Rechtsprechung
BFH, 31.05.1995 - X R 140/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG §§ 10 e, 34 f; BauNVO §§ 10, 31
- Wolters Kluwer
Sondernutzungsgebiet - Ausnahmeregelung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauNVO § 10 § 31; EStG § 10e § 34f
Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind grds. nicht nach § 10e EStG begünstigt - Ausnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 178, 140
- BB 1995, 1786
- BB 1995, 2356
- DB 1995, 2049
- BStBl II 1995, 720
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 28.03.1990 - X R 160/88
Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung
Auszug aus BFH, 31.05.1995 - X R 140/93
Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn die zuständige Baurechtsbehörde aufgrund einer Ausnahmeregelung des Bebauungsplanes die dauernde Nutzung genehmigt hat (Fortführung des BFH-Urteils vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815).Wohnungen, die in einem Sondernutzungsgebiet nach § 10 Abs. 1 BauNVO lägen, seien deshalb grundsätzlich nicht nach § 10 e EStG begünstigt, weil sie baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürften (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815).
Der erkennende Senat hat im Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815 entschieden, daß unter Ferien- und Wochenendwohnungen i. S. des § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG solche Wohnungen zu verstehen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.
- BGH, 10.04.1986 - III ZR 209/84
Bestimmung des Inhalts eines Bebauungsplans; Amtspflichten der …
Auszug aus BFH, 31.05.1995 - X R 140/93
b) Wochenendhaus- und Ferienhausgebiete sind nicht etwa Sonderfälle eines baurechtlichen "Wohngebietes", sondern Sondergebiete (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 10. April 1986 III ZR 209/84, Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl - 1986, 1264), die umweltverträglich baulich erschlossen als Erholungsgebiete dienen sollen."Wochenendhausgebiete" dienen nach ihrer Zweckbestimmung zum zeitlichen - also nicht dauernden - Aufenthalt an Wochenenden, in den Ferien oder in sonstiger Freizeit (BGH-Urteil in DVBl 1986, 1264).
Das Bewohnen eines Wochenendhauses auf Dauer ist baurechtswidrige Nutzung (…Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 7. Aufl. 1992, § 10 Rdnr. 23; BGH-Urteil in DVBl 1986, 1264; bereits Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120).
- FG Münster, 04.06.1992 - 14 K 5262/89
Auszug aus BFH, 31.05.1995 - X R 140/93
Der Auffassung haben sich alle Kommentatoren und mit Ausnahme der Vorinstanz auch die FG angeschlossen (z. B. Hessisches FG, Urteil vom 18. Mai 1993 8 K 5166/92, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 717; FG Münster, Urteil vom 4. Juni 1992 14 K 5262/89 E, EFG 1993, 75).
- BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88
Steuerermäßigung nach § 34 f EStG in der vor Inkrafttreten des WohneigFG …
Auszug aus BFH, 31.05.1995 - X R 140/93
Das Tatbestandsmerkmal "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" erfordert nicht, daß die Wohnung den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen darstellt (BFH-Urteil vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776 zu § 34 f EStG). - BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 21.73
Bauaufsichtliche Nutzungsbeschränkungen als Grenzen wohnungsbaurechtlicher …
Auszug aus BFH, 31.05.1995 - X R 140/93
Das Bewohnen eines Wochenendhauses auf Dauer ist baurechtswidrige Nutzung (…Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 7. Aufl. 1992, § 10 Rdnr. 23; BGH-Urteil in DVBl 1986, 1264; bereits Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120). - BFH, 08.03.1983 - VIII R 111/81
AfA - Einkommensteuer
Auszug aus BFH, 31.05.1995 - X R 140/93
- Die Auslegung entspreche dem Zweck der Regelung: Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zu § 7 b EStG liege es nahe, daß der Gesetzgeber mit dem Ausschluß der Begünstigung von Ferien- und Wochenendwohnungen die alte zu § 7 b EStG i. d. F. vor 1977 geltende Rechtsprechung - keine Begünstigung von Ferien- und Wochenendwohnungen (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 1983 VIII R 111/81, BFHE 138, 215, BStBl II 1983, 498) - wiederherstellen wollte. - FG Hessen, 18.05.1993 - 8 K 5166/92
Auszug aus BFH, 31.05.1995 - X R 140/93
Der Auffassung haben sich alle Kommentatoren und mit Ausnahme der Vorinstanz auch die FG angeschlossen (z. B. Hessisches FG, Urteil vom 18. Mai 1993 8 K 5166/92, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 717; FG Münster, Urteil vom 4. Juni 1992 14 K 5262/89 E, EFG 1993, 75).
- BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Begünstigung von Zweit- und Ferienwohnungen
b) Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, unter 2.a; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, unter 2.a, beide jeweils zu § 10e EStG;… in BFH/NV 1998, 160, unter II.3.c;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BFH-Urteil in BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1.a).Wenn der Gesetzgeber Zweit- und Ferienwohnungen von der Begünstigung hätte ausnehmen wollen, hätte es nahegelegen, dies --wie in § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG und § 2 Satz 2 EigZulG-- ausdrücklich zu regeln (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, unter 2.a).
- BFH, 14.02.2023 - IX R 11/21
Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners
Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 31.05.1995 - X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, beginnend unter den Entscheidungsgründen ab 2.; vom 28.03.1990 - X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, beginnend unter den Entscheidungsgründen ab 2.a, beide jeweils zu § 10e EStG;… vom 23.07.1997 - X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, unter II.3.c;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BFH-Urteil vom 28.11.2001 - X R 27/01, BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1.a). - BFH, 18.11.1998 - X R 110/95
Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen
Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG sind Wohnungen, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen; nicht begünstigt ist deshalb auch eine in einem Kurgebiet belegene Wohnung, die baurechtlich nicht dauernd bewohnt werden darf (Fortführung der Senatsurteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, und vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720).Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 28. März 1990 X R 160/88 (BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815) und vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720) entschieden, daß unter Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG solche Wohnungen zu verstehen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.
Im einzelnen wird auf die in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815 und in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720 wiedergegebenen Begründungen verwiesen.
Die Benutzung einer mit einer Nutzungsbeschränkung belegten Wohnung zum dauernden Wohnen ist eine Nutzungsänderung i.S. des § 29 Satz 1 des Baugesetzbuchs, die nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts der Länder im allgemeinen genehmigungsbedürftig ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120; BFH-Urteile in BFH/NV 1996, 536, und in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, m.w.N.); die eigenmächtige Nutzungsänderung ist materiell und formell baurechtswidrig.
- BFH, 24.05.2022 - IX R 28/21
Privates Veräußerungsgeschäft bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung an …
Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 31.05.1995 - X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, beginnend unter den Entscheidungsgründen ab 2.; vom 28.03.1990 - X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, beginnend unter den Entscheidungsgründen ab 2.a, beide jeweils zu § 10e EStG;… vom 23.07.1997 - X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, unter II.3.c;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BFH-Urteil vom 28.11.2001 - X R 27/01, BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1.a). - BFH, 26.02.2002 - X R 47/98
Wohneigentumsförderung im Beitrittsgebiet
Das Gebäude bleibe deshalb rechtswidrig errichtet, so dass eine Förderung nach § 10e EStG ausscheide (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720).auch rechtlich dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden darf (vgl. Senatsurteile in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720; vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225;… Senatsbeschluss vom 9. Februar 1999 X B 63/99, BFH/NV 1999, 924).
Unterliegt die Wohnung einer Nutzungsbeschränkung, so ist ihre Benutzung zu dauerndem Wohnen eine Nutzungsänderung i.S. des § 29 Satz 1 des BauGB, die nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts der Länder im Allgemeinen genehmigungsbedürftig ist (BVerwG-Urteil in BVerwGE 45, 120; BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1996, 536, und in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720).
- BFH, 14.11.2001 - X R 24/00
Bindungswirkung einer Baugenehmigung
Dies gilt bis zur Rücknahme der Baugenehmigung selbst dann, wenn sie insoweit rechtswidrig ist (Fortführung der BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, und vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720).Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 28. März 1990 X R 160/88 (BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815) und vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720) entschieden, dass unter Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG solche Wohnungen zu verstehen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.
- BFH, 23.07.1997 - X R 143/94
Einkommensteuer; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (10e EStG)
Diese Kriterien dienen auch der Abgrenzung zu anderen Nutzungen aufgrund eines vorübergehenden Zwecks wie Besuch, Kinderbetreuung usw. Nicht erforderlich ist zwar, daß es sich um die einzige Wohnung des Steuerpflichtigen handelt und ob er sich in ihr überwiegend aufhält (BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720 [BFH 31.05.1995 - X R 140/93]).Eine "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" erfordert auch kein ständiges und überwiegendes Bewohnen des begünstigten Objekts (vgl. BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815 [BFH 28.03.1990 - X R 160/88]; vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776 [BFH 14.03.1989 - IX R 45/88] sowie vom 7. April 1987 IX R 133 - 135/84, BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565); ohne Bedeutung ist deshalb, ob es sich bei der Wohnung um die Hauptwohnung oder um den Mittelpunkt der Lebensinteressen handelt (BFH-Urteil in BFHE 178, 140, [BFH 31.05.1995 - X R 140/93] BStBl II 1995, 720 [BFH 31.05.1995 - X R 140/93]).
- BFH, 26.10.2021 - IX R 5/21
Steuerfreistellung des Gewinns aus der Veräußerung eines mit einem "Gartenhaus" …
bbb) Die von der Vorinstanz herangezogene Rechtsprechung zu § 10e EStG, wonach als --von der Begünstigung ausgenommene-- Ferien- oder Wochenendwohnungen i.S. von § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG (vgl. auch § 2 Satz 2 EigZulG) solche Wohnungen zu verstehen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen (vgl. nur BFH-Urteile in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, und vom 31.05.1995 - X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720), steht einer Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG im Fall baurechtswidriger Wohnnutzung nicht entgegen. - BFH, 21.12.2000 - X B 71/00
Wohnungseigentumsförderung für Ferien- oder Wochenendwohnungen?
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats liegt eine --die Begünstigung nach § 10e Abs. 1 EStG ausschließende-- Ferien- oder Wochenendwohnung unabhängig von ihrer ggf. gegebenen Eignung und auch tatsächlichen Verwendung zur Dauernutzung schon dann vor, wenn sie baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden darf (Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720; vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).Die Benutzung einer mit einer Nutzungsbeschränkung belegten Wohnung zum dauernden Wohnen ist eine Nutzungsänderung i.S. des § 29 Satz 1 BauGB, die nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts der Länder im Allgemeinen genehmigungsbedürftig ist (Senatsentscheidungen in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, und in BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).
Die Ausführungen der Kläger in der Beschwerde beschränken sich demgegenüber inhaltlich darauf, die Nichtbeachtung der Rechtsprechungsgrundsätze des BFH in den Urteilen in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720 und in BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225 durch das FG zu rügen.
- FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2002 - 2 K 1090/02
Eigengenutztes nicht zulagenbegünstigtes Ferienhaus
Der Beklagte hat sich in der Begründung seiner Einspruchsentscheidung vom 18.12.2001 im wesentlichen auf höchstrichterliche Rechtsprechung berufen, wonach unter einer Wochenendwohnung eine solche Wohnung zu verstehen sei, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfe (vgl. BFH vom 18. November 1998 X R 110/95, BStBl II 1999, 225;… vom 15. Februar 1999 X B 21/98, BFH/NV 1999, 1077 ; vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BStBl II 1995, 720 und X R 263/93, BFH/NV 1996, 39;… vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536).Ziel dieser gesetzlichen Einschränkung ist, die Herstellung oder Anschaffung solcher Wohnungen, bei denen die "Befriedigung des allgemeinen Wohnbedürfnisses nicht im Vordergrund steht", von der Begünstigung auszuschließen (vgl. u. a. BFH-Urteile X R 160/88; X R 140/93).
Da die zuständige Bauaufsichtsbehörde die ganzjährige Eigennutzung des Hauses nicht (nachträglich) genehmigt hat, kann auch die den Klägern nicht untersagte dauernde Eigennutzung nicht dazu führen, den Ausschluss der Begünstigung von in Wochenendhaus- oder Ferienhausgebieten belegenen Wohnungen in Fällen besonderer Intensität der Nutzung des Hauses zu Wohnzwecken - wie im Streitfall - gegen den Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 2 EigZulG weiter einzuengen (so auch Wacker, EigZulG , 3. Aufl. zu § 2 Rz. 36 unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BStBl II 1990, 815 und X R 140/93 a. a. O.).
- BFH, 28.05.2002 - IX B 208/01
EigZul; eigene Wohnzwecke i.S.v. § 4 EigZulG
- FG Niedersachsen, 07.03.2000 - 1 K 511/96
Anschaffungskosten für Wochenendhäuser/Ferienhäuser im Sondergebiet als …
- FG München, 15.09.2020 - 2 K 1316/19
Privates Veräußerungsgeschäft
- BFH, 05.09.2001 - X R 74/97
Sonderausgabenabzug für unentgeltlich überlassene Wohnung
- FG Schleswig-Holstein, 08.03.2001 - III 124/00
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Wohnungen bei Nutzung zur eigenen Wohnzwecken
- FG Niedersachsen, 24.01.2001 - 9 K 234/99
Eigenheimzulage für Eigentumswohnung in einem Ferienhausgebiet und …
- BFH, 29.09.2000 - X B 23/00
Keine Eigenheimzulage für Ferien- oder Wochenendwohnungen
- FG Baden-Württemberg, 23.06.1999 - 8 V 53/98
Berichtigungsbescheid als Änderungsbescheid; Tatsächliche ganzjährige Nutzung …
- BFH, 29.03.2007 - IX R 12/06
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG setzt nicht die …
- BFH, 19.01.2005 - X R 12/03
Ferienwohnung - Wohnungseigentumsförderung
- FG Hessen, 10.07.2000 - 2 K 957/00
Eigenheimzulage; Wochenendhaus; Ferienhaus; baurechtswidrig; Nutzung; …
- FG Hamburg, 07.04.1999 - V 200/96
Ferienwohnungen und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs.1 S. 2 EStG ; …
- BFH, 10.12.2004 - III B 156/03
EigZul; Wochenendhaus
- BFH, 26.09.2003 - III B 144/02
Eigenheimzulage: Wohnungen in Sondernutzungsgebieten
- OLG Düsseldorf, 19.11.2004 - 22 U 71/04
Werbung für ein Ferienhaus mit der unzutreffenden Aussage 'Erster Wohnsitz …
- BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00
Ferien- oder Wochenendwohnung
- BFH, 31.05.1995 - X R 263/93
Einordnung als Ferien- und Wochenendwohnung i.S.d. Einkommensteuerrechts - …
- BFH, 11.03.1998 - X B 49/97
Anforderungen an eine Beschwerdebegründung
- BFH, 15.02.1999 - X B 21/98
Ferien- und Wochenendwohnungen; nachträgliche Genehmigung der Dauernutzung
- BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer …
- FG München, 11.07.2000 - 2 K 5054/97
Kenntnis der eine Änderung nach § 173 AO 1977 rechtfertigenden Tatsachen vor …
- BFH, 09.02.1999 - X B 63/98
Eigenheimförderung; Wohnungen im Sondernutzungsgebiet
- BFH, 11.03.1998 - X B 146/97
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
- FG Münster, 25.09.1998 - 4 K 4764/97
Wohneigentumsförderung/Eigenheimzulage für Ferienwohnung
- FG Düsseldorf, 28.04.2010 - 15 K 3660/09
Eigenheimzulage: Rückwirkende Korrektur wegen neuer Tatsachen; Eigenheimzulage; …
- FG Hessen, 16.09.2003 - 1 K 4360/01
Eigenheimzulage; Wochenendgebiet; Dauernde Nutzung - Eigenheimzulage im …
- FG Thüringen, 19.08.1998 - III 116/98
Abziehbarkeit von Herstellungskosten für ein Wohnhaus; Bewertungsrechtlicher …
- FG Düsseldorf, 13.03.1998 - 8 K 1561/96
Steuervergünstigungen bei baurechtswidriger Nutzung eines Wochenendhauses zu …
- FG München, 06.02.1996 - 13 K 3939/94
Änderung des Einkommensteuerbescheids; Sonderausgabenabzug in Bezug auf erworbene …
- FG Niedersachsen, 13.02.1998 - I 292/93