Rechtsprechung
   BFH, 16.12.1996 - VI R 51/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1232
BFH, 16.12.1996 - VI R 51/96 (https://dejure.org/1996,1232)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1996 - VI R 51/96 (https://dejure.org/1996,1232)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1996 - VI R 51/96 (https://dejure.org/1996,1232)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34 Abs 3, EStG § 19
    Mehrjährige Tätigkeit; Prämie; Steuervergünstigung; Verbesserungsvorschlag; Zusammenballung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 161
  • BB 1997, 560
  • DB 1997, 657
  • BStBl II 1997, 222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.06.1983 - VI R 106/79

    Dauer der Betriebszugehörigkeit - Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 16.12.1996 - VI R 51/96
    Zweck des § 34 Abs. 3 EStG ist es, die Tarifprogression bei der Zusammenballung von Einkünften zu vermeiden, die typischerweise bei einer nachträglichen Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit eintritt (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 106/79, BFHE 138, 454, BStBl II 1983, 575) und sich gegenüber erfolgsabhängigen Zahlungen für einmalige Leistungen abgrenzen läßt.
  • BFH, 28.09.1984 - VI R 48/82

    Steuerliches Wahlrecht - Einkommensteuerfestsetzung - Bestandskraft - Änderung

    Auszug aus BFH, 16.12.1996 - VI R 51/96
    Kann ein solcher Verwendungszweck nicht bereits aus dem Anlaß der Zuwendung geschlossen werden, wie das beispielsweise beim honorierten Dienstjubiläum eines Arbeitnehmers regelmäßig der Fall ist (BFH-Urteil vom 28. September 1984 VI R 48/82, BFHE 141, 532, BStBl II 1985, 117), muß er den übrigen Umständen entnommen werden; dabei kommt der Berechnung des Entgelts maßgebende Bedeutung zu, wenn andere Hinweise auf den Verwendungszweck fehlen.
  • BFH, 19.04.1994 - IX R 19/90

    Die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 EStG gilt nur für

    Auszug aus BFH, 16.12.1996 - VI R 51/96
    Das gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, daß er nur Nachzahlungen und nicht die Vergütung eines künftigen Nutzens begünstigt hat (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 1994 IX R 19/90, BFHE 174, 342, BStBl II 1994, 640).
  • BFH, 22.07.1993 - VI R 104/92

    1. Arbeitslohnnachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre sind dem Kalenderjahr

    Auszug aus BFH, 16.12.1996 - VI R 51/96
    Mit der an Praktikabilitätsgesichtspunkten orientierten diesbezüglichen Begrenzung der Tarifbegünstigung hat der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 104/92, BFHE 171, 555, BStBl II 1993, 795, 797).
  • BFH, 03.07.1987 - VI R 43/86

    Zuwendungen an Arbeitnehmer aus Anlaß eines Geschäftsjubiläums: Verteilung auf

    Auszug aus BFH, 16.12.1996 - VI R 51/96
    Zuwendungen werden "für" eine mehrjährige Tätigkeit gewährt, wenn sich aus den Umständen der Zahlung ergibt, daß mit ihnen eine mehrjährige Tätigkeit abgegolten werden soll (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Juli 1987 VI R 43/86, BFHE 150, 431, BStBl II 1987, 820).
  • BFH, 09.10.1992 - VI R 97/90

    Beschränkte Bindung an Anrufungsauskunft

    Auszug aus BFH, 16.12.1996 - VI R 51/96
    Falls dem Arbeitgeber des Klägers auf eine entsprechende Anfrage eine hiervon abweichende Auskunft erteilt worden sein sollte, bindet dies im vorliegenden Verfahren nicht (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1992 VI R 97/90, BFHE 169, 202, BStBl II 1993, 166).
  • FG Baden-Württemberg, 09.05.1996 - 4 K 80/96

    Steuerbegünstigung für vom Arbeitgeber gezahlte Verbesserungsvorschlagsprämie;

    Auszug aus BFH, 16.12.1996 - VI R 51/96
    Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 1106 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 02.12.2021 - VI R 23/19

    § 34 EStG bei Überstundenvergütungen

    Soweit andere Hinweise auf den Verwendungszweck fehlen, kommt der Berechnung des Entgelts maßgebliche Bedeutung zu (Senatsurteile vom 16.12.1996 - VI R 51/96, BFHE 182, 161, BStBl II 1997, 222; in BFHE 249, 523, BStBl II 2015, 890, und vom 31.08.2016 - VI R 53/14, BFHE 255, 120, BStBl II 2017, 322).
  • BFH, 31.08.2016 - VI R 53/14

    Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG für mehrjährige Tätigkeit: Prämie

    Die einem Arbeitnehmer gewährte Prämie für einen Verbesserungsvorschlag stellt keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem bestimmten künftigen Zeitraum berechnet wird (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. Dezember 1996 VI R 51/96, BFHE 182, 161, BStBl II 1997, 222).

    Soweit andere Hinweise auf den Verwendungszweck fehlen, kommt der Berechnung des Entgelts maßgebliche Bedeutung zu (Senatsurteile vom 16. Dezember 1996 VI R 51/96, BFHE 182, 161, BStBl II 1997, 222; in BFHE 249, 523, BStBl II 2015, 890; Horn, a.a.O., § 34 EStG Rz 64; Mellinghoff, a.a.O., § 34 Rz 30).

    Die einem Arbeitnehmer gewährte Prämie für einen Verbesserungsvorschlag stellt keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem bestimmten künftigen Zeitraum berechnet wird (Senatsurteil in BFHE 182, 161, BStBl II 1997, 222; auch H 34.4 des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2008: Verbesserungsvorschläge).

  • BFH, 07.05.2015 - VI R 44/13

    Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit - Verletzung

    Soweit andere Hinweise auf den Verwendungszweck fehlen, kommt der Berechnung des Entgelts maßgebliche Bedeutung zu (Senatsurteil vom 16. Dezember 1996 VI R 51/96, BFHE 182, 161, BStBl II 1997, 222; Horn, a.a.O., § 34 EStG Rz 64; Mellinghoff, a.a.O., § 34 Rz 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht