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   BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97   

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BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97 (https://dejure.org/2000,1120)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2000 - IX R 93/97 (https://dejure.org/2000,1120)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - IX R 93/97 (https://dejure.org/2000,1120)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beweislast des Steuerpflichtigen - Feststellungslast - Aussonderung der Feststellungsakten - Ablauf der Aufbewahrungszeit

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1; ; AO 1977 § 182 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1; AO (1977) § 182 Abs. 1 S. 1
    Beweislast bei Feststellungsbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 171 Abs 8
    Außenprüfung; Festsetzungsfrist; Prüfungszeitraum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 241
  • NJW 2001, 1672 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 475
  • BB 2000, 2246
  • DB 2000, 2254
  • BStBl II 2001, 9
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 07.02.1995 - IX R 68/92

    Vorläufigkeitsvermerk bei der Steuerfestsetzung der Einkünfte aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97
    Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung können jedoch --anders als Einwendungen gegen die Wirksamkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung-- im Verfahren gegen den geänderten Steuerbescheid nicht mehr vorgebracht werden, sofern die vorläufige Steuerfestsetzung --wie im Streitfall-- nicht mehr anfechtbar ist (vgl. z.B. Senatsurteil vom 7. Februar 1995 IX R 68/92, BFH/NV 1995, 939, m.w.N.).

    Die durch die vorläufige Steuerfestsetzung bewirkte Ablaufhemmung tritt entgegen den von der Revision geäußerten Zweifeln auch dann ein, wenn die vorläufige Steuerfestsetzung rechtswidrig war, es sei denn, sie wurde vom Steuerpflichtigen mit Erfolg angefochten (Senatsurteil in BFH/NV 1995, 939, m.w.N.).

    Für den Beginn der Jahresfrist gemäß § 171 Abs. 8 Satz 1 AO 1977 kommt es auf die (positive) Kenntnis von der Beseitigung der Ungewissheit an und ein bloßes Kennenmüssen von Tatsachen steht der Kenntnis nicht gleich (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1995, 939, m.w.N.).

  • BFH, 25.04.1985 - IV R 64/83

    Vorläufige Steuerfestsetzung nur im Hinblick auf ungewisse Tatsachen zulässig

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97
    Zum Umfang der Vorläufigkeit muss dem Steuerpflichtigen im Steuerbescheid oder in den Erläuterungen mitgeteilt werden, welche Tatsachen das FA als ungewiss ansieht (BFH-Urteil vom 25. April 1985 IV R 64/83, BFHE 143, 500, BStBl II 1985, 648).
  • BFH, 03.05.1963 - II 53/61 U

    Vorläufiger Erlass eines zu berichtigenden Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97
    Dies folgt --ebenso wie die Befugnis, einen Änderungsbescheid auf einen rechtswidrigen, jedoch nicht mit Erfolg angefochtenen Vorläufigkeitsvermerk zu stützen (s.o. II. 3. a)-- aus dem allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsatz, dass fehlerhafte (Steuer-)Verwaltungsakte, sofern sie nicht nichtig sind (§ 124 Abs. 3 AO 1977) oder mit Erfolg angefochten wurden, die in ihnen ausgesprochenen oder --wie die Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 8 AO 1977-- mit ihnen verbundenen Rechtswirkungen entfalten (s. bereits BFH-Urteile vom 25. Oktober 1973 IV R 80/72, BFHE 110, 479, BStBl II 1974, 142; und vom 3. Mai 1963 II 53/61 U, BFHE 77, 196, BStBl III 1963, 389).
  • BFH, 27.04.1982 - VIII R 131/80

    Einkünfte - Gesonderte Feststellung - Veranlagung

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97
    Auf der Mitteilung befindet sich der (handschriftliche) Zusatz: "Aufgrund des BFH-Urteils vom 27.4.82 (BStBl 1982 II S. 636) ist eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nicht mehr zulässig.".
  • BFH, 01.12.1987 - IX R 90/86

    Die VO zu § 180 Abs. 2 AO ist auch für Feststellungszeiträume vor ihrem

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97
    Diese Vorschriften gelten, wie der erkennende Senat mit dem Urteil vom 1. Dezember 1987 IX R 90/86 (BFHE 152, 17, BStBl II 1988, 319) entschieden hat, im Rahmen anhängiger Verfahren auch für Feststellungszeiträume vor ihrem In-Kraft-Treten.
  • BFH, 01.12.1987 - IX R 104/83

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die im Rahmen von im Ausland erzielten

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97
    Ist das Ermessen der Finanzbehörde (§ 5 AO 1977) nach den besonderen Umständen des Falles so eingeengt, dass nur noch die Entscheidung, keine gesonderte Feststellung durchzuführen, rechtmäßig sein kann ("Ermessensreduzierung auf Null"), würde die Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens nach § 74 FGO lediglich zu einer nicht gerechtfertigten Verzögerung der Entscheidung führen (Senatsurteil vom 1. Dezember 1987 IX R 104/83, BFH/NV 1989, 99, m.w.N.).
  • BFH, 12.11.1985 - IX R 85/82

    Gesonderte und einheitliche Feststellung - Erforderlichkeit - Vorliegen von

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97
    Ein entsprechender Verfahrensfehler berührt die Grundordnung des Verfahrens und ist deshalb ohne Verfahrensrüge zu beachten (Senatsurteil vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.1992 - III R 47/91

    Änderungen eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids (§ 165 Abs. 2 S. 1 AO

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97
    Dabei reicht es aus, wenn durch den Vorbehaltsvermerk jedenfalls mittelbar der Rahmen abgesteckt ist, innerhalb dessen die Steuerfestsetzung abänderbar sein soll (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1992 III R 47/91, BFHE 167, 290, BStBl II 1992, 588).
  • BFH, 25.10.1973 - IV R 80/72

    Besorgnis der Befangenheit - Senat - Richter - Ausschließungsgrund - Mitwirkung -

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97
    Dies folgt --ebenso wie die Befugnis, einen Änderungsbescheid auf einen rechtswidrigen, jedoch nicht mit Erfolg angefochtenen Vorläufigkeitsvermerk zu stützen (s.o. II. 3. a)-- aus dem allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsatz, dass fehlerhafte (Steuer-)Verwaltungsakte, sofern sie nicht nichtig sind (§ 124 Abs. 3 AO 1977) oder mit Erfolg angefochten wurden, die in ihnen ausgesprochenen oder --wie die Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 8 AO 1977-- mit ihnen verbundenen Rechtswirkungen entfalten (s. bereits BFH-Urteile vom 25. Oktober 1973 IV R 80/72, BFHE 110, 479, BStBl II 1974, 142; und vom 3. Mai 1963 II 53/61 U, BFHE 77, 196, BStBl III 1963, 389).
  • BFH, 04.09.2008 - IV R 1/07

    Ablauf der Festsetzungsfrist bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Beseitigung der

    Ein bloßes "Kennenmüssen" von Tatsachen, die das FA bei pflichtgemäßer Ermittlung erfahren hätte, steht der Kenntnis nicht gleich (BFH-Urteile in BFHE 169, 9, BStBl II 1993, 5; vom 25. Juli 2000 IX R 93/97, BFHE 192, 241, BStBl II 2001, 9).
  • BFH, 20.11.2012 - IX R 7/11

    Abgrenzung der Änderungsbefugnisse nach § 165 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO -

    Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Vorläufigkeit können im Verfahren gegen die endgültigen Änderungsbescheide nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 2000 IX R 93/97, BFHE 192, 241, BStBl II 2001, 9, unter II.3.a a.E.; vom 7. Februar 1995 IX R 68/92, BFH/NV 1995, 939, unter 1., und in BFH/NV 1991, 506, unter 1.).
  • BFH, 12.01.2010 - VIII R 34/07

    GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines Bildjournalisten -

    b) Sollte eine nicht behebbare Ungewissheit ("non liquet") verbleiben, so trifft das FA die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen notwendigen Betriebsvermögens, so dass eine Unaufklärbarkeit des Sachverhalts zu seinen Lasten geht (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 IX R 93/97, BFHE 192, 241, BStBl II 2001, 9).
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