Rechtsprechung
   BFH, 29.04.1999 - IV R 14/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1574
BFH, 29.04.1999 - IV R 14/98 (https://dejure.org/1999,1574)
BFH, Entscheidung vom 29.04.1999 - IV R 14/98 (https://dejure.org/1999,1574)
BFH, Entscheidung vom 29. April 1999 - IV R 14/98 (https://dejure.org/1999,1574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 5 Abs. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Nr. 2 Satz 2; HGB § 253 Abs. 3 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Umlaufvermögen - Anschaffungskosten - Verlustprodukt - Grundsatz der Einzelbewertung - Bewertung eines Wirtschaftsgutes

  • Judicialis

    EStG § 5 Abs. 6; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Nr. 2 Satz 2; ; HGB § 253 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilwertabschreibung bei Verlustprodukten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Teilwertabschreibung bei sog. ,,bewußten Verlustprodukten''

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3, EStR Abschn 36 Abs 2 S 3
    Bewertung; Teilwert; Ware; Werbung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 51
  • BB 1999, 1965
  • BB 1999, 2555
  • DB 1999, 1881
  • BStBl II 1999, 681
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.11.1994 - I R 68/92

    1. Zur Bewertung - retrograden Ermittlung des Teilwerts - von Grundstücken des

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 14/98
    Wäre dies der Fall, so wäre nach der Rechtsprechung des Senats eine Teilwertabschreibung --auch ohne Preisherabsetzung-- zulässig (Senatsurteil in BFHE 174, 149, BStBl II 1994, 514, unter 3. d der Gründe; ebenso Groh, Der Betrieb --DB-- 1985, 1245, 1248; vgl. auch BFH-Urteil vom 9. November 1994 I R 68/92, BFHE 176, 239, BStBl II 1995, 336).

    Sie dürfen, um nicht doppelt angesetzt zu werden, nicht bei der Ermittlung des Teilwerts berücksichtigt werden (BFH-Urteil in BFHE 176, 239, BStBl II 1995, 336, m.w.N.).

  • BFH, 24.02.1994 - IV R 18/92

    Ersatzteillager - Bewertungsspielräume ausnutzen

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 14/98
    Begehrt der Steuerpflichtige den Ansatz des niedrigeren Teilwerts, muß er diese Vermutung entkräften, indem er Umstände darlegt und ggf. beweist, die die behauptete Wertminderung belegen (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 1994 IV R 18/92, BFHE 174, 149, BStBl II 1994, 514, m.w.N.).

    Wäre dies der Fall, so wäre nach der Rechtsprechung des Senats eine Teilwertabschreibung --auch ohne Preisherabsetzung-- zulässig (Senatsurteil in BFHE 174, 149, BStBl II 1994, 514, unter 3. d der Gründe; ebenso Groh, Der Betrieb --DB-- 1985, 1245, 1248; vgl. auch BFH-Urteil vom 9. November 1994 I R 68/92, BFHE 176, 239, BStBl II 1995, 336).

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 14/98
    Diese Beurteilung entspricht den Ausführungen im Beschluß des Großen Senats des BFH vom 23. Juni 1997 GrS 2/93 (BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735, unter B. II. 4.) zu Drohverlustrückstellungen im Rahmen schwebender Geschäfte.

    Da im Streitfall hinsichtlich der "Verlustprodukte" keine Fehlmaßnahme angenommen werden kann, gelten die Ausführungen im Beschluß in BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735 hier in gleicher Weise.

  • FG Münster, 28.08.1984 - VI 6175/81
    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 14/98
    Ein gedachter Erwerber des Betriebs, der diesen so erwirbt, wie er vom Veräußerer geführt wurde, und ihn in dieser Form jedenfalls zunächst unverändert fortführt, hätte daher keinen Anlaß, für die Verlustprodukte einen niedrigeren Betrag als die Anschaffungskosten anzusetzen, weil diese Produkte keinen negativen Erfolgsbeitrag für den Betrieb im ganzen leisten und er sie sich ebenfalls nur zu den vom Veräußerer aufgewendeten Anschaffungskosten wiederbeschaffen könnte (so auch Groh, Steuer und Wirtschaft --StuW-- 1976, 32, 38; Wittorf, a.a.O.; Ehmcke in Blümich, Einkommensteuergesetz/Körperschaftsteuergesetz/ Gewerbesteuergesetz, Stand: Januar 1999, § 6 EStG Rz. 690 "Verlustprodukte"; vgl. auch BFH-Urteil vom 13. Oktober 1976 I R 79/74, BFHE 122, 37, BStBl II 1977, 540, unter II. 2. der Gründe, und FG Münster, Urteil vom 28. August 1984 VI 6175/81 E, EFG 1985, 281, zu einem mit Verlusten arbeitenden Betrieb).
  • BFH, 11.01.1966 - I 99/63
    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 14/98
    Kaufmännisches Denken gebietet es aber dem Erwerber, für ein Wirtschaftsgut im Regelfall mit denjenigen Kosten zu rechnen, d.h. sie dem Veräußerer zu ersetzen, die er selbst bei sinngemäßem Verhalten hätte aufwenden müssen, um das Wirtschaftsgut herzustellen oder anzuschaffen (BFH-Urteil vom 11. Januar 1966 I R 99/63, BFHE 85, 275, BStBl III 1966, 310; Maaßen, Der Teilwert im Steuerrecht, Köln 1968, S. 27).
  • BFH, 30.01.1980 - I R 89/79

    Aktivierung von Ärztemustern beim Arzneimittelhersteller mit den

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 14/98
    Sie sind dann betriebsnotwendig, weshalb der gedachte Erwerber schon deshalb keinen Abschlag von den Anschaffungskosten vornehmen würde (vgl. auch BFH-Urteil vom 30. Januar 1980 I R 89/79, BFHE 130, 28, BStBl II 1980, 327).
  • BFH, 30.11.1988 - I R 114/84

    Anschaffungskosten und Teilwert bei unverzinslichen oder niedrig verzinslichen

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 14/98
    Ein solcher handelsrechtlich zulässiger Ansatz wäre steuerrechtlich nicht maßgebend, weil ein im Verhältnis zum Zeitwert höherer Teilwert gemäß § 5 Abs. 5 EStG 1987 (jetzt: § 5 Abs. 6 EStG) dem handelsrechtlichen Wertansatz vorgeht (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 1988 I R 114/84, BFHE 155, 337, BStBl II 1990, 117).
  • BFH, 13.03.1964 - IV 236/63 S

    Anforderungen für Nachweis des Liegens der Wiederbeschaffungskosten unter den

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 14/98
    Bei der Bestimmung des Teilwerts ist indes nicht allein darauf abzustellen, was der gedachte Erwerber voraussichtlich zugestehen würde, sondern auch darauf, was der Veräußerer für das Wirtschaftsgut fordern könnte (vgl. Senatsurteil vom 13. März 1964 IV 236/63 S, BFHE 79, 529, BStBl III 1964, 426).
  • BFH, 13.10.1976 - I R 79/74

    Juweliergeschäft - Goldschmiedegeschäft - Abschreibungen - Rechtfertigung des

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 14/98
    Ein gedachter Erwerber des Betriebs, der diesen so erwirbt, wie er vom Veräußerer geführt wurde, und ihn in dieser Form jedenfalls zunächst unverändert fortführt, hätte daher keinen Anlaß, für die Verlustprodukte einen niedrigeren Betrag als die Anschaffungskosten anzusetzen, weil diese Produkte keinen negativen Erfolgsbeitrag für den Betrieb im ganzen leisten und er sie sich ebenfalls nur zu den vom Veräußerer aufgewendeten Anschaffungskosten wiederbeschaffen könnte (so auch Groh, Steuer und Wirtschaft --StuW-- 1976, 32, 38; Wittorf, a.a.O.; Ehmcke in Blümich, Einkommensteuergesetz/Körperschaftsteuergesetz/ Gewerbesteuergesetz, Stand: Januar 1999, § 6 EStG Rz. 690 "Verlustprodukte"; vgl. auch BFH-Urteil vom 13. Oktober 1976 I R 79/74, BFHE 122, 37, BStBl II 1977, 540, unter II. 2. der Gründe, und FG Münster, Urteil vom 28. August 1984 VI 6175/81 E, EFG 1985, 281, zu einem mit Verlusten arbeitenden Betrieb).
  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 1/03

    Verlustfreie Bewertung halbfertiger Bauten

    Diese retrograde Ermittlung des Teilwerts entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 29. April 1999 IV R 14/98, BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681, und vom 25. Juli 2000 VIII R 35/97, BFHE 193, 93, BStBl II 2001, 566, m.w.N.) und gilt auch für individualisierbare Wirtschaftsgüter (BFH-Urteil in BFHE 193, 93, BStBl II 2001, 566, unter II.2.c bb der Gründe).

    Bei Nutzungs- und Dienstleistungsverhältnissen fehlt der Bezug zu einzelnen, möglicherweise wertgeminderten Wirtschaftsgütern (BFH-Urteil in BFHE 193, 93, BStBl II 2001, 566, zu II.2.b bb), sie sind typischerweise ständigen Wandlungen unterworfen, die Gewinne und Verluste werden laufend zeitanteilig realisiert und die Ermittlung des voraussichtlichen Umfangs und Werts der Sach- und Dienstleistungen ist bei Dauerschuldverhältnissen mit ungleich größeren Schwierigkeiten verbunden als bei der Vorratsbewertung im Rahmen eines einmaligen Leistungsaustausches auf dem Absatzmarkt (zu den auch hier erforderlich werdenden Schätzungen vgl. u.a. BFH-Urteile in BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681, und in BFHE 193, 93, BStBl II 2001, 566, unter II.2.b aa der Gründe; Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 6 Rz. 250 "Handelsware", m.w.N.).

    Eine solche Obergrenze besteht für die Verlustrückstellung nicht; sie ist --wie bei der Teilwertabschreibung unter Einbeziehung möglicher Vorteile (vgl. zur Teilwertabschreibung BFH-Urteil in BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681, und zur Verlustrückstellung BFH-Beschluss in BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735)-- stets in voller Höhe des zu erwartenden Aufwandsüberhangs, also zu Vollkosten, zu passivieren (vgl. u.a. Berger/M. Ring, a.a.O., § 253 HGB Rz. 158, 159, m.w.N.; Mayer-Wegelin/Kessler/Höfer in Küting/ Weber, a.a.O., § 249 HGB Rz. 309, 312 bis 314, 350).

    Von einer Bewertung mit den Vollkosten geht auch die retrograde Bewertungsmethode aus (BFH-Urteile in BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681, und in BFHE 193, 93, BStBl II 2001, 566, m.w.N.; Ellrott/ St. Ring, a.a.O., § 253 HGB Rz. 522, 524).

    Die Ausführungen beziehen sich schließlich auch nicht auf Aufträge, die bewusst verlustbringend kalkuliert werden; insoweit verweist der Senat auf die BFH-Urteile in BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681 und in BFHE 193, 93, BStBl II 2001, 566 (unter II.2.c aa der Gründe).

  • BFH, 12.03.2020 - IV R 9/17

    Wärmeenergie als Wirtschaftsgut - Sachentnahme durch Beheizen des Wohnhauses mit

    Danach entspricht der Teilwert von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens im Zeitpunkt der Herstellung (Fertigstellung) den Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, später den Wiederbeschaffungskosten (vgl. BFH-Urteile vom 13.10.1976 - I R 79/74, BFHE 122, 37, BStBl II 1977, 540, unter I.1.a; vom 29.04.1999 - IV R 14/98, BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681, unter II.1.; vom 09.12.2014 - X R 36/12, Rz 22).

    Deckt der voraussichtliche Veräußerungserlös nicht mehr die Selbstkosten der Waren zuzüglich eines durchschnittlichen Unternehmergewinns, so sind die Herstellungskosten um den Fehlbetrag zu mindern (z.B. BFH-Urteile in BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681, unter II.1.; vom 09.12.2014 - X R 36/12, Rz 22).

  • FG Münster, 21.11.2018 - 13 K 444/16

    Einkommensteuer - Zur Bewertung von Teilwertabschreibungen bei Saisonwaren

    Deckt dieser Preis nicht mehr die Selbstkosten der Waren zuzüglich des im Betrieb durchschnittlichen Unternehmergewinns, so sind die Anschaffungskosten um den Fehlbetrag zu mindern; in diesem Falle ist eine Teilwertabschreibung in Höhe der Differenz erlaubt, ggf. geboten (BFH-Urteile vom 9.12.2014 X R 36/12, BFH/NV 2015, 821, Rz. 22; vom 24.2.1994 IV R 18/92, BFHE 174, 149, BStBl II 1994, 514, Rz. 11; vom 9.11.1994 I R 68/92, BFHE 176, 239, BStBl II 1995, 336, Rz. 10, m.w.N.; vom 29.4.1999 IV R 14/98, BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681, Rz. 9; vom 25.7.2000 VIII R 35/97, BFHE 193, 93; BStBl II 2001, 566, Rz. 49).

    Bei der Kalkulation der Selbstkosten innerhalb der retrograden Bewertungsmethode sind nach der BFH-Rechtsprechung die zukünftig bis zur Veräußerung anfallenden Selbstkosten einzubeziehen (BFH-Urteil vom 29.4.1999 IV R 14/98, BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681, Rz. 9).

    Denn hierbei handelt es sich um zukünftig bis zur Veräußerung anfallende Selbstkosten, welche nach der Rechtsprechung einzubeziehen sind (BFH-Urteil vom 29.4.1999 IV R 14/98, BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681, Rz. 9).

    Der Umstand, dass sich der BFH in den vorgenannten Entscheidungen mehrfach mit der Frage beschäftigt hat, ob bzw. inwieweit bis zum und nach dem Bilanzstichtag anfallende Kosten bei der Teilwertermittlung berücksichtigt werden können (siehe für bis zum Bilanzstichtag anfallende Kosten etwa die BFH-Urteile vom 9.11.1994 I R 68/92, BStBl II 1995, 336 und vom 29.4.1999 IV R 14/98, BStBl II 1999, 681; siehe für nach dem Bilanzstichtag anfallende kalkulatorische Kosten etwa das BFH-Urteil vom 25.7.2000 VIII R 35/97, BStBl II 2001, 566), spricht im Gegenteil vielmehr dafür, dass zwischen Bilanzstichtag und voraussichtlichem Verkauf der Waren anfallende Kosten nach Auffassung des BFH auch dann in vollem Umfang bei der Teilwertermittlung zu berücksichtigen sind, wenn bei der Ermittlung des Rohgewinnsatzes Kosten Berücksichtigung gefunden haben, die auf zum vorhergehenden Bilanzstichtag bereits vorhandene Waren entfallen.

  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 35/97

    Fahrzeugr & uuml; cknahmen in 1992 insgesamt

    In diesem Fall kann in Höhe des ungedeckten Betrags eine Teilwertabschreibung von den Anschaffungskosten vorgenommen werden (sog. retrograde Bewertungsmethode; ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1983 IV R 143/80, BFHE 139, 282, BStBl II 1984, 35, m.w.N.; vom 24. Februar 1994 IV R 18/92, BFHE 174, 149, BStBl II 1994, 514; vom 9. November 1994 I R 68/92, BFHE 176, 239, BStBl II 1995, 336, m.w.N.; vom 29. April 1999 IV R 14/98, BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681).

    aa) Insbesondere steht dieser Beurteilung nicht das Urteil des BFH in BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681 entgegen, in dem der IV. Senat entschieden hat, dass ein Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens, mit dessen Verkauf wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen im Ganzen verbunden sind, auch dann mit den Anschaffungskosten und nicht mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten ist, wenn der Verkaufspreis bewusst nicht Kosten deckend kalkuliert ist (sog. Verlustprodukt).

    e) Dagegen war ein Teilwert mindernder Ansatz derjenigen Kosten, die anlässlich der Verwertung der Gebrauchtwagen nach dem Bilanzstichtag noch zu erwarten waren, geboten (zum Ausschluss der bis zum Bilanzstichtag bereits angefallenen Aufwendungen vgl. BFH-Urteile in BFHE 176, 239, BStBl II 1995, 336, unter II. 1. b der Gründe, m.w.N.; in BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681).

  • BFH, 13.02.2019 - XI R 41/17

    Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und

    Dies ist Ausprägung des Grundsatzes, dass der Teilwert von zum Absatz bestimmten Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens nicht nur von ihren Wiederbeschaffungskosten, sondern auch von ihrem voraussichtlichen Veräußerungserlös abhängt (BFH-Urteile vom 25. August 1983 IV R 218/80, BFHE 139, 268, BStBl II 1984, 33, unter 2., Rz 19; vom 6. Dezember 1995 I R 51/95, BFHE 179, 326, BStBl II 1998, 781, unter II.2.b, Rz 15; vom 29. April 1999 IV R 14/98, BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681, unter II.1., Rz 8); der Einzelveräußerungspreis entspricht dem Preis, den der Steuerpflichtige hätte erzielen können, wenn er das Wirtschaftsgut am Stichtag einzeln ohne Rücksicht auf die Betriebszugehörigkeit veräußert hätte (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1981 IV R 103/79, BFHE 135, 6, BStBl II 1982, 258, Rz 13); er wird in der Regel mit dem Verkehrswert gleichgesetzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 139, 268, BStBl II 1984, 33, unter 2., Rz 19).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.11.2002 - 5 K 1468/01

    Pauschalrückstellungen für Gewährleistungen und Teilwertabschreibung bei

    Unter Berücksichtigung dessen neigt der Senat der Auffassung zu, dass ein gedachter Erwerber in der Mehrzahl der Fälle auch den (anteiligen) künftigen Verlust im Rahmen eines Gesamtkaufpreises in Ansatz bringen würde (wie hier Heinemann, StBP 2001, 2002, 202); eine andere Betrachtungsweise kann nur dann geboten sei, wenn die Verlustproduktion einen Sinn macht (vgl. dazu BFH v. 29.04.1999 IV R 14/98, BStBl II 1999, 681 ).

    Zwar hat der Bundesfinanzhof im Urteil v. 29. April 1999 ( IV R 14/98, BStBl II 1999, 681 ) eine Teilwertabschreibung versagt, weil ein bewusst als Verlustprodukt gefertigtes Wirtschaftsgut nur in Verbindung mit seinem Erfolgsbeitrag für das Unternehmen zu bewerten sei.

  • FG Baden-Württemberg, 13.11.2023 - 10 K 646/22

    Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem

    Der Teilwert von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens entspricht im Zeitpunkt ihrer Herstellung (Fertigstellung) den Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, später den Wiederbeschaffungskosten (vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1976 I R 79/74, BFHE 122, 37, BStBl II 1977, 540; vom 29. April 1999 IV R 14/98, BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681; vom 9. Dezember 2014 X R 36/12, BFH/NV 2015, 821).

    Deckt der voraussichtliche Veräußerungserlös nicht mehr die Selbstkosten der Waren zuzüglich eines durchschnittlichen Unternehmergewinns, so sind die Herstellungskosten um den Fehlbetrag zu mindern (z.B. BFH-Urteile vom 29. April 1999 IV R 14/98, BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681; vom 9. Dezember 2014 X R 36/12, BFH/NV 2015, 821).

  • FG München, 25.03.2003 - 6 K 2642/01

    Bilanzielle Behandlung von Caps (Zinsbegrenzungsvereinbarungen);

    Als Fehlmaßnahme ist die Anschaffung eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens zu werten, wenn ihr wirtschaftlicher Nutzen bei objektiver Betrachtung deutlich hinter dem für den Erwerb oder die Herstellung getätigten Aufwand zurückbleibt und dementsprechend dieser Aufwand so unwirtschaftlich war, dass er von einem gedachten Erwerber des gesamten Betriebs im Kaufpreis nicht honoriert würde (BFH-Urteil vom 29. April 1999 IV R 14/98, BFHE 189, 51 , BStBl II 1999, 681 ; und in BFHE 152, 221, BStBl II 1988, 488 , m.w.N.).

    Der Ansatz des Einzelveräußerungspreises - maßgeblich ist allein, dass der Erwerber bereit ist, für dieses Wirtschaftsgut diesen Betrag anzusetzen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 51 , BStBl II 1999, 681 ) - zur Bewertung des Caps läßt sich im Streitfall insbesondere damit rechtfertigen, daß der gedachte Erwerber eine künftige Sicherung aus den Zinsbegrenzungsverträgen nicht hätte erwarten können und daher nicht bereit gewesen wäre, einen den aktuellen Einzelveräußerungspreis übersteigenden Aufwand für diese Rechte zu tragen.

  • FG München, 25.03.2003 - 6 K 2641/01

    Bilanzielle Behandlung von Caps (Zinsbegrenzungsvereinbarungen);

    Als Fehlmaßnahme ist die Anschaffung eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens zu werten, wenn ihr wirtschaftlicher Nutzen bei objektiver Betrachtung deutlich hinter dem für den Erwerb oder die Herstellung getätigten Aufwand zurückbleibt und dementsprechend dieser Aufwand so unwirtschaftlich war, dass er von einem gedachten Erwerber des gesamten Betriebs im Kaufpreis nicht honoriert würde (BFH-Urteil vom 29. April 1999 IV R 14/98, BFHE 189, 51 , BStBl II 1999, 681; und in BFHE 152, 221, BStBl II 1988, 488, m.w.N.).

    Der Ansatz des Einzelveräußerungspreises - maßgeblich ist allein, dass der Erwerber bereit ist, für dieses Wirtschaftsgut diesen Betrag anzusetzen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 51 , BStBl II 1999, 681) - zur Bewertung des Caps lässt sich im Streitfall insbesondere damit rechtfertigen, daß der gedachte Erwerber eine künftige Sicherung aus den Zinsbegrenzungsverträgen nicht hätte erwarten können und daher nicht bereit gewesen wäre, einen den aktuellen Einzelveräußerungspreis übersteigenden Aufwand für diese Rechte zu tragen.

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - 5 K 1120/22

    Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage; Teilwert für

    Bei einem selbst hergestellten Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens (sog. Eigenerzeugnissen) sind die Reproduktions- oder Wiederherstellungskosten anzusetzen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29.04.1999 IV R 14/98, BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681; vom 09.12.2014 X R 36/12, BFH/NV 2015, 821).

    Deckt der voraussichtliche Veräußerungserlös nicht die Selbstkosten der Waren zuzüglich eines durchschnittlichen Unternehmergewinns ab, so sind die Herstellungskosten um den Fehlbetrag zu mindern (z.B. BFH-Urteile vom 29.04.1999 IV R 14/98, BFHE 189, 51, BStBl II 1999, 681; vom 09.12.2014 X R 36/12, BFH/NV 2015, 821).

  • FG Schleswig-Holstein, 27.05.2003 - 5 K 72/02

    Berücksichtigung von drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2022 - 16 K 2215/20

    Bilderschenkungen eines Kunstmalers an Museum nicht steuerwirksam

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht