Rechtsprechung
BFH, 09.05.1996 - III R 224/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 33
- Kanzlei Prof. Schweizer
Zwangsläufigkeit von Prozesskosten
- Wolters Kluwer
Zivilprozeß - Prozeßkostenrisiko - Schiedsgericht
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilprozeß nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung - Kosten eines Scheidungsprozesses oder bei Rechtsstreit über existentiell wichtigen Bereich - Keine Zwangsläufigkeit von Kosten eines schiedsgerichtlichen Verfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Prozesskosten
Papierfundstellen
- BFHE 181, 12
- NJW 1997, 542
- BB 1996, 2344
- BB 1997, 397
- DB 1996, 2263
- BStBl II 1996, 596
Wird zitiert von ... (122)
- BFH, 18.05.2017 - VI R 9/16
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG …
bb) Demzufolge hat der Bundesfinanzhof (BFH) in langjähriger Rechtsprechung die Kosten sowohl einer Ehescheidung als auch von Scheidungsfolgesachen jeweils einschließlich der außergerichtlichen Kosten als (Zivil-)Prozesskosten angesehen (z.B. BFH-Urteile vom 9. Mai 1996 III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596; vom 21. Februar 1992 III R 88/90, BFHE 168, 39, BStBl II 1992, 795; Senatsurteile vom 23. Februar 1968 VI R 239/67, BFHE 91, 534, BStBl II 1968, 407; vom 2. Oktober 1981 VI R 38/78, BFHE 134, 286, BStBl II 1982, 116, …und vom 20. Januar 2016 VI R 70/12, BFH/NV 2016, 905).Der BFH hat erstmals im Urteil in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596 den Begriff der Existenzgrundlage im Zusammenhang mit Prozesskosten verwendet und hierzu Folgendes ausgeführt: "Berührt ein Rechtsstreit allerdings einen für den Steuerpflichtigen existentiell wichtigen Bereich, kann jener unter Umständen in eine Zwangslage geraten, in der für ihn die Verfolgung seiner rechtlichen Interessen trotz unsicherer Erfolgsaussichten existentiell erforderlich ist (vgl. Urteil des Senats vom 19. Mai 1995 III R 12/92, BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774) und sich folglich die Frage stellt, ob die Übernahme eines Prozesskostenrisikos nicht insoweit als i.S. des § 33 EStG zwangsläufig anzusehen ist.
Durch Ehescheidungsverfahren entstandene Prozesskosten hatte der BFH schon vor dem BFH-Urteil in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596 als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Er hat vielmehr die Fallgruppe der Existenzgefährdung in dem BFH-Urteil in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596 erstmals neben dem bereits als außergewöhnliche Belastungen anerkannten Fall der Scheidungskosten zusätzlich genannt; nicht hingegen wurden Scheidungskosten unter die Fallgruppe der Existenzgefährdung subsumiert (s.a. Heim, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2014, 165).
dd) Der Gesetzgeber hat die Formulierung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG wörtlich der BFH-Rechtsprechung seit dem BFH-Urteil in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596 entnommen.
- FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1976/14
Steuerliche Berücksichtigung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung
Der Gesetzestext knüpft insoweit exakt an eine Formulierung in der Rechtsprechung des III. Senats des BFH an (vgl. Nieuwenhuis, DStR 2014, 1701), die sich so - soweit ersichtlich - erstmals in dem Urteil vom 09. Mai 1996 (- III R 224/94 -, juris, Rdn. 20; Kanzler, FR 2014, 209 ) findet und nachfolgend in weiteren Entscheidungen dieses Senats übernommen wurde (…vgl. Urteil vom 18. Juni 1997 - III R 60/96 -, juris, Rdn. 22;… Beschluss vom 27. März 2000 - III B 67/99 -, juris, Rdn. 5;… Urteil vom 23. Mai 2001 - III R 33/99 -, juris, Rdn. 15;… Beschluss vom 17. Juni 2003 - III B 55/02 -, juris, Rdn. 7;… Urteil vom 27. August 2008 - III R 50/06 -, juris, Rdn. 12).Dem BFH-Urteil vom 09. Mai 1996 (- III R 224/94 -) lassen sich bei näherer Betrachtung folgende zentrale Aussagen zur Berücksichtigung von (Zivil-)Prozesskosten entnehmen:.
aa) Nach einer Auffassung in der Literatur (vgl. Nieuwenhuis, DStR 2014, 1701 ) hat der BFH in dem Urteil vom 09. Mai 1996 (- III R 224/94 -) bereits entschieden, dass Scheidungskosten unter die Voraussetzungen des dort näher bestimmten Ausnahmefalls, wonach der Steuerpflichtige ohne Einlassung auf den Rechtsstreit Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, fallen würden.
(2) Dies ergibt sich auch angesichts des Ursprungs der gesetzlichen Formulierung, die auf das BFH-Urteil vom 09. Mai 1996 (- III R 224/94 -, juris, Rdn. 20) zurückgeht.
Daher entspricht es - zu Recht - ständiger (jahrzehntelanger) höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass sich die Ehepartner dem Scheidungsbegehren aus tatsächlichen Gründen nicht entziehen können, so dass die Zwangsläufigkeit bei Ehescheidungen grundsätzlich zu bejahen ist (vgl. BFH…, Urteil vom 02. Oktober 1981 - VI R 38/78 -, juris, Rdn. 14; Urteil vom 09. Mai 1996 - III R 224/94 -, juris, Rdn. 15;… Urteil vom 30. Juni 2005 - III R 27/04 -, juris, Rdn. 20).
In der Erkenntnis, dass die Formulierung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG auf das BFH-Urteil vom 09. Mai 1996 (- III R 224/94 -, juris, Rdn. 20) zurückzuführen ist, werden unter den genannten existentiellen Umständen auch "unsichere Erfolgsaussichten" eine Anerkennung der Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nicht entgegenstehen, soweit die Grenze zur Mutwilligkeit nicht überschritten ist.
- BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
b) Bei den Kosten eines Zivilprozesses, die vorliegend von den Beteiligten zutreffend nicht als Werbungskosten der Klägerin beurteilt worden sind, spricht nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit (BFH-Urteile vom 9. Mai 1996 III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596, m.w.N.; vom 4. Dezember 2001 III R 31/00, BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382; vom 18. März 2004 III R 24/03, BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726, …und vom 27. August 2008 III R 50/06, BFH/NV 2009, 553).Derartige Kosten wurden nur als zwangsläufig erachtet, wenn auch das die Zahlungsverpflichtung oder den Zahlungsanspruch adäquat verursachende Ereignis zwangsläufig erwachsen ist (BFH-Urteil in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596).
Es sei in der Regel der freien Entscheidung der (Vertrags)Parteien überlassen, ob sie sich zur Durchsetzung oder Abwehr eines zivilrechtlichen Anspruchs einem Prozess(kosten)risiko aussetzten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596;… in BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726, und in BFH/NV 2009, 553).
Liefe der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, könne er trotz unsicherer Erfolgsaussichten gezwungen sein, einen Zivilprozess zu führen (BFH-Urteile in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596;… in BFH/NV 2009, 533).
- BFH, 18.06.2015 - VI R 17/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
2.a) Bei den Kosten eines Zivilprozesses sprach nach der langjährigen Rechtsprechung des BFH eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit (Senatsurteil vom 22. August 1958 VI 148/57 U, BFHE 67, 379, BStBl III 1958, 419; BFH-Urteile vom 18. Juli 1986 III R 178/80, BFHE 147, 171, BStBl II 1986, 745; vom 9. Mai 1996 III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596; vom 4. Dezember 2001 III R 31/00, BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382; vom 18. März 2004 III R 24/03, BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726, …und vom 27. August 2008 III R 50/06, BFH/NV 2009, 553).Derartige Kosten wurden nur als zwangsläufig erachtet, wenn auch das die Zahlungsverpflichtung oder den Zahlungsanspruch adäquat verursachende Ereignis zwangsläufig war (BFH-Urteil in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596).
Vielmehr sei es in der Regel der freien Entscheidung der (Vertrags)-Parteien überlassen, ob sie sich zur Durchsetzung oder Abwehr eines zivilrechtlichen Anspruchs einem Prozess(kosten)risiko aussetzten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596;… in BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726, und in BFH/NV 2009, 553).
Liefe der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, könne er trotz unsicherer Erfolgsaussichten gezwungen sein, einen Zivilprozess zu führen (BFH-Urteile in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596;… in BFH/NV 2009, 553).
Vielmehr erfordert die Vielfalt der prozessualen Gestaltungen eine Berücksichtigung des jeweiligen Streitgegenstandes und der Ursachen des Streits (vgl. u.a. BFH-Urteile in BFHE 147, 171, BStBl II 1986, 745; in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596).
Ein solcher Ausnahmefall kann insbesondere dann in Betracht gezogen werden, wenn der Steuerpflichtige, ohne sich auf den Rechtsstreit einzulassen, Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren oder seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können (BFH-Urteile in BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104; in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596).
- BFH, 04.08.2016 - VI R 47/13
Treuhändervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren weder Werbungskosten noch …
Hat der Steuerpflichtige durch sein Verhalten die entscheidende Ursache für die geltend gemachten Aufwendungen selbst gesetzt, kann er sich nicht darauf berufen, er habe sich in einer Zwangslage befunden (vgl. BFH-Urteile vom 9. Mai 1996 III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596, und in BFH/NV 2001, 1391;… Senatsurteil vom 19. November 2015 VI R 38/14, BFH/NV 2016, 902).Denn er hat dann durch sein Verhalten die entscheidende Ursache für die geltend gemachten Aufwendungen selbst gesetzt und kann sich daher nicht darauf berufen, er habe sich in einer Zwangslage befunden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596, und in BFH/NV 2001, 1391;… Senatsurteil in BFH/NV 2016, 902).
- BFH, 20.01.2016 - VI R 70/12
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
a) Bei den Kosten eines Zivilprozesses sprach nach der langjährigen Rechtsprechung des BFH eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit (Senatsurteil vom 22. August 1958 VI 148/57 U, BFHE 67, 379, BStBl III 1958, 419; BFH-Urteile vom 18. Juli 1986 III R 178/80, BFHE 147, 171, BStBl II 1986, 745; vom 9. Mai 1996 III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596; vom 4. Dezember 2001 III R 31/00, BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382; vom 18. März 2004 III R 24/03, BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726, …und vom 27. August 2008 III R 50/06, BFH/NV 2009, 553).Derartige Kosten wurden nur als zwangsläufig erachtet, wenn auch das die Zahlungsverpflichtung oder den Zahlungsanspruch adäquat verursachende Ereignis zwangsläufig war (BFH-Urteil in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596).
Vielmehr sei es in der Regel der freien Entscheidung der (Vertrags-)Parteien überlassen, ob sie sich zur Durchsetzung oder Abwehr eines zivilrechtlichen Anspruchs einem Prozess(kosten)risiko aussetzten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596;… in BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726, und in BFH/NV 2009, 553).
Liefe der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, könne er trotz unsicherer Erfolgsaussichten gezwungen sein, einen Zivilprozess zu führen (BFH-Urteile in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596, und in BFH/NV 2009, 553).
Nicht als zwangsläufig hat der BFH Scheidungsfolgesachen angesehen, die nicht nach § 623 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) a.F. zusammen mit der Scheidungssache zu verhandeln und zu entscheiden waren und deshalb nicht mit der Scheidung in einem unlösbaren prozessualen Zusammenhang standen (BFH-Urteil in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596 --Schiedsvergleich vor der Scheidung--;… BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1996 III B 180/95, BFH/NV 1996, 882 --Kosten eines Zivilprozesses, der nach der Scheidung um vermögensrechtliche Ansprüche nach Gütertrennung geführt wurde--;… vom 22. März 2002 III B 158/01, BFH/NV 2002, 1025 --Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung des Familienheims nach der Scheidung--, …und vom 21. März 2003 III B 110/02, BFH/NV 2003, 937 --Kosten der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung--).
- BFH, 10.03.2016 - VI R 69/12
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
a) Bei den Kosten eines Zivilprozesses sprach nach der langjährigen Rechtsprechung des BFH eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit (Senatsurteil vom 22. August 1958 VI 148/57 U, BFHE 67, 379, BStBl III 1958, 419; BFH-Urteile vom 18. Juli 1986 III R 178/80, BFHE 147, 171, BStBl II 1986, 745; vom 9. Mai 1996 III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596; vom 4. Dezember 2001 III R 31/00, BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382; vom 18. März 2004 III R 24/03, BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726, …und vom 27. August 2008 III R 50/06, BFH/NV 2009, 553).Solche Kosten wurden nur als zwangsläufig erachtet, wenn auch das die Zahlungsverpflichtung oder den Zahlungsanspruch adäquat verursachende Ereignis zwangsläufig war (BFH-Urteil in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596).
Liefe der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, könne er trotz unsicherer Erfolgsaussichten gezwungen sein, einen Zivilprozess zu führen (BFH-Urteile in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596, und in BFH/NV 2009, 553).
- BFH, 13.08.2020 - VI R 15/18
Prozesskosten in Zusammenhang mit einem Umgangsrechtsstreit als außergewöhnliche …
Liefe der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, könne er i.S. der Fallgruppe zu (2.) trotz unsicherer Erfolgsaussichten gezwungen sein, einen Zivilprozess zu führen (z.B. BFH-Urteile vom 09.05.1996 - III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596, …und vom 27.08.2008 - III R 50/06, BFH/NV 2009, 553). - BFH, 20.01.2016 - VI R 14/13
Durch Vergleich entstandene Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
Bei den Kosten eines Zivilprozesses sprach nach der langjährigen Rechtsprechung des BFH eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit (Senatsurteil vom 22. August 1958 VI 148/57 U, BFHE 67, 379, BStBl III 1958, 419; BFH-Urteile vom 18. Juli 1986 III R 178/80, BFHE 147, 171, BStBl II 1986, 745; vom 9. Mai 1996 III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596; vom 4. Dezember 2001 III R 31/00, BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382; vom 18. März 2004 III R 24/03, BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726, …und vom 27. August 2008 III R 50/06, BFH/NV 2009, 553).Solche Kosten wurden nur als zwangsläufig erachtet, wenn auch das die Zahlungsverpflichtung oder den Zahlungsanspruch adäquat verursachende Ereignis zwangsläufig war (BFH-Urteil in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596).
Liefe der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, könne er trotz unsicherer Erfolgsaussichten gezwungen sein, einen Zivilprozess zu führen (BFH-Urteile in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596, und in BFH/NV 2009, 553).
Der Senat kann indessen mangels hinreichender tatsächlicher Feststellungen des FG nicht selbst beurteilen, ob der Kläger ohne Anstrengung des Klageverfahrens Gefahr gelaufen wäre, seine Existenzgrundlage zu verlieren oder seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können (BFH-Urteile in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596, und in BFH/NV 2009, 553).
- FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 3 K 297/14
Voraussetzungen für den Abzug von Scheidungskosten als außergewöhnliche …
(c) In einer nachfolgenden Entscheidung hat der III. Senat des BFH die beiden vorgenannten Entscheidungen zu existenziellen Vermögensschäden einerseits (oben (1)) und zu den nicht existenziellen Anschaffungskosten eines Einfamilienhauses andererseits (oben (2)) in seinem Urteil vom 9. Mai 1996 (III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596) die später vom Gesetzgeber herangezogene Formulierung erstmals wörtlich verwendet und zugleich im Streitfall das Vorliegen entsprechender Voraussetzungen für eine außerhalb eines Scheidungsverfahrens betriebene Vollstreckungsabwehrklage gegen eine Unterhaltsvereinbarung zum Ehegattenunterhalt verneint, da solche besonderen Umstände im Streitfall vom FG nicht festgestellt worden seien und vom Kläger auch nicht geltend gemacht worden seien. - BFH, 13.08.2020 - VI R 27/18
Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als …
- FG Düsseldorf, 13.03.2018 - 13 K 3024/17
Zivilprozesskosten nach Kindesentführung als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 04.12.2001 - III R 31/00
Außergewöhnliche Belastung; Prozesskosten für einen Familienrechtsstreit
- BFH, 18.03.2004 - III R 24/03
Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 10.03.2016 - VI R 38/13
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 20.01.2016 - VI R 19/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 04.08.2016 - VI R 63/14
Zivilprozesskosten für familienrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der …
- BFH, 20.01.2016 - VI R 66/12
Ehescheidungs- und Räumungskosten als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 17.12.2015 - VI R 7/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 18.03.2004 - III R 31/02
Zahlung von Erpressungsgeldern als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 20.01.2016 - VI R 40/13
Zivilprozesskosten zur Abwehr von Wasserschäden am Wohnhaus als außergewöhnliche …
- BFH, 27.08.2008 - III R 50/06
Aufteilungsmaßstab bei Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung - …
- BFH, 10.03.2016 - VI R 80/14
Zivilprozesskosten wegen Baumängeln als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 30.06.2005 - III R 36/03
Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der …
- BFH, 23.05.2001 - III R 33/99
Zusammenveranlagung - Kaufvertrag - Rückabwicklung eines Kaufvertrages - …
- BFH, 15.06.2016 - VI R 44/15
Prozesskosten im Zusammenhang mit gesundheitsgefährdenden Baumängeln als …
- BFH, 18.02.2016 - VI R 56/13
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 14.04.2016 - VI R 5/13
Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen Streitigkeiten über …
- BFH, 18.02.2016 - VI R 17/13
Zivilprozesskosten durch Vollstreckungsabwehrklage
- BFH, 14.04.2016 - VI R 38/15
Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit einem früheren Mietverhältnis als …
- BFH, 30.06.2005 - III R 27/04
Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung in einem gerichtlichen …
- BFH, 19.11.2015 - VI R 42/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Krankheitskosten - …
- BFH, 31.08.2006 - III B 14/06
Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung; Verfahren der …
- BFH, 19.11.2015 - VI R 38/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Keine Abziehbarkeit bei auf …
- BFH, 28.04.2016 - VI R 15/15
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Keine Berücksichtigung von …
- FG Baden-Württemberg, 06.10.2005 - 8 K 295/02
Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen im Sinne von § 33 …
- BFH, 15.06.2016 - VI R 25/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 17.12.2015 - VI R 78/13
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 14.04.2016 - VI R 14/14
Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Anfechtung der Annahme der Erbschaft …
- BFH, 20.01.2016 - VI R 62/13
Aufwendungen für ein Schlichtungsverfahren wegen Bergschäden als außergewöhnliche …
- BFH, 28.04.2016 - VI R 5/15
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Keine Berücksichtigung von …
- BFH, 10.03.2016 - VI R 72/14
Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 15.06.2016 - VI R 34/14
Durch Ehescheidungsverfahren entstandene Prozesskosten als außergewöhnliche …
- BFH, 29.07.1997 - IX R 89/94
Ablösung einer Grundschuld
- FG Münster, 21.11.2014 - 4 K 1829/14
Kosten des Scheidungsprozesses weiterhin als außergewöhnliche Belastungen …
- BFH, 20.04.2006 - III R 23/05
Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen an den mit ihm …
- BFH, 15.06.2016 - VI R 26/13
Prozesskosten im Zusammenhang mit einem Scheidungsfolgeverfahren nach britischem …
- BFH, 15.06.2016 - VI R 29/15
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche …
- BFH, 14.04.2016 - VI R 56/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 10.03.2016 - VI R 70/14
Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten
- FG Münster, 03.04.2003 - 3 K 1240/01
Kosten für Vaterschaftsprozess außergewöhnliche Belastung?
- BFH, 14.04.2016 - VI R 61/13
Zivilprozesskosten zur Unterbindung einer medialen Berichterstattung über eine …
- BFH, 20.01.2016 - VI R 20/14
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche …
- BFH, 20.01.2016 - VI R 93/13
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche …
- BFH, 26.02.1998 - III R 59/97
Kapitalabfindung zur Abgeltung von Unterhaltsansprüchen
- FG Niedersachsen, 18.02.2013 - 3 K 409/12
Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung i.R. einer …
- BFH, 30.10.2003 - III R 32/01
Trinkgelder bei Heilbehandlung keine außergewöhnliche Belastung
- BFH, 19.08.2015 - X R 34/12
Zivilprozesskosten sind im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen
- FG Düsseldorf, 11.02.2014 - 13 K 3724/12
Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- FG Hamburg, 07.03.2008 - 5 K 30/07
Aufwendung für Coaching-Kurs als Werbungskosten; Umzugskosten als …
- FG Münster, 12.02.2019 - 2 K 750/17
Außergewöhnlichen Belastungen durch Anwaltskosten
- BFH, 11.01.2011 - VI B 60/10
Trennungsbedingte Umgangskosten sind keine außergewöhnliche Belastung - …
- FG Niedersachsen, 03.11.2016 - 2 K 44/16
Abziehbarkeit von Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit einem zu eigenen …
- FG Nürnberg, 25.07.2018 - 3 K 99/18
Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten wegen Erbstreitigkeiten als …
- BFH, 03.03.2005 - III R 54/03
Außergewöhnliche Belastung: Darlehensumschuldung zwecks Erwerb eines EFH keine …
- FG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - II 834/98
Prozeßkosten als außergewöhnliche
- BFH, 27.03.2000 - III B 67/99
Zeitpunkt für die Rüge von Zulassungsgründen; grundsätzliche Bedeutung und …
- FG Köln, 18.11.2009 - 11 K 185/09
Prozesskosten grundsätzlich nicht zwangsläufig
- FG Hamburg, 22.04.1998 - III 277/97
Zivilprozeßkosten einer Räumungsklage als außergewöhnliche Belastung; Vorliegen …
- FG Münster, 30.03.2006 - 3 K 5739/03
Prozesskosten
- FG Düsseldorf, 21.10.2014 - 9 K 2257/13
Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung: Zwangsläufigkeit der …
- FG Schleswig-Holstein, 18.03.2015 - 2 K 256/12
Nichtabziehbarkeit von Prozesskosten
- FG Hamburg, 21.02.2020 - 3 K 28/19
Marderbefall keine außergewöhnliche Belastung
- FG Münster, 27.11.2013 - 11 K 2519/12
Kosten eines verwaltungsgerichtlichen Streites absetzbar
- FG Thüringen, 26.10.2011 - 4 K 836/08
Zivilprozesskosten wegen einer Klage auf Zahlung von Kindesunterhalt können als …
- BFH, 01.08.2005 - IV B 40/04
Rechtsverfolgungskosten keine außergewöhnlichen Belastungen
- BFH, 03.03.2005 - III R 12/04
Außergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für Rückabwicklung eines Kaufvertrages …
- FG Berlin, 15.01.2001 - 9 K 9469/00
Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- FG Hamburg, 24.09.2012 - 1 K 195/11
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- FG Köln, 04.10.2001 - 15 K 6326/98
Kosten eines verlorenen Räumungsprozesses
- FG Baden-Württemberg, 21.06.2000 - 9 K 440/99
Kosten für Arzthaftungsprozess wegen Schmerzensgeldansprüchen keine …
- FG Düsseldorf, 13.02.2014 - 12 K 3227/12
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung - Rechtsstreit gegen Bauträger …
- BFH, 14.08.2006 - III B 177/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Zivilprozesskosten keine agB
- FG Nürnberg, 01.08.2019 - 4 K 156/18
Auseinandersetzung einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft als außergewöhnliche …
- BFH, 01.08.2005 - IV B 42/04
Abzugsfähigkeit von im Rahmen zivilprozessualer Rechtsverfolgung entstandener …
- FG Nürnberg, 31.05.2006 - III 129/04
Rückzahlung von BAföG -Darlehen
- FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 8 K 226/98
Zivilprozeßkosten als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 01.08.2005 - IV B 44/04
- BFH, 01.08.2005 - IV B 43/04
- BFH, 01.08.2005 - IV B 41/04
- FG Sachsen, 02.09.2003 - 3 K 2712/02
Prozesskosten einer Klage auf Zugewinnausgleich als außergewöhnliche Belastung; …
- BFH, 17.06.2003 - III B 55/02
Außergewöhnliche Belastung; Kosten für Räumungsprozess
- BFH, 17.09.1999 - III B 38/99
Verwaltungsprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- FG Sachsen, 03.12.1996 - 2 K 59/95
Rückzahlung eines Ausbildungsdarlehens als außergewöhnliche Belastung; Höhe der …
- FG Köln, 18.12.2014 - 6 K 1090/12
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen
- FG München, 07.03.2007 - 1 K 2578/06
Ermäßigung der Einkommensteuer bei größeren zwangsläufigen Aufwendungen eines …
- BFH, 25.03.2004 - III B 54/03
Restitutionsprozess; Prozesskosten keine außergewöhnliche Belastung
- FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 95/02
Kosten eines Unterhaltsabänderungsverfahrens als außergewöhnliche Belastung
- FG Nürnberg, 07.03.2002 - VI 76/01
Kosten eines Zivilprozesses nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar
- FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2014 - 5 K 1989/12
Schweigegeld keine außergewöhnliche Belastung
- FG Köln, 19.02.2003 - 5 K 4083/02
Aufwendungen zur Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags keine …
- FG Köln, 13.12.2002 - 5 K 1582/02
Außergewöhnliche Belastung durch Vorfälligkeitsentschädigung und andere …
- FG Thüringen, 04.11.1999 - II 276/98
Aufwendungen eines Berufskraftfahrers wegen Verschmutzung oder Beschädigung …
- FG Saarland, 10.12.2014 - 1 K 1201/13
Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- FG Rheinland-Pfalz, 28.08.2007 - 3 K 1062/04
Berücksichtigung von Aufwendungen für die Einschaltung eines Detektivs und …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 2 MB 165/04
Vorraussetzung einer unbilligen Härte für den Einkommensbezieher; Prägung der …
- BFH, 23.09.2004 - III B 39/04
Abzug von Forderungsverlusten aus einer ehelichen Auseinandersetzungsvereinbarung …
- BFH, 03.08.2001 - III B 97/00
Unzulässige Beschwerde - Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - …
- FG München, 11.11.1998 - 9 K 4204/95
- FG Niedersachsen, 22.11.2012 - 14 K 237/12
Absetzbarkeit der Kosten einer Vollstreckungsabwehrklage bei den Einkünften aus …
- FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 1 K 59/13
Versorgungsausgleich anlässlich Ehescheidung und Anwaltskosten wegen …
- FG Hamburg, 13.12.2016 - 6 K 94/16
Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen aus einer Arbeitsecke - Aufwendungen …
- FG Köln, 06.08.2002 - 2 K 4523/01
Jurastudium eines Postbeamten des gehobenen Dienstes und Entrichtung einer …
- FG Saarland, 07.10.2014 - 1 K 1054/13
Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- FG Niedersachsen, 06.12.2012 - 5 K 155/12
Abzugsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren als außergewöhnliche Belastung
- FG Hessen, 12.04.2011 - 2 K 370/11
Rechtsanwaltskosten für einen Zivilprozess wegen Löschung einer im Grundbuch …
- FG Köln, 24.11.2005 - 10 K 2759/02
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- FG München, 08.12.2004 - 15 K 5261/04
Refinanzierungsdarlehen; nachträgliche Werbungskosten; wesentliche Beteiligung; …
- FG München, 31.05.2005 - 15 K 3284/02
Zwangsläufigkeit von Ausgleichszahlungen an getrennt lebende Ehefrau wegen …
- FG Hamburg, 15.04.2005 - VII 120/03
Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- FG Baden-Württemberg, 13.08.2001 - 12 K 478/00
Abzugsfähigkeit der Kosten eines in Zusammenhang mit der Errichtung eines teils …
- FG München, 24.10.2000 - 6 K 1641/99
Kosten eines Vaterschaftsprozesses als außergewöhnliche Belastungen