Rechtsprechung
   BFH, 27.07.1995 - V R 44/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1282
BFH, 27.07.1995 - V R 44/94 (https://dejure.org/1995,1282)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1995 - V R 44/94 (https://dejure.org/1995,1282)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1995 - V R 44/94 (https://dejure.org/1995,1282)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1282) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 178, 482
  • BB 1995, 2414
  • BB 1996, 36
  • DB 1995, 2509
  • BStBl II 1995, 853
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.03.1988 - V R 101/83

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

    Auszug aus BFH, 27.07.1995 - V R 44/94
    Seine Entscheidung, einen Gegenstand seinem Unternehmen zuzuordnen, ist statthaft, wenn der Gegenstand im Umfang des vorgesehenen Einsatzes für unternehmerische Zwecke in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit steht und diese fördern soll (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Januar 1992 V R 66/85, BFHE 167, 221; vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).

    Zwar hat die Rechtsprechung die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs als gewichtiges Beweisanzeichen für und die Unterlassung des Vorsteuerabzugs als Indiz gegen eine Zuordnung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649 - Gastwirt ordnet einen unternehmerisch und nichtunternehmerisch verwendeten PKW nicht dem Unternehmen zu -) gewürdigt.

    Bei den Hilfsgeschäften zur unternehmerischen Haupttätigkeit ist die Nachhaltigkeit aufgrund der Gesamtheit der Umstände, zu denen ein Hilfsgeschäft gehört, zu beurteilen (BFH in BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).

  • BFH, 11.11.1993 - V R 52/91

    Ein PKW kann dem Unternehmen auch dann zugeordnet werden, wenn er nach der

    Auszug aus BFH, 27.07.1995 - V R 44/94
    Er hat, was auf eine Zuordnung hinweist (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1993 V R 52/91, BFHE 173, 239, BStBl II 1994, 335, unter II 2 a), das Fahrzeug unter seiner Firmenbezeichnung bestellt, bezahlt und geliefert.

    Die Lieferung des für den eigenen Gebrauch als Anlagegegenstand vorgesehenen Fahrzeugs ist als Hilfsgeschäft zu beurteilen (vgl. BFH in BFHE 173, 239, BStBl II 1994, 335 - Ingenieur liefert PKW vor Benutzung an einen Abnehmer -).

  • BFH, 23.01.1992 - V R 66/85

    Unternehmereigenschaft eines Lehrers bei entgeltlicher Veranstaltung von

    Auszug aus BFH, 27.07.1995 - V R 44/94
    Seine Entscheidung, einen Gegenstand seinem Unternehmen zuzuordnen, ist statthaft, wenn der Gegenstand im Umfang des vorgesehenen Einsatzes für unternehmerische Zwecke in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit steht und diese fördern soll (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Januar 1992 V R 66/85, BFHE 167, 221; vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).
  • BFH, 01.02.1990 - V R 51/85

    Voraussetzung für einen Eigenverbrauch durch Verwendung eines dem Unternehmen

    Auszug aus BFH, 27.07.1995 - V R 44/94
    Gegenstände, für deren Anschaffung kein (oder kein besonderer, sondern nur ein pauschaler) Vorsteuerabzug vorgenommen worden ist, können von dem Unternehmer "für sein Unternehmen" bezogen werden (vgl. § 25 a Abs. 1 UStG ab 1995 für den Wiederverkäufer, der Gebrauchtwaren ohne die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs erwirbt und im Rahmen seines Unternehmens veräußert; vgl. BFH-Urteil vom 1. Februar 1990 V R 51/85, BFH/NV 1991, 60 - für Unternehmer, die Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen gemäß § 23 UStG 1973 abziehen - Mößlang in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, 5. Aufl., § 1 Bem.
  • BFH, 15.07.1993 - V R 61/89

    Unternehmereigenschaft, Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch bei einem

    Auszug aus BFH, 27.07.1995 - V R 44/94
    Maßgebend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse (vgl. § 15 Abs. 4 UStG 1980) des Unternehmers (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1993 V R 61/89, BFHE 172, 183, BStBl II 1993, 810) im Zeitpunkt des Leistungsbezugs (BFH-Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530).
  • BFH, 12.12.1985 - V R 25/78

    Vorsteuerabzug für die Bewirtung von Geschäftsfreunden

    Auszug aus BFH, 27.07.1995 - V R 44/94
    Er muß in Zweifelsfällen darlegen, daß die bezogene Leistung seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit hat fördern sollen (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216).
  • BFH, 26.04.1979 - V R 46/72

    Automobilfabrik - Werksangehörigenrabatt - Verkaufssperrfrist - Erwerb eines

    Auszug aus BFH, 27.07.1995 - V R 44/94
    Maßgebend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse (vgl. § 15 Abs. 4 UStG 1980) des Unternehmers (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1993 V R 61/89, BFHE 172, 183, BStBl II 1993, 810) im Zeitpunkt des Leistungsbezugs (BFH-Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530).
  • FG Düsseldorf, 15.06.1994 - 5 K 3306/91

    Umsatzsteuer; Zuordnung des Pkw zum Unternehmen

    Auszug aus BFH, 27.07.1995 - V R 44/94
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 95 veröffentlicht worden.
  • BFH, 04.05.2022 - XI R 28/21

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.05.2022 XI R 29/21 (XI R 7/19) -

    Dem Inhalt der Voranmeldungen kommt bei der Abwägung keine unwiderlegbare Beweiswirkung zu, sondern er muss im Zusammenhang mit den anderen Umständen gewürdigt werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 27.07.1995 - V R 44/94, BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853, Rz 12 f.).
  • BFH, 17.09.1998 - V R 27/96

    Zuordnung eines Pkw zum Unternehmensvermögen

    Er muß in Zweifelsfällen darlegen, daß die bezogene Leistung seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit hat fördern sollen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 1995 V R 44/94, BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853).

    Diese Würdigung entspricht nicht den Grundsätzen, die der Senat in den Urteilen in BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853 und vom 28. März 1996 V R 34/95 (BFH/NV 1996, 793) dargelegt hat.

    Gegenstände, für deren Anschaffung kein (oder kein besonderer, sondern nur ein pauschaler) Vorsteuerabzug vorgenommen worden ist, können von dem Unternehmer "für sein Unternehmen" bezogen werden (vgl. dazu im einzelnen BFH in BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853).

    Die Unterlassung des Vorsteuerabzugs hat keinen besonderen Beweiswert gegen ein Zuordnung, wenn sie von dem Steuerpflichtigen plausibel erklärt wird (BFH in BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853).

  • BFH, 28.03.1996 - V R 34/95

    An- und Verkauf eines Kfz durch einen Nichthändler

    Seine Entscheidung, einen Gegenstand seinem Unternehmen zuzuordnen, ist statthaft, wenn der Gegenstand im Umfang des vorgesehenen Einsatzes für unternehmerische Zwecke in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit steht und diese fördern soll (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Juli 1995 V R 44/94, BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853, m. w. N.).

    Liefert er unter der Anschrift und Bezeichnung, unter der er seine Umsatztätigkeit ausführt, einen ihm gelieferten, für seine Umsatztätigkeit objektiv nützlichen Pkw sogleich weiter und rechnet er darüber mit gesondertem Steuerausweis ab, behandelt er den Pkw regelmäßig als "für sein Unternehmen" bezogen (BFH in BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853).

    Diesem Merkmal kommt jedoch -- wie der Senat in BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853 näher begründet hat -- bei der Abwägung der gesamten Umstände keine unwiderlegbare Beweiswirkung zu.

    Die Lieferung des für den eigenen Gebrauch als Anlagegegenstand vorgesehenen Fahrzeugs ist als Hilfsgeschäft zu beurteilen (vgl. BFH in BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853).

  • BFH, 15.12.2011 - V R 48/10

    Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

    a) Dabei ist die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 V B 34/08, BFH/NV 2009, 2011; BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 798, und vom 8. Oktober 2008 XI R 58/07, BFHE 223, 487, BStBl II 2009, 394; in BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741; vom 27. Juli 1995 V R 44/94, BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853; vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, und vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815).
  • BFH, 22.10.2009 - V R 33/08

    Zu Zuordnungsentscheidungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts - Bloße

    Die Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen ist möglich, wenn der Gegenstand im Umfang des vorgesehenen Einsatzes für unternehmerische Zwecke in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit steht und diese fördern soll (BFH-Urteile vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798; vom 27. Juli 1995 V R 44/94, BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 10. März 2006 V B 81/05, BFH/NV 2006, 1364).
  • BFH, 11.06.1997 - XI R 65/95

    Vermietung von Strandhäusern durch Gemeinde

    Die Zuordnungsentscheidung ist statthaft, wenn der Gegenstand im Umfang des vorgesehenen Einsatzes für unternehmerische Zwecke in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit steht und diese fördern soll (BFH-Urteil vom 27. Juli 1995 V R 44/94, BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853, m. w. N.).
  • BFH, 25.04.2013 - XI B 123/12

    Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen eines Landwirts

    Steht die Unternehmereigenschaft aufgrund nachhaltiger Ausführung der sog. laufenden Umsätze --im Streitfall als Landwirt-- ohnehin fest, kann das Merkmal der Nachhaltigkeit für sonstige einzelne (entgeltliche) Umsätze vernachlässigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 20. September 1990 V R 92/85, BFHE 162, 493, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 230, unter II.1.b; vom 27. Juli 1995 V R 44/94, BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853, unter II.2., jeweils m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 10.09.2014 - 4 K 5/12

    Veräußerung von Zahlungsansprüchen eines Landwirts aufgrund GAP-Reform als

  • FG Münster, 23.01.2001 - 15 K 3897/99

    Vorsteuerabzug bei zunächst nichtunternehmerischer Verwendung der Vorbezüge;

  • BFH, 10.03.2006 - V B 81/05

    Vorsteuer - grundsätzliche Bedeutung

  • FG Baden-Württemberg, 18.04.2001 - 10 K 302/98

    Leichtfertige Steuerverkürzung durch Ausstellung einer Scheinrechung unter

  • BFH, 20.09.2012 - V B 109/11

    Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Grundstücken

  • FG Nürnberg, 09.03.2015 - 2 V 687/14

    Vorsteuerabzug: Dokumentation der Zuordnungsentscheidung

  • BFH, 07.05.1997 - V R 39/95

    An- und Verkauf eines Pkw durch branchenfremde Händler

  • FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten in Form von Schuldzinsen und Vorsteuern aus

  • FG München, 02.05.1996 - 14 K 1456/94

    Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2002 - 6 K 1747/98

    Zuordnung erhaltener Zuschüsse zum Rahmen des Unternehmens; Vorsteuerabzug;

  • FG Sachsen, 29.01.2002 - 6 K 1747/98

    Anteilige Kürzung von Vorsteuerbeträgen; Abgrenzung der unternehmerischen von der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht