Rechtsprechung
BFH, 26.01.2000 - IX R 87/95 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Nr. 2, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 2, § 22 Nr. 3
- Simons & Moll-Simons
EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Nr. 2, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 2, § 22 Nr. 3
- IWW
- Wolters Kluwer
Bestechungsgelder an Arbeitnehmer - Sonstige Einkünfte - Verlustausgleichsverbot - Verlustabzugsverbot
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 11 Abs. 2; ; EStG § 22 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte eines Arbeitnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG
- Zufluss-/Abfluss-Prinzip
- ABC der wichtigsten Abflussvarianten
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 19.01.1995 - 14 K 361/89
- BFH, 26.01.2000 - IX R 87/95
Papierfundstellen
- BFHE 191, 274
- NJW 2000, 2918
- BB 2000, 1339
- BB 2000, 1714
- DB 2000, 1372
- BStBl II 2000, 396
Wird zitiert von ... (41)
- BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05
Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig
a) Bei den erhaltenen Bestechungsgeldern handelt es sich um erklärungspflichtige sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG (vgl. BFH DStRE 2000, 1187; BFHE 191, 274;… BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 4 m.w.N.). - BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Bestechungsgelder, die einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlt werden, sonstige Einkünfte im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG (BFH BStBl II 2000, 396 ff. m. w. N.;… BFH/NV 2001, 25 f.); dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof für Schmiergeldzahlungen oder Bestechungsgelder angenommen, daß sie der Besteuerung unterliegen (…vgl. zuletzt BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 4 m. w. N.). - BFH, 16.06.2015 - IX R 26/14
Erhalt von Bestechungsgeldern - Herausgabe an den Arbeitgeber - Verzicht von …
Am 1. Juni 2010 erließ das FA einen geänderten Einkommensteuerbescheid für 2006, in dem es die Werbungskosten unter Hinweis auf § 22 Nr. 3 EStG und die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Januar 2000 IX R 87/95 (BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396) nicht mehr ansetzte.Nach der Rechtsprechung des BFH in BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396 finde das Verlustausgleichsverbot nach § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG keine Anwendung.
Hierzu gehört auch das einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlte Bestechungsgeld (vgl. BFH-Urteile in BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396, unter 1.;… vom 31. Mai 2000 IX R 73/96, BFH/NV 2001, 25, unter II.1.a;… Beschluss vom 20. Juli 2007 XI B 193/06, BFH/NV 2007, 1887; Killat-Risthaus in Herrmann/Heuer/Raupach, § 22 EStG Rz 430 Stichwort "Bestechungsgelder").
Dies gilt grundsätzlich auch für die Einkünfte aus § 22 Nr. 3 EStG (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 274; BStBl II 2000, 396, unter 2.a; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 2009 7 K 737/09, juris, unter 1.a bb).
Die Würdigung des FG, die an den Arbeitgeber geleistete Zahlung sei deshalb nicht den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 9 Abs. 1 Satz 1, § 19 EStG), sondern den Einkünften aus § 22 Nr. 3 EStG zuzuordnen, ist daher revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396, unter 1.;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1887; Schmidt/Krüger, EStG, 34. Aufl., § 19 Rz 100 Stichwort "Bestechungsgeld").
Den Abzug von Verlusten aus negativen Einnahmen schließt § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG nicht aus (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396, unter 3.).
- BFH, 04.05.2006 - VI R 17/03
Rückzahlung von Arbeitslohn - Rückzahlungsverpflichtung - rückwirkendes Ereignis
Nach § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EStG sind Einnahmen und Ausgaben nach dem kalenderjahrbezogenen Zu- und Abflussprinzip zu erfassen, sofern nicht eine abweichende gesetzliche Ausnahmeregelung greift (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396).Der BFH hat wiederholt entschieden, es sei hinzunehmen, dass es durch das Zu- und Abflussprinzip in § 11 EStG bei einer Zusammenballung von Einnahmen und Ausgaben in einem Veranlagungszeitraum zu steuerlichen Ergebnissen kommen kann, die als Folge der Einkommensteuerprogression oder fehlender tatsächlicher Ausgleichsmöglichkeiten zu steuerlichen Be- oder Entlastungen führen können (vgl. BFH-Urteile vom 2. April 1974 VIII R 76/69, BFHE 112, 348, BStBl II 1974, 540; vom 24. September 1985 IX R 2/80, BFHE 145, 507, BStBl II 1986, 284; vom 17. April 1996 I R 78/95, BFHE 180, 559, BStBl II 1996, 571; in BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396).
- BFH, 14.04.2016 - VI R 13/14
Rückzahlung von Arbeitslohn durch beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer - …
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EStG sind Einnahmen und Ausgaben nach dem kalenderjahrbezogenen Zu- und Abflussprinzip zu erfassen, sofern nicht eine abweichende gesetzliche Ausnahmeregelung eingreift (BFH-Urteile vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396, und in BFHE 213, 383, BStBl II 2006, 830). - BFH, 04.05.2006 - VI R 33/03
Rückzahlung von Arbeitslohn - rückwirkendes Ereignis
Nach § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EStG sind Einnahmen und Ausgaben nach dem kalenderjahrbezogenen Zu- und Abflussprinzip zu erfassen, sofern nicht eine abweichende gesetzliche Ausnahmeregelung greift (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396).Der BFH hat schon wiederholt entschieden, dass es hinzunehmen sei, wenn es durch das in § 11 EStG normierte Zu- und Abflussprinzip bei einer Zusammenballung von Einnahmen und Ausgaben in einem Veranlagungszeitraum zu Ergebnissen kommen kann, die als Folge der Einkommensteuerprogression oder fehlender tatsächlicher Ausgleichsmöglichkeiten zu steuerlichen Be- oder Entlastungen führen können (vgl. BFH-Urteile vom 2. April 1974 VIII R 76/69, BFHE 112, 348, BStBl II 1974, 540; vom 24. September 1985 IX R 2/80, BFHE 145, 507, BStBl II 1986, 284; vom 17. April 1996 I R 78/95, BFHE 180, 559, BStBl II 1996, 571; in BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396).
- BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10
Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung …
cc) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1-2/07, 1-2/08, BVerfGE 122, 210, 230 ff., m.w.N.), da diese grundsätzlich auf den jeweils zu beurteilenden Einkommensermittlungs-/Veranlagungszeitraum zu beziehen ist (BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396;… BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2009 IX B 132/09, BFH/NV 2010, 646). - BFH, 04.05.2006 - VI R 19/03
Durch das Dienstverhältnis veranlasste Leistungen des Arbeitgebers als …
Zurückgezahlte Einnahmen sind erst im Zeitpunkt des Abflusses steuermindernd zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396), im Streitfall also erst 1997. - FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - 5 K 3082/12
Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte Kein Steuerabzug von Zahlungen des …
Nachdem der Beklagte die Werbungskosten zunächst erklärungsgemäß berücksichtigt hatte, erließ er am 1.6.2010 einen geänderten Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr, in dem er die Werbungskosten unter Hinweis auf § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz - EStG - und die Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26.1.2000 - IX R 87/95 (Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2000, 396) nicht mehr ansetzte.Dazu gehören auch die einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlten Bestechungsgelder (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 26.1.2000 - IX R 87/95, BStBl. II 2000, 396).
Zahlt der Steuerpflichtige die Bestechungsgelder an den Zahlenden zurück, so ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Jahr des Abflusses Einkünfte mindernd zu berücksichtigen (so BFH, Urteil vom 26.1.2000 - IX R 87/95, BStBl. II 2000, 396).
Dadurch wird zwar auch seine Leistungsfähigkeit gemindert, worauf der Bundesfinanzhof in seiner zitierten Rechtsprechung unter anderem abstellt (insbesondere BFH, Urteil vom 26.1.2000 - IX R 87/95, BStBl. II 2000, 396).
Für den Fall der Rückzahlung von Bestechungsgeldern an den ursprünglich Zahlenden hat der Bundesfinanzhof im Urteil vom 26.1.2000 (IX R 87/95, BStBl. II 2000, 396) eine Anwendung dieser Regelung mit der Begründung verneint, dass die Rückzahlung entweder zu negativen Einnahmen führe, auf die § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG schon dem Wortlaut nach nicht anwendbar sei, oder zu Werbungskosten, für die § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG im speziellen Fall verfassungskonform dahingehend einzugrenzen sei, dass die Regelung zurückgezahlte steuerpflichtige Einnahmen nicht erfasse.
Für diese gilt die verfassungskonforme Eingrenzung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG indes nicht, weil diese nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 26.1.2000 (IX R 87/95, BStBl. II 2000, 396), der sich der erkennende Senat anschließt, auf die Fälle beschränkt ist, in denen steuerpflichtige Einnahmen zurückgezahlt werden, was hier gerade nicht der Fall ist.
- FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02
Ertragsteuerliche Behandlung steuerpflichtiger Bestechungsgelder bei …
Es sei jedoch vertretbar, die Grundsätze des BFH-Urteils vom 26. Januar 2000 IX R 87/85, BStBl II 2000, 396 zum Verlustverrechnungsverbot des § 22 Nr. 3 EStG im Falle des Klägers anzuwenden.Hierzu gehört auch das einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlte Bestechungsgeld; es ist - da es ohne Wissen und entgegen den Interessen des Arbeitgebers gezahlt wurde - nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst und deshalb kein steuerbarer Arbeitslohn, wohl aber Einnahme i.S. des § 22 Nr. 3 EStG (BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BStBl II 2000, 396).
Nach der Rechtsprechung des BFH bestehen bei den im Streitfall vorliegenden wiederkehrenden sonstigen Leistungen jedoch keine Gründe für ein Abweichen vom Zu- und Abflussprinzip (BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BStBl II 2000, 396).
Eine zeitabschnittsbezogene Steuerermittlung bewirkt typischerweise bei progressiven Steuersätzen Unterschiede der Steuerbelastung zwischen den verschiedenen Abschnitten (BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BStBl II 2000, 396).
cc) Es kann im Streitfall dahingestellt bleiben, ob es der Gesichtspunkt der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit gebietet, die Zahlungen an die B AG in den Jahren 2000 und 2001 im Zeitpunkt des jeweiligen Abflusses der Beträge unter Außerachtlassung der einschränkenden Regelungen des § 22 Nr. 3 Sätze 3 und 4 EStG zum Verlustausgleich und Verlustabzug auch mit anderen Einkunftsarten zuzulassen (bejahend für den Fall, dass der Schmiergeldempfänger diese in einem späteren Veranlagungszeitraum an den die Schmiergelder Leistenden zurückbezahlt, BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BStBl II 2000, 396).
- BFH, 07.11.2006 - VI R 2/05
Rückzahlung von Arbeitslohn erst im Kalenderjahr des tatsächlichen Abflusses …
- BFH, 20.07.2007 - XI B 193/06
Einkommensteuerrechtliche Einordnung von Bestechungsgelder von Dritten
- FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09
Von Dritten an Arbeitnehmer gezahlte Schmiergelder als sonstige Einkünfte - …
- BFH, 20.03.2001 - IX R 97/97
Zufluss bei Zahlungen durch Scheck
- BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10
Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine …
- BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01
Einbringung privater Beziehungen bei geschäftlicher Transaktion
- BFH, 31.05.2000 - IX R 73/96
Wiederkehrende Einkünfte; Zurückzahlung steuerpflichtiger Bestechungsgelder in …
- BFH, 07.11.2001 - XI R 24/01
Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides
- BFH, 25.02.2009 - IX R 33/07
Prozesskostenzuschuss als sonstige Leistung - Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG - …
- BFH, 29.01.2009 - VI R 12/06
Verstoß gegen Treu und Glauben bei doppelter Berücksichtigung einer …
- FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4752/05
Werbungskostenabzug bei Rückübertragung von aufgrund seines Dienstverhältnisses …
- FG Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 9 K 380/99
Rückzahlung einer Entschädigung; Zulässigkeit einer Klage des Ehemannes auf …
- FG Niedersachsen, 10.04.2014 - 10 K 243/12
Keine steuerliche Erfassung der Zahlungen aus Direktversicherungen, die die …
- BFH, 09.12.2009 - IX B 132/09
Keine Unbilligkeit der Besteuerung von Schmiergeldzahlungen
- FG Berlin-Brandenburg, 19.03.2008 - 12 K 9231/07
Bewertung einer in der Rückgabe eines zuvor erhaltenen Gegenstandes bestehenden …
- BFH, 28.06.2006 - XI B 163/05
Erfassung von Kirchensteuererstattungen
- BFH, 08.04.2020 - IX B 88/19
Darlegung einer Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch …
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 99/07
Einkommensteuer: Kein Abfluss negativer Einnahmen oder von Werbungskosten bei dem …
- FG München, 24.05.2006 - 9 K 1725/05
Schmiergelder und Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG; …
- FG Münster, 10.12.2002 - 15 K 5393/99
Auflösungsverlust nach § 17 EStG; Haftungsverbindlichkeiten als Werbungskosten
- FG Münster, 26.03.2002 - 15 K 3309/99
Goldgewinn aus einer nicht vom Arbeitgeber veranstalteten Lotterie als …
- FG München, 25.07.2019 - 11 K 2478/17
Antrag auf Abänderung des Einkommensteuerbescheids
- FG Nürnberg, 28.06.2006 - V 426/01
Keine Anfechtung einer tatsächlichen Verständigung wegen Irrtums
- OLG Köln, 22.07.2003 - 23 U 9/02
Einsetzung eines Sohnes als Hoferben; Gesetzliche Erbfolge bezüglich des …
- FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07
Beteiligung an Schenkkreisen als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 …
- FG Köln, 30.01.2003 - 10 K 5589/02
Erlass von Einkommensteuer
- FG München, 02.03.2012 - 8 V 2836/11
Schätzung im AdV-Verfahren
- FG Münster, 24.03.2022 - 8 K 3880/19
Leasingsonderzahlungen als steuermindernde Betriebsausgaben
- FG München, 16.10.2009 - 1 K 2593/05
Qualifizierung eines Treuhandvertrages zwischen Ehegatten als Scheingeschäft - …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2002 - 5 K 2048/00
Kindergeld - Auswirkung der Rückzahlung von BaFöG auf Grenzbetrag
- FG Hamburg, 02.08.2018 - 2 V 27/18
Aussetzung der Vollziehung: Abgrenzung Bestechungsgelder von …