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   BFH, 17.05.2000 - II R 47/99   

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https://dejure.org/2000,4114
BFH, 17.05.2000 - II R 47/99 (https://dejure.org/2000,4114)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2000 - II R 47/99 (https://dejure.org/2000,4114)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - II R 47/99 (https://dejure.org/2000,4114)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Grunderwerbsteuer; Verzicht; Zeitpunkt

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Grundstückseigentümer - Flurbereinigungsverfahren - verzicht auf Landabfindung - Vorläufig eingewiesener Besitz - Grunderwerbsteuer

  • Judicialis

    GrEStG 1983 § 1 Abs. 2; ; FlurbG § 52; ; FlurbG § 65

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG (1983) § 1 Abs. 2; FlurbG §§ 52, 65
    Grunderwerbsteuer im Flurbereinigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 2, FlurbG § 52 Abs 1, FlurbG § 52 Abs 2
    Dritter; Flurbereinigung; Grunderwerbsteuer; Landabfindung; Verzicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 191, 426
  • BB 2000, 1774
  • DB 2000, 1848
  • BStBl II 2000, 627
  • BauR 2000, 1789
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.12.1997 - II R 27/97

    Die Abtretung eines Anspruchs

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - II R 47/99
    Die Abtretung dieser Rechtsposition führt dementsprechend auch zu keinem nach § 1 Abs. 1 Nrn. 5 und 7 GrEStG 1983 der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgang (vgl. für die Abtretung eines Anspruchs nach dem Vermögensgesetz auf Rückübertragung des Eigentums BFH-Urteil vom 10. Dezember 1997 II R 27/97, BFHE 185, 63, BStBl II 1998, 159).
  • BFH, 11.07.1984 - II R 87/82

    Steuerbescheid - Gesellschaftsteuerbescheid - Prüfungsumfang des FG -

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - II R 47/99
    Das Finanzgericht (FG) hat den angefochtenen Steuerbescheid aufgrund eines Sachverhalts bestätigt, der nicht Gegenstand der Besteuerung gewesen ist und dadurch § 65 Abs. 1, § 96 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) verletzt, denn Streitgegenstand ist bei Anfechtungsklagen die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden Steuerbescheides (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juli 1984 II R 87/82, BFHE 141, 569, BStBl II 1984, 840).
  • BFH, 19.01.1994 - II R 32/90

    Abgabenordnung; Überprüfung der Sache anläßlich der Einspruchsentscheidung

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - II R 47/99
    Nur für den Lebenssachverhalt, der durch den angefochtenen Verwaltungsakt (i.d.F. der Einspruchsentscheidung) erfasst worden ist, darf das FG prüfen, ob die entstandene Steuer richtig festgesetzt worden ist (s. auch BFH-Urteil vom 19. Januar 1994 II R 32/90, BFH/NV 1994, 758).
  • BFH, 27.07.1994 - II R 67/91
    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - II R 47/99
    Erfasst werden davon solche Rechtsvorgänge, die den in § 1 Abs. 1 GrEStG 1983 beschriebenen Tatbeständen so nahe kommen, dass sie wie diese es ermöglichen, sich den Wert des Grundstücks auf eigene Rechnung nutzbar zu machen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 27. Juli 1994 II R 67/91, BFH/NV 1995, 269).
  • BFH, 23.08.2006 - II R 41/05

    Eigentumszuweisung an einen durch Zustimmungserklärung nach § 52 Abs. 1 FlurbG

    Er zielt zwar ebenfalls auf den Erwerb des Eigentums an den Ersatzgrundstücken und bereitet deren Erwerb vor, gewährleistet ihn aber nicht, sondern verschafft der Klägerin lediglich eine ungesicherte Rechtsposition, die selbst in Verbindung mit einer vorläufigen Besitzeinweisung nicht einmal den Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG erfüllt (so Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Mai 2000 II R 47/99, BFHE 191, 426, BStBl II 2000, 627), geschweige denn den Tatbestand des Abs. 1 Nr. 1 der Vorschrift.

    Dies hat der BFH --allerdings nur in einem obiter dictum-- bereits mit dem Urteil in BFHE 191, 426, BStBl II 2000, 627, unter II. 2. a ausgesprochen (zustimmend Hofmann, Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, 8. Aufl. 2004, § 1 Rdnr. 56 a.E.; Seehusen/Schwede, a.a.O., § 52 Anm. 3 a).

  • FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 32/11

    Festsetzung von Grunderwerbssteuer für einen Erwerbsvorgang im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sei ein Verzicht auf Abfindung in Land gegen Geldabfindung kein Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 2 GrEStG (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 17. Mai 2000 - II R 47/91, BStBl. II 2000, 627).

    Er zielt zwar ebenfalls auf den Erwerb des Eigentums an den Ersatzgrundstücken und bereitet deren Erwerb vor, gewährleistet ihn aber nicht, sondern verschafft der Klägerin lediglich eine ungesicherte Rechtsposition, die selbst in Verbindung mit einer vorläufigen Besitzeinweisung nicht einmal den Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG erfüllt (Urteil des BFH vom 17. Mai 2000 II R 47/99, BStBl. II 2000, 627), geschweige denn den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Vorschrift.

    Gleichwohl ist die Eigentumszuteilung an den Dritten nach der Rechtsprechung des BFH nicht grunderwerbsteuerfrei (BFH-Urteile vom 23. August 2006 II R 41/05, BStBl. II 2006, 919 und vom 17. Mai 2000 II R 47/99, BStBl. II 2000, 627).

  • BFH, 22.10.2014 - II R 10/14

    Landzuteilung im Flurbereinigungsverfahren nur bei wertmäßiger Mehrzuteilung

    Die Landverzichtserklärung, mit der lediglich der Abfindungsanspruch des Verzichtenden auf den begünstigten Dritten übergeht, bereitet den Erwerb des Eigentums an den Ersatzgrundstücken lediglich vor und unterliegt weder nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 noch nach § 1 Abs. 2 GrEStG der Grunderwerbsteuer (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Mai 2000 II R 47/99, BFHE 191, 426, BStBl II 2000, 627, und vom 23. August 2006 II R 41/05, BFHE 213, 406, BStBl II 2006, 919).
  • BFH, 12.10.2022 - II R 7/20

    Grunderwerbsteuer im Flurbereinigungsverfahren

    Nach § 60 Abs. 1 Satz 2 FlurbG kann der Flurbereinigungsplan geändert werden, nach § 9 Abs. 1 Satz 1 FlurbG das gesamte Verfahren durch Einstellung beendet werden (BFH-Urteil vom 17.05.2000 - II R 47/99, BFHE 191, 426, BStBl II 2000, 627, unter II.2.a, b).
  • FG Niedersachsen, 20.03.2019 - 7 K 92/17

    Streit über die Anwendung des richtigen Steuersatzes bei der

    Die im Streitfall vorliegende Übertragung des Besitzes an den neuen Grundstücksflächen verbunden mit der rechtlich ungesicherten Aussicht auf den späteren Erwerb des Eigentums an diesen erfüllt den Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG nicht (BFH, Urteil vom 17. Mai 2000, II R 47/99, BStBl II 2000, 627).
  • FG Nürnberg, 19.07.2001 - IV 233/00

    Entstehung und Höhe der Grunderwerbsteuer bei einer Landzuteilung und einer

    Es ist auch kein Rechtsgeschäft vorausgegangen, das einen Anspruch des Klägers auf Übereignung des Grundstücks begründet oder ihm bereits eine Verwertungsbefugnis an der Grundstücksfläche nach § 1 Abs. 2 GrEStG (vgl. BFH-Urteil vom 17.5. 2000 II R 47/99, BStBl II 2000, 627) verschafft hätte.
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