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   BFH, 31.03.1998 - IX R 18/96   

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https://dejure.org/1998,2139
BFH, 31.03.1998 - IX R 18/96 (https://dejure.org/1998,2139)
BFH, Entscheidung vom 31.03.1998 - IX R 18/96 (https://dejure.org/1998,2139)
BFH, Entscheidung vom 31. März 1998 - IX R 18/96 (https://dejure.org/1998,2139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlung des Nutzungswerts - Schätzung - Begünstigte Aufwendungen für Baudenkmäler

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 2
    Kostenmiete

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 471
  • NJW 1998, 3376 (Ls.)
  • NZM 1998, 640
  • BB 1998, 1301
  • DB 1998, 1313
  • BStBl II 1998, 386
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 35/92

    Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - IX R 18/96
    Ist bei der Ermittlung des Nutzungswerts gemäß § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Mietwert die Kostenmiete anzusetzen --was zwischen den Beteiligten nicht strittig ist--, so ist die Kostenmiete grundsätzlich auf der Grundlage der Zweiten Berechnungsverordnung (II.BV) zu berechnen (vgl. Senatsurteile vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92, BFHE 174, 51, 60, BStBl II 1995, 98; vom 22. Oktober 1993 IX R 33/91, BFHE 174, 120).

    Wenn die Finanzverwaltung statt dessen zur Vereinfachung den Ansatz eines bestimmten v.H.-Satzes der Anschaffungs- und Herstellungskosten als Schätzungsmethode heranzieht, ist dies nicht zu beanstanden, soweit die nach der II.BV ermittelte Kostenmiete nicht überschritten wird (vgl. Senatsurteil in BFHE 174, 51, 60, BStBl II 1995, 98).

    a) Allerdings vermögen nach dem Senatsurteil in BFHE 174, 51, 58, BStBl II 1995, 98 besondere Gestaltungen und Ausstattungen, soweit sie mit öffentlichen Mitteln gefördert werden (u.a. gemäß § 82a EStDV), den Ansatz der Kostenmiete nicht zu begründen, weil anderenfalls der Förderungszweck der entsprechenden Vorschriften unterlaufen würde.

    Der Grundsatz, daß mit öffentlichen Mitteln geförderte Gestaltungen und Ausstattungen den Ansatz der Kostenmiete nicht zu begründen vermögen, weil anderenfalls der Förderungszweck der entsprechenden Vorschriften unterlaufen würde (Senatsurteil in BFHE 174, 51, 58, BStBl II 1995, 98), betrifft nur die Voraussetzungen für den Ansatz der Kostenmiete dem Grunde nach, nicht hingegen die Ermittlung ihrer Höhe.

    Der Rohmietwert der Wohnung im eigenen Haus ist eine fiktive Mieteinnahme; der Eigentümer wird so behandelt, als ob er die Wohnung an sich selbst vermietet hätte (Senatsurteil in BFHE 174, 51, 53, BStBl II 1995, 98).

    Darin liegt gerade die Rechtfertigung, anstelle der Marktmiete die Kostenmiete anzusetzen (Senatsurteil in BFHE 174, 51, 53, BStBl II 1995, 98).

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 111/91

    Eigentum - Kostenmiete - Denkmalschutz

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - IX R 18/96
    Der Bundesfinanzhof habe bestätigt, daß eines der Merkmale für eine aufwendige Gestaltung und Ausstattung der Ausbau von unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäuden sei (Urteil vom 22. Oktober 1993 IX R 111/91, BFHE 174, 216).

    Sie stehen nicht in Widerspruch zum Senatsurteil in BFHE 174, 216, das den Fall eines aus mehreren Gründen besonders gestalteten und ausgestatteten Hauses betraf.

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 33/91

    Ansatz der Kostenmiete (§ 21 EStG )

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - IX R 18/96
    Ist bei der Ermittlung des Nutzungswerts gemäß § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Mietwert die Kostenmiete anzusetzen --was zwischen den Beteiligten nicht strittig ist--, so ist die Kostenmiete grundsätzlich auf der Grundlage der Zweiten Berechnungsverordnung (II.BV) zu berechnen (vgl. Senatsurteile vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92, BFHE 174, 51, 60, BStBl II 1995, 98; vom 22. Oktober 1993 IX R 33/91, BFHE 174, 120).
  • BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83

    Anerkennung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - IX R 18/96
    Werden sie nicht oder nur ganz geringfügig zu Wohnzwecken genutzt, ist insoweit kein Rohmietwert anzusetzen (Senatsurteil vom 29. März 1988 IX R 55/83, BFH/NV 1988, 636).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.10.1995 - 2 K 1840/94

    Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer;

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - IX R 18/96
    Das FG wies die Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 753).
  • BFH, 17.11.2004 - I R 56/03

    Bemessung der vGA bei verlustbringender Vermietung eines Einfamilienhauses an den

    Abweichend hiervon (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 1998 IX R 18/96, BFHE 185, 471, BStBl II 1998, 386, m.w.N.) sind allerdings die erhöhten Absetzungen für Abnutzung (AfA) für Baudenkmäler nach § 82i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1990, heute gemäß § 7i EStG, nicht zu berücksichtigen, soweit sie die reguläre AfA (§ 7 EStG) übersteigen (Senatsurteil in BFHE 182, 123).
  • BFH, 22.05.2003 - IX R 23/01

    VuV; WK-Pauschbetrag gem. § 9 a Satz 1 Nr. 2 EStG a.F.

    Dabei ist auf die (beabsichtigte) Nutzung des Gebäudes bzw. Gebäudeteils abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 21. August 2001 IX R 52/98, BFH/NV 2002, 325, unter II. 1. b; vom 31. März 1998 IX R 18/96, BFHE 185, 471, BStBl II 1998, 386, unter 2. c; vom 30. Juni 1995 VI R 39/94, BFHE 178, 80, BStBl II 1995, 598).
  • FG Düsseldorf, 26.01.1999 - 14 K 982/98

    Anspruch auf Gewährung von Kindergeld; Eigene Einkünfte des Kindes;

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