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   BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,128
BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98 (https://dejure.org/1999,128)
BFH, Entscheidung vom 18.10.1999 - GrS 2/98 (https://dejure.org/1999,128)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 1999 - GrS 2/98 (https://dejure.org/1999,128)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EStG § 18 Abs. 3; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1; ; UmwStG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Aufnahme eines Sozius in Einzelpraxis

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2000, 152

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 3, EStG § 34 Abs 2 Nr 1
    Anteilsveräußerung; Einzelpraxis; Steuerbegünstigung; Veräußerungsgewinn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 465
  • NJW 2000, 900
  • NZS 2000, 503
  • BB 2000, 127
  • BB 2000, 85
  • DB 2000, 71
  • BStBl II 2000, 123
  • NZG 2000, 794
 
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Wird zitiert von ... (119)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Das setzt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs voraus, dass alle stillen Reserven der wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden; denn eine Zusammenballung liegt nicht vor, wenn dem Veräußerer noch stille Reserven verbleiben, die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (vgl. BFH , Beschluss vom 18. Oktober 1999 - GrS 2/98 -, BStBl II 2000, S. 123 = BFHE 189, 465 ).
  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    Die Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG erfordert demnach, dass alle stillen Reserven, die in den wesentlichen Grundlagen einer betrieblichen Sachgesamtheit angesammelt wurden, in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.; BFH-Urteil vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.11.2017 - I R 7/16

    Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung - Betriebsaufspaltung

    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).

    Dabei ist grundsätzlich auf die Situation aus der Sicht des Übertragenden zum Zeitpunkt der Übertragung abzustellen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123; BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 53/06, BFH/NV 2007, 1661; BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 X B 170/07, BFH/NV 2009, 167; Senatsurteil in BFHE 229, 179, BStBl II 2011, 467).

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