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   BFH, 19.10.1999 - IX R 34/96   

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https://dejure.org/1999,1746
BFH, 19.10.1999 - IX R 34/96 (https://dejure.org/1999,1746)
BFH, Entscheidung vom 19.10.1999 - IX R 34/96 (https://dejure.org/1999,1746)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - IX R 34/96 (https://dejure.org/1999,1746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1, S. 3 Nr. 7
    Erschließungskosten für eine Privatstraße

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 7
    Aufwendungen für Privatstraße zur Grundstückserschließung keine Anschaffungskosten des Grund und Bodens, sondern gesondert absetzbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 1, EStG § 7 Abs 5
    Erschließungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 190, 361
  • NJW-RR 2000, 1112
  • BB 2000, 1333
  • BB 2000, 554
  • DB 2000, 551
  • BStBl II 2000, 257
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 34/96
    Abgesehen davon, daß dort Kosten für (lediglich) eine Straßenaufschüttung beurteilt worden sind, die mit der hier vorliegenden Fallgestaltung von Aufwendungen für den Erwerb einer befestigten, mit Entwässerung und Beleuchtung ausgestatteten Straße nicht vergleichbar sind, bedarf es jedenfalls einer Anfrage bei dem IV. Senat deshalb nicht, weil das bezeichnete Urteil vor dem Inkrafttreten der FGO ergangen und nicht gemäß § 64 der Reichsabgabenordnung veröffentlicht worden ist (vgl. § 184 Abs. 2 Nr. 5 FGO; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 1965 2 BvR 259/63, BVerfGE 19, 38).
  • BFH, 30.01.1996 - IX R 18/91

    Die zu einem Wohngebäude gehörende Gartenanlage ist ein selbständiges

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 34/96
    Dasselbe hat für die von den Klägern (anteilig) erworbene, auf dem gesonderten Grundstück angelegte Privatstraße zu gelten, die als selbständiges Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juli 1983 III R 161/81, BFHE 138, 513, BStBl II 1983, 686 - zur Investitionszulage) sowohl von dem Grund und Boden des Straßengrundstücks als auch von dem Grund und Boden des erschlossenen Grundstücks sowie von dem darauf errichteten Gebäude zu trennen ist (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 1996 IX R 18/91, BFHE 180, 65, BStBl II 1997, 25 - betreffend eine Gartenanlage).
  • BFH, 07.11.1995 - IX R 54/94

    Nachträgliche Erschließungskosten können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 34/96
    Insoweit unterscheidet sich die steuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen von Grundstückseigentümern für die Erschließung ihrer Grundstücke durch eine Privatstraße von derjenigen einer Beitragsleistung von Anliegern zur Finanzierung einer erstmaligen Erschließung ihrer (Anlieger-)Grundstücke durch eine öffentliche Straße, bei der die Beiträge nach ständiger Rechtsprechung den Anschaffungskosten von Grund und Boden der Anliegergrundstücke zuzurechnen sind (Senatsurteil vom 7. November 1995 IX R 54/94, BFHE 179, 279, BStBl II 1996, 190, m.w.N.).
  • BFH, 04.03.1998 - X R 151/94

    Umbaumaßnahmen: Abbruchkosten und Teilwertabschreibung

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 34/96
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) stellen Straßenzufahrten ebenso wie Hof- und Platzbefestigungen selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter dar (BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086, m.w.N.).
  • BFH, 01.07.1983 - III R 161/81

    Für Außenanlagen gilt als Beginn der Herstellung i. S. des § 4b InvZulG 1975 auch

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 34/96
    Dasselbe hat für die von den Klägern (anteilig) erworbene, auf dem gesonderten Grundstück angelegte Privatstraße zu gelten, die als selbständiges Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juli 1983 III R 161/81, BFHE 138, 513, BStBl II 1983, 686 - zur Investitionszulage) sowohl von dem Grund und Boden des Straßengrundstücks als auch von dem Grund und Boden des erschlossenen Grundstücks sowie von dem darauf errichteten Gebäude zu trennen ist (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 1996 IX R 18/91, BFHE 180, 65, BStBl II 1997, 25 - betreffend eine Gartenanlage).
  • BFH, 24.11.1967 - VI R 302/66

    Kanalbaubeitrag - Hauseigentümer - Kanalanschlußgebühr - Aufwendungen auf den

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 34/96
    Das FG hat ferner zu Unrecht eine Berücksichtigung von Aufwendungen für Ver- und Entsorgungsanschlüsse zwischen dem von den Klägern errichteten Zweifamilienhaus und der Privatstraße als den Gebäudeherstellungskosten zuzuordnende sog. Hausanschlußkosten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24. November 1967 VI R 302/66, BFHE 91, 42, BStBl II 1968, 178) mit der Begründung versagt, die Kläger hätten derartige Aufwendungen nicht spezifiziert.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 34/96
    Entgegen der Ansicht des FG ändert der Umstand, daß die Herstellung der Privatstraße auch den Wert des Straßengrundstücks erhöht hat, nichts daran, daß das "auslösende Moment" für die strittigen Aufwendungen der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 2. b bb) und damit jedenfalls ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gegeben ist.
  • BFH, 27.01.1994 - IV R 104/92

    Zu den Herstellkosten eines Gebäudes oder einer Außenanlage rechnen auch die beim

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 34/96
    Der Senat weicht mit seiner Rechtsansicht auch nicht i.S. von § 11 Abs. 2 FGO von dem Urteil vom 27. Januar 1994 IV R 104/92 (BFHE 174, 136, BStBl II 1994, 512, 513) ab; denn die dortigen Ausführungen des IV. Senats zur Frage der steuerrechtlichen Qualifizierung von Aufwendungen für eine eigene Erschließungsmaßnahme (unter 3. a.E.) waren in dem Streitfall, in dem Kosten einer Hangabtragung, nicht aber Kosten für eine (Erst-)Erschließung zu beurteilen waren, nicht entscheidungserheblich (vgl. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 11 Anm. 2, mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99

    Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Gebäudewert

    Derartige sog. Hausanschlusskosten hat die Rechtsprechung grundsätzlich zu den Herstellungskosten des Gebäudes gezählt, weil sie unumgänglich mit der Herstellung eines modernen Wohnhauses verbunden sind (BFH-Urteile vom 24. November 1967 VI R 302/66, BFHE 91, 42, BStBl II 1968, 178; vom 19. Oktober 1999 IX R 34/96, BFHE 190, 361, BStBl II 2000, 257, unter II. 2.).
  • BFH, 03.09.2019 - IX R 2/19

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen zur Sanierung eines Entwässerungskanals

    c) Aufwendungen für die (Erst- oder Zweit-)Herstellung von Zuleitungsanlagen eines Gebäudes zum öffentlichen Kanal (sog. Hausanschlusskosten) einschließlich der sog. Kanalanstichgebühr gehören zu den Herstellungskosten des Gebäudes, soweit die Kosten für Anlagen auf privatem Grund und nicht für Anlagen der Gemeinde außerhalb des Grundstücks entstanden sind (BFH-Urteil in BFHE 91, 42, BStBl II 1968, 178; vgl. auch BFH-Urteile vom 19.02.1974 - VIII R 65/72, BFHE 111, 496, BStBl II 1974, 337, und vom 19.10.1999 - IX R 34/96, BFHE 190, 361, BStBl II 2000, 257, jeweils zu Aufwendungen für die Straßenerschließung).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10

    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund

    Allerdings stellen nach der ständigen Rechtsprechung des BFH Straßenzufahrten ebenso wie Hof- und Platzbefestigungen grundsätzlich selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter dar (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 34/96, BFHE 190, 361, BStBl II 2000, 257).
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