Rechtsprechung
   BFH, 07.11.1995 - IX R 54/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1479
BFH, 07.11.1995 - IX R 54/94 (https://dejure.org/1995,1479)
BFH, Entscheidung vom 07.11.1995 - IX R 54/94 (https://dejure.org/1995,1479)
BFH, Entscheidung vom 07. November 1995 - IX R 54/94 (https://dejure.org/1995,1479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nachträgliche Erschließungskosten können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sein

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 279
  • BB 1996, 471
  • BB 1996, 571
  • BB 1996, 936
  • DB 1996, 456
  • BStBl II 1996, 190
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 12.01.1995 - IV R 3/93

    Zur Frage von Beiträgen für die erstmalige Herstellung einer weiteren

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 54/94
    Wird ein durch einen Privatweg an das öffentliche Straßennetz angebundenes Grundstück zusätzlich durch eine erstmals errichtete öffentliche Straße erschlossen, so sind die Beiträge für diese Zweiterschließung nur dann als nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens zu behandeln, wenn sich der Wert des Grundstücks aufgrund einer Erweiterung der Nutzbarkeit oder einer günstigeren Lage erhöht (Anschluß an BFH-Urteil vom 12. Januar 1995 IV R 3/93, BFHE 177, 52, BStBl II 1995, 632).

    Wird hingegen ein bereits erschlossenes Grundstück durch eine weitere Straße erschlossen, so sind die Beiträge für die Zweiterschließung nur dann als nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens zu behandeln, wenn sich der Wert des Grundstücks aufgrund einer Erweiterung der Nutzbarkeit oder einer günstigeren Lage erhöht (BFH-Urteil vom 12. Januar 1995 IV R 3/93, BFHE 177, 52, BStBl II 1995, 632); eine Werterhöhung aus anderen Gründen ist hingegen in diesem Zusammenhang unbeachtlich.

  • BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89

    Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 54/94
    Werbungskosten bilden bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89, BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434).
  • BFH, 02.05.1990 - VIII R 198/85

    Straßenausbaubeiträge für Ersatz oder Modernisierung bereits vorhandener

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 54/94
    a) Beiträge zur Finanzierung erstmals durchgeführter Erschließungsmaßnahmen sind nach ständiger Rechtsprechung den Anschaffungskosten von Grund und Boden zuzurechnen, da sie dazu dienen, das Grundstück baureif zu machen und es damit i. S. von § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (z. B. Senatsurteil vom 14. März 1989 IX R 138/88, BFH/NV 1989, 633; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Mai 1990 VIII R 198/85, BStBl II 1991, 448, BFH/NV 1991, 29).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 54/94
    Als Werbungskosten abziehbar sind grundsätzlich auch Aufwendungen, die den Grund und Boden betreffen; denn bei der Vermietung von Gebäuden gehört die damit verbundene Nutzungsüberlassung von Grund und Boden zum Einkünftetatbestand des § 21 Abs. 1 EStG (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761 zu Schuldzinsen für die Finanzierung eines unbebauten Grundstücks).
  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82

    Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion -

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 54/94
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob der Privatweg eine selbständige Erschließungsanlage i. S. des § 123 Abs. 2 BauGB oder nur eine unselbständige Zufahrt darstellt (zu den Abgrenzungskriterien vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1982 8 C 28.30 u. 33.81, BVerwGE 66, 69, und vom 23. März 1984 8 C 65.82, Deutsches Verwaltungsblatt 1984, 683, sowie H. Schrödter in Schrödter, Baugesetzbuch, Kommentar, 5. Aufl., § 123 Rdnr. 3).
  • BFH, 14.03.1989 - IX R 138/88

    Zugehörigkeit eines an das Elektrizitätsversorgungsunternehmen gezahlten

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 54/94
    a) Beiträge zur Finanzierung erstmals durchgeführter Erschließungsmaßnahmen sind nach ständiger Rechtsprechung den Anschaffungskosten von Grund und Boden zuzurechnen, da sie dazu dienen, das Grundstück baureif zu machen und es damit i. S. von § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (z. B. Senatsurteil vom 14. März 1989 IX R 138/88, BFH/NV 1989, 633; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Mai 1990 VIII R 198/85, BStBl II 1991, 448, BFH/NV 1991, 29).
  • BFH, 27.08.1991 - VIII R 84/89

    - Hinterziehungszinsen können auch nach dem Tod des Steuerpflichtigen festgesetzt

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 54/94
    Der BFH kann als Revisionsgericht nicht seine eigene Tatsachenwürdigung an die Stelle der Würdigung des FG setzen, wenn diese möglich ist (BFH-Urteil vom 27. August 1991 VIII R 84/89, BFHE 165, 330, BStBl II 1992, 9; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 118 Anm. 39 ff.).
  • BFH, 22.03.1994 - IX R 52/90

    Nachträgliche Straßenbaukostenbeiträge zum Ersatz oder zur Modernisierung bereits

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 54/94
    Sofort als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen sind nach dieser Vorschrift auch Erschließungsbeiträge, sofern sie nicht als nachträgliche Anschaffungskosten auf den Grund und Boden anzusehen sind (Senatsurteil vom 22. März 1994 IX R 52/90, BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842).
  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 28.81

    Eigentümerwege zur "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage als selbständige

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 54/94
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob der Privatweg eine selbständige Erschließungsanlage i. S. des § 123 Abs. 2 BauGB oder nur eine unselbständige Zufahrt darstellt (zu den Abgrenzungskriterien vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1982 8 C 28.30 u. 33.81, BVerwGE 66, 69, und vom 23. März 1984 8 C 65.82, Deutsches Verwaltungsblatt 1984, 683, sowie H. Schrödter in Schrödter, Baugesetzbuch, Kommentar, 5. Aufl., § 123 Rdnr. 3).
  • BFH, 03.09.2019 - IX R 2/19

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen zur Sanierung eines Entwässerungskanals

    Solche Aufwendungen beziehen sich in erster Linie auf das Grundstück, weil sie dazu dienen, es baureif --und damit betriebsbereit i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB-- zu machen; sie gehören als Voraussetzung für die Bebaubarkeit des Grundstücks nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes (BFH-Urteile vom 07.11.1995 - IX R 99/93, BFHE 179, 96, BStBl II 1996, 89; vom 07.11.1995 - IX R 54/94, BFHE 179, 279, BStBl II 1996, 190, und in BFH/NV 1989, 633; Blümich/Schallmoser, § 21 EStG Rz 400 "Erschließungskosten/ Ergänzungsbeiträge").

    Führt die Maßnahme zu einer Werterhöhung des Grundstücks, steht dies einem Sofortabzug des Aufwands nicht entgegen (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 23.02.1999 - IX R 61/96, BFH/NV 1999, 1079; vom 22.03.1994 - IX R 52/90, BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842; vom 19.12.1995 - IX R 5/95, BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134; vom 16.07.1996 - IX R 55/94, BFH/NV 1997, 178; vom 12.01.1995 - IV R 3/93, BFHE 177, 52, BStBl II 1995, 632; in BFHE 179, 279, BStBl II 1996, 190; s.a. HHR/Pfirrmann, § 21 EStG Rz 300 "Erschließungsbeiträge"; Blümich/Schallmoser, a.a.O.; Spiegelberger/Schallmoser, Immobilien im Zivil- und Steuerrecht, 3. Aufl., Rz 1.565).

  • BFH, 01.03.2002 - VIII B 110/01

    Erschließungsaufwendungen; erstmalige öffentliche Erschließung eines gewerblich

    Es genügt z.B. eine private Straße auf eigenem oder fremdem Grundstück (BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 54/94, BFHE 179, 279, BStBl II 1996, 190, unter 2. b der Gründe; vom 7. November 1995 IX R 99/93, BFHE 179, 96, BStBl II 1996, 89, unter 2. b der Gründe; zur Abgrenzung vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 34/96, BFHE 190, 361, BStBl II 2000, 257) oder ein lediglich als Provisorium betrachteter Weg (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 5/95, BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134, unter 2. b der Gründe; in BFH/NV 1997, 178) oder ein Feld- und Waldweg, den der Grundstückseigentümer nur über eine gemeindliche Sondernutzung befahren durfte (BFH-Urteil vom 18. Januar 1995 XI R 60/94, BFH/NV 1995, 770).

    Maßgeblich ist allein, dass mit der Nutzung des bebauten Grundstücks begonnen werden kann (erstmalige Betriebsbereitschaft i.S. von § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs und dass --bezogen auf den Streitfall-- das bereits durch eine Privatstraße an das öffentliche Straßennetz angeschlossene Grundstück durch die Erschließung über die zusätzliche öffentlich-rechtliche Straße und die dadurch bedingte erweiterte Nutzbarkeit in seinem Wert nicht wesentlich erhöht wird (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 179, 279, BStBl II 1996, 190).

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 34/96

    Erschließungskosten für eine Privatstraße

    Insoweit unterscheidet sich die steuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen von Grundstückseigentümern für die Erschließung ihrer Grundstücke durch eine Privatstraße von derjenigen einer Beitragsleistung von Anliegern zur Finanzierung einer erstmaligen Erschließung ihrer (Anlieger-)Grundstücke durch eine öffentliche Straße, bei der die Beiträge nach ständiger Rechtsprechung den Anschaffungskosten von Grund und Boden der Anliegergrundstücke zuzurechnen sind (Senatsurteil vom 7. November 1995 IX R 54/94, BFHE 179, 279, BStBl II 1996, 190, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - 1 K 1435/08

    Zweiterschließung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks durch erstmalige

    Gleiches gilt, wenn das Grundstück durch die weitere Erschließungsanlage eine erweiterte Nutzbarkeit des Grund und Bodens und damit ein höheres Nutzungspotential erfährt (BFH-Urteile vom 7. November 1995 - IX R 54/94, BFHE 179, 279, BStBl II 1996, 190, und vom 20. Juli 2010 - IX R 4/10, BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35, jeweils zur zusätzlichen Einrichtung einer weiteren Zufahrts- und Zugangsmöglichkeit).

    Denn für die Verbesserung der Nutzungsmöglichkeit des Grundstücksteils ist die gegenwärtige Bebauung des Grundstücks nicht von Bedeutung; für die Beurteilung, ob sich aufgrund einer Erschließungsmaßnahme der Wert des Grundstücks erhöht hat, ist - worauf der Beklagte zu Recht hingewiesen hat - allein die abstrakte Nutzbarkeit des betreffenden Grundstücks maßgebend (so ausdrücklich bereits BFH-Urteil in BFHE 179, 279, BStBl II 1996, 190, unter 3. am Ende; inzident auch BFH-Urteil in BFHE 204, 219, BStBl II 2004, 282, unter 2.).

  • BFH, 25.11.1997 - IX R 8/95

    Ermittlung des Nutzungswerts für eine selbstgenutzte Wohnung - Ermittlung von

    Diese Berechnung weicht allerdings von der Berechnungsweise ab, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 9. September 1997 IX R 52/94 (BFHE 179, 279) als maßgebend angesehen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht