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   BFH, 30.07.1997 - I R 65/96   

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https://dejure.org/1997,519
BFH, 30.07.1997 - I R 65/96 (https://dejure.org/1997,519)
BFH, Entscheidung vom 30.07.1997 - I R 65/96 (https://dejure.org/1997,519)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 1997 - I R 65/96 (https://dejure.org/1997,519)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Kapitalgesellschaft - Zusatzvergütungen für Geschäftführer - Aktivierung von Herstellungskosten - Annahme einer vGA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Gebäudeerrichtung auf Gesellschaftergrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2 J: 1977, BGB § 951
    Anbau; Ausgleichsanspruch; Ehefrau; Gesellschaftergeschäftsführer; Grundstück; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 184, 297
  • NJW 1998, 702
  • BB 1998, 81
  • DB 1998, 111
  • BStBl II 1998, 402
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 30.07.1997 - I R 65/96
    Mit Beschluß vom 30. Januar 1995 hat der Große Senat des BFH entschieden, daß die Herstellungskosten für einen selbständigen Gebäudeteil, der ausschließlich betrieblich genutzt wird, auch dann zu aktivieren sind, wenn der Hersteller nicht Eigentümer des Grundstücks ist (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281).

    Allein die Tatsache, daß Vermieter und Mieter sich nahestehen, steht dem nicht entgegen (vgl. Großer Senat in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 ).

    Der Große Senat des BFH hat in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 entschieden, daß die Absetzung für Abnutzung (AfA) bei einem auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäude sich nach den Grundsätzen für die Gebäudeabschreibung richtet.

    Sie beruht auf der bis zum Ergehen der Entscheidung des Großen Senats geltenden Rechtsprechung (vgl. Großer Senat in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 unter C V) und hat daher ihre Gründe nicht in der gesellschaftlichen Verflechtung zwischen der Klägerin und T.

  • BFH, 12.07.1972 - I R 203/70

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Überlassung eines Grundstücks zum Buchwert

    Auszug aus BFH, 30.07.1997 - I R 65/96
    Die Kapitalgesellschaft kann insoweit gegenüber ihrem Gesellschafter einen Ausgleichsanspruch nach §§ 951, 812 ff. BGB haben (Aufgabe der Rechtsprechung im Urteil vom 12. Juli 1972 I R 203/70, BFHE 106, 313, BStBl III 1972, 802).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 12. Juli 1972 I R 203/70 (BFHE 106, 313, BStBl II 1972, 802) etwas anderes vertreten hat, hält er hieran nicht fest.

  • BFH, 14.09.1994 - I R 6/94

    Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs

    Auszug aus BFH, 30.07.1997 - I R 65/96
    Der erkennende Senat hat entschieden, daß eine bilanzielle Vermögensminderung fehlt, soweit eine Kapitalgesellschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung eine Forderung gegen den Gesellschafter erfolgswirksam aktivieren muß (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1996 I R 126/95, BFHE 182, 358, Betriebs-Berater 1997, 1241; vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89).

    Da ab diesem Zeitpunkt eine Nutzungsbefugnis nicht mehr "wie ein materielles Wirtschaftsgut" aktiviert werden kann, tritt eine bilanzielle Vermögensminderung ein, wenn die Kapitalgesellschaft auf Ausgleichsansprüche gegenüber dem Grundstückseigentümer verzichtet, die sie nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu aktivieren hat (vgl. BFH in BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89 ).

  • BFH, 15.10.1996 - VIII R 44/94

    1. Zur Aktivierung von Mietereinbauten und -umbauten in der Bilanz des Mieters 2.

    Auszug aus BFH, 30.07.1997 - I R 65/96
    Der BFH hat schon bisher in ständiger Rechtsprechung die Aufwendungen eines Mieters auf die Mietsache, die zur Herstellung eines selbständigen Wirtschaftsguts geführt haben, in der Mieterbilanz aktiviert (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164, m. w. N.; vom 15. Oktober 1996 VIII R 44/94, BFHE 182, 344, BStBl II 1997, 533, m. w. N.).

    Damit hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach die Herstellungskosten des auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäudes entsprechend der Dauer des Nutzungsrechts abzuschreiben seien (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 182, 344, BStBl II 1997, 533 ).

  • BFH, 25.10.1995 - I R 9/95

    Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem

    Auszug aus BFH, 30.07.1997 - I R 65/96
    Die Rechtsprechung des Senats zur Notwendigkeit klarer und eindeutiger Vereinbarungen bei beherrschenden Gesellschaftsverhältnissen schließt eine Auslegung der getroffenen Vereinbarungen jedoch nicht aus (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 4. Dezember 1991 I R 63/90, BFHE 166, 279, BStBl II 1992, 362; vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BFHE 179, 270).
  • BFH, 04.12.1991 - I R 63/90

    Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zwischen GmbH und beherrschendem

    Auszug aus BFH, 30.07.1997 - I R 65/96
    Die Rechtsprechung des Senats zur Notwendigkeit klarer und eindeutiger Vereinbarungen bei beherrschenden Gesellschaftsverhältnissen schließt eine Auslegung der getroffenen Vereinbarungen jedoch nicht aus (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 4. Dezember 1991 I R 63/90, BFHE 166, 279, BStBl II 1992, 362; vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BFHE 179, 270).
  • BFH, 13.11.1996 - I R 53/95

    Unregelmäßige Gehaltszahlungen als vGA

    Auszug aus BFH, 30.07.1997 - I R 65/96
    Mit Urteil vom 13. November 1996 I R 53/95 (GmbH-Rundschau 1997, 414) hat der Senat entschieden, daß eine im voraus vereinbarte Stundung vertraglich geschuldeter Zahlungen auch steuerlich anerkannt werden kann, wenn diese dem Fremdvergleich standhält.
  • BGH, 04.04.1990 - VIII ZR 71/89

    Ansprüche des Nutzungsberechtigten für Ausbau einer Wohnung nach dem Auszug

    Auszug aus BFH, 30.07.1997 - I R 65/96
    Die hier vertretene Auffassung, wonach ein Ausgleichsanspruch erst bei Beendigung der Nutzung geltend gemacht werden kann, sofern nicht die Klägerin bei Vertragsende zur Beseitigung des Anbaus verpflichtet sein sollte (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 26. April 1994 XI ZR 97/93, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1994, 847), deckt sich mit der Rechtsprechung des BGH, der dem Einbauenden einen Ersatzanspruch für die Dauer des vertraglichen Nutzungsrechts versagt, mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses aber zugestanden hat (BGH-Urteile vom 10. Oktober 19984 VIII ZR 152/83, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 313; vom 4. April 1990 VIII ZR 71/89, BGHZ 111, 125 = NJW 1990, 1789; krit. allerdings Staudinger, Bürgerliches Gesetzbuch, 13. Bearbeitung, § 951, Rdnr. 49).
  • BFH, 20.05.1988 - III R 151/86

    1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf

    Auszug aus BFH, 30.07.1997 - I R 65/96
    Ob etwas anderes gilt, wenn der Mieter auf einen ihm zustehenden Ausgleichsanspruch von vornherein verzichtet (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 20. Mai 1988 III R 151/86, BFHE 153, 566, BStBl II 1989, 269) oder ob dies seit Ergehen der genannten Entscheidung des Großen Senats des BFH unerheblich ist, kann offenbleiben (vgl. z. B. Schmidt/Weber-Grellet Einkommensteuergesetz, 16. Aufl., § 5 Rdnr. 270 Bauten auf fremdem Grund und Boden).
  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus BFH, 30.07.1997 - I R 65/96
    Die hier vertretene Auffassung, wonach ein Ausgleichsanspruch erst bei Beendigung der Nutzung geltend gemacht werden kann, sofern nicht die Klägerin bei Vertragsende zur Beseitigung des Anbaus verpflichtet sein sollte (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 26. April 1994 XI ZR 97/93, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1994, 847), deckt sich mit der Rechtsprechung des BGH, der dem Einbauenden einen Ersatzanspruch für die Dauer des vertraglichen Nutzungsrechts versagt, mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses aber zugestanden hat (BGH-Urteile vom 10. Oktober 19984 VIII ZR 152/83, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 313; vom 4. April 1990 VIII ZR 71/89, BGHZ 111, 125 = NJW 1990, 1789; krit. allerdings Staudinger, Bürgerliches Gesetzbuch, 13. Bearbeitung, § 951, Rdnr. 49).
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

  • BFH, 31.05.1995 - I R 64/94

    Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer mehrgliedrigen

  • BFH, 13.11.1996 - I R 126/95

    Begleichung von Zahlungsansprüchen - Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98

    Zurechnung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

    Dagegen steht dem Hersteller eines Gebäudes auf einem fremden Grundstück in der Regel ein Ersatzanspruch gemäß §§ 951, 812 BGB zu, wenn er die Baulichkeit aufgrund eines Nutzungsrechts im eigenen Interesse und ohne Zuwendungsabsicht errichtet hat (vgl. Urteile in BFHE 152, 125, BStBl II 1988, 493; vom 17. März 1989 III R 58/87, BFHE 157, 83, BStBl II 1990, 6; vom 15. März 1990 IV R 30/88, BFHE 160, 244, BStBl II 1990, 623; vom 30. Juli 1997 I R 65/96, BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402; vom 6. März 1991 X R 6/88, BFH/NV 1991, 525; vom 16. Dezember 1992 X R 15/91, BFH/NV 1993, 411; in BFH/NV 1996, 306; in BFH/NV 1998, 1481; vom 10. März 1999 XI R 22/98, BFHE 188, 304, BStBl II 1999, 523; vgl. auch P. Fischer, Steuerberater-Jahrbuch --StbJb-- 1999/2000, 35, 47).

    Die bezeichnete Rechtsprechung hat nicht den Zweck, einem Steuerpflichtigen seinen kraft Gesetzes bestehenden Anspruch auf Wertausgleich gegenüber einem Angehörigen zu nehmen (ebenso BFH-Urteil in BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402, unter II. 3. b der Gründe, zu dem vergleichbaren Fall des Wertausgleichsanspruchs einer Kapitalgesellschaft gegen ihren beherrschenden Gesellschafter).

    Auch nach Auffassung des I. Senats des BFH spricht allein der Umstand, dass der Eigentümer des Grundstücks und derjenige, der darauf mit eigenen Mitteln ein Gebäude errichtet hat, sich nahe stehen, nicht für einen Verzicht auf gesetzliche Ansprüche; vielmehr sei davon auszugehen, dass im Allgemeinen bestehende Ansprüche nicht erlassen würden (Urteil in BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402).

  • BFH, 25.02.2010 - IV R 2/07

    AfA-Befugnis bei Gebäude auf fremdem Grund und Boden

    b) Für die Behandlung von Herstellungskosten eines fremden Gebäudes "wie ein materielles Wirtschaftsgut" ist ohne Bedeutung, ob die Nutzungsbefugnis des Steuerpflichtigen auf einem unentgeltlichen oder --wie im Streitfall-- auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruht (BFH-Urteil vom 30. Juli 1997 I R 65/96, BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402, unter II.3.a; BFH-Beschluss vom 27. Mai 2008 X B 217/07, juris, unter 2.b bb).
  • BFH, 15.09.2004 - I R 62/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente -

    Nicht um Aktivbezüge in diesem Sinne handelt es sich bei vGA (Bestätigung des Senatsurteils vom 30. Juli 1997 I R 65/96, BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402).

    Denn bei vGA handelt es sich nicht um Aktivlohn, der in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Überversorgung einzubeziehen ist (vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 1997 I R 65/96, BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402).

  • BFH, 14.07.1998 - VIII B 38/98

    Schadenersatz und vGA

    Demgemäß kann bei Sachverhalten dieser Art auch eine vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG erst zu dem Zeitpunkt gegeben sein, zu dem die Kapitalgesellschaft aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis liegen, für den zunächst zu aktivierenden Schadensersatzanspruch einen "Forderungsverzicht" ausspricht (ebenso BFH-Urteil vom 30. Juli 1997 I R 65/96, BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402, m.w.N.).

    Allerdings begründen die Urteile des I. Senats in BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89 sowie in BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402 ernstliche Zweifel an der vom FA in den angefochtenen Steuerbescheiden vertretenen Rechtsauffassung.

    Denn abgesehen davon, daß --wie zu Abschn. 2 b) bb) dargelegt-- der Begriff der vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG nicht den Zufluß eines Vermögensvorteils beim Gesellschafter voraussetzt, ist nach den gegenwärtig vorliegenden Entscheidungen des I. Senats eine erfolgswirksame Aktivierung nicht nur im Hinblick auf eine Nutzungsbefugnis --einschließlich dem nach Ablauf des Nutzungsverhältnisses gegebenen Ausgleichsanspruch (§§ 951, 946, 812 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--)-- geboten, die der Kapitalgesellschaft aufgrund der Errichtung eines für eigene Zwecke benötigten Gebäudes auf dem Grundstück des Gesellschafters eingeräumt wird (BFH-Urteil in BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402); gleiches gilt vielmehr auch im Hinblick auf Schadensersatzansprüche einer Kapitalgesellschaft, die darauf gerichtet sind, den vom Gesellschafter unter Verstoß gegen ein bestehendes Wettbewerbsverbot erlangten Vermögensvorteil auszugleichen (BFH-Urteil in BFHE 182, 190; vgl. hierzu auch Gosch, DStR 1997, 442).

  • FG Köln, 21.02.2019 - 10 K 2174/17

    Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer: Zukünftige Darlehenszinsen keine (vorzeitige)

    Danach muss der Geschäftsvorfall zu einer Minderung des Vermögens in der Steuerbilanz der Kapitalgesellschaft führen (BFH v. 30.7.1997 - I R 65/96, BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402, v. 22.2.1989, Az.: I R 9/85, BStBl. II 1989, 631).
  • BFH, 06.10.2006 - I B 28/06

    NZB: vGA, nicht in Anspruch genommener Erholungsurlaub

    Nach der oben dargestellten Senatsrechtsprechung ist es jedoch vielmehr so, dass der Anspruch des Geschäftsführers auf Gewährung des dienstvertraglich vereinbarten Urlaubs, der im abgelaufenen Kalenderjahr betriebsbedingt nicht in Anspruch genommen werden konnte, sich ohne weiteres Zutun der Beteiligten --mithin auch ohne gesonderte Übertragungsvereinbarung (s. insoweit auch z.B. Senatsurteil vom 30. Juli 1997 I R 65/96, BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402; Gosch KStG § 8 Rz. 596)-- in einen auf Leistung von Geld gerichteten Abgeltungsanspruch des Geschäftsführers umwandelt.
  • FG Köln, 11.05.2005 - 4 K 6414/02

    Entschädigungsanspruch bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses nach §§ 951 , 812

    In seiner Entscheidung vom 30.07.1997 (I R 65/96, BStBl II 1998, 402) führe der BFH aus, dass ein Ausgleichsersatzanspruch erst bei Beendigung der Nutzung geltend gemacht werden könne, sofern nicht der Hersteller bei Vertragsende zur Beseitigung der errichteten Aufbauten verpflichtet sein sollte.

    Die steuerliche Behandlung durch die Betriebsprüfung und die Auffassung des Finanzamts werde durch das Urteil des BFH vom 30.07.1997 (a.a.O.) bestätigt.

  • FG Köln, 07.12.1999 - 13 K 6191/95

    Gesellschafter-Gebäude: Baumaßnahmen auf Kosten der GmbH

    Ist der begünstigte Gesellschafter außerdem ein beherrscheder, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder eine ihm nahestehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteile vom 04.12.1996 I R 54/95, BFH/NV BFH/R 1997, 190; vom 30.07.1997 I R 65/96, BStBl II 1998, 402 und vom 17.12.1997 I R 70/97, BStBl II 1998, 545).

    Auch wenn sich Mieter und Vermieter "nahestehen" ist grundsätzlich davon auszugehen, das bestehende Ansprüche nicht erlassen werden (vgl BFH-Urteil in BStBl II 1998, 402 ).

    Da ein Ausgleichsanspruch erst bei Beendigung des Mietverhältnisses geltend gemacht werden könnte (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1998, 402 ; BGH-Urteil vom 04.04.1990 VIII ZR 71/89, NJW 1990, 1789 ), hat die Klägerin diesbezüglich auch zu Recht keine Aktivierung vorgenommen, so daß hieraus ebenfalls nicht auf einen Verzicht geschlossen werden kann.

    Diese Rechtsprechung hat daher nicht den Zweck, der Kapitalgesellschaft ihre kraft Gesetzes gegenüber dem Gesellschafter bestehenden Ansprüche zu nehmen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1998, 402 ).

  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 1 K 88/16

    VGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz2 KStG bei irrtümlicher Zulassung der

    (a) Zwar beinhaltet nicht jede irrtümliche Vermögensverschiebung eine vGA (vgl. etwa die Konstellationen in den BFH-Urteilen vom 30. Juli 1997 I R 65/96, BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402; und vom 14. April 2016 VI R 13/14, BFHE 253, 384, BStBl II 2016, 778), Grundsätzlich ist es jedoch unerheblich, ob die Organe der Kapitalgesellschaft subjektiv das Vorliegen einer vGA erkannt haben.
  • BFH, 18.04.2002 - III R 43/00

    GmbH: Vordienstzeiten bei Pensionszusage

    Ist der begünstigte Gesellschafter außerdem ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren und im Voraus abgeschlossenen wirksamen Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30. Juli 1997 I R 65/96, BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402).
  • BFH, 27.05.2008 - X B 217/07

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BFH, 22.04.1998 - X R 101/95

    Bestandsvergleich - Veräußerungsgewinn - Aufgabegewinn - Aufbauten auf Grundstück

  • BFH, 10.03.1999 - XI R 22/98

    Betriebsgebäude auf Ehegattengrundstück

  • BFH, 04.03.2009 - I R 45/08

    VGA und andere Ausschüttung bei Versorgungszahlungen - Berichtigung nach § 129

  • BFH, 18.12.2002 - I R 85/01

    VGA; Angemessenheit der Geschäftsführervergütung

  • FG München, 12.04.2000 - 1 K 1983/97

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verkauf eines Grundstücks nur zum Kaufpreis des

  • BFH, 02.03.2005 - VIII B 298/03

    Ersatzanspruch bei vGA

  • BFH, 06.11.2007 - I B 95/07

    Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Köln, 03.03.2006 - 13 K 5284/04

    Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages unter Ansatz des entsprechend

  • FG Düsseldorf, 30.01.2001 - 6 K 8671/97

    Angemessenheit der Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer bei außergewöhnlich

  • FG Niedersachsen, 29.02.2000 - 6 K 204/96

    Betriebsausgabenabzug von Zinsen auf ein der GmbH von ihrem Gesellschafter

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06

    Zufluss einer nicht in Geld bestehenden verdeckten Gewinnausschüttung im

  • FG Sachsen, 21.10.2002 - 2 V 389/02

    Aussetzung der Vollziehung ganz oder teilweise wegen ernstlicher Zweifel an der

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.10.2002 - 2 V 389/02

    Übertragung des Mandantenstammes als verdeckte Gewinnausschüttung;

  • FG München, 28.07.1999 - 1 K 2068/97

    Behandlung einer durch den Erlass einer Darlehensschuld des

  • FG Bremen, 17.10.2003 - 1 V 59/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Vereinbarung einer Umsatztantieme und Zahlung

  • FG Niedersachsen, 18.06.2003 - 6 K 439/96

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund einer verhinderten

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.05.2010 - 9 K 9081/09

    Eigenheimzulage im Falle bloßen wirtschaftlichen Eigentums

  • FG Düsseldorf, 05.07.2005 - 6 K 3842/02

    Gewerbesteuerumlage; Organkreis; Belastungsmethode; Gewerbeertragsteuer;

  • FG München, 22.07.1999 - 15 K 1673/95

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für sogenannte

  • FG München, 16.11.2004 - 6 K 4182/02

    Mietzahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Sachsen, 28.09.2004 - 5 K 1540/01

    Schmiergelder als verdeckte Gewinnausschüttung; Körperschaftsteuer 1993

  • FG Düsseldorf, 23.04.2002 - 6 K 6744/99

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Pachtzahlung; Nahestehende Person;

  • FG München, 17.09.1998 - 15 K 4327/93

    Verschaffung eines im Gesellschaftsverhältnis begründeten Vermögensvorteils durch

  • FG Niedersachsen, 08.09.1998 - VI 573/94

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Einordnung von entsprechend

  • FG Düsseldorf, 16.04.2002 - 6 K 6362/99
  • FG München, 03.12.1998 - 1 K 4771/96

    Anerkennung eines steuerfreien Sanierungsgewinns; Steuerbefreiung von Erhöhungen

  • FG Düsseldorf, 21.08.2001 - 6 K 761/98

    Geldzuwendung einer den Gesellschaftern nahestehenden Person an die

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