Rechtsprechung
BFH, 05.03.2002 - IV B 22/01 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
FGO in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung § 115 Abs. 2; EStG § 4 Abs. 1
- IWW
- Simons & Moll-Simons
FGO in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung § 115 Abs. 2; EStG § 4 Abs. 1
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
FGO (in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung) § 115 Abs. 2; EStG § 4 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Zuordnung von Wirtschaftsgütern - Gewillkürtes Betriebsvermögen - Notwendiges Betriebsvermögen - Bestimmung - Betrieblicher Zweck - Privatvermögen - Nach außen erkennbarer Nutzungswille - Unbebautes Grundstück - Widmung - Buchführung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unbebautes Grundstück: Betriebs- oder Privatvermögen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Bilanzsteuerrecht - Grundstück als Sonderbetriebsvermögen bei einer GmbH & Co. KG
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 4 Abs. 1 EStG
Einkommensteuer; Bestimmung von unbebauten Grundstücken zum Betriebsvermögen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Unbebaute Grundstücke als Betriebsvermögen
Papierfundstellen
- BFHE 198, 463
- BB 2002, 1085 (Ls.)
- BB 2002, 1588
- DB 2002, 1027
- BStBl 2002, 690
- BStBl II 2002, 690
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung
Diese Wirtschaftsgüter dienen dem Betrieb auch dann, wenn sie gegenwärtig nicht genutzt, aber für eine spätere betriebliche Nutzung vorgehalten werden (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1977 VIII R 29/75, BFHE 124, 424, BStBl II 1978, 330; BFH-Beschluss vom 5. März 2002 IV B 22/01, BFHE 198, 463, BStBl II 2002, 690, betr. Erwerb eines Grundstücks zur --später nicht genehmigten-- Betriebserweiterung und dessen Entnahme durch eine stattdessen vorgenommene Wohnbebauung). - BFH, 17.07.2003 - X B 1/03
Zuordnung eines WG zum BV
Zur schlüssigen Rüge einer solchen Abweichung hätte der Kläger indessen tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus den (mutmaßlichen) Divergenzentscheidungen des BFH vom 5. März 2002 IV B 22/01 (BFHE 198, 463, BStBl II 2002, 690) bzw. vom 2. Mai 2001 X B 10/01 (juris Nr: STRE200150794) andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen müssen, um so eine Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO n.F. zu verdeutlichen.Der pauschale Hinweis des Klägers darauf, das FG habe nicht berücksichtigt, dass die "Bestimmung" eines Wirtschaftsguts (endgültige Funktionszuweisung, Widmung), das subjektive Element der betrieblichen Veranlassung, in der Entwicklung der Rechtsprechung des BFH in den Vordergrund gerückt sei, genügt hierfür nicht, zumal im BFH-Beschluss in BFHE 198, 463, BStBl II 2002, 690 die Zugehörigkeit eines unbebauten Grundstücks zum notwendigen Betriebsvermögen in Frage stand.
- BFH, 08.03.2010 - III B 123/09
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenzrüge …
b) Das klägerische Vorbringen, das FG gehe "weitgehend" von einem --näher beschriebenen-- Rechtssatz aus, der von der ständigen Rechtsprechung, insbesondere dem Beschluss des BFH vom 5. März 2002 IV B 22/01 (BFHE 198, 463, BStBl II 2002, 690) abweiche, genügt nicht den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO.
- BFH, 03.03.2006 - IV B 127/04
Beweiserhebung; Sachaufklärung
Es hat weder einen ordnungsgemäß gestellten Beweisantrag übergangen (…vgl. hierzu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. September 2005 VI B 30/05, BFH/NV 2005, 2046) noch musste sich ihm eine Beweiserhebung von Amts wegen aufdrängen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 5. März 2002 IV B 22/01, BFHE 198, 463, BStBl II 2002, 690, Nr. 1 b). - FG Schleswig-Holstein, 07.12.2004 - 3 K 208/02 Einer in diesem Sinne verstandenen Widmung bedarf es sowohl beim notwendigen als auch beim gewillkürten Betriebsvermögen (…BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 2003 - X B 1/03, BFH/NV 2003, 1424 m.w.N. und vom 05. März 2002 - IV B 22/01, BStBl II 2002, 690 ;… Schmidt/Heinicke, EStG , 23. Auflage 2004, § 4 Rz. 115, 316).
Dies gilt nach der Rechtsprechung des BFH auch für die Einlage von notwendigem Betriebsvermögen (BFH, Beschluss vom 05. März 2002 a.a.O.;… Schmidt/Heinicke, EStG , 23. Auflage 2004, § 4 Rz. 316 m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
- BFH, 31.01.2007 - VI B 117/06
Verfahrensfehler sind Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht
Der Kläger hat bereits nicht dargelegt, warum er --obgleich fachkundig vertreten-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat (zu den Darlegungsanforderungen z.B. BFH-Beschluss vom 5. März 2002 IV B 22/01, BFHE 198, 463, BStBl II 2002, 690, m.w.N.; siehe auch Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 5/02, BFHE 200, 135, BStBl II 2004, 470 a.E.). - FG Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 6 K 281/02
Keine zwangsweise Entnahme des nicht zur Wohnung dazugehörenden Grund und Bodens …
Die Widmung durch den Steuerpflichtigen ist daher nicht unbeachtlich - insbesondere bei unbebauten Grundstücken (vgl. BFH-Beschluss vom 5. März 2002 IV B 22/01, BStBl II 2002, 690). - BFH, 08.07.2004 - XI B 84/03
Rüge eines materiellen Rechtsfehlers; Abgrenzung von Verfahrensfehler und …
Das FG stütze seine Auffassung darauf, dass das FA nicht von den Angaben in den Steuererklärungen abgewichen sei; hierin sei der Verfahrensmangel im Sinne des Beschlusses des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. März 2002 IV B 22/01 (BFHE 198, 463, BStBl II 2002, 690) zu sehen. - BFH, 15.09.2003 - IV B 87/03
Verfahrensmangel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Das Unterlassen solcher Ermittlungen könnte jedoch nur dann einen Verfahrensfehler darstellen, wenn ihre Notwendigkeit sich dem FG hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. März 2002 IV B 22/01, BFHE 198, 463, BStBl II 2002, 690, Nr. 1 b der Gründe, m.w.N.). - FG München, 23.06.2005 - 11 K 4420/01
Begründung einer landwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft; Schenkung eines …
In diesem Zusammenhang kommt der Widmung des Gesellschafters besondere Bedeutung zu (s.a. BFH, Beschluss vom 05.03.2002 - IV B 22/0, BFH/NV 2002, 860 zur Bedeutung des Verhaltens des Steuerpflichtigen für die Zuordnung zum Betriebsvermögen bei unbebauten Grundstücken).
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