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   BFH, 10.06.1999 - V R 87/98   

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https://dejure.org/1999,1293
BFH, 10.06.1999 - V R 87/98 (https://dejure.org/1999,1293)
BFH, Entscheidung vom 10.06.1999 - V R 87/98 (https://dejure.org/1999,1293)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - V R 87/98 (https://dejure.org/1999,1293)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b, § 3 Abs. 12, § 10 Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Überlassung eines PKW - Privatnutzung - Vergütungsleistung - Tauschähnlicher Umsatz - Schätzung der Gegenleistung - Recht auf Vorsteuerabzug

  • Judicialis

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b; ; UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b; ; UStG 1993 § 3 Abs. 12; ; UStG 1993 § 10 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pkw-Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Leistungsaustausch und Bemessungsgrundlage bei Pkw-Überlassung an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 J: 1993, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 2 Buchst b J: 1993, UStG § 10 J: 1993, Richtlinie 77/388/EWG Art 6, EWGRL 388/77 Art 6
    Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Entgelt; Leistungsaustausch; PKW-Überlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 196
  • NJW 1999, 3510
  • BB 1999, 1803
  • BB 1999, 2176
  • DB 1999, 1786
  • BStBl II 1999, 580
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.11.1988 - V R 30/83

    Allgemeiner Umsatzsteuersatz für die Verpflegung von Personal durch Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 10.06.1999 - V R 87/98
    Die Berücksichtigung des Werts der eigenen Leistung als Ermittlungshilfe hinsichtlich des Werts der empfangenen (Gegen-)Leistung kommt nach der Rechtsprechung des Senats und des EuGH in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1988 V R 30/83, BFHE 155, 210, BStBl II 1989, 210).

    Dabei können sich aus dem Wert der eigenen Leistung (hier: PKW-Überlassung) Hinweise für die Ermittlung des Werts der Gegenleistung (hier: Geschäftsführertätigkeit) ergeben (vgl. BFH in BFHE 155, 210, BStBl II 1989, 210).

  • EuGH, 16.10.1997 - C-258/95

    Fillibeck

    Auszug aus BFH, 10.06.1999 - V R 87/98
    Dazu berief sie sich auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 16. Oktober 1997 Rs. C-258/95 (Julius Fillibeck Söhne GmbH & Co. KG, Slg. 1997, I-5577, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1997, 430, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1998, 61) und meinte, dessen neue Definition des Begriffs "Dienstleistung gegen Entgelt" werde durch die PKW-Überlassung im Streitfall nicht erfüllt.

    Nach dem EuGH-Urteil in Slg. 1997, I-5577 setzt der Begriff der Dienstleistungen gegen Entgelt i.S. von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem empfangenen Gegenwert voraus.

  • EuGH, 02.06.1994 - C-33/93

    Empire Stores / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus BFH, 10.06.1999 - V R 87/98
    Im Urteil vom 2. Juni 1994 Rs. C-33/93 (Empire Stores, Slg. 1994, I-2329, UR 1995, 64) führte der EuGH sinngemäß aus, wenn der Wert einer Lieferung nicht aus einem zwischen den Beteiligten vereinbarten Geldbetrag bestehe, sondern aus einer Dienstleistung des Empfängers der Lieferung, müsse der Wert angesetzt werden, den der Lieferer der Dienstleistung beimesse, die er sich verschaffen wolle, und dem Betrag entsprechen, den er zu diesem Zweck aufzuwenden bereit sei.
  • BFH, 11.03.1988 - V R 30/84

    Steuerpflicht und Steuersatz bei kostenloser Arbeitnehmer-Sammelbeförderung durch

    Auszug aus BFH, 10.06.1999 - V R 87/98
    Die gegenteilige frühere Auffassung, das durch das Dienstverhältnis begründete bloße Kausalitätsverhältnis führe zu dem Leistungsaustausch, wurde seit längerem aufgegeben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1988 V R 30/84, BFHE 153, 155, BStBl II 1988, 643, m.N.).
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 2/12

    Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen

    Diese kann in einem Anteil der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gesehen werden, der vom Barlohn nicht abgegolten wird (BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.a).

    b) Dementsprechend liegt in den Fällen der Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung vor, wenn die Überlassung bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls als (üblicher) Vergütungsbestandteil anzusehen ist (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.b; vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c; in BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 26. September 2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350, unter II.2.).

    c) Dagegen begründet es noch keinen unmittelbaren Zusammenhang im Sinne eines Entgelts zwischen der Nutzungsüberlassung und der Arbeitsleistung, dass die Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW von dem Arbeitgeber an einen Gesellschafter-Geschäftsführer auf dem Dienstverhältnis beruht (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.a; in BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c).

    Dieser Wert kann anhand der Kosten bzw. Ausgaben (seit dem 1. Juli 2004, vgl. Art. 5 Nr. 7 Buchst. a, Art. 22 Abs. 3 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9. Dezember 2004, BGBl I 2004, 3310) für die Überlassung des PKW geschätzt werden (vgl. BFH-Urteile vom 6. Juni 1984 V R 33/83, BFHE 141, 355, BStBl II 1984, 686, unter 2.b; in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.2.a).

  • BFH, 31.07.2008 - V R 74/05

    Umsatzsteuerrechtliches Entgelt für die Überlassung von Firmenwagen zur privaten

    Die Gegenleistung muss in Geld ausgedrückt werden können (BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.a).

    c) Überlässt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter --ohne ein dafür besonders berechnetes Entgelt-- einen PKW zur privaten Nutzung, so kann --wie der Senat bereits entschieden hat-- ein Teil der Arbeitsleistung des Mitarbeiters Entgelt für diese Nutzungsüberlassung sein (BFH-Urteil in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.a zum Gesellschafter-Geschäftsführer).

    Dass die Zuwendungen auf dem Dienstverhältnis beruhen, begründet --entgegen der Auffassung des FA, das sich insoweit auf Abschn. 12 Abs. 1 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 beruft-- noch keinen unmittelbaren Zusammenhang i.S. eines Entgelts nach § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG 1993 zwischen der Nutzungsüberlassung und der Arbeitsleistung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.a).

    Für die unentgeltliche Überlassung eines PKW zur privaten Nutzung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer hat der Senat entschieden, dass ein unmittelbarer Zusammenhang vorliegt, wenn die Überlassung bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls als (üblicher) Vergütungsbestandteil anzusehen ist (BFH-Urteil in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.).

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn insoweit die der Klägerin entstandenen Kosten angesetzt werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter 2.a).

    Bei Leistungen gegen eine Gegenleistung besteht kein entsprechendes (gemeinschaftsrechtliches) Verbot, solche Kosten in das Entgelt einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.2.a).

  • FG Saarland, 18.03.2019 - 1 K 1208/16

    EuGH-Vorlage: Ort der Leistung bei unentgeltlicher Dienstwagenüberlassung an

    Denn sie steht allein im Zusammenhang mit dem Dienst-/Arbeitsverhältnis des Personals; sie ist eine zusätzliche Gegenleistung für die Arbeitsleistung (nach der Rechtsprechung des BFH vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BStBl II 1999, 580 auch dann, wenn bei der Überlassung keine ausdrücklichen Absprachen erfolgten).
  • BFH, 06.06.2019 - V R 18/18

    Vorsteuerabzug aus Umzugskosten

    aa) Zum tauschähnlichen Umsatz zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass die Überlassung eines Firmenwagens zur Privatnutzung ein untrennbarer Bestandteil der Vergütung von Führungskräften sein kann, ohne dass es darauf ankommt, ob eine Berechnung des Vorteils konkret vereinbart ist (BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 - V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.b).
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05. 06. 2014 XI R 2/12 -

    Diese kann in einem Anteil der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gesehen werden, der vom Barlohn nicht abgegolten wird (BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.a).

    b) Dementsprechend liegt in den Fällen der Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung vor, wenn die Überlassung bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls als (üblicher) Vergütungsbestandteil anzusehen ist (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.b; vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c; in BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 26. September 2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350, unter II.2.).

    c) Dagegen begründet es noch keinen unmittelbaren Zusammenhang im Sinne eines Entgelts zwischen der Nutzungsüberlassung und der Arbeitsleistung, dass die Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW von dem Arbeitgeber an einen Gesellschafter-Geschäftsführer auf dem Dienstverhältnis beruht (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.a; in BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c).

    Dieser Wert kann anhand der Kosten bzw. Ausgaben (seit dem 1. Juli 2004, vgl. Art. 5 Nr. 7 Buchst. a, Art. 22 Abs. 3 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9. Dezember 2004, BGBl I 2004, 3310) für die Überlassung des PKW geschätzt werden (vgl. BFH-Urteile vom 6. Juni 1984 V R 33/83, BFHE 141, 355, BStBl II 1984, 686, unter 2.b; in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.2.a).

  • BFH, 30.06.2022 - V R 25/21

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn insoweit die der Klägerin --mit oder ohne Vorsteuerabzug-- entstandenen Kosten angesetzt werden (BFH-Urteile vom 10.06.1999 - V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.2.a, und in BFH/NV 2009, 226, unter II.2.e).
  • BFH, 12.05.2009 - V R 24/08

    Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von PKW an Handelsvertreter

    Ein Teil der Arbeitsleistung kann dann Entgelt für die sonstige Leistung, Nutzungsüberlassung, sein (BFH-Urteile vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II. 1. a; ebenso vom 31. Juni 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, Leitsatz 1).
  • FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2033/15

    § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG

    Diese kann in einem Anteil der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gesehen werden, der vom Barlohn nicht abgegolten wird (Urteil des BFH vom 10.06.1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580).
  • BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08

    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren

    Soweit der BFH bei der Überlassung eines PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung auch bei Fehlen ausdrücklicher Absprachen Arbeitslohn angenommen hat (vgl. dazu Urteil vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580), ist zu bedenken, dass die Überlassung von Wohnraum auch bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer nicht als übliche Vergütungsleistung angesehen werden kann.
  • FG Saarland, 29.07.2021 - 1 K 1034/21

    Einstufung der Überlassung eines dem Unternehmen eines Steuerpflichtigen

    Der BFH hatte zwar im Falle eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bestätigt, dass in der teilweisen Arbeitsleistung eines Gesellschafter-Geschäftsführers eine sonstige Leistung an die GmbH gesehen werden kann, so dass er die Firmenwagenüberlassung als einen tauschähnlichen Umsatz gem. § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG qualifiziert hat [BFH vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BStBl II 1999, 580] .
  • FG München, 09.11.2005 - 3 K 5382/02

    Umsatzsteuer; Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer zur privaten

  • BFH, 25.05.2000 - V R 66/99

    Leistungsaustausch oder Gesellschafterbeitrag

  • FG München, 28.04.2004 - 14 K 1869/01

    Nutzungsüberlassung von Firmenfahrzeugen als steuerpflichtige Leistung;

  • BFH, 26.09.2000 - V B 7/00

    Geschäftsführer: Privatnutzung eines Firmenwagens

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2005 - 5 K 1131/03

    Privatnutzung eines Fahrzeugs durch den Gesellschafter-Geschäftsführer als

  • BFH, 12.01.2011 - XI R 10/08

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 1. 2011 XI R 9/08 - Vorsteuerabzugsrecht

  • FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 1405/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch private PKW-Nutzung des GmbH-Geschäftsführers

  • FG Baden-Württemberg, 11.11.2005 - 9 K 168/04

    Umsatzsteuerliche Anerkennung eines PKW-Mietvertrages zwischen Arbeitgeber und

  • FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 139/02

    Unternehmerische Nutzung mehrerer hochwertiger Kraftfahrzeuge durch einen

  • FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 248/01

    Vorsteuerabzug für PKW mit sehr kurzer Nutzungsdauer im Erwerbsjahr

  • BFH, 30.09.1999 - V R 9/97

    Leistungsaustausch: Sacheinlage in eine GbR

  • FG Köln, 13.12.2000 - 7 K 6694/98

    Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs mit der Folge der Anwendung

  • FG Berlin, 05.04.2006 - 2 K 5030/04

    Unentgeltliche Gewährung von Beförderungsleistungen und Unterbringungsleistungen

  • FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 5 K 4506/95

    Ferienwohnungen: Übertragung des Nutzungsrechts auf GbR

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