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   BFH, 12.12.1996 - X R 65/95   

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BFH, 12.12.1996 - X R 65/95 (https://dejure.org/1996,1096)
BFH, Entscheidung vom 12.12.1996 - X R 65/95 (https://dejure.org/1996,1096)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - X R 65/95 (https://dejure.org/1996,1096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1-2, § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, § 23 Abs. 1 Nr. 1a und Abs. 4 Satz 1

  • Wolters Kluwer
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1-2, § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, § 23 Abs. 1 Nr. 1a und Abs. 4 Satz 1
    Spekulationsgewinn - Abziehbare Werbungskosten - Planungsaufwendungen vor Veräußerung eines unbebauten Grundstücks - Abziehbarkeit unter verschiedenen Gesichtspunkten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Private Veräußerungsgeschäfte
    Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und bestimmten Rechten
    Werbungskosten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 4 S 1, EStG § 9 Abs 1
    Architekt; Baugenehmigung; Spekulationsgewinn; Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 363
  • BB 1997, 1350
  • BB 1997, 1569
  • DB 1997, 1443
  • BStBl II 1997, 603
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BFH, 20.06.2012 - IX R 67/10

    Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

    Zum anderen erfolgt die Gewinnermittlung im Rahmen des § 23 EStG zeitpunktbezogen; aufgrund dieser einkunftsartbedingten Besonderheit kommt eine Berücksichtigung von Schuldzinsen, die nicht innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG angefallen sind, entgegen der Auffassung des FA bei den Einkünften nach § 23 EStG nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteile vom 16. Juni 2004 X R 22/00, BFHE 206, 406, BStBl II 2005, 91; vom 12. Dezember 1996 X R 65/95, BFHE 182, 363, BStBl II 1997, 603; Blümich/Glenk, § 23 EStG Rz 181, 195).
  • BFH, 16.06.2004 - X R 22/00

    Grundstücksverkauf: Minderung des Spekulationsgewinns

    a) Werbungskosten i.S. der §§ 9 Abs. 1 Satz 1, 23 Abs. 4 Satz 1 EStG in der im Streitjahr maßgeblichen Fassung sind --in Angleichung an das für alle Überschusseinkunftsarten gleichermaßen geltende Veranlassungsprinzip (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1981 VIII R 154/76, BFHE 134, 113, BStBl II 1982, 37) und unter Berücksichtigung einkunftsartbedingter Besonderheiten-- grundsätzlich alle durch ein Spekulationsgeschäft i.S. des § 23 EStG veranlasste Aufwendungen (Senatsurteil vom 12. Dezember 1996 X R 65/95, BFHE 182, 363, BStBl II 1997, 603, m.w.N.; Blümich/Glenk, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 23 EStG Rz. 164 f.; Warnke in Lademann, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 23 Anm. 341 ff.; Jacobs-Soyka in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 23 EStG Rz. 170 f.; Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, § 23 EStG Anm. 288; Fischer in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, KompaktKommentar, 4. Aufl. 2004, § 23 Rz. 19; einschränkend Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl. 2004, § 23 Rz. 82; Crezelius in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 23 Rn. E 22), die nicht zu den (nachträglichen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten des angeschafften Wirtschaftsgutes gehören (vgl. BFH-Entscheidungen vom 4. Oktober 1990 X R 150/88, BFH/NV 1991, 237, 238, und vom 20. April 1995 X B 334/94, BFH/NV 1995, 965).

    Andererseits sind nicht alle Aufwendungen abzugsfähig, die --etwa im Sinne einer nicht wegzudenkenden Bedingung (conditio sine qua non)-- ohne die Anschaffung des tatsächlich veräußerten Gegenstands nicht entstanden wären (Senatsurteil in BFHE 182, 363, BStBl II 1997, 603).

  • BFH, 03.09.2019 - IX R 8/18

    Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne

    Abziehbar sind danach die durch die Veräußerung des Wirtschaftguts veranlassten Aufwendungen (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.1996 - X R 65/95, BFHE 182, 363, BStBl II 1997, 603; Schmidt/ Weber-Grellet, a.a.O., § 23 Rz 82; HHR/Musil, § 23 EStG Rz 288; Kube in Kirchhof, a.a.O., § 23 Rz 19; KKB/Bäuml, EStG, 4. Aufl., § 23 Rz 361; Trossen in BeckOK EStG, Kirchhof/ Kulosa/Ratschow, 4. Edition Stand 01.07.2019, § 23 Rz 304).
  • FG Düsseldorf, 02.02.2021 - 10 K 3253/17

    Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften - Zuordnung von Aufwand zu einer

    Andererseits sind nicht alle Aufwendungen abzugsfähig, die - etwa im Sinne einer nicht wegzudenkenden Bedingung (conditio sine qua non) - ohne die Anschaffung des tatsächlich veräußerten Gegenstandes nicht entstanden wären (so BFH-Urteile vom 12. Dezember 1996 X R 65/95, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1997, 603, und vom 16. Juni 2004 X R 22/00, BStBl II 2005, 91).

    Werden Aufwendungen getätigt, die sich erhöhend auf den vereinbarten Veräußerungspreis auswirken, so sind sie durch das Spekulationsgeschäft veranlasst und stellen deshalb Werbungskosten dar (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1996 X R 65/95, BStBl II 1997, 603 a. E., und vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BStBl II 2005, 343, unter II. 2. b).

  • FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 16/20

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG;

    Allerdings sind nicht alle Aufwendungen abzugsfähig, die - etwa im Sinne einer nicht weg zu denkenden Bedingung (conditio sine qua non) - ohne die Anschaffung des tatsächlich veräußerten Gegenstands nicht entstanden wären (BFH-Urteil vom 12. Dezember 196 X R 65/95, BFHE 182, 363, BStBl 1997, 603).
  • FG Niedersachsen, 30.08.2013 - 11 K 31/13

    Schuldzinsen als Werbungskosten nach Veräußerung des Wohngrundstücks

    Zum anderen erfolgt die Gewinnermittlung im Rahmen des § 23 EStG zeitpunktbezogen; aufgrund dieser einkunftsartbedingten Besonderheit kommt eine Berücksichtigung von Schuldzinsen, die nicht innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG angefallen sind, bei den Einkünften nach § 23 EStG nicht in Betracht (vgl. BFH-Urt. v. 16. Juni 2004 X R 22/00, BStBl II 2005, 91; Urt. v. 12. Dezember 1996 X R 65/95, BStBl II 1997, 603).
  • FG Köln, 27.11.2013 - 7 K 2413/11

    Kosten eines mit Abbruchabsicht erworbenen Gebäudes als Werbungkosten?

    Da dem ursprünglich geplanten Bauvorhaben kein weiteres Bauvorhaben des Klägers folge, seien die in den Jahren 1992-2005 angefallenen (vergeblichen) Anschaffung-und Herstellungskosten von insgesamt 725.039,35 EUR nach dessen Auffassung im Wege der erhöhten Absetzungen nach § 9 Absatz 1 S. 3 Nr. 7 EStG als Werbungskosten zu berücksichtigen (Hinweis auf BFH-Urteil vom 12.12.1996 X R 65/95, BStBl II 1997, 603).
  • FG München, 22.07.2003 - 6 K 4124/01

    Schuldzinsenabzug bei Spekulationsgeschäften; Einkommensteuer 1997

    Nach Ansicht des Senats kommt es deshalb für die Abziehbarkeit von Schuldzinsen, die unabhängig von der Art. der Nutzung entstehen, nicht darauf an, ob das Objekt in der Zeit zwischen An- und Verkauf zu privaten, zu neutralen Zwecken oder überhaupt nicht genutzt worden ist (ebenso Blümich/Glenk, § 23 EStG , Rz. 168; Warnke, DStR 1998, 1073; a.A. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12.12.1996 X R 65/95, BFHE 182, 363 , BStBl II 1997, 603 ).
  • FG Brandenburg, 08.10.1998 - 2 K 856/97

    Rechtmäßigkeit des Ansatzes eines Spekulationsgewinns bei der Einkommensteuer im

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  • FG München, 11.07.2007 - 1 K 2789/05

    Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung einer

    Der streitige Betrag der Schuldzinsen kann unstreitig auch nicht als Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus privaten Veräußerungsgeschäften nach §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG abgezogen werden, weil die Schuldzinsen insoweit auf den Zeitraum erst nach der Veräußerung des hälftigen Wohnungsanteils entfallen und damit nicht innerhalb der Spekulationsfrist angefallen sind (vgl. BFH-Urteile vom 16. Juni 2004 X R 22/00, BStBl II 2005, 91;vom 12. Dezember 1996 X R 65/95, BStBl II 1997, 603).
  • FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98

    Kein Werbungskostenabzug bei neben der Vermietungsabsicht positiv feststellbarer

  • FG Köln, 08.12.2000 - 7 K 1262/98

    Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen ein Spekulationsgeschäft

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2011 - 5 K 5244/09

    Ablaufhemmung bei Verzögerung des Prüfungsbeginns durch unbegründeten

  • FG München, 07.10.2003 - 2 K 3982/00

    Werbungskosten; vergebliche, vorweggenommene Vermietungsabsicht; bedingte

  • FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 14 K 106/93

    Berechnung eines Spekulationsgewinns; Begriff der Werbungskosten bei

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