Rechtsprechung
BFH, 12.11.1993 - III R 39/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG in der ab 1986 geltenden Fassung § 33 a Abs. 1 und Abs. 2
- Wolters Kluwer
Unterhaltsfreibetrag - Ausbildungsfreibetrag - Unterstützungsbetrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterstützung des im Ausland lebenden Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 174, 317
- FamRZ 1994, 1453 (Ls.)
- BB 1994, 1557
- BB 1994, 2058
- DB 1994, 1599
- BStBl II 1994, 731
Wird zitiert von ... (18)
- BFH, 29.05.2008 - III R 23/07
Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin - Gleichstellung der …
Auch im Senatsurteil vom 19. Juni 2002 III R 28/99 (BFHE 199, 355, BStBl II 2002, 753) wurde unterstellt, dass mehrere in Haushaltsgemeinschaft lebende Personen zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts die zur Verfügung stehenden Beträge nach Köpfen aufteilen, ohne den unterschiedlichen Unterhaltsbedarf der einzelnen Mitglieder zu berücksichtigen (vgl. auch das Senatsurteil vom 12. November 1993 III R 39/92, BFHE 174, 317, BStBl II 1994, 731, betr. Aufteilung des einheitlichen Unterstützungsbetrags auf die Großeltern und das in ihrem Haushalt untergebrachte Kind). - BFH, 02.12.2004 - III R 49/03
Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige in ausländischen …
Einheitliche Unterhaltsleistungen, die für den Unterhalt einer solchen Personengruppe bestimmt sind, sind vielmehr nach einem allgemeinen Maßstab aufzuteilen (BFH-Urteil vom 12. November 1993 III R 39/92, BFHE 174, 317, BStBl II 1994, 731).Sollte die Mutter des Klägers zusammen mit Kindern auch schon im Streitjahr 1996 in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben, so wird das FG zu prüfen haben, ob die Unterstützungsleistungen nach Kopfteilen nach Maßgabe der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze aufzuteilen sind (BFH-Urteil in BFHE 174, 317, BStBl II 1994, 731).
- BFH, 19.06.2002 - III R 28/99
Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung
Einheitliche Unterhaltsleistungen, die für den Unterhalt einer solchen Personengruppe bestimmt sind, sind vielmehr nach einem allgemeinen Maßstab aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1993 III R 39/92, BFHE 174, 317, BStBl II 1994, 731).
- FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2010 - 1 K 1577/10
Unterstützung von Enkelkindern kann bei den Großeltern zu außergewöhnlichen …
Einheitliche Unterhaltsleistungen, die für den Unterhalt einer solchen Personengruppe bestimmt sind, sind vielmehr nach einem allgemeinen Maßstab aufzuteilen (vgl. BFH, Urteil vom 12. November 1993, III R 39/92, BStBl II 1994, 731;… Beschluss vom 25. Juni 2009, VI B 152/08, BFH/NV 2009, 932). - BFH, 19.05.2004 - III R 28/02
Außergewöhnliche Belastung: Unterhaltsleistungen an nahe Angehörige in …
Nach den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. November 1993 III R 39/92 (BFHE 174, 317, BStBl II 1994, 731) und vom 15. November 1991 III R 84/89 (BFHE 166, 241, BStBl II 1992, 245) sei zu berücksichtigen, wie viele Personen der Unterhaltsempfänger und Einkommensbezieher aus seinem Einkommen zu unterhalten habe, so dass dessen Einkommen durch die Zahl der Familienmitglieder zu dividieren sei.Werden mehrere Personen, die in einem Haushalt zusammenleben, unterstützt, so ist nach der ständigen BFH-Rechtsprechung wie auch nach Verwaltungsauffassung grundsätzlich nicht darauf abzustellen, an welchen Angehörigen die Beträge überwiesen wurden, vielmehr sind die Unterstützungsleistungen nach Köpfen aufzuteilen (BFH-Urteile vom 19. Juni 2002 III R 28/99, BFHE 199, 355, BStBl II 2002, 753, und in BFHE 174, 317, BStBl II 1994, 731; H 190 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR--).
- BFH, 02.12.2004 - III R 50/03
Außergewöhnliche Belastungen: Unterhaltszahlung in Krisengebiet (Kosovo)
Einheitliche Unterhaltsleistungen, die für den Unterhalt einer solchen Personengruppe bestimmt sind, sind vielmehr nach einem allgemeinen Maßstab aufzuteilen (BFH-Urteil vom 12. November 1993 III R 39/92, BFHE 174, 317, BStBl II 1994, 731).Sollte die Mutter des Klägers zusammen mit Kindern im Jahr 1997 in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben, so wird das FG zu prüfen haben, ob die Unterstützungsleistungen nach Kopfteilen nach Maßgabe der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze aufzuteilen sind (BFH-Urteil in BFHE 174, 317, BStBl II 1994, 731).
- FG München, 29.08.1997 - 8 K 2057/97
Unterhaltszahlungen an die Familie als außergewöhnliche Belastung; Aufteilen der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Niedersachsen, 20.02.2007 - 13 K 206/05
Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung
Der Kläger braucht seine Unterhaltsleistungen auch nicht nach Köpfen aufzuteilen, weil sie nicht einheitlich für alle Personen in einem gemeinsamen Haushalt geleistet worden sind (vgl. dazu: BFH-Urteil vom 12. November 1993 III R 39/92, BStBl II 1994, 731; Anm. 5 des BMF-Schreibens vom 15. September 1997, BStBl I 1997, 826). - FG Köln, 20.05.2008 - 6 K 1542/07
Bestimmung der gesetzlichen Unterhaltspflicht (abzugsfähiger Unterhaltsaufwand i. …
Der Senat folgt der ständigen Rechtsprechung des BFH zu vergleichbaren Fällen, wonach Unterhaltsaufwendungen für Personen, die am selben Ort leben, einheitlich nach Köpfen aufzuteilen sind und zwar unabhängig davon, ob die unterhaltenen Personen gesetzlich unterhaltsberechtigt sind oder nicht (BFH-Urteile vom 12. November 1993 III R 39/92, BStBl II 1994, 731 und vom 19. Juni 2002 III R 28/99, BStBl II 2002, 753). - FG Düsseldorf, 25.09.2008 - 11 K 1232/07
Zum Abzug von Wohnraumkosten bei einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft
Diese Verwaltungsauffassung folgt Entscheidungen des BFH, in denen dieser entschieden hat, dass bei einheitlicher Unterstützung zusammenlebender unterhaltsberechtigter Personen, zu denen der Ehegatte und eigene Kinder des Steuerpflichtigen gehören, der insgesamt nachgewiesene Zahlungsbetrag zur Ermittlung des auf die übrigen Personen entfallenden Betrages grundsätzlich unterschiedslos nach Köpfen aufzuteilen ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1993, III R 39/92, BFHE 174, 317, BStBl II 1994, 731). - BFH, 17.04.2002 - III B 164/01
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; sog. Opfergrenze - Ungleichbehandlung …
- FG Köln, 19.06.2008 - 6 K 838/06
Abzug von Unterhaltsaufwendungen an Angehörige in Serbien; Unterhaltszahlungen …
- FG Köln, 20.05.2008 - 6 K 1156/07
Unterhaltsaufwendungen für im Ausland lebende Schwiegereltern
- FG Düsseldorf, 30.06.2010 - 15 K 2115/09
Abzug von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung; Unterstellung der …
- FG Berlin, 14.05.2001 - 9 K 9043/01
Unterhaltsverpflichtung gegenüber Geschwistern nach türkischem Recht fallen nicht …
- FG Köln, 20.05.2008 - 6 K 514/06
Unterstützung von Angehörigen im Ausland
- FG München, 04.12.2001 - 13 K 1703/98
Unterhaltsaufwendungen für Personen im Ausland; Ermittlung der Opfergrenze; …
- FG München, 09.04.1997 - 1 K 3664/94
Einkommenssteuerermäßigung aufgrund zwangsläufiger Unterhaltsaufwendungen; …