Rechtsprechung
BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Simons & Moll-Simons
- Kanzlei Prof. Schweizer
Abschreibung von Herstellungsaufwand bei betrieblicher Nutzung des Ehegattengrundstücks
- Wolters Kluwer
Absetzung für Abnutzung bezüglich durch Ehegatten genutzte Räume in einem in ihrem Miteigentum stehenden Haus
- Judicialis
EStG § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 47 (Entscheidungsbesprechung)
§ 19 ErbStG
Drittaufwand und AfA-Berechtigung (Notar Dr. Peter Schubert, Hof)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Drittaufwand
- Grundstücksgemeinschaften
- Mietvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- Besonderheiten bei Ehegattengrundstücken
- Häusliches Arbeitszimmer
- Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen
- Nutzungsüberlassung einer Wohnung
- Drittaufwand und Nutzungsüberlassung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 24.05.1991 - 4 K 1149/88
- BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Papierfundstellen
- BFHE 189, 174
- NJW 1999, 3584
- NZM 1999, 1116
- BB 1999, 2116
- DB 1999, 2093
- BStBl 1999 II S. S. 774
- BStBl II 1999, 744
- BStBl II 1999, 774
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92
Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Können Ehegatten, die die Herstellungskosten ihres im Miteigentum stehenden Einfamilienhauses gemeinsam getragen haben und die jeder einen Raum des Hauses für eigenbetriebliche Zwecke nutzen, jeweils die auf diesen Raum entfallende Absetzung für Abnutzung (AfA) in voller Höhe als eigenen Aufwand abziehen (Fortführung der in dem Beschluß des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 aufgestellten Grundsätze)?.Hinsichtlich des jeweiligen Miteigentumsanteils an ihren Arbeitszimmern ergibt sich die Berechtigung der Kläger zum Abzug der AfA bereits aus der betrieblichen Nutzung ihres Eigentums (BFH-Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, zu II.).
Der Große Senat geht im übrigen mit der Vorlage und der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, m.w.N.; BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 IX R 16/96, BFHE 186, 371, BStBl II 1998, 625; BFH-Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, zu C. II. 3.) davon aus, daß Teile eines Gebäudes, die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen, selbständige Wirtschaftsgüter i.S. des § 6 Abs. 1 EStG sind.
Die Kläger sind darüber hinaus nach den Grundsätzen des BFH-Beschlusses in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 zu AfA auf die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten ihrer Arbeitszimmer berechtigt.
Soweit sich die den Klägern jeweils zuzurechnenden Herstellungskosten auf den Miteigentumsanteil des anderen an dem Arbeitszimmer beziehen, sind sie "wie ein materielles Wirtschaftsgut" zu behandeln (BFH-Beschluß in BFHE 176, 267, 275, BStBl II 1995, 281, zu V.).
- BFH, 27.08.1997 - XI R 35/91
Eigenaufwand bei Miteigentum von Ehegatten
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Vorlagebeschluß vom 27. August 1997 XI R 35/91 (BFHE 183, 570, BStBl II 1998, 784).Der XI. Senat hat durch Beschluß vom 27. August 1997 XI R 35/91 dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) gemäß § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
Zur Begründung der Vorlage wird auf BFHE 183, 570, BStBl II 1998, 784 verwiesen.
- BFH, 12.02.1988 - VI R 141/85
AfA für häusliches Arbeitszimmer bei Miteigentum
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Anders als sein Miteigentumsrecht bezieht sich sein Nutzungsrecht auf den ganzen Raum (vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Februar 1988 VI R 141/85, BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764, zu I. 3., und Vorlage GrS 5/97, zu B. 2.a).Nutzen die Kläger aber die Arbeitszimmer in vollem Umfang aus eigenem Recht, sind auch ihre eigenen anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten als im Interesse dieser Nutzung aufgewendet anzusehen und damit als betrieblicher Aufwand bei den Klägern zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764; vom 19. Mai 1995 VI R 64/93, BFH/NV 1995, 879, zum Arbeitszimmer i.d.R. § 19 EStG; zu § 21 Abs. 2 EStG BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 245/87, BFHE 168, 248, BStBl II 1992, 891, zu 2.c; im Erg.
- BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Die Bemessungsgrundlage (d.h. die anteiligen Herstellungskosten) für die auf das jeweilige Arbeitszimmer entfallende AfA ist zu schätzen (§ 162 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--), soweit die Herstellungskosten nicht eindeutig einem Arbeitszimmer zugeordnet werden können (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276).Maßstab ist das Verhältnis der Nutzflächen der Arbeitszimmer zur gesamten Wohn-/Nutzfläche der Wohnung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 187, 276; vom 10. April 1987 VI R 94/86, BFHE 149, 476, BStBl II 1987, 500; vom 5. September 1990 X R 3/89, BFHE 161, 549, BStBl II 1991, 389; R 13 Abs. 6 der Einkommensteuer-Richtlinien).
- BFH, 09.11.1995 - IV R 60/92
Kein Abzug von "Drittaufwand" für ein betrieblich genutztes Arbeitszimmer in …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Die Mittel seien zur Finanzierung des jeweiligen Hälfteanteils am gesamten Grundstück benötigt worden (BFH-Urteil vom 9. November 1995 IV R 60/92, BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192).auch Kempermann, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1996, 132; a.A. BFH-Urteil vom 9. November 1995 IV R 60/92, BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192).
- BFH, 07.12.1993 - IX R 169/88
- Pauschalierte Nutzungswertbesteuerung auch, wenn die von einem Miteigentümer im …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Das gilt auch einkommensteuerrechtlich (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1993 IX R 169/88, BFHE 173, 131, BStBl II 1994, 325, zu I. 1.b; EStH, H 164;… Trzaskalik in Festschrift für L. Schmidt, 1993, S. 51, 72). - BFH, 10.04.1987 - VI R 94/86
Zur Berechnung der anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Maßstab ist das Verhältnis der Nutzflächen der Arbeitszimmer zur gesamten Wohn-/Nutzfläche der Wohnung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 187, 276; vom 10. April 1987 VI R 94/86, BFHE 149, 476, BStBl II 1987, 500; vom 5. September 1990 X R 3/89, BFHE 161, 549, BStBl II 1991, 389; R 13 Abs. 6 der Einkommensteuer-Richtlinien). - BFH, 31.03.1992 - IX R 245/87
Relevanz von Einnahmen-Verteilungs-Abrede zwischen Angehörigen
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Nutzen die Kläger aber die Arbeitszimmer in vollem Umfang aus eigenem Recht, sind auch ihre eigenen anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten als im Interesse dieser Nutzung aufgewendet anzusehen und damit als betrieblicher Aufwand bei den Klägern zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764; vom 19. Mai 1995 VI R 64/93, BFH/NV 1995, 879, zum Arbeitszimmer i.d.R. § 19 EStG; zu § 21 Abs. 2 EStG BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 245/87, BFHE 168, 248, BStBl II 1992, 891, zu 2.c; im Erg. - BFH, 19.05.1995 - VI R 64/93
AfA bei einem häuslichen Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Nutzen die Kläger aber die Arbeitszimmer in vollem Umfang aus eigenem Recht, sind auch ihre eigenen anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten als im Interesse dieser Nutzung aufgewendet anzusehen und damit als betrieblicher Aufwand bei den Klägern zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764; vom 19. Mai 1995 VI R 64/93, BFH/NV 1995, 879, zum Arbeitszimmer i.d.R. § 19 EStG; zu § 21 Abs. 2 EStG BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 245/87, BFHE 168, 248, BStBl II 1992, 891, zu 2.c; im Erg. - BFH, 05.09.1990 - X R 3/89
Ermittlung der Kosten für betrieblich genutzte Nebenräume nach dem Verhältnis der …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Maßstab ist das Verhältnis der Nutzflächen der Arbeitszimmer zur gesamten Wohn-/Nutzfläche der Wohnung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 187, 276; vom 10. April 1987 VI R 94/86, BFHE 149, 476, BStBl II 1987, 500; vom 5. September 1990 X R 3/89, BFHE 161, 549, BStBl II 1991, 389; R 13 Abs. 6 der Einkommensteuer-Richtlinien). - BGH, 28.11.1963 - II ZR 41/62
Nutzungsregelung und Nießbrauchsbestellung am Miteigentumsanteil
- BFH, 07.07.1998 - IX R 16/96
Degressive AfA für neue Mietwohnung
- BFH, 23.11.1995 - IV R 50/94
Bei einem im Miteigentum von Ehegatten stehenden Betriebsgebäude darf der …
- BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71
Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …
- BFH, 06.12.2017 - VI R 41/15
Werbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten …
Gleichwohl kann er die Kosten für ein fremdes Gebäude nach AfA-Regeln abschreiben (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.I.2.b, und GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.3.; in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C.V.).ee) Dem steht der Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774 nicht entgegen.
Vielmehr begrenzt auch der Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774 den Werbungskostenabzug bei den Ehegatten auf die jeweils selbst getragenen Aufwendungen.
- BFH, 29.04.2008 - VIII R 98/04
Betriebsraum eines Ehegatten im gemeinsamen Einfamilienhaus: Unterliegen die …
Zudem nutzte der Kläger den betrieblichen Kellerraum insgesamt in Ausübung seines Rechts als Miteigentümer (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774 unter C.2. der Gründe).Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH die Nutzungsbefugnis eines Steuerpflichtigen, der über seinen Miteigentumsanteil hinaus Kosten für von ihm betrieblich oder beruflich genutzte Räume trägt, "wie ein materielles Wirtschaftsgut" anzusehen ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281; in BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778; in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774).
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98
Zurechnung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden
Eine Divergenz i.S. des § 11 Abs. 2 FGO von den Beschlüssen des Großen Senats des BFH in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, und vom 23. August 1999 GrS 5/97 (BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774) liegt nicht vor, weil dort Streitgegenstand ausschließlich die Frage war, ob eine Befugnis zur Geltendmachung von AfA bestand.Der Große Senat hat in seinem letztgenannten Beschluss ausdrücklich erklärt, dass es für die AfA-Befugnis unerheblich sei, ob der Steuerpflichtige Eigentümer des Wirtschaftsguts sei, für das er Aufwendungen getragen habe (vgl. BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, 775, unter C. 2. der Entscheidungsgründe).
- BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
Der BFH sieht das Nettoprinzip und den Veranlassungszusammenhang der Aufwendungen als ausschlaggebend an und nicht, ob der Steuerpflichtige eigenes oder fremdes Eigentum zur Erzielung seiner Einkünfte nutzt (vgl. auch Beschluß vom heutigen Tage zur Vorlage GrS 5/97, zu C.2.). - BFH, 18.05.2004 - IX R 49/02
Vermietung eines im Miteigentum stehenden Wohnhauses
Die Vermietung der Wohnung im EG sei nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. August 1999 GrS 5/97 (BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774) in vollem Umfang eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.c) Dieser Beurteilung folgt das Steuerrecht nur eingeschränkt: Überlassen sich Miteigentümer jeweils einen Raum einer gemeinschaftlichen Wohnung wechselseitig unentgeltlich zur Nutzung als Arbeitszimmer und nutzt damit jeder Miteigentümer im Rahmen seines Miteigentumsanteils einen Teil des gemeinschaftlichen Gegenstands allein, so wird der den anderen Miteigentümern gehörende Anteil einkommensteuerrechtlich grundsätzlich nicht wechselseitig gemietet und vermietet (BFH-Beschluss in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C. 2., m.w.N.;… siehe auch BFH-Urteil vom 19. Mai 1995 VI R 64/93, BFH/NV 1995, 879).
c) Diese Beurteilung steht --entgegen der Auffassung des FA-- nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen des BFH-Beschlusses in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774: Der Große Senat des BFH hat sich nur zur stillschweigenden wechselseitigen Einräumung der unentgeltlichen Nutzungsbefugnis (vgl. dazu den Vorlagebeschluss des XI. Senats des BFH vom 27. August 1997 XI R 35/91, BFHE 183, 570, BStBl II 1998, 784, unter B. 2. a) an Teilen eines gemeinschaftlichen Gegenstandes im Rahmen des Miteigentumsanteils geäußert; die bestehende, unter II. 2. c dargestellte BFH-Rechtsprechung zur steuerrechtlichen Anerkennung von Mietverhältnissen bei disproportionaler oder alleiniger Nutzung, wie sie nach den Ausführungen unter II. 2. a im Streitfall vorliegt, ist hiervon nicht betroffen.
- BFH, 15.12.2016 - VI R 86/13
Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers zur Einkünfteerzielung durch …
e) Nutzen Miteigentümer ein Wirtschaftsgut (hier: Arbeitszimmer) gemeinsam zur Erzielung von Einkünften, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden und von ihm getragenen Aufwendungen (z.B. Absetzung für Abnutzung, Schuldzinsen) als Werbungskosten abziehen, denn jeder setzt die gesamten auf seinen Anteil entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten zur Einkünfteerzielung ein (BFH-Urteil vom 23. September 2009 IV R 21/08, BFHE 227, 31, BStBl II 2010, 337; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.2.). - BFH, 23.09.2009 - IV R 21/08
Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches …
(1) Die Berechtigung der Ehegatten zum Abzug der AfA in dieser Höhe ergibt sich aus der betrieblichen Nutzung ihres Miteigentumsanteils am Arbeitszimmer (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C. 1. der Gründe, m. w. N.).Der Gebäudeteil "Arbeitszimmer" ist wegen seines unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhanges gegenüber den übrigen Räumen des Einfamilienhauses ein selbständiges Wirtschaftsgut, das weiter in so viele Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist, wie Gebäudeeigentümer vorhanden sind (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C. 1. der Gründe, und vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C. II. der Gründe, jeweils m. w. N.).
(2) Nutzen Miteigentümer ein Wirtschaftsgut (Gebäude; hier: Arbeitszimmer) gemeinsam zur Erzielung von Einkünften, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden AfA in Anspruch nehmen, denn jeder setzt die gesamten auf seinen Anteil entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten zur Einkünfteerzielung ein (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C. 2. der Gründe).
- BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die …
a) Teile eines Gebäudes, die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen, sind selbständige Wirtschaftsgüter (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.1., m.w.N.).b) Die Aufteilung ist grundsätzlich nach dem Größenverhältnis der für den einen oder anderen Zweck eingesetzten Nutzflächen vorzunehmen (vgl. Schmidt/Heinicke, EStG, 36. Aufl., § 4 Rz 194, unter Hinweis auf den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.3.).
Denn ein selbständiger Gebäudeteil ist weiter in so viele Wirtschaftsgüter aufzuteilen, wie Gebäudeeigentümer vorhanden sind (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.1.).
- FG Baden-Württemberg, 06.03.2007 - 4 K 280/06
Zum Werbungskostenabzug bzw. Betriebsausgabenabzug bei abgekürztem Vertragsweg
Der Werbungskostenabzug steht grundsätzlich der Person zu, die den Aufwand getragen hat (BFH-Beschlüsse vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174; BStBl II 1999, 774; vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151; BStBl II 1999, 778 und vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160; BStBl II 1999, 782). - BFH, 25.02.2010 - IV R 2/07
AfA-Befugnis bei Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Das bedeutet, dass die Herstellungskosten für ein fremdes Gebäude als Posten für die Verteilung eigenen Aufwands zu aktivieren und nach den für Gebäude geltenden AfA-Regeln abzuschreiben sind (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.I.2.b, und vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.3., und in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C.V.). - BFH, 19.12.2012 - IV R 29/09
Ende der Nutzung eines fremden Wirtschaftsguts zur Einkunftserzielung, auf das …
- BFH, 18.05.2004 - IX R 42/01
GbR: Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis; Zurechnung der Einkünfte
- FG Niedersachsen, 24.04.2012 - 8 K 254/11
Teilweise Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im …
- FG Köln, 23.04.2009 - 10 K 82/09
Steuerrechtliche Qualifizierung der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als …
- BFH, 21.02.2017 - VIII R 10/14
AfA-Befugnis des Nichteigentümer-Ehegatten bei betrieblicher Nutzung des …
- FG München, 02.03.2021 - 10 K 1251/18
Abzug von Aufwendungen für betrieblich genutzten Raum einer Wohnung bei …
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97
Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung
- BFH, 16.09.2014 - X R 32/12
Photovoltaikanlage auf Dachfläche - Betriebsausgabenabzug
- BFH, 15.02.2001 - III R 20/99
Verkehrswert des gesamten Anwesens per 31. Oktober 1991 1 050 000 DM; davon 27 % …
- FG München, 28.11.2006 - 6 K 4037/04
Aktivierung von Mietereinbauten als Herstellungskosten
- BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96
Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH
- BFH, 05.06.2008 - IV R 79/05
Wegfall der Prozessstandschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO - Beiladung einer …
- BFH, 14.10.2003 - VIII R 38/02
Verrechenbare Verluste bei Umwandlung einer KG in eine oHG
- BFH, 24.02.2000 - IV R 75/98
Kein Drittaufwand bei Dauerschuldverhältnissen
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 1 K 312/08
Entnahme des aktivierten betrieblich genutzten Miteigentumsanteils des Ehegatten …
- BFH, 27.10.2004 - II R 8/01
Als gewillkürtes Betriebsvermögen aktiviertes Grundstück als Betriebsgrundstück …
- BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach …
- BFH, 19.05.2004 - III R 29/03
Allein-Nutzung von Wohnung im Zweifamilienhaus: Fördergrundbetrag
- FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15
"Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 …
- FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 11 K 11055/11
Nur hälftiger Werbungskostenabzug hinsichtlich der grundstücksorientierten …
- BFH, 25.06.2003 - X R 66/00
Revisionsbegründung, Anforderungen
- FG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 K 777/01
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung; Entnahme von …
- BFH, 25.11.1999 - IV R 64/98
Milchreferenzmenge als neues Wirtschaftsgut
- FG München, 19.07.2007 - 5 K 87/06
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei dem Erwerb eines …
- FG Münster, 26.08.2021 - 8 K 2860/19
Kürzung von Zinsaufwendungen einer vermögensverwaltenden Gesellschaft …
- FG Münster, 18.10.2022 - 2 K 3203/19
Ermittlung des Betriebsaufgabegewinnes; Berücksichtigung eines im Zusammenhang …
- BFH, 11.03.2003 - IX R 17/99
VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum
- FG Köln, 19.05.2005 - 10 K 1833/00
Gewinnrealisierung bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
- FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10
Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer
- FG Düsseldorf, 09.09.2022 - 3 K 2483/20
Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der …
- FG München, 03.02.2015 - 6 K 3817/13
Halbe, zum Parken eines betrieblichen PKW eines Ehegatten genutzte Doppelgarage …
- FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
Absetzung für Abnutzung für einen sog. Mehrfachparker
- FG Niedersachsen, 23.02.2010 - 16 K 422/09
Anspruch auf Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) für …
- FG Sachsen-Anhalt, 28.10.2013 - 1 K 492/08
Absetzung für Abnutzung für Pächtereinbauten und Pächterumbauten
- FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 52/04
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer bei …
- BFH, 20.03.2001 - IX R 91/97
Selbstgenutzte Wohnung im eigenen Haus; sog. "Kleine Übergangsregelung"
- FG Hessen, 14.09.2005 - 13 K 1332/04
Vorweggenommene Werbungskosten; Schuldzinsen; Sonstige Einkünfte; …
- FG Sachsen, 12.07.2002 - 6 K 2176/00
Berücksichtigung von Aufwendungen eines Dritten als Werbungskosten; Übernahme von …
- BFH, 12.12.2002 - III B 124/01
NZB; Zulassungsgründe
- FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1242/13
Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer
- FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06
Verteilung der Feststellungslast für den Inhalt vorgenommener Buchungen; …
- FG München, 21.11.2000 - 6 K 3102/98
Aktivierung und Abscheibung eines eingelegten Geschäftswerts
- FG Münster, 07.12.1999 - 6 K 6491/96
Einkunftserzielung als Voraussetzung für den Abzug von
- FG Sachsen, 07.12.2002 - 6 K 2176/00
Berücksichtigung von Aufwendungen eines Dritten als Werbungskosten; …
- FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
Tätigkeit als Tanzlehrer und Tanzsporttrainer als unterschiedliche Berufe
- FG Düsseldorf, 19.12.2000 - 11 K 4260/96
Nicht berücksichtigungsfähiger Drittaufwand; Finanzierung einer Leibrente durch …
- Senator für Finanzen Bremen, 04.11.2019 - S 2145/14
- FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07
Betriebsvermögen und Ansparrücklage
- FG Köln, 07.12.2009 - 5 K 285/07
Instandhaltungsaufwendungen als WK bei VuV
- FG München, 10.09.2007 - 5 K 87/06
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei dem Erwerb eines …
- FG Brandenburg, 17.08.2005 - 2 K 113/04
Antrag auf Bilanzänderung nach Betriebsprüfung - Änderungsrahmen - Eigentum an …
- FG Sachsen, 28.01.2002 - 3 K 1348/99
Eigentum zum Zeitpunkt der Aufwendungen nicht Voraussetzung für …
- FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2002 - 6 K 2176/00
Abzugsfähigkeit von Drittaufwand; Einkommensteuer 1996 und 1997
- FG Baden-Württemberg, 31.05.2001 - 6 K 7/98
Gestaltungsmissbrauch bzw. Fremdvergleich bei Vermietung von Arbeitszimmern durch …
- FG Sachsen-Anhalt, 07.12.2002 - 6 K 2176/00
Abzugsfähigkeit von Drittaufwand; Einkommensteuer 1996 und 1997
- FG Düsseldorf, 10.11.2005 - 11 K 3298/03
Anspruch auf Berücksichtigung des Verlustes aus der Vermietung eines gemeinsam …