für die Annahme einer Arbeitsstätte nicht ausreiche, wenn zahlreiche Tätigkeitsstätten im zeitlichen Abstand immer wieder aufgesucht werden, sondern dass auch eine gewisse zeitliche Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit in der Tätigkeit an diesen Orten erforderlich sei (Senatsurteil vom 2. Februar 1994 VI R 109/89, BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422, unter 2. b a.E. zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Die Beurteilung des Betriebssitzes des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte ist damit nicht von der Intensität und der Dauer der dort ausgeübten beruflichen Tätigkeit abhängig (BFH-Urteile vom 2. Februar 1994 VI R 109/89, BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422; in BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen -BMF- vom 26. Oktober 2005, BStBl I 2005, 960).
  • BFH, 07.06.2002 - VI R 53/01

    Nutzungsüberlassung

    Eine Tätigkeit, die --wie hier-- durch einen häufigen Ortswechsel geprägt sei, stelle eine Art Reisetätigkeit dar, bei der die Annahme von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ausscheide (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 2. Februar 1994 VI R 109/89, BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422).

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem BFH-Urteil in BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422, welches die Fahrten eines Glas- und Gebäudereinigers zur Reinigung von Telefonzellen zum Gegenstand habe.

    a) Arbeitsstätte i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG bzw. Abschn. 31 Abs. 7 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 LStR 1993 für die Lohnzahlungszeiträume vom 1. Juli 1994 bis zum 31. Dezember 1995 ist --entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG-- der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine aufgrund des Dienstverhältnisses geschuldete Leistung zu erbringen hat (so BFH-Urteile in BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422, und vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137, unter 2. a).

    Für die Annahme einer Arbeitsstätte reicht es allerdings nicht aus, wenn zahlreiche Tätigkeitsstätten im zeitlichen Abstand immer wieder aufgesucht werden, sondern es ist auch eine gewisse zeitliche Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit in der Tätigkeit an diesen Orten erforderlich (BFH-Urteil in BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422, 424, unter 2. b a.E. zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).

    b) Vom Typus der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind dagegen solche Fahrten nicht umfasst, die durch einen häufigen Ortswechsel geprägt im Rahmen einer Reisetätigkeit durchgeführt werden (BFH-Urteil in BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422).

    Die Tätigkeit der Bezirksleiter wurde nicht im Rahmen einer Art Reisetätigkeit durchgeführt, wie dies der BFH in BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422 in Bezug auf einen als Glas- und Gebäudereiniger tätigen Arbeitnehmer angenommen hat.

  • FG Niedersachsen, 28.04.2015 - 13 K 150/14

    Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte bei der Erzielung von Einkünften aus

    Ebenfalls aufgegeben wurde die Auffassung, dass eine regelmäßige Arbeitsstätte bereits vorliegt, wenn der Arbeitnehmer den Ort nur aufsucht, um dort die täglichen Aufträge entgegen zu nehmen, abzurechnen, Bericht zu erstatten oder wenn er dort ein Dienstfahrzeug übernimmt, um damit anschließend von der Arbeitsstätte aus eine Auswärtstätigkeit anzutreten (so noch: BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 15/04, BStBl II 2005, 788 - Busdepot - BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BStBl II 2005, 791 - Baustellen - BFH-Urteil vom 5. August 2004 VI R 40/03, BStBl II 2004, 1074 - Heimatflughafen einer Flugbegleiterin - BFH-Urteil vom 2. Februar 1994 VI R 109/89, BStBl II 1994, 422 - Telefonzellenreinigung -).
  • BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00

    Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin

    Die Vielzahl der Patientenbesuche und die dadurch bedingte Abwesenheit von dem Arbeitszimmer würden nicht im Widerspruch zu dem "Mittelpunktsbegriff" des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3, 2. Halbsatz EStG stehen, denn es komme nicht allein auf die Intensität und Dauer der täglichen Arbeitsleistung an einem bestimmten Ort an (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Februar 1994 VI R 109/89, BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab

    Demgegenüber ist es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht von Belang, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer an der regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wird (so bereits Senatsurteil vom 2. Februar 1994 VI R 109/89, BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 15/04

    Busdepots als regelmäßige Arbeitsstätten eines Linienbusfahrers

    Sie meinen, aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Februar 1994 VI R 109/89 (BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422) ergebe sich, dass die Kosten eines Linienbusfahrers für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und den verschiedenen Einsatzstellen nach reiserechtlichen Grundsätzen anzusetzen seien.

    Der Betrieb oder eine ortsfeste Betriebsstätte des Arbeitgebers stellt auch dann eine regelmäßige Arbeitsstätte dar, wenn der Arbeitnehmer diesen Ort stets nur aufsucht, um dort die täglichen Aufträge entgegenzunehmen, abzurechnen und Bericht zu erstatten, oder wenn er dort ein Dienstfahrzeug übernimmt, um damit anschließend von der Arbeitsstätte aus eine Auswärtstätigkeit (Fahr- oder Einsatzwechseltätigkeit) anzutreten (BFH-Urteil in BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422; vgl. auch Senatsurteile vom heutigen Tage VI R 25/04, zur Veröffentlichung bestimmt, sowie vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074 --für den Heimatflughafen einer Flugbegleiterin--).

  • FG Köln, 20.12.2012 - 11 K 2001/11

    Regelmäßige Arbeitsstätte, Verpflegungsmehraufwand, Reinigungskosten

    Soweit die ältere Rechtsprechung ein weiträumiges Arbeitsgebiet auch dann angenommen hat, falls das Gelände nicht dem Arbeitgeber zugerechnet werden konnte, die Einsatzstellen aber aneinandergrenzten und in unmittelbarer Nähe zueinander lagen (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1994, VI R 108/89, BStBl. II 1994, 422; Urteil des FG Hamburg vom 26.04.1996, I 37/95, EFG 1997, 11), wird auf dieses Kriterium in den Entscheidungen der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum weiträumigen Arbeitsgebiet überwiegend jedoch nicht mehr eingegangen (vgl. BFH-Urteil vom 17.06.2010, a.a.O.; kritisch auch BFH-Urteil vom 14.09.2005, VI R 22/04, BFH/NV 2006, 507; auf dieses Kriterium jedoch ausdrücklich abstellend BFH-Urteil vom 12.04.2006, X B 138/04, BFH/NV 2006, 1462; Zimmer, in: Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 9, Rz. 858, Stand Mai 2008).
  • FG Niedersachsen, 06.02.2004 - 7 K 575/03

    Beanspruchung einer Entfernungspauschale für einen vom Arbeitgeber veranlassten

    Fährt der Arbeitnehmer von der Wohnung aber regelmäßig zu einem gleich bleibenden Treffpunkt wie bspw. zum Betrieb oder zur Autobahnraststätte, um von dort zu den Einsatzstellen befördert zu werden, so ist - entgegen der Ansicht der Kläger - der Treffpunkt wie eine regelmäßige Arbeitsstätte zu beurteilen (BFH, Urteil vom 2. Februar 1994 VI R 109/89, BStBl II 1994, 422; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., 119. Ergänzungslieferung März 2002, § 9 Rdnr. F 15; v. Reden in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 9 Rn 252; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Auflage, 205. Lieferung Januar 2002, § 9 Anm. 442).

    Dementsprechend ist es mit dem Typus "Arbeitsstätte" vereinbar, den Betrieb des Arbeitgebers auch dann als Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusehen, wenn der Arbeitnehmer ihn stets nur aufsucht, um z. B. nach Austausch des eigenen Kfz gegen ein Dienstfahrzeug von dort aus auswärtige Einsatzstellen aufzusuchen, oder wenn der Betrieb des Arbeitgebers morgens oder abends nur aufgesucht wird, um die täglichen Aufträge entgegenzunehmen, Bericht zu erstatten und über die am Tage und in der Nacht durchgeführten Aufträge abzurechnen (BFH, Urteil vom 18. Januar 1991 VI R 132/86, BStBl II 1991, 408; a.a.O., BStBl II 1994, 422).

    Denn die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG betrifft nur Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und nicht solche von einer regelmäßigen Arbeitsstätte zu einer weiteren (BFH, Urteil vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BStBl II 1989, 296) bzw. zu verschiedenen Einsatzstellen, die von vornherein nicht als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen werden können (BFH, a.a.O., BStBl II 1994, 422; FG Münster, Urteil vom 27. Mai 2003 6 K 5349/02 E, EFG 2003, 1233).

    Bei den sich anschließenden Fahrten ist die Wohnung weder Ausgangs- noch Endpunkt (BFH, a.a.O., BStBl II 1994, 422).

  • BFH, 14.09.2005 - VI R 22/04

    Kaminkehrer; Verpflegungsmehraufwand; Begriff der Arbeitsstätte

    Das ergebe sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Februar 1994 VI R 109/89 (BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422).

    Mit der Revision rügt das FA, das angefochtene Urteil verletze § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG und weiche von dem BFH-Urteil in BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422 ab.

    Der erkennende Senat hat zwar bislang die Auffassung vertreten, ein größeres räumliches Gebiet stelle auch dann eine großräumige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG dar, wenn es sich dabei nicht um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers (etwa ein Werksgelände) handelt, die einzelnen Einsatzstellen aber aneinandergrenzen und in unmittelbarer Nähe zueinander liegen (Urteil in BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422, unter 2. c der Gründe).

  • FG Niedersachsen, 06.02.2004 - 7 K 393/03

    Anspruch auf eine Entfernungspauschale für einen vom Arbeitgeber veranlassten

  • FG Niedersachsen, 28.04.2004 - 7 K 528/03

    Anspruch auf die Entfernungspauschale bei von dem Arbeitgeber veranlassten

  • FG Niedersachsen, 23.02.2004 - 7 K 420/03

    Voraussetzungen für die Beanspruchung einer Entfernungspauschale ; Abziehbarkeit

  • BFH, 07.02.1997 - VI R 61/96

    Ein Stauer, der auf Seeschiffen an unterschiedlichen Liegeplätzen in einem

  • FG Münster, 10.05.2001 - 7 K 3440/98

    Abziehbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers eines Verkaufsleiters in vollem

  • FG Hamburg, 19.02.2010 - 6 K 228/09

    Einkommensteuergesetz: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern

  • FG Niedersachsen, 17.06.2015 - 4 K 192/14

    Regelmäßige Arbeitsstätte überwiegend im Außendienst tätiger Arbeitnehmer

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2003 - 3 K 1313/02

    Fahrtkosten - Bus-Übernahme an verschiedenen Fahrzeugdepots

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.03.2003 - 1 K 1018/00

    Zur Abgrenzung zwischen Dienstreisen und Fahrten zwischen Wohnung und

  • BFH, 05.05.1994 - VI R 6/92

    1. Bei einer Einsatzwechseltätigkeit kann ein Stadtgebiet nicht als sog.

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2002 - 4 K 1258/01

    Einsatzwechseltätigkeit bei Arbeit in mehreren Stadtteilen einer Großstadt

  • BFH, 04.08.1994 - VI R 92/93

    Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers bei Ausübung

  • FG Köln, 11.11.1998 - 10 K 3377/98

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendiensttätigkeit

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2008 - 4 K 2174/07

    Zu den Voraussetzungen einer Einsatzwechseltätigkeit bei einem Forstwirt

  • FG Düsseldorf, 12.02.2008 - 13 K 2370/07

    Fahrten zur Arbeitstätte nach drei Monaten keine Dienstreise

  • FG Düsseldorf, 12.08.2003 - 9 K 3893/02

    Verpflegungsmehraufwendungen; Einsatzwechseltätigkeit; Sperrkassierer;

  • BFH, 06.11.2008 - VI B 54/08

    Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte und Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3

  • BFH, 20.10.2006 - V B 17/06

    NZB: pauschaler Vorsteuerabzug für Reisekosten, ausgelaufenes Recht

  • FG Niedersachsen, 13.04.2011 - 2 K 278/09

    Eine (relativ) hohe Anzahl der vom Arbeitgeber zugewiesenen Filialen

  • BFH, 12.04.2006 - X B 138/04

    NZB: Kaminkehrer - Kehrbezirk

  • FG Niedersachsen, 21.02.2012 - 13 K 210/11

    Berücksichtigung von Fahrten eines Betriebsprüfers zu seiner Dienststelle beim

  • FG Niedersachsen, 03.02.2009 - 8 K 251/08

    Voraussetzungen für einen Abzug von Aufwendungen für eine doppelte

  • FG Köln, 17.01.2001 - 11 K 795/99

    Regelmäßige Arbeitsstätte und Arbeitslohn bei Abgeltung von Nebenleistungen des

  • BFH, 16.12.1999 - V R 43/99

    Firmenwagenüberlassung an Personal

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2003 - 2 K 2889/02

    Entfernungspauschale bei unentgeltlicher Sammelbeförderung zu wechselnden

  • BFH, 22.06.1995 - IV R 74/94

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei beruflich bedingten Umwegen.

  • FG Sachsen, 01.03.2005 - 1 K 225/02

    Einsatzwechseltätigkeit eines beim Straßenbauamt angestellten Straßenwärters;

  • FG Köln, 02.12.2003 - 7 K 3738/03

    Keine Entfernungspauschale für Fahrten mit kostenloser Sammelbeförderung

  • FG Nürnberg, 15.03.2004 - I 58/02

    Kaminkehrer übt eine Einsatzwechseltätigkeit aus

  • FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 1 K 734/09

    Einordnung der arbeitgeberseitigen Erstattung der Kosten für die Fahrten zwischen

  • FG Sachsen, 07.04.2010 - 4 K 2084/06

    In 60 km2 großem Gebiet belegene Weideplätze keine einheitliche regelmäßige

  • FG Thüringen, 27.11.2003 - II 1063/02

    Keine Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und auswärtigem

  • FG Niedersachsen, 16.09.2010 - 14 K 61/09

    Auch beim eigenen häuslichen Büro eines Arbeitnehmers sind Fahrten zum

  • FG Münster, 06.05.2002 - 4 K 1836/00

    Verpflegungsmehraufwendungen - Bereitschaftsdienste in anderer Klinik keine

  • FG Baden-Württemberg, 26.01.1999 - 1 K 169/97

    Arbeitszimmer eines angestellten Versicherungsvertreters

  • FG Hamburg, 26.04.1996 - I 37/95

    Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten bei den

  • FG Brandenburg, 25.10.2005 - 3 K 2474/02

    Aufwendungen eines Gerichtsvollziehers für Büroausstattung und Fahrten von seiner

  • FG Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 K 145/01

    Verpflegungsmehraufwand einer je nach Bedarf in verschiedenen Häusern eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2002 - 5 K 1806/02

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Piloten

  • FG Münster, 10.07.2002 - 8 K 7260/98

    Lohnsteuerliche Behandlung von Fahrtkosten vom häuslichen Arbeitszimmer zur

  • FG Münster, 26.10.2000 - 8 K 2049/98

    Berücksichtigung von Mehraufwendungen für Verpflegung bei einem

  • FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 211/96

    Fahrtenbuch mit geringen formellen Mängeln

  • FG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - 2 K 151/99

    Fahrten eines Revierleiters von der Wohnung mit häuslichem Arbeitszimmer zum

  • FG Baden-Württemberg, 04.05.1999 - 1 K 315/98
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