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   BFH, 23.03.1999 - III R 85/97   

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https://dejure.org/1999,2156
BFH, 23.03.1999 - III R 85/97 (https://dejure.org/1999,2156)
BFH, Entscheidung vom 23.03.1999 - III R 85/97 (https://dejure.org/1999,2156)
BFH, Entscheidung vom 23. März 1999 - III R 85/97 (https://dejure.org/1999,2156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG 1993 § 2 S. 1
    Investitionszulage: Neue Wirtschaftsgüter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    InvZulG 1993 § 2 Satz 1
    Zweiterwerb eines Lkw vom Ersterwerber - Kein Einsatz für Transportzwecke - Aufnahme in Anlagevermögen - Nicht neu i. S. des Investitionszulagenrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 2 Abs 1 S 1
    Neu; Neuheit; Wirtschaftsgut; Zweiterwerb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 471
  • BB 1999, 1421
  • DB 1999, 1537
  • BStBl II 1999, 613
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.06.1997 - III R 111/95

    Investitionszulage: Anschaffungszeitpunkt eines Lkw

    Auszug aus BFH, 23.03.1999 - III R 85/97
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 25. September 1996 III R 112/95 (BFHE 182, 226, BStBl II 1998, 70) und vom 19. Juni 1997 III R 111/95 (BFHE 183, 317, BStBl II 1998, 72, je m.w.N.) ausgeführt hat, ist ein Wirtschaftsgut investitionszulagenrechtlich in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann und in dem das Wirtschaftsgut zusätzlich betriebsbereit ist.

    Bei einem LKW ist die Betriebsbereitschaft grundsätzlich spätestens mit der Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr gegeben, da ein Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt uneingeschränkt im Straßenverkehr eingesetzt werden kann und von ihm die mit der Investitionszulage bezweckten Umsatz- oder Beschäftigungsimpulse ausgehen können (Senatsurteile in BFHE 182, 226, BStBl II 1998, 70, und in BFHE 183, 317, BStBl II 1998, 72).

  • BFH, 25.09.1996 - III R 112/95

    Ein Kraftfahrzeug ist auch dann betriebsbereit und damit angeschafft, wenn nur

    Auszug aus BFH, 23.03.1999 - III R 85/97
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 25. September 1996 III R 112/95 (BFHE 182, 226, BStBl II 1998, 70) und vom 19. Juni 1997 III R 111/95 (BFHE 183, 317, BStBl II 1998, 72, je m.w.N.) ausgeführt hat, ist ein Wirtschaftsgut investitionszulagenrechtlich in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann und in dem das Wirtschaftsgut zusätzlich betriebsbereit ist.

    Bei einem LKW ist die Betriebsbereitschaft grundsätzlich spätestens mit der Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr gegeben, da ein Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt uneingeschränkt im Straßenverkehr eingesetzt werden kann und von ihm die mit der Investitionszulage bezweckten Umsatz- oder Beschäftigungsimpulse ausgehen können (Senatsurteile in BFHE 182, 226, BStBl II 1998, 70, und in BFHE 183, 317, BStBl II 1998, 72).

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 86/78

    Vorführwagen eines Kraftfahrzeughändlers sind dem Anlagevermögen zuzurechnen

    Auszug aus BFH, 23.03.1999 - III R 85/97
    Danach ist entscheidend, ob ein Wirtschaftsgut dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wobei maßgebend allein die vorgesehene Art des Dienens des Wirtschaftsguts im Betrieb ist (BFH-Urteil vom 17. November 1981 VIII R 86/78, BFHE 135, 35, BStBl II 1982, 344).
  • BFH, 28.06.1991 - III R 74/89

    Keine Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die nicht während des

    Auszug aus BFH, 23.03.1999 - III R 85/97
    Ein Betrieb bzw. eine Betriebsstätte im investitionszulagenrechtlichen Sinne verlangt zwar eine Teilnahme am Wirtschaftsleben, so daß ein in Auflösung befindlicher Betrieb bzw. eine entsprechende Betriebsstätte den Voraussetzungen gemäß § 2 Satz 1 InvZulG 1993 nicht genügt (Urteil des Senats vom 28. Juni 1991 III R 74/89, BFHE 165, 432, BStBl II 1991, 932).
  • BFH, 09.05.1996 - III R 198/90

    Anforderungen an die Ermittlung des Vergleichsvolumens

    Auszug aus BFH, 23.03.1999 - III R 85/97
    Der Begriff des Anlagevermögens im Investitionszulagenrecht bestimmt sich nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen (Urteil des Senats vom 9. Mai 1996 III R 198/90, BFH/NV 1997, 148).
  • BFH, 17.02.1989 - III R 106/84

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 23.03.1999 - III R 85/97
    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, ist ein Wirtschaftsgut investitionszulagenrechtlich neu, wenn es noch ungebraucht ist, d.h., wenn es noch nicht in Gebrauch genommen oder sonst verwendet wurde, wobei ein Wirtschaftsgut diese Eigenschaft nicht schon dadurch verliert, daß es zur Herstellung seiner Funktions- oder Verkaufsbereitschaft in Betrieb gesetzt oder vom Investor zum Zwecke der Erprobung auf seine technische Brauchbarkeit hin genutzt wurde (Urteil des Senats vom 17. Februar 1989 III R 106/84, BFH/NV 1990, 127, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.2004 - III B 89/04

    InvZul: Anschaffung eines WG

    Ein Wirtschaftsgut sei ohne Rücksicht auf eine fehlende Ingebrauchnahme auch dann nicht neu i.S. des § 2 Satz 1 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1993/1996 anzusehen, wenn es vor dem Erwerb durch den Investor zum Anlagevermögen eines anderen Betriebs gehört habe und von diesem angeschafft oder hergestellt worden sei (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 1999 III R 85/97, BFHE 188, 471, BStBl II 1999, 613).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist zwar ein Wirtschaftsgut ohne Rücksicht auf eine fehlende Ingebrauchnahme auch dann nicht als neu i.S. des § 2 Abs. 1 InvZulG 1993/1996 anzusehen, wenn es vor dem Erwerb durch den Investor zum Anlagevermögen eines anderen Betriebs gehört hat und von diesem angeschafft oder hergestellt worden ist (Senatsurteil in BFHE 188, 471, BStBl II 1999, 613).

    Das Urteil des Senats in BFHE 188, 471, BStBl II 1999, 613 ist mit dem Streitfall nicht vergleichbar, denn dort war die Zugehörigkeit des LKW zum Anlagevermögen des Veräußerers durch die Zulassung des LKW dokumentiert.

    Die Entscheidung in BFHE 188, 471, BStBl II 1999, 613 bezweckt, eine Doppelförderung zu vermeiden.

  • BFH, 07.04.2011 - III R 13/08

    Neuheit eines Wirtschaftsguts - Investitionszulagenanspruch - Ingebrauchnahme

    Die Beschränkung auf neue Wirtschaftsgüter soll die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebsstätten im Fördergebiet gegenüber Betrieben im übrigen Bundesgebiet verbessern und zugleich ausschließen, dass mehrere Personen hinsichtlich desselben Wirtschaftsgutes die Fördervoraussetzungen erfüllen (Senatsurteil vom 23. März 1999 III R 85/97, BFHE 188, 471, BStBl II 1999, 613).

    Auch ein noch nicht in Gebrauch genommenes Wirtschaftsgut ist aber im Sinne des Investitionszulagengesetzes nicht mehr neu, wenn es vor dem Erwerb durch den Investor zum Anlagevermögen (§ 247 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches) eines anderen Betriebs gehört hat und von diesem angeschafft oder hergestellt worden ist (Senatsurteil in BFHE 188, 471, BStBl II 1999, 613, betr.

  • BFH, 15.07.2004 - III R 6/03

    Zulagenbegünstigung angeschaffter, vom Veräußerer unter Verwendung auch von

    Investitionen sollen zulagenrechtlich nur einmal gefördert werden (BFH-Urteil vom 23. März 1999 III R 85/97, BFHE 188, 471, BStBl II 1999, 613).
  • BFH, 23.06.2015 - III R 26/12

    Anschaffungszeitpunkt im Zulagenrecht - Insolvenzfeststellung im

    In der Folgezeit hat der Senat diese Rechtsprechung fortentwickelt (BFH-Urteile in BFHE 182, 226, BStBl II 1998, 70; vom 19. Juni 1997 III R 111/95, BFHE 183, 317, BStBl II 1998, 72; vom 23. März 1999 III R 85/97, BFHE 188, 471, BStBl II 1999, 613; vom 7. November 2000 III R 19/98, BFHE 193, 229, BStBl II 2001, 256).
  • FG Sachsen, 17.03.2004 - 7 K 1863/02

    Investitionszulage 2000 und 2001; "Neues Wirtschaftsgut" im Sinne von § 2 Abs. 1

    Zulagefähig nach § 2 InvZulG sind jedoch nur neue WG , um zu verhindern, dass für das selbe WG mehrmals Investitionszulage gezahlt werden muss (BFH-Urteil vom 23. März 1999, a. a. O).

    Investitionen i. S. v. § 2 InvZulG sollen jedoch nur einmal investitionszulagenrechtlich gefördert werden, und zwar in der Person desjenigen Steuerpflichtigen, der das betreffende Wirtschaftsgut als erster dem Anlagevermögen seines Betriebes oder seiner Betriebsstätte im Fördergebiet zuführt (BFH-Urteil vom 23. März 1999 III R 85/97, BStBl. II 1999, 613).

  • BFH, 25.05.2000 - III R 65/96

    Verbleibensfrist für bewegliche Wirtschaftsgüter im Fördergebiet

    Wie das FG zu Recht ausführt, steht die Veräußerung investitionszulagebegünstigter Wirtschaftsgüter --isoliert betrachtet-- der Zulagengewährung nach dem InvZulG 1991 an sich nicht entgegen, solange die Wirtschaftsgüter insgesamt drei Jahre zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören (Urteil des Senats vom 23. März 1999 III R 85/97, BFHE 188, 471, BStBl II 1999, 613).
  • BFH, 05.07.2001 - III B 84/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Interesse der

    In der Rechtsprechung des BFH ist zum einen geklärt, dass bei einem so genannten Miet-Kaufvertrag ein Wirtschaftsgut einem anderen als dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen sein kann, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse dem Eigentümer kein Herausgabeanspruch mehr zusteht (BFH-Urteil vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182); ebenso hat der BFH in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass investitionszulagenrechtlich ein Wirtschaftsgut neu ist, wenn es noch nicht in Gebrauch genommen oder sonst verwendet wurde, wobei ein Wirtschaftsgut diese Eigenschaft nicht schon dadurch verliert, dass es zur Herstellung seiner Funktion oder Verkaufsbereitschaft in Betrieb gesetzt oder vom Investor zum Zwecke der Erprobung auf seine technische Brauchbarkeit hin benutzt wurde (BFH-Urteil vom 23. März 1999 III R 85/97, BFHE 188, 471, BStBl II 1999, 613).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 379/05

    Qualifizierung eines Wirtschaftsgutes als "neu" nach bestimmungsgemäßer

    Ein Wirtschaftsgut ist neu, wenn es ungebraucht, d.h. noch nicht in Gebrauch genommen oder sonst verwendet worden ist (grundlegend Urteil des BFH vom 13. März 1979, III R 71/78, BStBl. 1979 II 287, zu § 4b InvZulG 1975; dem folgend Urteile vom 16. Januar 1986, III R 116/83, BStBl. 1986 II 467 sowie vom 23. März 1999, III R 85/97, BStBl. 1999 II 613).
  • FG Düsseldorf, 13.11.2000 - 11 K 4437/98

    Einlage von Fachzeitschriften in das Betriebsvermögen

    Das Gericht folgt hier der Ansicht des FG Köln, Urteil vom 31. Mai 1999, 15 K 3241/92, EStB 1999, 118- 119. Danach sind einzelne Bücher einer juristischen Fachbibliothek eines Anwalts selbständig nutzungsfähig ( so auch schon BFH- Urteil vom 08. Dezember 1967, IV 80/63,BFHE 90, 434 BStBl II 1968, 149).
  • FG Sachsen-Anhalt, 05.09.2000 - 1 K 187/99

    Investitionszulagenrechtliche Anschaffung eines Lkw-Anhängers vor dessen

    Dabei war und ist nicht entscheidend, ob dieses Ziel im einzelnen Fall tatsächlich erreicht wird (vgl. Urteil des BFH vom 23. März 1999 III R 85/97, BStBl II 1999, 613 [615]).
  • FG Brandenburg, 12.10.1999 - 3 K 980/98

    Investitionszulage 1996

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