Rechtsprechung
BFH, 12.07.2000 - II R 26/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 5; BGB § 765 Abs. 1, § 774 Abs. 1 und 2; FGO § 76 Abs. 1
- IWW
- Simons & Moll-Simons
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 5; BGB § 765 Abs. 1, § 774 Abs. 1 und 2; FGO § 76 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Übernahme einer Bürgschaft - Freigebige Zuwendung
- Judicialis
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 5; ; BGB § 765 Abs. 1; ; BGB § 774 Abs. 1; ; BGB § 774 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schenkungsteuer bei Bürgschaftsübernahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Schenkung - Übernahme einer Bürgschaft schenkungsteuerfrei
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Bürgschaft - Zahlung des Bürgen nur ausnahmsweise schenkungsteuerpflichtig
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 23.01.1997 - IV 247/95
- BFH, 12.07.2000 - II R 26/98
Papierfundstellen
- BFHE 192, 118
- NJW 2001, 704
- BB 2000, 2297
- BStBl II 2000, 596
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Nürnberg, 23.01.1997 - IV 247/95
Auszug aus BFH, 12.07.2000 - II R 26/98
Er beantragt, das Urteil des FG Nürnberg vom 23. Januar 1997 IV 247/95, die Schenkungsteuerbescheide vom 7. Februar 1991 und die Einspruchsentscheidung vom 4. August 1995 aufzuheben.
- BFH, 13.06.2013 - III R 10/11
Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zu Bestehen und Inhalt ausländischen …
Das FG hat dabei mit Rücksicht auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung auch über die Kosten zu entscheiden, die den durch das Durcherkennen des Senats bereits rechtskräftig abgeschlossenen Teil des Verfahrens betreffen (s. BFH-Urteil vom 12. Juli 2000 II R 26/98, BFHE 192, 118, BStBl II 2000, 596, unter II.3.). - BFH, 07.07.2016 - II B 95/15
Keine freigebige Zuwendung des Erblassers mangels Verzichts auf einen …
Außerdem hat der BFH bezüglich eines Rückgriffsanspruchs eines Bürgen bereits entschieden, dass die Leistung des Bürgen aufgrund der Bürgschaftsverpflichtung nur ausnahmsweise als freigebige Zuwendung des Bürgen an den Schuldner gesehen werden kann, wenn nach den objektiven Umständen der Schuldner von dem Bürgen endgültig von der gegen ihn weiterhin bestehenden Forderung befreit werden soll und im Übrigen die Übernahme einer Bürgschaft als solche keine freigebige Zuwendung i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG darstellt (BFH-Urteil vom 12. Juli 2000 II R 26/98, BFHE 192, 118, BStBl II 2000, 596). - FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 2436/02
Zur Schenkungsteuerpflicht eines Verzichts auf eine wertlose Darlehensforderung …
Zwar muss die Bereicherung endgültig sein (vgl. hierzu z.B.: BFH vom 12. Juli 2000 II R 26/98, BStBl II 2000 S. 596). - FG Düsseldorf, 05.07.2000 - 4 K 5245/96
Erlass von Erbschaftsteuer bei nur geplanter Adoption; Vorliegen sachlicher …
In der Folgezeit hat der BFH indessen in begründeten Entscheidungen eindeutig klargestellt, dass der Tod eines Verlobten nach Bestellung des Aufgebots kein Billigkeitsgrund für eine abweichende Erbschaftsteuerfestsetzung ist (Urteil vom 23.3.1998 II R 26/1998, BFH/NV 1998, 1098 - Bestätigung des Urteils des FG Berlin vom 12.12.1995 - V 348/95 EFG 1996, 480) und auch einen Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit nicht rechtfertigt (Urteil ebenfalls vom 23.3.1998 II R 41/96, BFHE 185, 270, BStBl. II 1998, 396).