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   BFH, 27.07.1993 - VIII R 67/91   

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https://dejure.org/1993,873
BFH, 27.07.1993 - VIII R 67/91 (https://dejure.org/1993,873)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1993 - VIII R 67/91 (https://dejure.org/1993,873)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - VIII R 67/91 (https://dejure.org/1993,873)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 105 Abs. 2, § 118 Abs. 3 Satz 1; VGFGEntlG Art. 3 § 4

  • Wolters Kluwer

    Urteil - Unwirksamkeit - Revision - Verfahrensmängel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung der Betragsberechnung an Finanzamt - Unklare und nicht zweifelsfrei auslegbare Tenorierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 173, 480
  • NVwZ 1996, 101
  • BB 1994, 1000
  • BB 1994, 1773
  • DB 1994, 1224
  • BStBl II 1994, 469
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BFH, 15.07.2014 - X R 41/12

    Einkommensbesteuerung der auf einem Vermächtnis beruhenden Leistungen einer

    Will das FG nach § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO verfahren und die Steuerberechnung dem FA übertragen, muss es über die Klage in einem Umfang entscheiden, dass dem FA nur noch die Berechnung des Steuerbetrags überlassen bleibt (BFH-Urteil vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469, unter II.1.b).
  • BFH, 28.07.2021 - X R 30/19

    Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG

    Zum anderen muss das Gericht dem FA eine eindeutige Berechnungsanweisung vorgeben (zum Ganzen BFH-Urteil vom 27.07.1993 - VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469, unter II.1.b c).
  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00

    Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

    Hieraus folgt zugleich, dass selbst dann, wenn die Höhe dieses --lediglich mit Rücksicht auf seine steuerrechtliche Qualifikation umstrittenen-- Gewinnanteils fehlerhaft ermittelt worden wäre, es dem Senat verwehrt wäre, W.W. einen höheren oder niedrigeren Anteil am Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft zuzurechnen (vgl. zu der durch das Klagebegehren nach § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO begrenzten Entscheidungsbefugnis des Gerichts Senatsurteil vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469).
  • BFH, 26.02.2014 - I R 47/13

    Unwirksames Urteil bei unbestimmtem Tenor; erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages

    Aus ihr muss sich entnehmen lassen --erforderlichenfalls unter Heranziehung des übrigen Urteilsinhalts--, wie über die Anträge der Beteiligten entschieden worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469).
  • BFH, 26.10.2011 - VII R 50/10

    Keine Verpflichtung des FA zur Beteiligung an einem außergerichtlichen

    Die Revision ist bereits begründet und das Urteil wegen Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens aufzuheben, weil die Urteilsformel (§ 105 Abs. 2 Nr. 3 FGO) des finanzgerichtlichen Urteils unklar ist und auch nicht in einem bestimmten Sinn zweifelsfrei ausgelegt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469; BFH-Beschlüsse vom 5. August 2010 IX B 30/10, BFH/NV 2010, 2104; vom 14. November 2005 X B 106/05, BFH/NV 2006, 580; vom 11. November 2005 XI B 171/04, BFH/NV 2006, 349).
  • BFH, 21.10.2020 - VII B 121/19

    Zur Auslegung des Klagebegehrens bei mündlicher Verhandlung in Abwesenheit der

    Dabei darf das FG nicht über ein offenkundig nicht verfolgtes Rechtsschutzziel entscheiden (vgl. etwa BFH-Urteil in BFHE 187, 297, BStBl II 1999, 483, unter II.3.), nicht über die Anträge hinausgehen (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO), nicht hinter dem Klagebegehren zurückbleiben, nicht nur über einen Teil des Klagebegehrens entscheiden (vgl. etwa BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 624, Rz 22, m.w.N.) und auch nicht unklar tenorieren oder so entscheiden, dass das Urteil nicht in einem bestimmten Sinne zweifelsfrei ausgelegt werden kann (BFH-Urteil vom 27.07.1993 - VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469, unter II.1.).

    Die Auslegung einer prozessualen Willenserklärung kann das Beschwerde- oder Revisionsgericht uneingeschränkt nachprüfen; die Nachprüfung von Prozesshandlungen und Prozesserklärungen sowie Anträgen auf ihren Inhalt und ihre Bedeutung gehört zu den Aufgaben des BFH, bei der er nicht an die Tatsachenfeststellungen des FG gebunden ist (Senatsurteil vom 18.08.2020 - VII R 39/19, n.n.; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 624, Rz 22; BFH-Urteil in BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469, unter II.1.).

  • BFH, 15.05.2018 - X R 42/17

    Unbestimmter Tenor eines FG-Urteils

    Will das FG nach § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO verfahren und die Steuerberechnung dem FA übertragen, muss es über die Klage in einem Umfang entscheiden, dass dem FA nur noch die Berechnung des Steuerbetrags überlassen bleibt (BFH-Urteile vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469, unter II.1.b, und vom 15. Juli 2014 X R 41/12, BFHE 246, 442, Rz 45).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 40/98

    Klage gegen Gewinnfeststellungsbescheid

    Die Rechtsprechung geht zwar davon aus, daß im Fall einer ausschließlich auf Verfahrensmängel gestützten Revision, bei der nicht auch die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO gegeben sind (§ 118 Abs. 3 Satz 1 FGO), bei Vorliegen des gerügten Verfahrensmangels ein Durchentscheiden nicht in Betracht kommt, vielmehr nur eine Aufhebung und Zurückverweisung möglich ist (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO; BFH-Urteile vom 17. Oktober 1990 I R 118/88, BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242; vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469; vom 16. November 1993 VIII R 7/93, BFH/NV 1994, 891, und Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 IV R 24/94, BFH/NV 1995, 421; ebenso Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 118 FGO Rz. 68).
  • BFH, 16.09.2015 - I R 20/13

    Unbestimmter Urteilstenor - Ausübung eines Sonderabschreibungsrechts

    Aus ihr muss sich entnehmen lassen --erforderlichenfalls unter Heranziehung des übrigen Urteilsinhalts--, wie über die Anträge der Beteiligten entschieden worden ist (Senatsurteil vom 26. Februar 2014 I R 47/13, BFH/NV 2014, 1395; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469).
  • BFH, 14.12.2021 - VIII B 50/21

    Zur Auslegung des Klagebegehrens im Rahmen eines Urteils ohne mündliche

    Dabei darf das FG nicht über ein offenkundig nicht verfolgtes Rechtsschutzziel entscheiden (vgl. etwa BFH-Urteil vom 24.11.1998 - VIII R 61/97, BFHE 187, 297, BStBl II 1999, 483, unter II.3.), nicht über die Anträge hinausgehen (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO), nicht hinter dem Klagebegehren zurückbleiben, nicht nur über einen Teil des Klagebegehrens entscheiden (vgl. etwa BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 624, Rz 22, m.w.N.) und auch nicht unklar tenorieren oder so entscheiden, dass das Urteil nicht in einem bestimmten Sinne zweifelsfrei ausgelegt werden kann (BFH-Urteil vom 27.07.1993 - VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469, unter II.1.).

    bb) Insofern kann das Beschwerde- oder Revisionsgericht die Auslegung einer prozessualen Willenserklärung uneingeschränkt nachprüfen; die Nachprüfung von Prozesshandlungen und Prozesserklärungen sowie Anträgen auf ihren Inhalt und ihre Bedeutung gehört zu den Aufgaben des BFH, bei der er nicht an die Tatsachenfeststellungen des FG gebunden ist (BFH-Urteile vom 18.08.2020 - VII R 39/19, BFH/NV 2021, 329, und in BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469, unter II.1.; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 624, Rz 22).

  • BFH, 26.11.1997 - IX B 47/97

    Dauerndes Getrenntleben und doppelte Haushaltsführung

  • BFH, 05.08.2010 - IX B 30/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; zur Tenorierung als Verfahrensfehler

  • FG Thüringen, 25.10.2001 - III 1084/99

    Büro- und Praxisräume im Wohnhaus als Betriebsstätte oder häusliches

  • BFH, 10.09.1997 - VIII B 55/96
  • BFH, 14.12.2021 - VIII B 50/20

    Zur Auslegung des Klagebegehrens im Rahmen eines Urteils ohne mündliche

  • BFH, 14.11.2005 - X B 106/05

    NZB: unklarer Urteilstenor - Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens

  • BFH, 17.12.1998 - IV B 80/98

    Einkommensteuer - Ermäßigung - Aufenthaltsdauer - Berechnung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 16 A 4808/01

    Ausgestaltung des Leistungsanspruchs von türkischen Staatsangehörigen kurdischer

  • BFH, 15.04.1999 - V R 60/98

    Unklarer Urteilstenor; Ausfuhrnachweis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 1595/02

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung; Anspruch auf Gewährung von

  • FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für außerhäusliche Arbeitszimmer; Geltung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2003 - L 3 KA 63/02

    Rechtmäßigkeit einer zahnärztlichen Quartalsabrechnung; Anforderungen an eine

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2000 - 1 K 2165/99

    Umgebaute Garage als häusliches Arbeitszimmer

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2001 - 1 K 1927/00

    Abzug der Aufwendungen für Büchermagazin als häusliches Arbeitszimmer; Begriff

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