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   BFH, 14.09.1999 - IX R 35/97   

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https://dejure.org/1999,1972
BFH, 14.09.1999 - IX R 35/97 (https://dejure.org/1999,1972)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1999 - IX R 35/97 (https://dejure.org/1999,1972)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1999 - IX R 35/97 (https://dejure.org/1999,1972)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    FördG §§ 1, 3, 4, 7; EStG § 10e

  • Wolters Kluwer

    Gebäude - Anschaffung oder Herstellung - Steuerpflichtiger - Förderungszeitraum der Einkünfteerzielung - Sonderabschreibungen - Zeitanteilige Kürzungen

  • Judicialis

    FördG § 1; ; FördG § 3; ; FördG § 4; ; FördG § 7; ; EStG § 10e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FördG §§ 1, 3, 4, 7; EStG § 10e
    Sonderabschreibungen nach Eigennutzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes nach §§ 3, 4 FördG auch bei vorheriger Selbstnutzung 2. Zeitanteilige Kürzung der Sonderabschreibungen nach § 4 FördG für Zeiträume, in denen die Steuerbegünstigung des § 10 e EStG tatsächlich in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FördG § 4
    Immobilie; Verwendungsvoraussetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 433
  • BB 1999, 2601
  • DB 1999, 2613
  • BStBl II 2000, 478
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen muss das Gebäude jedoch innerhalb des Förderzeitraums fremdvermietet werden; denn die nach § 3 FördG begünstigten Baumaßnahmen müssen zur Einkünfteerzielung eingesetzt werden (BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 35/97, BFHE 189, 433, BStBl II 2000, 478).

    Er ging offensichtlich davon aus, dass die Fördermaßnahmen Gebäude betrafen, die entweder zur Erzielung von Einkünften --dann Sonderabschreibungen-- oder zu eigenen Wohnzwecken --dann Abzugsbetrag nach § 7 FördG-- genutzt werden (so BFH-Urteil in BFHE 189, 433, BStBl II 2000, 478, unter 2. a a.E.).

  • BFH, 14.01.2004 - X R 19/02

    Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal

    a) Der Wortlaut des § 10f Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 EStG enthält --anders als etwa § 7a Abs. 5 EStG (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 2002 IX R 42/99, BFHE 198, 432, BStBl II 2002, 472) und § 7 Abs. 2 des Fördergebietsgesetzes --FördG-- (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 35/97, BFHE 189, 433, BStBl II 2000, 478)-- kein ausdrückliches Verbot der Mehrfachförderung derselben Baumaßnahme.
  • BFH, 20.01.2009 - IX R 9/07

    Keine Sonderabschreibung nach FördG bei fehlendem Vollzug des

    Des Weiteren muss der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Förderzeitraums zur Einkünfteerzielung einsetzen (BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 35/97, BFHE 189, 433, BStBl II 2000, 478, unter 1.b, und in BFH/NV 2004, 1408, unter II.2.b, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2009 - IX R 9/08

    Sonderabschreibungen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft im

    Ein Steuerpflichtiger kann für die Anschaffung eines Gebäudes Sonderabschreibungen nur geltend machen, wenn es innerhalb des Förderzeitraums zur Einkünfteerzielung verwendet wird (BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 35/97, BFHE 189, 433, BStBl II 2000, 478, m.w.N.).
  • BFH, 29.06.2004 - IX R 7/01

    Sonder-AfA auf Anzahlungen nach dem FördG

    b) Darüber hinaus muss der Steuerpflichtige das angeschaffte Wirtschaftsgut zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Förderzeitraums zur Einkünfteerzielung einsetzen (BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 35/97, BFHE 189, 433, BStBl II 2000, 478, unter 1. b); denn der Steuerpflichtige kann die von ihm getragenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines bebauten Grundstücks im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) --verteilt auf die Nutzungsdauer-- als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen, wenn er dieses Grundstück zur Erzielung von Vermietungseinkünften nutzt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C. III.; BFH-Urteile vom 2. März 1995 IX R 69/93, BFH/NV 1996, 22, unter 2., und vom 16. Januar 1996 IX R 60/94, BFH/NV 1996, 600).
  • FG Niedersachsen, 25.02.2010 - 11 K 100/08

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch Vermietung einer

    c) Soweit für die Jahre 1995 und 1996 Sonderabschreibungen nach § 4 Fördergebietsgesetz im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht wurden, können diese auch nicht unter einem anderen Gesichtspunkt einkommensteuerlich berücksichtigt werden, da die Berücksichtigung von Sonderabschreibungen nach § 4 Fördergebietsgesetz die Geltendmachung innerhalb einer Einkunftsquelle voraussetzt (BFH-Urt. v. 14. September 1999 IX R 35/97, BStBl. II 2000, 478, 479).
  • FG Düsseldorf, 24.08.2005 - 13 K 5676/01

    Sonderabschreibung; Modernisierungsaufwand; Neuherstellung; Sanierung; Umbau;

    Im Gesetzgebungsverfahren wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass angesichts des desolaten Zustandes des Wohnungsbestandes alle Anstrengungen zu unternehmen seien, einen umfassenden Instandsetzungs- und Modernisierungsprozess sowie eine umfassende Neubautätigkeit in den neuen Bundesländern und in Berlin in Gang zu setzen - BT-Drucks 12/562, Seite 61 - (vgl. BFH- Urteil vom 14.09.1999 IX R 35/97, BStBl. II 2000, 478).
  • BFH, 29.06.2005 - X R 37/04

    Abgrenzung Anschaffungs-/Herstellungskosten

    b) Der Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FördG enthält --anders als etwa § 7a Abs. 5 EStG (vgl. dazu BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 42/99, BFHE 198, 432, BStBl II 2002, 472) und § 7 Abs. 2 FördG (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 35/97, BFHE 189, 433, BStBl II 2000, 478)-- kein ausdrückliches Verbot der Mehrfachförderung derselben Baumaßnahme.
  • FG Münster, 16.05.2003 - 11 K 2612/01

    Begriff der Anzahlung unabhängig vom Baufortschritt und Anzahlung als

    Im Gesetzgebungsverfahren wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass angesichts des desolaten Zustandes des Wohnungsbestandes alle Anstrengungen zu unternehmen seien, einen umfassenden Instandsetzungs- und Modernisierungsprozess sowie eine umfassende Neubautätigkeit in den neuen Bundesländern und in Berlin in Gang zu setzen (BTDrucks 12/562, S. 61, vgl. auch BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 35/97, BStBl. II 2000, 478).
  • BFH, 11.12.2002 - X R 57/01

    Anspruchsberechtigung nach § 7 Abs. 1 FördG

    Wegen des allgemein schlechten Zustands der Bausubstanz im Fördergebiet will das Gesetz dem Eigentümer den Anreiz geben, die dringend erforderlichen Neubauten sowie Maßnahmen zum Ausbau, zur Erweiterung und zur Modernisierung von Gebäuden im Fördergebiet unverzüglich vorzunehmen; daher werden während eines bestimmten Zeitraums auch Erhaltungs- und Herstellungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden steuerlich gefördert (BTDrucks 12/562, S. 72; Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 1999 IX R 35/97, BFHE 189, 433, BStBl II 2000, 478; vom 24. Januar 2001 X R 73/97, BFHE 195, 131, BStBl II 2001, 603).
  • FG München, 19.06.2008 - 15 K 4242/05

    Nachträgliche Herstellungsarbeiten nach dem FördG

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