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   BFH, 05.02.1998 - V R 66/94   

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BFH, 05.02.1998 - V R 66/94 (https://dejure.org/1998,2026)
BFH, Entscheidung vom 05.02.1998 - V R 66/94 (https://dejure.org/1998,2026)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - V R 66/94 (https://dejure.org/1998,2026)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 a, AO § 42
    Änderung; Erneute Zwischenvermietung; Erstjahr; Gestaltungsmißbrauch; Rechtsansicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 298
  • BB 1998, 829
  • DB 1998, 967
  • BStBl II 1998, 361
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.05.1992 - V R 12/88

    Rechtsmissbrauch durch Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 66/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. Beschluß vom 25. November 1993 V B 120/93, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Umsatzsteuergesetz 1980, § 15 Abs. 2, Rechtsspruch 20; Urteil vom 14. Mai 1992 V R 12/88, BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931, m.w.N.) kann die Gestaltung der Wohnungsvermietung durch Einschaltung von gewerblichen Zwischenvermietern durch Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG 1980 nur dann anerkannt werden, wenn es dem Eigentümer nicht möglich oder zumutbar ist, die Wohnung selbst oder durch einen beauftragten Hausverwalter an einen Wohnungsmieter zu vermieten.

    Ebenso ist geklärt, daß die Vermeidung der mit einer Wohnungsvermietung verbundenen wirtschaftlichen Risiken nicht ausreicht, um eine Zwischenvermietung als angemessene Gestaltung anzusehen, die dem Vermieter den Vorsteuerabzug eröffnet (Nachweise bei BFH in BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931).

  • BFH, 13.11.1997 - V R 140/93

    Vorsteuerberichtigung bei Rechtsirrtum

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 66/94
    Der Senat hat, was vorher nicht erforderlich war, in dem Urteil vom 13. November 1997 V R 140/93 (BStBl II 1998, 36) weiter ausgeführt, daß bei einer Steuerfestsetzung für das Folgejahr nur solche Änderungsgründe berücksichtigt werden können, deren Voraussetzungen mit Ablauf dieses Folgejahres verwirklicht waren.
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 51/93

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 66/94
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH kann eine Änderung der für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG 1980 maßgebenden Verhältnisse auch dadurch eintreten, daß bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Verwendung im Erstjahr, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist, sofern die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar ist (BFH-Urteile vom 12. Juni 1997 V R 36/95, BFHE 182, 462, BStBl II 1997, 589; vom 19. Februar 1997 XI R 51/93, BFHE 182, 420, BStBl II 1997, 370, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.06.1997 - V R 36/95

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 66/94
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH kann eine Änderung der für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG 1980 maßgebenden Verhältnisse auch dadurch eintreten, daß bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Verwendung im Erstjahr, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist, sofern die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar ist (BFH-Urteile vom 12. Juni 1997 V R 36/95, BFHE 182, 462, BStBl II 1997, 589; vom 19. Februar 1997 XI R 51/93, BFHE 182, 420, BStBl II 1997, 370, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.11.1993 - V B 120/93

    Aussetzung eines Verfahrens wegen Anhängigkeit eines Musterverfahrens beim BVerfG

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 66/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. Beschluß vom 25. November 1993 V B 120/93, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Umsatzsteuergesetz 1980, § 15 Abs. 2, Rechtsspruch 20; Urteil vom 14. Mai 1992 V R 12/88, BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931, m.w.N.) kann die Gestaltung der Wohnungsvermietung durch Einschaltung von gewerblichen Zwischenvermietern durch Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG 1980 nur dann anerkannt werden, wenn es dem Eigentümer nicht möglich oder zumutbar ist, die Wohnung selbst oder durch einen beauftragten Hausverwalter an einen Wohnungsmieter zu vermieten.
  • BFH, 26.02.1987 - V R 1/79

    1. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug richtet sich nach der tatsächlichen und

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 66/94
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521, unter II. 2.) handelt es sich bei der erstmaligen tatsächlichen Verwendung um ein auf das Abzugsjahr zurückwirkendes Ereignis.
  • BFH, 24.02.2000 - V R 33/97

    Vorsteuerberichtigung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann die Gestaltung der Wohnungsvermietung durch Einschaltung von gewerblichen Zwischenvermietern durch Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG 1980 nur dann anerkannt werden, wenn es dem Eigentümer nicht möglich oder zumutbar ist, die Wohnung selbst oder durch einen beauftragten Hausverwalter an einen Wohnungsmieter zu vermieten (BFH-Urteil vom 5. Februar 1998 V R 66/94, BFHE 185, 298, BStBl II 1998, 361).

    In der bloßen Auswechslung des Zwischenvermieters liegt keine Änderung der Verhältnisse i.S. des § 15a UStG 1980; entscheidend ist, dass der Vorsteuerabzug von Anfang an ausgeschlossen war (vgl. BFH in BFHE 185, 298, BStBl II 1998, 361).

    c) Nach der Rechtsprechung des BFH kann eine Änderung der für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG 1980 maßgebenden Verhältnisse aber auch dadurch eintreten, dass bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Verwendung im Erstjahr, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist, sofern die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar ist (vgl. BFH in BFHE 185, 298, BStBl II 1998, 361).

    Bei einer Steuerfestsetzung für das Folgejahr können aber nur solche Änderungsgründe berücksichtigt werden, deren Voraussetzungen mit Ablauf dieses Folgejahres verwirklicht waren (BFH in BFHE 185, 298, BStBl II 1998, 361).

    Ist dagegen die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr nach diesen Vorschriften noch änderbar, muss die Fehlbeurteilung der Verwendungsumsätze für den Vorsteuerabzug bei der Änderung dieses Steuerbescheids korrigiert werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 298, BStBl II 1998, 361, unter II. 3.).

    Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG 1980 kommt erst für die Folgejahre in Betracht, in denen eine Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheids für das Abzugsjahr (mit der Fehlbeurteilung des Vorsteuerabzugs) nach den Vorschriften der AO 1977 ausscheidet, z.B. wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist schon vor dem Beginn dieses Folgejahres (BFH in BFHE 185, 298, BStBl II 1998, 361).

  • BFH, 19.10.2011 - XI R 16/09

    Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht -

    Diese "abstrakten" Änderungsmöglichkeiten genügten, um nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 5. Februar 1998 V R 66/94, BFHE 185, 298, BStBl II 1998, 361) eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Streitjahr 1998 auszuschließen.

    cc) Eine nach der Rechtsprechung des BFH mögliche Berichtigung eines im Abzugsjahr rechtsfehlerhaft beurteilten Vorsteuerabzugs durch Änderung der Steuerfestsetzung für dieses Abzugsjahr (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 185, 298, BStBl II 1998, 361, unter II.3.; vom 24. Februar 2000 V R 33/97, BFH/NV 2000, 1144, unter II.1.c; vom 30. März 2000 V R 105/98, BFH/NV 2000, 1368, unter II.1., jeweils m.w.N.; ferner BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 2366) schied mithin aus.

  • BFH, 20.05.1998 - III B 9/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung

    Insbesondere hat er dazu auf die Einschaltung von Kapitalgesellschaften als Zwischenmieter verwiesen (vgl. auch BFH-Urteile vom 14. Dezember 1994 XI R 100/92, BFH/NV 1995, 745, m.umf.N.; vom 5. Februar 1998 V R 66/94, BStBl II 1998, 361; in BFH/NV 1998, 804), sowie auf die Zwischenschaltung ausländischer Kapitalgesellschaften (BFH-Urteile vom 28. Januar 1992 VIII R 7/88, BFHE 167, 273, BStBl II 1993, 84, m.w.N.; vom 27. August 1997 I R 8/97, BStBl II 1998, 163, unter II. 3. b der Gründe).
  • FG Thüringen, 12.02.2014 - 3 K 1025/11

    Keine Berichtigung nach § 15a UStG bei fehlerhafter Beurteilung der

    Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG sei unter Bezugnahme auf die BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1997 V R 140/93, BFHE 184, 130, BStBl II 1998, 36; vom 5. Februar 1998 V R 66/94, BFHE 185, 298, BStBl II 1998, 361) und unter Berücksichtigung der den Beklagten bindenden Verwaltungsanweisungen (vgl. BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2005, IV A 5-S 7316-25/05, BStBl I 2005, 1068, Tz. 25; Verfügung der OFD Karlsruhe vom 12. Dezember 2013 S 7316, juris-Dokument) zu Recht erfolgt.

    Zwar kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Änderung der für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG maßgebenden Verhältnisse auch dadurch eintreten, dass bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Verwendung im Erstjahr, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist, sofern die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juni 1997 V R 36/95, BFHE 182, 462, BStBl II 1997, 589; vom 19. Februar 1997 XI R 51/93, BFHE 182, 420, BStBl II 1997, 370, vom 13. November 1997 V R 140/93, BFHE 184, 130, BStBl II 1998, 36; vom 5. Februar 1998 V R 66/94, BFHE 185, 298, BStBl II 1998, 361; vom 24. Februar 2000 V R 33/97, BFH/NV 2000, 1144; vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 31. August 2007 V B 193/06, BFH/NV 2007, 2366, vgl. auch FG München, Urteil vom 23. Oktober 2012 2 K 3457/09, EFG 2013, 247).

    Soweit der BFH seine frühere Rechtsprechung (vgl. auch BFH-Urteil vom 03. Dezember 1992 V R 87/90, BFHE 170, 472, BStBl II 1993, 411) erstmals mit Urteil vom 16. Dezember 1993 V R 65/92, a. a. O. hinsichtlich fehlerhafter rechtlichen Beurteilungen des Finanzamts zu den Vorsteuerabzugsvoraussetzungen der Absätze 2 und 3 des § 15 UStG 1980 geändert hat und diese als "Begrenzung" seiner bisherigen Rechtsprechung dargestellt hat, aber erklärt hatte, dass er an seiner früheren Rechtsprechung festhalte, wonach eine fehlerhafte Beurteilung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1973 ("für sein Unternehmen") in einem Folgejahr grundsätzlich nicht nach § 15a UStG 1973 berichtigt werden dürfe, soll dem BFH Gelegenheit gegeben werden, klarzustellen, ob er an seiner früheren Rechtsauffassung auch angesichts seiner neueren Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juni 1997 V R 36/95, a. a. O.; vom 19. Februar 1997 XI R 51/93, a. a. O., vom 13. November 1997 V R 140/93, a. a. O.; vom 05. Februar 1998 V R 66/94, a. a. O.; vom 24. Februar 2000 V R 33/97, a. a. O.) festhält.

  • BFH, 10.06.1999 - V R 33/97

    Postlaufzeitverzögerung: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Es kritisierte die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 15a UStG (seit Urteil vom 16. Dezember 1993 V R 65/92, BFHE 173, 270, BStBl II 1994, 485; bestätigt u.a. durch Urteile vom 12. Juni 1997 V R 36/95, BFHE 182, 462, BStBl II 1997, 589; vom 19. Februar 1997 XI R 51/93, BFHE 182, 420, BStBl II 1997, 370; vom 5. Februar 1998 V R 66/94, BFHE 185, 298, BStBl II 1998, 361), kam aber im Streitfall mit anderer Begründung zu einem der Rechtsprechung des BFH entsprechenden Ergebnis.
  • BFH, 30.03.2000 - V R 105/98

    Vorsteuerabzug; Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

    Sofern der Klägerin der Vorsteuerabzug seinerzeit rechtlich fehlerhaft gewährt worden ist und für das Abzugsjahr nicht mehr rückwirkend nach Vorschriften der AO 1977 geändert werden kann, ist eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG 1980 für die Folgejahre vorzunehmen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Februar 1998 V R 66/94, BFHE 185, 298, BStBl II 1998, 361, m.w.N.).
  • FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 4943/05

    Greenfee-Einnahmen nach EG-Recht umsatzsteuerfrei

    Die Änderung der maßgebenden Verhältnisse kann deshalb auch dadurch eintreten, dass bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen sich die rechtliche Beurteilung, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist (vgl. BFH-Urteile vom 19.02.1997 XI R 51/93, BStBl II 1997, 370; vom 05.02.1998 V R 66/94, BStBl II 1998, 361).
  • BFH, 31.08.2007 - V B 193/06

    Vorsteuerberichtigung: fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen für den

    Soweit die Klägerin als Verfahrensfehler "die Nichtberücksichtigung von BFH-Rechtsprechung" durch das FG geltend macht, rügt sie sinngemäß, das FG weiche von der zitierten Entscheidung (BFH-Urteil vom 5. Februar 1998 V R 66/94, BFHE 185, 298, BStBl II 1998, 361) ab.
  • FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03

    Umsatzsteuerpflichtigkeit einer Genossenschaft durch eine Wohnungsversorgung der

    Nachdem eine Änderung der für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG 1993 maßgebenden Verhältnisse auch dadurch eintreten kann, dass die rechtliche Beurteilung der Verwendung im Erstjahr, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist, sofern die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar ist (BFH-Urteil vom 05. Februar 1998 - V R 66/94, BStBl II 1998, 361 m.w.N.), steht der Klägerin für jedes Streitjahr der anteilige Vorsteuerabzug der in den Jahren 1991 und 1992 in Rechnung gestellten Umsatzsteuer zu.
  • FG Hessen, 10.11.2009 - 6 K 3110/06

    Änderung der Verhältnisse gem. § 15a UStG nach Berufung auf günstigeres

    c) Darüber hinaus scheidet eine Anwendung des § 15a UStG auch nicht bei Berücksichtigung der einschränkenden Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "Änderung der Verhältnisse" durch den BFH im Urteil vom 05.02.1998 (V R 66/94, BStBl. II 1998, 361) aus.
  • FG Münster, 24.11.2011 - 5 K 1385/07

    Frage der Zulässigkeit einer Vorsteuerberichtigung zu Gunsten des Stpfl.

  • FG Münster, 01.09.2010 - 5 K 4385/06

    Möglichkeit zur Vorsteuerberichtigung bei Änderung der rechtlichen Verhältnisse

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