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   BFH, 28.05.1998 - X R 32/97   

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https://dejure.org/1998,1894
BFH, 28.05.1998 - X R 32/97 (https://dejure.org/1998,1894)
BFH, Entscheidung vom 28.05.1998 - X R 32/97 (https://dejure.org/1998,1894)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 1998 - X R 32/97 (https://dejure.org/1998,1894)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 6, EStG § 3 c, EStG § 3 Nr 68
    Kürzung; Vorkosten; Zinsen; Zuschuß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 275
  • NZM 1998, 888 (Ls.)
  • BB 1998, 1782
  • BB 1998, 2459
  • DB 1998, 1744
  • BStBl II 1998, 565
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.04.1993 - IX R 26/92

    Schuldzinsen, die als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 28.05.1998 - X R 32/97
    In diesem Fall darf er die Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs oder der Errichtung der Wohnung nur gekürzt um die steuerfreien Zinszuschüsse des Arbeitgebers als Werbungskosten abziehen, da nach § 3c EStG Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen unmittelbar zusammenhängen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden dürfen (BFH-Urteile vom 27. April 1993 IX R 26/92, BFHE 171, 443, BStBl II 1993, 784; vom 20. Dezember 1994 IX R 19/94, BFH/NV 1995, 768; vom 23. April 1996 IX R 32/94, BFH/NV 1996, 880).

    Ein unmittelbarer Zusammenhang innerhalb derselben Einkunftsart ist nicht erforderlich (BFH in BFHE 171, 443, BStBl II 1993, 784).

    Ein doppelter Steuervorteil (Steuerfreiheit der Zinszuschüsse und Abzug der gesamten Schuldzinsen als Vorkosten) war damit nicht beabsichtigt (vgl. auch BFH in BFHE 171, 443, BStBl II 1993, 784).

  • BFH, 23.04.1996 - IX R 32/94

    Schuldzinsenabzug bei steuerfreiem Zinszuschuß

    Auszug aus BFH, 28.05.1998 - X R 32/97
    In diesem Fall darf er die Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs oder der Errichtung der Wohnung nur gekürzt um die steuerfreien Zinszuschüsse des Arbeitgebers als Werbungskosten abziehen, da nach § 3c EStG Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen unmittelbar zusammenhängen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden dürfen (BFH-Urteile vom 27. April 1993 IX R 26/92, BFHE 171, 443, BStBl II 1993, 784; vom 20. Dezember 1994 IX R 19/94, BFH/NV 1995, 768; vom 23. April 1996 IX R 32/94, BFH/NV 1996, 880).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 19/94

    Kürzung von Schuldzinsen um steuerfreie Zinszuschüsse

    Auszug aus BFH, 28.05.1998 - X R 32/97
    In diesem Fall darf er die Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs oder der Errichtung der Wohnung nur gekürzt um die steuerfreien Zinszuschüsse des Arbeitgebers als Werbungskosten abziehen, da nach § 3c EStG Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen unmittelbar zusammenhängen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden dürfen (BFH-Urteile vom 27. April 1993 IX R 26/92, BFHE 171, 443, BStBl II 1993, 784; vom 20. Dezember 1994 IX R 19/94, BFH/NV 1995, 768; vom 23. April 1996 IX R 32/94, BFH/NV 1996, 880).
  • BFH, 08.06.1994 - X R 51/91

    1. Kosten für ein Erbbaurecht nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt - 2. Kein

    Auszug aus BFH, 28.05.1998 - X R 32/97
    Daher wird die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 und 2 EStG nur für eigene Aufwendungen des Steuerpflichtigen gewährt, die ihm in Form von Anschaffungs- oder Herstellungskosten entstanden sind (BFH-Urteil vom 8. Juni 1994 X R 51/91, BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779).
  • BFH, 13.01.1993 - X R 53/91

    Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG nur bei entgeltlichem Erwerb der Wohnung

    Auszug aus BFH, 28.05.1998 - X R 32/97
    Der Gesetzeszweck, nur durch eigene Aufwendungen belastete Steuerpflichtige zu fördern, gilt auch für den Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1993 X R 53/91, BFHE 170, 186, BStBl II 1993, 346).
  • BFH, 21.10.1994 - VI R 12/94

    Zur Steuerfreiheit eines Zinszuschusses des Arbeitgebers nach § 52 Abs. 2j EStG

    Auszug aus BFH, 28.05.1998 - X R 32/97
    d) Entgegen der Auffassung des Klägers sind die Schuldzinsen nicht nur zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn einen Zinszuschuß zahlt, sondern ebenso, wenn er lediglich geschuldeten Arbeitslohn in einen steuerfreien Zinszuschuß umwandelt (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1994 VI R 12/94, BFHE 176, 107, BStBl II 1995, 511).
  • BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13

    Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen - Verwertungsverbot nur bei

    Ein solcher unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn die Ausgaben und die steuerfreien Einnahmen durch dasselbe Ereignis veranlasst sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Mai 1998 X R 32/97, BFHE 186, 275, BStBl II 1998, 565).
  • BFH, 23.11.2016 - X R 41/14

    Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

    Im Rahmen des § 3c Abs. 1 EStG ist entscheidend, dass die Ausgaben und die steuerfreien Einnahmen durch dasselbe Ereignis veranlasst sind (Senatsurteil vom 28. Mai 1998 X R 32/97, BFHE 186, 275, BStBl II 1998, 565, unter II.2.d).
  • BFH, 18.04.2012 - X R 62/09

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen

    Nach der Senatsrechtsprechung bedarf es im Rahmen des § 3c Abs. 1 EStG keines unmittelbaren Zusammenhangs innerhalb derselben Einkunftsart, da entscheidend ist, dass die Ausgaben und die steuerfreien Einnahmen durch dasselbe Ereignis veranlasst sind (Senatsurteil vom 28. Mai 1998 X R 32/97, BFHE 186, 275, BStBl II 1998, 565).
  • BFH, 20.10.2004 - I R 11/03

    Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen -

    Für einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang i.S. des § 3c EStG ist nämlich zu fordern, dass die Einnahmen und die Aufwendungen durch dasselbe Ereignis veranlasst sind (BFH-Urteile vom 28. Mai 1998 X R 32/97, BFHE 186, 275, BStBl II 1998, 565; vom 11. Oktober 1989 I R 208/85, BFHE 158, 388, BStBl II 1990, 88).
  • BFH, 29.09.2022 - VI R 34/20

    Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium

    Dieser ist gegeben, wenn Einnahmen und Ausgaben durch dasselbe Ereignis veranlasst sind (BFH-Urteile vom 28.05.1998 - X R 32/97, BFHE 186, 275, BStBl II 1998, 565, und vom 23.11.2016 - X R 41/14, BFHE 256, 439, BStBl II 2017, 773).
  • BFH, 23.11.2016 - X R 60/14

    Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

    Im Rahmen des § 3c Abs. 1 EStG ist entscheidend, dass die Ausgaben und die steuerfreien Einnahmen durch dasselbe Ereignis veranlasst sind (Senatsurteil vom 28. Mai 1998 X R 32/97, BFHE 186, 275, BStBl II 1998, 565, unter II.2.d).
  • BFH, 16.05.2001 - X R 149/97

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG a.F.

    Eine Erweiterung der bisherigen Abzugsmöglichkeiten war damit nicht gewollt (Senatsurteil vom 28. Mai 1998 X R 32/97, BFHE 186, 275, BStBl II 1998, 565).

    cc) Ein ungekürzter Abzug der Schuldzinsen verbietet sich auch deshalb, weil nach dem Gesetzeszweck nur durch eigene Aufwendungen belastete Steuerpflichtige gefördert werden sollen (Senatsurteil in BFHE 186, 275, BStBl II 1998, 565), der Kläger in Höhe der Guthabenzinsen aber nicht durch eigene Aufwendungen beschwert ist.

  • BFH, 28.05.1998 - X R 30/96

    Einfamilienhaus - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Finanzierungskosten - Darlehen

    Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 68 EStG steuerfreie Zinszuschüsse gewährt, sind die Schuldzinsen nach dem Senatsurteil vom 28. Mai 1998 X R 32/97 (BStBl II 1998, 565) nur insoweit nach § 10e Abs. 6 EStG abziehbar, als sie die steuerfreien Zinszuschüsse übersteigen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Entscheidung X R 32/97 Bezug.

  • BFH, 28.05.1998 - X R 25/95

    Einfamilienhaus - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Finanzierungskosten - Darlehen

    Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen nach § 3 Nr. 68 EStG steuerfreien Zinszuschuß gewährt, sind die Schuldzinsen nach dem Senatsurteil vom 28. Mai 1998 X R 32/97 (BFHE 186, 275; BStBl II 1998, 565) nur insoweit nach § 10e Abs. 6 EStG abziehbar, als sie den steuerfreien Zinszuschuß übersteigen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Entscheidung X R 32/97 Bezug.

  • FG Köln, 21.09.2000 - 7 K 8933/99

    Mobilitätshilfe keine anrechenbaren Bezüge

    Ein derartiger unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht dann, wenn Einnahmen und Ausgaben durch dasselbe Ereignis veranlaßt sind (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 27.04.1993 IX R 26/92, BStBl II 1993, 784, 785; BFH-Urteil vom 28.05.1998 X R 32/97, BStBl II 1998, 565, 566; jeweils zu Zinszuschüssen des Arbeitgebers und Zinsaufwendungen bei den Vermietungseinkünften; BFH-Urteil vom 24.08.1995 IV R 27/94, BStBl II 1995, 895, 896 zu vom Arbeitgeber erstatteten Speditionskosten).
  • FG Sachsen, 23.01.2002 - 5 K 1048/99

    Abzug der vom Arbeitgeber übernommenen, steuerpflichtigen Arbeitslohn

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