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   BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96   

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BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96 (https://dejure.org/1999,1499)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1999 - IX R 59/96 (https://dejure.org/1999,1499)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1999 - IX R 59/96 (https://dejure.org/1999,1499)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 96 Abs. 1; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 21 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Einkünfte aus Vermietung - Einkünfte aus Verpachtung - Wiederverkaufsgarantie - Einkünfteerzielungsabsicht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Liebhaberei bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; bei Erwerb erteilte Wiederverkaufsgarantie; Verkaufsabsicht bereits bei Erwerb eines Objektes

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1; ; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 § 21 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 1
    Einkünfteerzielungsabsicht bei Wiederverkaufsgarantie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Wiederverkaufsgarantie

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    FGO § 96 Abs. 1; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 21 Abs. 1
    Verneinung der Überschußerzielungsabsicht bei Beteiligung an Bauherrenmodell setzt Feststellung der vorherigen Kenntnis einer Wiederverkaufsgarantie voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 2 Abs 1 Nr 6, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 2
    Bauherrengemeinschaft; Einkünfteerzielungsabsicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 428
  • NJW 2000, 2696 (Ls.)
  • NZM 2000, 354
  • BB 1999, 2654
  • DB 1999, 2615
  • BStBl II 2000, 67
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96
    Unschädlich ist, wenn der Steuerpflichtige sich die Veräußerung des erworbenen Grundstücks für den Fall vorbehält, daß die Änderung äußerer Umstände und Bedingungen ihn dazu zwingen (BFH-Urteil vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).

    Indiz dafür, daß der Steuerpflichtige sich diese Entscheidung unabhängig davon offenhalten will, ist die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts, einer Rückkaufsgarantie oder --wie hier-- einer "Wiederverkaufsgarantie", wenn sie für den Zeitraum gilt, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden oder der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (BFH-Urteile in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, und in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).

    Dabei hat es alle Indizien, die für oder gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechen, zu berücksichtigen und in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen (BFH-Urteil in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).

    Sie bietet ihm eine gewisse Sicherheit, falls unvorhergesehene äußere Umstände ihn zu einer Änderung seines Entschlusses zwingen sollten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).

  • BFH, 14.09.1994 - IX B 97/93

    Rückkaufangebot bei Bauherrenmodell

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96
    Die Feststellung, daß der Kläger Interesse an der Wiederverkaufsgarantie bekundet hat, ist für sich allein noch kein Anzeichen dafür, daß die Möglichkeit, das Objekt nach fünf Jahren wieder zu veräußern, für seine Erwerbsentscheidung von maßgeblicher Bedeutung war (zu diesem Erfordernis vgl. BFH-Beschluß vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541, 544) und insbesondere, daß er von vornherein in Erwägung gezogen hat, davon Gebrauch zu machen.

    Eine Wiederverkaufsgarantie kann ferner nur dann als gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz gewertet werden, wenn sie einen Anreiz bietet, das Grundstück zu veräußern, bevor es positive Einnahmeüberschüsse erbringt, wenn sie dem Steuerpflichtigen mithin ermöglicht, sich unter Wahrnehmung der Steuervorteile ohne Vermögensverluste von der Immobilie zu trennen (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 175, 541, 544; BFH-Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116, zu 3.).

    Die zivilrechtliche Unwirksamkeit des Reservierungsauftrags (vgl. § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches) schließt seine Wertung als Indiz für die langfristige Einkünfteerzielungsabsicht ebensowenig aus wie eine möglicherweise zivilrechtlich unwirksame Wiederverkaufsgarantie die Wertung als Indiz gegen die Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. dazu BFH-Beschluß in BFHE 175, 541, 544).

  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96
    Ein Steuerpflichtiger erzielt u.a. nur dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 des Einkommensteuergesetzes, wenn er die Absicht hat, durch die Vermietung zumindest langfristig einen Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).

    Indiz dafür, daß der Steuerpflichtige sich diese Entscheidung unabhängig davon offenhalten will, ist die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts, einer Rückkaufsgarantie oder --wie hier-- einer "Wiederverkaufsgarantie", wenn sie für den Zeitraum gilt, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden oder der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (BFH-Urteile in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, und in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).

    Eine Wiederverkaufsgarantie kann ferner nur dann als gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz gewertet werden, wenn sie einen Anreiz bietet, das Grundstück zu veräußern, bevor es positive Einnahmeüberschüsse erbringt, wenn sie dem Steuerpflichtigen mithin ermöglicht, sich unter Wahrnehmung der Steuervorteile ohne Vermögensverluste von der Immobilie zu trennen (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 175, 541, 544; BFH-Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116, zu 3.).

  • BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93

    Zahlung eines Entgelts für die Zusage des Immobilienverkäufers, den Verkauf der

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96
    Das FG kann die Absicht des Steuerpflichtigen, langfristig Überschüsse bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, wegen einer beim Erwerb erteilten sog. Wiederverkaufsgarantie nur dann verneinen, wenn erkennbar ist, daß der Steuerpflichtige bereits beim Erwerb des Objekts ernsthaft in Betracht gezogen hat, sich mit Rücksicht auf diese Garantie von dem Objekt wieder zu trennen (Anschluß an das BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462).

    Die Absicht des Steuerpflichtigen, langfristig Überschüsse bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, kann aber wegen einer sog. Wiederverkaufsgarantie nur dann verneint werden, wenn erkennbar ist, daß der Steuerpflichtige bereits beim Erwerb des Objekts ernsthaft in Betracht gezogen hat, sich mit Rücksicht auf diese Garantie von dem Objekt wieder zu trennen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462).

    Nur wenn die Wiederverkaufsgarantie einen solchen Vermögensverlust ausschließt, ist die Investitionsentscheidung für den Steuerpflichtigen "risikolos" (BFH-Urteil in BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462) und ermöglicht ihm darüber hinaus die Mitnahme von Steuervorteilen.

  • BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell, wenn

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96
    Dieser Entschluß muß endgültig gefaßt sein (BFH-Urteil vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, m.w.N.).

    Das ist z.B. dann nicht der Fall, wenn für ihn noch nicht feststeht, ob das Grundstück langfristig vermietet oder nach einigen Jahren wieder verkauft werden soll (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).

  • FG Düsseldorf, 17.04.1996 - 5 K 84/90

    Erfassung der positiven und negativen Einkünfte bei der Ermittlung des

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96
    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen (Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 964).

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Düsseldorf vom 17. April 1996 5 K 84/90 F aufzuheben und die Feststellungsbescheide 1982 und 1983 vom 12. September 1989 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Januar 1990 derart zu ändern, daß auf den Kläger entfallende Anteile an den Werbungskostenüberschüssen in Höhe von 49 505, 20 DM (1982) und von 100 115 DM (1983) zusätzlich festgestellt werden.

  • BFH, 24.01.1995 - IX R 70/93

    Bei Beteiligung am Bauherrenmodell Darlegungs- und Beweislast des FA für Kenntnis

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist aber Voraussetzung für die Indizwirkung einer Verkaufsgarantie, daß der Steuerpflichtige sie beim Abschluß der Verträge kannte (BFH-Beschluß vom 14. September 1994 IX B 142/93, BFHE 175, 421, BStBl II 1995, 778, und BFH-Urteil vom 24. Januar 1995 IX R 70/93, BFHE 176, 424, BStBl II 1995, 460).

    Es genügt, wenn das FA nachweist (zur objektiven Beweislast des FA in diesem Fall BFH-Urteil in BFHE 176, 424, BStBl II 1995, 460), daß die Garantie dem Steuerpflichtigen zu diesem Zeitpunkt vom Garantiegeber mit allen wesentlichen Einzelheiten verbindlich zugesichert worden ist.

  • BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96
    Das ist z.B. dann nicht der Fall, wenn für ihn noch nicht feststeht, ob das Grundstück langfristig vermietet oder nach einigen Jahren wieder verkauft werden soll (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).
  • BFH, 14.09.1994 - IX B 142/93

    Steuerbegünstigte Kapitalanlagen; Rückkaufsangebote und Verkaufsgarantien bei

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist aber Voraussetzung für die Indizwirkung einer Verkaufsgarantie, daß der Steuerpflichtige sie beim Abschluß der Verträge kannte (BFH-Beschluß vom 14. September 1994 IX B 142/93, BFHE 175, 421, BStBl II 1995, 778, und BFH-Urteil vom 24. Januar 1995 IX R 70/93, BFHE 176, 424, BStBl II 1995, 460).
  • BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98

    Mietwohngrundstück; Überschuss-Erzielungsabsicht; auf Dauer angelegte Vermietung

    Unschädlich ist es dagegen, wenn der Steuerpflichtige sich die Veräußerung des erworbenen Grundstücks allgemein für den Fall vorbehält, dass die Änderung äußerer Umstände und Bedingungen ihn dazu zwingen (BFH-Urteile vom 14. September 1999 IX R 59/96, BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67, m.w.N., und in BFH/NV 2001, 587, m.w.N.).

    Ob im Einzelfall Indizien gegen eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit sprechen, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung, die dem FG obliegt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67).

    Das FG hat alle feststehenden Indizien in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67); diese ist nach § 118 Abs. 2 FGO für das Revisionsgericht bindend, wenn sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt.

  • BFH, 25.03.2003 - IX R 56/00

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

    a) Als Indiz dafür hat der BFH die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts, einer Rückkaufgarantie oder --wie hier-- einer Wiederverkaufsgarantie angesehen, wenn sie für den Zeitraum gilt, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (BFH-Urteile vom 14. September 1999 IX R 59/96, BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67; vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, und vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).

    a) Zwar ist das FG zutreffend davon ausgegangen, die hier vereinbarte Wiederverkaufsgarantie könne als gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz gewertet werden; denn sie bot insbesondere wegen der Zusatzvereinbarung einen Anreiz, die Wohnung wieder zu veräußern, bevor sie positive Einnahmeüberschüsse erbringt, und ermöglichte es den Klägern, sich unter Wahrnehmung der Steuervorteile ohne Vermögensverluste von der Immobilie zu trennen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67, zu 2., m.w.N.).

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97

    Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsgarantie

    Die Absicht des Steuerpflichtigen, langfristig Überschüsse bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, kann allerdings wegen einer Verkaufsgarantie nur dann verneint werden, wenn der Steuerpflichtige die Verkaufsgarantie bei Abschluss der Verträge kannte und erkennbar ist, dass er bereits beim Erwerb des Objekts ernsthaft in Betracht gezogen hat, sich mit Rücksicht auf diese Garantie von dem Objekt wieder zu trennen (vgl. BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 59/96, BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67).

    Hierzu bedarf es nach der Rechtsprechung des Senats einer Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Streitfalls (vgl. Senatsurteil in BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67, m.w.N.), die dem FG als Tatsacheninstanz obliegt und im zweiten Rechtsgang nachzuholen sein wird.

  • BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

    a) Als Indiz dafür hat der BFH die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts, einer Rückkaufgarantie oder --wie hier-- einer Wiederverkaufsgarantie angesehen, wenn sie für den Zeitraum gilt, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (BFH-Urteile vom 14. September 1999 IX R 59/96, BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67; vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, und vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).

    b) Zwar ist das FG zutreffend davon ausgegangen, die hier vereinbarte Wiederverkaufsgarantie könne als gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz gewertet werden; denn sie bot insbesondere wegen der Zusatzvereinbarung einen Anreiz, die Wohnung wieder zu veräußern, bevor sie positive Einnahmeüberschüsse erbringt und ermöglichte es dem Kläger, sich unter Wahrnehmung der Steuervorteile ohne Vermögensverluste von der Immobilie zu trennen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67, zu 2., m.w.N.).

  • BFH, 11.07.2007 - IV B 121/06

    Steuerfestsetzungsverfahren; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Dabei hat das FG auch alle Indizien, die für oder gegen das Vorliegen einer Tatsache sprechen, zu berücksichtigen und in seine Gesamtwürdigung einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 59/96, BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67, m.w.N.).
  • BFH, 19.06.2013 - IX B 1/13

    Gesamtergebnis des Verfahrens; nach Leerstand fehlende Vermietungsabsicht

    Entsprechend stellt sich auch im Zusammenhang mit dem BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 59/96 (BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67: zur vorhandenen Vermietungsabsicht bei vorbehaltener Veräußerung) die Frage der Marktgängigkeit nicht.
  • FG Köln, 25.07.2000 - 13 K 2033/91

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Nachweis der

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  • FG Köln, 03.11.2010 - 4 K 4262/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auch ohne USt-IdNr.

    Alle Indizien, die für oder gegen das Vorliegen einer Tatsache sprechen sind zu berücksichtigen und in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil vom 14.09.1999 IX R 59/96, BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67).
  • FG Thüringen, 29.04.2009 - III 1342/04

    Abgrenzung zwischen Vermietungseinkünften und Kapitaleinkünften: Vereinbarung

    Ob im Einzelfall Indizien gegen eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit sprechen, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung, die dem Finanzgericht obliegt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.07.2001 - 1 K 1370/99

    Fehlende Vermietungsabsicht bei Vermietung des Objekts nur während einer

    Sp.; BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11; 30. September 1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771 ; 27. Juli 1999 IX R 64/94, BStBl II 1999, 826 ; 14. September 1999 IX R 59/96, BStBl II 2000, 67 ).
  • FG Düsseldorf, 22.06.2001 - 12 K 8159/99

    Eigenheimzulage; Genossenschaftsanteil; Wohnungsgenossenschaft; bedingter

  • FG Baden-Württemberg, 18.02.2004 - 11 K 237/00

    Vorhandensein einer Einkunftserzielungsabsicht trotz Bestehens einer

  • FG Sachsen, 18.09.2002 - 6 K 1372/01

    Investitionszulage bei vom Gesellschafter einer Personengesellschaft erworbenen

  • FG Sachsen-Anhalt, 18.09.2002 - 6 K 1372/01

    Investitionszulage bei vom Gesellschafter einer Personengesellschaft erworbenen

  • FG Düsseldorf, 17.04.1996 - 5 K 84/90
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