Rechtsprechung
BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG §§ 2, 9, 21; FGO § 118 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Vermietung - Mietvertrag - Ferienwohnung - Einkommensteuer - Überschusserzielungsabsicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Ferienwohnung - Änderung der BFH-Rechtsprechung bei vermieteten Ferienwohnungen
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Liebhaberei
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfteerzielungsabsicht
- Überschusseinkünfterzielungsabsicht
- Die Einnahmenerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Die Tatbestände des § 21 EStG
- Unbewegliches Vermögen
- Verbilligte Überlassung einer Wohnung
- Ferienwohnung
- Lebensführungskosten
- Mischkosten
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - III 1552/97
- BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Papierfundstellen
- BFHE 197, 151
- NZM 2002, 963 (Ls.)
- BB 2002, 398
- DB 2002, 402
- BStBl II 2002, 726
Wird zitiert von ... (233) Neu Zitiert selbst (22)
- BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Wird eine Ferienwohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten, ist nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 30. September 1997 IX R 80/94 (BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771) ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen.b) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
Haben die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung indes auch selbst genutzt oder haben sie sich (z.B. bei der Vermietung durch einen Dritten) vorbehalten, die Ferienwohnung auch selbst zu nutzen, sind die Grundsätze des Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 nicht anwendbar.
Ist in späteren Veranlagungszeiträumen eine Selbstnutzung gegeben oder wird eine Selbstnutzung vorbehalten, entfällt ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, i.S. des Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 ohne Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht auszugehen.
c) Werden Ferienwohnungen teilweise selbstgenutzt und teilweise vermietet, ist diese Art der Nutzung der Immobilie schon für sich allein Beweisanzeichen für eine (auch) private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung der Aufwendungen (Urteil in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. d; vgl. dazu auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Juni 1995 1 BvR 1800/94, 1 BvR 2480/94, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1995, 749, und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. Oktober 1995 8 C 40.93, BVerwGE 99, 303 = BStBl II 1996, 37, jeweils zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer).
Dagegen sind negative Einkünfte aufgrund von steuerlichen Subventions- und Lenkungsnormen außer Ansatz zu lassen (Urteil in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. e, m.w.N.; a.A. Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 4. November 1998 IV C 3 -S 2253- 8/98, BStBl I 1998, 1444).
Anderenfalls würde der mit Subventions- und Lenkungsnormen verfolgte Zweck unterlaufen, wenn ein durch sie entstandener Werbungskostenüberschuss unter dem Gesichtspunkt der Liebhaberei unberücksichtigt bleiben müsste (Urteil in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. e).
- BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97
A)
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (z.B. Urteil in BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2. a (3), m.w.N.).
cc) Ist eine Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht im Wege der Prognose erforderlich, weil die Steuerpflichtigen ihre Ferienwohnung teilweise selbst genutzt haben, so ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats für die Prognose nicht auf die Dauer der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes, sondern auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden abzustellen (z.B. Urteil in BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2. a (1)).
h) Die Feststellung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt, hat das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung als Tatfrage zu entscheiden (Urteil in BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2. a (3), m.w.N.).
Das Revisionsgericht kann --neben der Überprüfung der insoweit maßgebenden Kriterien-- die Feststellungen des FG nur darauf hin überprüfen, ob sie gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlussfolgerungen des FG sind rechtmäßig, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (Urteile in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, und in BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2. a (3), m.w.N.).
- BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97
Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
e) Ob die Vermietungstätigkeit einen Totalüberschuss erwarten lässt, hängt von einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermögensnutzung, die in dieser Zeitspanne voraussichtlich erzielbaren steuerpflichtigen Erträge und anfallenden Werbungskosten ab (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, m.w.N.).Die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums können wichtige Anhaltspunkte liefern (Urteil in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, m.w.N.).
Sie beruht im Wesentlichen auf Schlussfolgerungen tatsächlicher Art, die zu den tatsächlichen Feststellungen i.S. von § 118 Abs. 2 FGO gehören (vgl. Urteil in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, m.w.N.).
Das Revisionsgericht kann --neben der Überprüfung der insoweit maßgebenden Kriterien-- die Feststellungen des FG nur darauf hin überprüfen, ob sie gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlussfolgerungen des FG sind rechtmäßig, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (Urteile in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, und in BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2. a (3), m.w.N.).
- BFH, 28.03.2000 - X B 82/99
Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der …
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Ist dies zu verneinen, können die Steuerpflichtigen gleichwohl nachweisen, dass sie zum maßgeblichen Zeitpunkt (Beginn der Vermietung) die objektiven Gegebenheiten verkannt und erwartet haben, zunächst angefallene Werbungskostenüberschüsse würden im Laufe der Tätigkeit durch Einnahmeüberschüsse ausgeglichen und insgesamt werde ein positives Gesamtergebnis erzielt (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2000 X B 82/99, BFH/NV 2000, 1186, unter 2.).aa) Bei der Ermittlung des "Totalüberschusses" aus Vermietung und Verpachtung ist von den Ergebnissen auszugehen, die sich nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften voraussichtlich ergeben werden (z.B. Beschluss in BFH/NV 2000, 1186, unter 1.).
Soweit die Steuerpflichtigen für diese Schätzung keine ausreichenden objektiven Umstände über eine bereits im Veranlagungszeitraum ersichtliche zukünftige Entwicklung der Mieteinnahmen und Werbungskosten vortragen, sind die zukünftig zu erwartenden Einnahmen und Werbungskosten anhand des Durchschnitts der in der Vergangenheit in einem bestimmten Zeitraum (in der Regel in den fünf letzten Veranlagungszeiträumen) angefallenen Einnahmen und Werbungskosten zu schätzen (vgl. insoweit z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1186, unter 2.;… ferner z.B. BFH-Urteile vom 19. März 1987 IV R 85/85, BFH/NV 1987, 580, …und vom 12. Dezember 1990 I R 85/88, BFH/NV 1992, 59, unter 3. a aa, m.w.N. - zur Ermittlung des Ertragswerts eines Unternehmens auf der Grundlage des nachhaltig erzielbaren Jahresgewinns).
Das Gleiche gilt für die in diesem Zusammenhang zu treffende Prognose, die eine Schätzung durch das FG gemäß § 162 der Abgabenordnung (AO 1977) i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO bildet (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1186, unter 5.).
- BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Dabei ist es unerheblich, ob dieser die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragt (Anschluss an BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705).Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).
Dabei ist es unerheblich, ob die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung in Eigenregie vermieten (s. dazu BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.) oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragen.
Zwar waren nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24, und in BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27; zuletzt z.B. Urteil in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.) die Leerstandszeiten allein der Selbstnutzung zuzurechnen, wenn nach den bindenden Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) davon auszugehen war, dass die Ferienwohnung den Steuerpflichtigen (auch) zur Selbstnutzung zur Verfügung stand.
- BFH, 15.12.1999 - X R 23/95
Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Die Steuerpflichtigen, die für das Vorhandensein der Überschusserzielungsabsicht die Feststellungslast tragen, müssen hierzu die objektiven Umstände vortragen, aufgrund derer sie im Beurteilungszeitraum erwarten konnten, einen Gesamtüberschuss zu erzielen (…vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825, unter II. 3., m.w.N.); schon das Streben nach einem nur "bescheidenen Überschuss" reicht aus (z.B. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II. 3. c).Zukünftig eintretende Faktoren sind in die Beurteilung nur einzubeziehen, wenn sie bei objektiver Betrachtung vorhersehbar waren (Urteil in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II. 4. a cc).
Dies gilt umso mehr, wenn die zukünftige Bemessung eines Faktors unsicher ist (Urteil in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II. 4. a).
- BFH, 30.07.1991 - IX R 49/90
Werbungskosten eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten …
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
bb) Bei den übrigen Aufwendungen, die sowohl durch die Selbstnutzung als auch durch die Vermietung veranlasst sind (z.B. Schuldzinsen, Haus- und Grundbesitzabgaben, Gebäude-AfA und Versicherungsbeiträge), ist eine Aufteilung auf die Zeit der Vermietung und auf die Zeit der Selbstnutzung geboten; dabei kommt als Aufteilungsmaßstab nur das Verhältnis der beiden Zeiträume zueinander in Betracht (BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27).Zwar waren nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24, und in BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27; zuletzt z.B. Urteil in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.) die Leerstandszeiten allein der Selbstnutzung zuzurechnen, wenn nach den bindenden Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) davon auszugehen war, dass die Ferienwohnung den Steuerpflichtigen (auch) zur Selbstnutzung zur Verfügung stand.
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
c) Werden Ferienwohnungen teilweise selbstgenutzt und teilweise vermietet, ist diese Art der Nutzung der Immobilie schon für sich allein Beweisanzeichen für eine (auch) private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung der Aufwendungen (Urteil in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. d; vgl. dazu auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Juni 1995 1 BvR 1800/94, 1 BvR 2480/94, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1995, 749, und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. Oktober 1995 8 C 40.93, BVerwGE 99, 303 = BStBl II 1996, 37, jeweils zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer).Er lässt sich dabei von folgenden Überlegungen leiten: Durch das --saisonabhängige-- Vermieten einer Ferienwohnung an wechselnde Feriengäste ergibt sich im Regelfall, dass die Ferienwohnung gewisse Zeiten innerhalb des Jahres leer steht (Schuler, DB 1993, 1318, 1319; Schempp/Urbahns, Inf 1998, 422, 425); dennoch sind in dieser kürzeren Vermietungszeit --bei passabler Auslastung der Ferienwohnung-- im Allgemeinen höhere Einnahmen zu erzielen als bei einer ganzjährigen Dauervermietung (Leu, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2000, 129, 131; vgl. dazu auch Urteil in BVerwGE 99, 303 = BStBl II 1996, 37, 38, zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, wie der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (1)) ausgeführt hat, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen.a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).
- BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Hinzu kommt, dass eine Prognose über diese Zeiträume zu viele spekulative Komponenten enthält (BFH-Urteil vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826). - BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98
Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch …
- BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93
Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?
- BFH, 12.12.1990 - I R 85/88
Zulässigkeit der Einordnung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer …
- BFH, 19.03.1987 - IV R 85/85
Nichtberücksichtigung vorgelegter Aufstellungen über die Entwicklung der Gehälter …
- BFH, 24.08.2000 - V R 9/00
Bemessungsgrundlage für Verwendungseigenverbrauch bei unterjähriger Nutzung
- BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97
Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen
- BFH, 25.06.1991 - IX R 7/85
Nutzungswert eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten …
- BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94
Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- BFH, 25.11.1993 - IV R 37/93
Verpflegungsmehraufwand und Reisekosten sind nur dann Betriebsausgaben im …
- BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94
Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer
- BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83
Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß
- FG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - III 1552/97
Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen; Berücksichtigung der …
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
ff) In der Folgezeit traten weitere Fallgruppen hinzu, in denen der BFH eine Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen grundsätzlich zuließ, so etwa Aufwendungen für ein Privatflugzeug oder einen Hubschrauber (Urteile vom 4. August 1977 IV R 157/74, BFHE 123, 158, BStBl II 1978, 93; vom 27. Februar 1985 I R 20/82, BFHE 143, 440, BStBl II 1985, 458), für eine auch im Betrieb eingesetzte Hausgehilfin (Urteil vom 8. November 1979 IV R 66/77, BFHE 129, 134, BStBl II 1980, 117), für die Reinigung typischer Berufskleidung in der privaten Waschmaschine (Urteile vom 29. Juni 1993 VI R 77/91, BFHE 171, 525, BStBl II 1993, 837; vom 29. Juni 1993 VI R 53/92, BFHE 171, 527, BStBl II 1993, 838), für Versicherungsprämien (Urteile vom 19. Februar 1993 VI R 42/92, BFHE 170, 560, BStBl II 1993, 519;… vom 31. Januar 1997 VI R 97/94, BFH/NV 1997, 346;… vom 20. Mai 2009 VIII R 6/07, BFH/NV 2009, 1519), Kontoführungsgebühren (Urteil vom 9. Mai 1984 VI R 63/80, BFHE 141, 50, BStBl II 1984, 560), Zinsen für eine durch betriebliche und private Auszahlungen entstandene Kontokorrentverbindlichkeit (Beschluss des Großen Senats vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) sowie Aufwendungen für die Leerstandszeiten einer Ferienwohnung (Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) und für einen privat angeschafften und in der privaten Wohnung aufgestellten PC (Urteil vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958). - FG Köln, 30.06.2011 - 10 K 4965/07
Bestimmung der Einkunftsart bei Vermietung in einem Ferienpark - …
Mit den Einsprüchen machten die Kläger unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 geltend, dass ohne weitere Prüfung von einer Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen sei, wenn eine Ferienwohnung an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werde.Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 hätten auch im Streitfall Geltung.
Der Beklagte hält die Grundsätze des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 für nicht auf den Streitfall übertragbar.
Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3.).
Zutreffend weist der Beklagte darauf hin, dass die Prüfung der Einkünfteerzielungs-absicht ausgehend von den Besonderheiten der jeweiligen Einkunftsart zu erfolgen hat und dass für gewerbliche Einkünfte deshalb nicht die Grundsätze der BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) und vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02 (BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388) gelten, nach denen bei Vermietungseinkünften zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht keine Prognoseberechnung zu fordern ist, wenn mehr als 75 % der ortsüblichen Vermietungstage erreicht werden (…BFH-Urteil vom 13. Juni 2005 VIII B 67, 68/04, BFH/NV 2005, 2181 und BFH-Beschlüsse vom 17. März 2009 IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114, vom 5. März 2007 X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125).
Das Erfordernis der Überschusserzielungsabsicht bedeutet für die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, dass Einkünfte gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften; nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, DStR 2002, 1612, vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 und vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
Dabei ist es ebenso möglich, dass die Überschusserzielungsabsicht erst nachträglich einsetzt, wie es denkbar ist, dass eine einmal vorhandene Überschusserzielungsabsicht nachträglich wieder wegfällt (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413, vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, m.w.N.).
Der besondere Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG gebietet es allerdings, bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
c) Diese Grundsätze gelten auch für Ferienwohnungen, wenn diese von den Steuerpflichtigen (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden, so dass im Allgemeinen ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BFHE 208, 151 BStBl II 2005, 388).
Unerheblich ist für die Beurteilung, ob der Steuerpflichtige die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragt (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Daher ist bei einer (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen immer dann anhand einer überschlägigen Betrachtung der bisherigen Verlustsituation und einer auf einen Zeitraum von 30 Jahren angelegten Prognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726;… zum dreißigjährigen Prognosezeitraum vgl. ferner BFH-Beschluss vom 5. März 2007 X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125) zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich unterschreitet, ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind.
Auch wenn es in späteren Veranlagungszeiträumen zur Selbstnutzung komme oder dieser nachträglich vorbehalten werde, entfalle ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, ohne Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht auszugehen (BFH-Beschluss vom 7. Juni 2002 IX B 15/02, BFH/NV 2002, 1300 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726; vgl. ferner das vom Beklagten angeführte Urteil des Niedersächsischen FG vom 25. Februar 2010 11 K 100/08, EFG 2010, 1038).
Wenn die Möglichkeit der Selbstnutzung allerdings außerhalb der allgemeinen Ferienzeiten liegt, zusätzlich eine Verpflichtung des Eigentümers besteht, Wohnung und Mobiliar zu pflegen und instandzusetzen bzw. auszutauschen und darüber hinaus eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Vermietungstagen erreicht wird, so sind dies Indizien dafür, dass eine außerhalb der Saison vorbehaltene Selbstnutzung - soweit sie überhaupt erfolgt ist - nicht in erster Linie aus privaten Erwägungen heraus erfolgt, sondern zumindest auch zu Reinigungs- und Instandhaltungszwecken, und deshalb nach Auffassung des BFH gar keine "Selbstnutzung" im engeren Sinne vorliegt (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Die Grundlage für eine solche, bislang nicht ausdrücklich erwogene Regelung sieht es im BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFH/NV 2002, 413), nach welchem im Falle der Selbstnutzung grundsätzlich eine Aufteilung im zeitlichen Verhältnis der Selbstnutzung zur Vermietungszeit vorzunehmen ist.
Die Revision war zuzulassen, weil der erkennende Senat möglicherweise von den BFH-Entscheidungen (BFH-Beschluss vom 7. Juni 2002 IX B 15/02, BFH/NV 2002, 1300 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 , BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) abweicht und die Sache deshalb grundsätzliche Bedeutung hat.
- FG Niedersachsen, 25.02.2010 - 11 K 100/08
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch Vermietung einer …
33 Kurzfristige Aufenthalte in der Ferienwohnung anlässlich eines Mieterwechsels (z.B. Endreinigung, Schlüsselübergabe) oder zur Erhaltung der Mietsache (z.B. Beseitigung von Schäden, die Mieter verursacht haben) sind keine Selbstnutzung (BFH-Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).Das Gleiche gilt grundsätzlich z.B. für das Durchführen von Schönheitsreparaturen (…vgl. dazu auch BFH-Urt. v. 25. November 1993 IV R 37/93, BStBl II 1994, 350; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Die Steuerpflichtigen tragen insoweit die Feststellungslast (BFH- Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Die Steuerpflichtigen, die für das Vorhandensein der Überschusserzielungsabsicht die Feststellungslast tragen, müssen hierzu die objektiven Umstände vortragen, aufgrund derer sie im Beurteilungszeitraum erwarten konnten, einen Gesamtüberschuss zu erzielen (…vgl. BFH-Urt. v. 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825, unter II. 3., m.w.N.); schon das Streben nach einem nur "bescheidenen Überschuss" reicht aus (…z.B. BFH-Urt. v. 15. Dezember 1999 X R 23/95, BStBl II 2000, 267, unter II. 3. c; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
e) Ob die Vermietungstätigkeit einen Totalüberschuss erwarten lässt, hängt von einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermögensnutzung, die in dieser Zeitspanne voraussichtlich erzielbaren steuerpflichtigen Erträge und anfallenden Werbungskosten ab (…vgl. BFH-Urt. v. 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, m.w.N.; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Zukünftig eintretende Faktoren sind in die Beurteilung nur einzubeziehen, wenn sie bei objektiver Betrachtung vorhersehbar waren (Urteil in BStBl II 2000, 267, unter II. 4. a cc; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums können wichtige Anhaltspunkte liefern (Urteil in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, m.w.N.; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Dies gilt umso mehr, wenn die zukünftige Bemessung eines Faktors unsicher ist (Urteil in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II. 4. a; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
die Beteiligung an einem Bauherrenmodell mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie) und damit ein kürzerer Zeitraum ergibt - typisierend mit 30 Jahren zugrunde zu legen (s. BFH-Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726 mit näherer Begründung).
Soweit die Steuerpflichtigen für diese Schätzung keine ausreichenden objektiven Umstände über eine bereits im Veranlagungszeitraum ersichtliche zukünftige Entwicklung der Mieteinnahmen und Werbungskosten vortragen, sind die zukünftig zu erwartenden Einnahmen und Werbungskosten anhand des Durchschnitts der in der Vergangenheit in einem bestimmten Zeitraum (in der Regel in den fünf letzten Veranlagungszeiträumen) angefallenen Einnahmen und Werbungskosten zu schätzen (…vgl. insoweit z.B. BFH-Beschl. in BFH/NV 2000, 1186, unter 2.;… ferner BFH-Urt. v. 19. März 1987 IV R 85/85, BFH/NV 1987, 580;… Urt. v. 12. Dezember 1990 I R 85/88, BFH/NV 1992, 59, unter 3. a aa, m.w.N. - zur Ermittlung des Ertragswerts eines Unternehmens auf der Grundlage des nachhaltig erzielbaren Jahresgewinns; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Diesem Umstand ist dadurch Rechnung zu tragen, dass bei der Gesamtsumme der geschätzten Einnahmen ein Sicherheitszuschlag von 10 v.H. und bei der Gesamtsumme der geschätzten Ausgaben ein Sicherheitsabschlag von 10 v.H. vorgenommen wird (BFH- Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
h) Die Feststellung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt, hat das Finanzgericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung als Tatfrage zu entscheiden (Urt. in BStBl II 2000, 676, unter II. 2. a (3), m.w.N.; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Eine Inflationsentwicklung ist nicht zu berücksichtigen (BFH- Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Stattdessen setzte der Senat entsprechend der Rechtsprechung des BFH die AfA-Beträge mit 2 % der ursprünglichen Herstellungskosten nach § 7 Abs. 4 EStG an (BFH- Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Instandhaltungskosten, die nach der Rechtsprechung des BFH ebenfalls berücksichtigt werden müssen (BFH- Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726), wurden zugunsten der Klägerin nicht berücksichtigt.
- BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01
Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen
Muss die Einkünfteerzielungsabsicht überprüft werden, so geschieht dies durch eine den Zeitraum der voraussichtlichen Vermögensnutzung umfassenden Totalüberschussprognose nach den Grundsätzen, die der BFH dazu aufgestellt hat (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, und in BFH/NV 2002, 1394).Hierbei wird es die Grundsätze zu beachten haben, die der BFH in seinen Entscheidungen in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, und in BFH/NV 2002, 1394 dazu aufgestellt hat.
Es wird zu prüfen haben, ob dieser Umstand, der --wie das FA in seiner Revisionsbegründung ausführt-- mittlerweile eingetreten ist, als zukünftiger Faktor in die Beurteilung einzubeziehen ist, weil er bei objektiver Betrachtung im Streitjahr bereits vorhersehbar war (vgl. die BFH-Urteile in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II. 1. e, und vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II. 4. a cc).
- FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 6870/97
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Ferienwohnungen als …
Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3.).Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass Einkünfte gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zu Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften; nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, DStR 2002, 1612, vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 und vom.
Dabei ist es ebenso möglich, dass die Überschusserzielungsabsicht erst nachträglich einsetzt, wie es denkbar ist, dass eine einmal vorhandene Überschusserzielungsabsicht nachträglich wieder wegfällt (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413, vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, m.w.N.).
Zukünftig eintretende Faktoren sind in die Beurteilung nur einzubeziehen, wenn sie bei objektiver Betrachtung vorhersehbar waren (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
c) Während der BFH im Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94 (BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771) noch ausgeführt hat, dass ein solcher Ausnahmefall beispielsweise bei Ferienwohnungen, bei Mietkaufmodellen oder bei Bauherrenmodellen mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie vorliegen könne, hat der BFH diesen Ansatz im BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFH/NV 2002, 413) modifiziert.
6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
b) Zur Feststellung, ob im Streitfall gleichwohl ein besonderer Ausnahmefall vorliegt, der die Überprüfung der Einkunftserzielungsabsicht rechtfertigt, bedarf es einer überschlägigen Betrachtung der bisherigen Verlustsituation und des auf 30 Jahre anzunehmenden Prognosezeitraums (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Daran würde sich auch dann nichts ändern, wenn man bei den geschätzten Einnahmen einen Sicherheitszuschlag von 10 v.H. und bei den geschätzten Ausgaben ein Sicherheitsabschlag von 10 v.H. (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413) vornähme.
6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
bb) Der Klägervertreter hatte trotz Hinweises in der mündlichen Verhandlung und in Kenntnis des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFH/NV 2002, 413), auf dass er sich selbst bezogen hat, keine Umstände vortragen, aufgrund derer die Kläger im Beurteilungszeitraum erwarten konnten, einen Gesamtüberschuss zu erzielen.
- FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09
Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht bei nur geringfügiger Selbstnutzung …
Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen (BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 - GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3.).Das Erfordernis der Überschusserzielungsabsicht bedeutet für die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, dass Einkünfte gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften; nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 - IX R 47/99, DStR 2002, 1612, vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 und vom 30. September 1997 - IX R 80/94, BStBl. II 1998, 771).
Dabei ist es ebenso möglich, dass die Überschusserzielungsabsicht erst nachträglich einsetzt, wie es denkbar ist, dass eine einmal vorhandene Überschusserzielungsabsicht nachträglich wieder wegfällt (BFH-Urteile vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413, vom 31. März 1987 - IX R 112/83, BStBl. II 1987, 774, m.w.N.).
Der besondere Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG gebietet es allerdings, bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
(3) Diese Grundsätze gelten auch für Ferienwohnungen, wenn diese von den Steuerpflichtigen (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden, sodass im Allgemeinen ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist (BFH-Urteile vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726, vom 26. Oktober 2004 - IX R 57/02, BStBl. II 2005, 388).
Unerheblich ist für die Beurteilung, ob der Steuerpflichtige die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragt (BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Daher ist bei einer (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen immer dann anhand einer überschlägigen Betrachtung der bisherigen Verlustsituation und einer auf einen Zeitraum von 30 Jahren angelegten Prognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 (IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726;… zum dreißigjährigen Prognosezeitraum vgl. ferner BFH-Beschluss vom 5. März 2007 - X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125) zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich unterschreitet, ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind.
Auch wenn es in späteren Veranlagungszeiträumen zur Selbstnutzung komme oder dieser nachträglich vorbehalten werde, entfalle ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, ohne Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht auszugehen (BFH-Beschluss vom 7. Juni 2002 - IX B 15/02, BFH/NV 2002, 1300 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726; Urteil des Niedersächsischen FG vom 25. Februar 2010 - 11 K 100/08, EFG 2010, 1038).
- FG Köln, 17.12.2015 - 10 K 2322/13
Verlustabzug bei Ferienhäusern erleichtert
Mit den Einsprüchen und der Klage im 1. Rechtsgang machten die Kläger unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 6.11.2001 - IX R 97/00 geltend, dass Überschusserzielungsabsicht anzunehmen sei, wenn eine Ferienwohnung an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werde.Diese Grundsätze hätten auch für Ferienwohnungen Geltung, wenn diese von den Steuerpflichtigen (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten würden, so dass im Allgemeinen ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen sei (BFH-Urteile vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726; vom 26. Oktober 2004 - IX R 57/02, BFHE 208, 151 BStBl II 2005, 388), zumal der BFH zuvor die einschränkende Ansicht des FG Köln im Urteil vom 19.9.2002 - 10 K 6870/97 (EFG 2003, 91) abgelehnt habe, nach der die besondere Situation von Ferienwohnungen eine Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht anhand einer Prognoseentscheidung zumindest in den Fällen gebiete, in denen auch bei Außerachtlassung von Zinsaufwendungen und AfA jährlich erhebliche Werbungskostenüberschüsse entstünden.
Ausgehend von der Auffassung des BFH, dass durch die Vermietung veranlasste kurzfristige Aufenthalte des Steuerpflichtigen in der Ferienwohnung anlässlich eines Mieterwechsels (z.B. zur Endreinigung, Schlüsselübergabe), aber auch zur Erhaltung der Mietsache (beispielsweise zur Beseitigung der durch den Gebrauch der Mietsache verursachten Schäden) keine Selbstnutzung seien (BFH-Urteil vom 6.11.2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413) und eine Überschussprognose bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung nur zu verlangen sei, wenn die Zahl der Vermietungstage die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich unterschritten (25 %, vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 - IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388), war der erkennende Senat im 1. Rechtsgang zu der Auffassung gelangt, auch im Streitfall auf die Prognoseberechnung zum Nachweis der Überschusserzielungsabsicht verzichten zu können.
Wenn nämlich insgesamt eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Vermietungstagen erreicht werde und die Möglichkeit der Selbstnutzung auf außerhalb der allgemeinen Ferienzeit liegende Tage beschränkt sei bei zusätzlicher Verpflichtung des Eigentümers, Wohnung und Mobiliar zu pflegen und instandzusetzen bzw. auszutauschen, so seien dies Indizien dafür, dass eine außerhalb der Saison vorbehaltene Selbstnutzung nicht in erster Linie aus privaten Erwägungen heraus erfolgt sei, und deshalb nach Auffassung des BFH gar keine "Selbstnutzung" im engeren Sinne vorliege (vgl. BFH-Urteil vom 6.11.2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Der BFH hat diese Entscheidung auf die durch das FG zugelassene Revision hin mit Urteil vom 16.4.2013 - IX R 26/11 (BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613, DB 2013, 1639) aufgehoben und zur Vornahme der Überschussprognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6.11.2001 - IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726;… ferner Urteil vom 29.8.2007 - IX R 48/06, BFH/NV 2008, 34) an das FG Köln zurückverwiesen.
In solchen Fällen muss die Einkünfteerzielungsabsicht daher durch eine (Überschuss-) Prognose überprüft werden, die den Anforderungen des BFH-Urteils vom 6.11.2001 - IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) entspricht.
c) Unerheblich für die Beurteilung ist dabei, ob der Steuerpflichtige die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragt (BFH-Urteil vom 6.11.2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413), und ebenso, ob sich der Vorbehalt der Selbstnutzung aus einer einzelvertraglich vereinbarten (und damit vom Steuerpflichtigen erstrebten) Vertragsbedingung oder aus einem formularmäßigen Mustervertrag ergibt und vom Steuerpflichtigen weder verlangt noch ausgenutzt wurde (BFH-Urteil vom 16.4.2013 - IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613, DB 2013, 1639).
d) Durch die Vermietung veranlasste kurzfristige Aufenthalte des Steuerpflichtigen in der Ferienwohnung anlässlich eines Mieterwechsels (z.B. zur Endreinigung, Schlüsselübergabe), aber auch zur Erhaltung der Mietsache (beispielsweise zur Beseitigung der durch den Gebrauch der Mietsache verursachten Schäden) sind keine Selbstnutzung (BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
- BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
Ob ein Gesamtüberschuss zu erzielen ist, ergibt sich aus einer den Zeitraum der tatsächlichen Vermögensnutzung umfassenden Totalüberschussprognose (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, unter II. 2.) Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt im Zweifel der Steuerpflichtige (Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).a) Ist eine langfristige Vermietung --wie im Streitfall-- nicht beabsichtigt, so ist eine Prognose erforderlich, ob ein Totalüberschuss erzielt werden soll (BFH in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. e; BFH in BFHE 197, 151, unter II. 1. d).
Ob negative Einkünfte aufgrund von steuerrechtlichen Subventions- und Lenkungsnormen, die bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich außer Ansatz bleiben (BFH in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. e; BFH in BFHE 197, 151, unter II. 1. e ff, m.w.N.), bei einer wegen befristeter Vermietungstätigkeit entsprechend befristeten Prognose zu berücksichtigen sind, richtet sich nach dem mit den betreffenden Normen verbundenen Lenkungszweck sowie der Art der Förderung.
Würde dies verfehlt, wenn man die Auswirkungen der Vorschrift bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht berücksichtigte, dürfen die negativen Einkünfte nicht in die Prognose einfließen (so BFH in BFHE 197, 151, unter II. 1. e ff).
cc) Bei einer einen Zeitraum von 30 Jahren umfassenden Prognose (so BFH in BFHE 197, 151, unter II. 1. e, cc) ist hingegen zu vernachlässigen, dass die sich aus der Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen ergebenden Vorteile nicht in vollem Umfang durch die Nachteile in späteren Veranlagungszeiträumen (lineare AfA mit geringerem AfA-Volumen) ausgeglichen werden.
- BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01
Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt …
Hiervon ausgehend hat der BFH z.B. eine Aufteilung für zulässig erachtet bei Kfz-Kosten (BFH-Beschluss in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17), bei Telefonkosten (BFH-Urteil vom 21. November 1980, VI R 202/79, BFHE 132, 63, BStBl II 1981, 131), Kosten für eine Haushaltsgehilfin (BFH-Urteil vom 8. November 1979, IV R 66/77, BFHE 129, 134, BStBl II 1980, 117), Kosten für Waschmaschine und Heimbügler (BFH-Urteile in BFHE 79, 605, BStBl III 1964, 455; …und vom 25. Oktober 1985 III R 173/80, BFH/NV 1986, 281), Kosten für einen Kühlschrank (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1963 I 397/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK-- EStG, § 4, Rechtsspruch 607), Prämien für eine Reisegepäckversicherung (BFH-Urteil vom 19. Februar 1993, VI R 42/92, BFHE 170, 560, BStBl II 1993, 519), für eine kombinierte Familien- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (…BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 97/94, BFH/NV 1997, 346), Verpflegungsmehraufwendungen (BFH-Urteil vom 23. April 1982, VI R 30/80, BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500, m.w.N.), bei abgrenzbaren, zusätzlichen Aufwendungen einer Gruppenreise (BFH-Beschluss in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213), bei Kontokorrentzinsen (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990, GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) sowie bei Aufwendungen für eine teils selbst genutzte und teils an wechselnde Feriengäste vermietete Ferienwohnung (vgl. BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, und vom 15. Oktober 2002 IX R 58/01, BFHE 200, 377, BStBl II 2003, 287).Eine Aufteilung von Aufwendungen nach Zeitanteilen hat die neuere Rechtsprechung des BFH darüber hinaus bei gemischt genutzten Ferienwohnungen zur Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausdrücklich anerkannt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).
- BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
Wird eine Zweitwohnung vom Wohnungsinhaber sowohl selbst genutzt als auch vermietet, sind die Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, grundsätzlich den Zeiträumen zuzurechnen, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (Bestätigung von BVerwGE 115, 165 ; Abgrenzung zu BFHE 197, 151).Der Gesichtspunkt der hälftigen Teilung der Leerstandstage stand mit dem von der Klägerin selbst zur Begründung ihrer Rechtsauffassung herangezogenen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2001 (IX R 97/00 - BFHE 197, 151) im Raum.
a) Das Berufungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2001 (BFHE 197, 151) zum Anlass genommen, in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung in Fällen gemischt genutzter Zweitwohnungen die Leerstandstage regelmäßig hälftig zwischen dem Vorhalten der Wohnung zur Selbstnutzung und dem Bereithalten zur Vermietung aufzuteilen, selbst wenn - wie hier - die Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen ist.
Deshalb sei es nicht gerechtfertigt, Leerstandszeiten einer Ferienwohnung von vornherein alleine der Selbstnutzung zuzurechnen, sie seien vielmehr entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der tatsächlichen Selbstnutzung zur tatsächlichen Vermietung aufzuteilen oder, wenn sich der Umfang der Selbstnutzung nicht aufklären lasse, zu gleichen Teilen den verschiedenen Nutzungsarten zuzuordnen (BFH, Urteil vom 6. November 2001 a.a.O.; bestätigt in BFH, Urteil vom 5. November 2002 - IX R 18/02 - BFHE 200, 556).
- BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02
Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen
- BFH, 14.12.2004 - IX R 70/02
Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen
- BFH, 14.01.2003 - IX R 74/00
Ferienwohnung; VuV
- BFH, 19.02.2019 - IX R 16/18
Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus …
- BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
- BFH, 17.04.2018 - IX R 9/17
Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber
- BFH, 28.10.2009 - IX R 30/08
Überschussprognose bei nur halbjähriger Ferienvermietung
- BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Betriebsübertragung bei Ehescheidung
- BFH, 02.07.2004 - II R 55/01
Bedarfsbewertung: Nachweis des gemeinen Werts eines Grundstücks
- BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2019 - 3 K 276/15
Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Prüfung der …
- FG Köln, 21.09.2011 - 9 K 4205/09
Einkünfteerzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
- BFH, 07.06.2002 - IX B 15/02
Ferienwohnung; Abgrenzung Einkünfteerzielungsabsicht - Liebhaberei; überlanger …
- BFH, 23.10.2018 - VI R 5/17
Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines …
- FG Münster, 08.03.2012 - 9 K 1189/09
Einkünfteerzielungsabsicht, Ferienwohnungen
- BFH, 17.10.2013 - III R 27/12
Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen
- BFH, 16.04.2013 - IX R 26/11
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- FG München, 22.04.2009 - 9 K 162/07
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht durch Totalüberschussprognose bei …
- FG München, 08.04.2009 - 10 K 713/09
Keine Aufhebung eines Vorläufigkeitsvermerks gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO …
- BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche …
- BFH, 16.09.2015 - IX R 31/14
Einkünfteerzielungabsicht bei Gewerbeimmobilien
- FG Saarland, 09.07.2008 - 2 K 2326/05
Einkommensteuer; Aufwendungen eines Sportlehrers für Skier als Werbungskosten
- FG Düsseldorf, 03.11.2016 - 11 K 3115/14
Anteilige Kürzung der Werbungskosten aufgrund einer verbilligten Vermietung an …
- BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07
Zur Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen
- FG Niedersachsen, 10.01.2008 - 1 K 11753/04
Notwendigkeit des Nachweises einer Gewinnerzielungsabsicht i.R.d. Erzielung …
- BFH, 24.08.2006 - IX R 15/06
Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste …
- BFH, 22.07.2003 - IX R 59/02
Teilentgeltliche Vermietung
- BFH, 15.05.2002 - I R 92/00
VGA bei Verlustgeschäften
- FG Sachsen-Anhalt, 25.04.2002 - 3 K 69/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung an Angehörige; Einkommensteuer 1995, …
- BFH, 05.11.2002 - IX R 18/02
In Eigenregie vermietete Ferienwohnung
- BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- BFH, 11.10.2007 - IV R 15/05
Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Pachtbetrieb
- BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17
Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen; …
- BFH, 20.06.2023 - IX R 17/21
Vermietung und Verpachtung: Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei …
- FG Schleswig-Holstein, 27.10.2004 - 3 K 20157/01
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Prüfung der …
- BFH, 19.04.2005 - IX R 15/04
Einkünfteerzielungsabsicht bei Fremdfinanzierung unter dem Einsatz von …
- BFH, 26.10.2004 - IX R 26/02
Ferienwohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Köln, 23.06.2005 - 10 K 660/05
Steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Verlusten aus Ferienwohnungen; …
- BFH, 10.05.2007 - IX R 7/07
Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung
- FG Münster, 16.12.2016 - 4 K 2628/14
Steuerliche Anerkennung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; …
- FG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 5 K 2539/14
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung
- BFH, 21.06.2010 - IX B 25/10
Keine Revisionszulassung mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des FG
- BFH, 06.10.2004 - IX R 30/03
Vermieten einer Wohnung in einem aufwendig gestalteten Wohngebäude führt zur …
- BFH, 05.12.2002 - IV R 7/01
Ärztliche Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 10.04.2013 - X B 106/12
Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustbetrieben - Ausnahmsweise …
- BFH, 15.10.2002 - IX R 58/01
Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten
- BFH, 17.09.2002 - IX R 63/01
Ferienwohnungen, Einkünfte aus VuV
- BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 20.11.2003 - IV R 3/02
Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 18.04.2018 - I R 2/16
Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der …
- BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit
- BFH, 19.04.2005 - IX R 10/04
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer historischen Mühle
- BFH, 16.07.2002 - IX R 6/01
Ferienwohnungen - Überschuss-Erzielungsabsicht; Darlehenszinsen als WK
- BFH, 26.07.2006 - IX B 162/05
Ferienhaus; Überschussprognose
- FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00
Überschusserzielungsabsicht bei Wohnungsvermietung an Hotelbetriebsgesellschaften …
- FG Bremen, 11.11.2015 - 1 K 91/13
Zurechnung der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung aus der Beteiligung …
- BFH, 22.01.2013 - IX R 19/11
Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der …
- FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07
Einkünfteerzielungsabsicht bei vermieteter und selbstgenutzter Ferienwohnung
- BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 16.04.2013 - IX R 22/12
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Abgrenzung zwischen …
- BFH, 22.01.2013 - IX R 13/12
Einkünfteerzielung bei Mietvertragsübernahme - Keine Zurechnung der …
- FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 20/08
Berücksichtigung der Aufwendungen eines als Diensthundeführer tätigen …
- FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 17/04
Tragen von Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut durch eine Kapitalgesellschaft; …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 108/02
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer; Voraussetzungen für die …
- BFH, 09.03.2011 - IX R 50/10
Keine fortdauernde Einkünfteerzielungsabsicht bei der Veräußerung einer …
- BFH, 29.08.2007 - IX R 48/06
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- FG Niedersachsen, 25.02.2020 - 9 K 112/18
Möglichkeit der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides …
- BFH, 25.06.2002 - IX R 61/01
Ferienwohnungen; Aufwendungen, die auf Leerstandszeiten entfallen
- BFH, 06.11.2001 - IX R 2/99
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 28.11.2007 - IX R 9/06
Keine Typisierung der Einkünfteerzielungsabsicht bei der Verpachtung unbebauten …
- BFH, 06.11.2001 - IX R 44/99
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 35/00
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 85/00
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09
Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- FG Nürnberg, 25.06.2009 - 4 K 1561/07
Typisierende Annahme der Einnahmeüberschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus …
- BFH, 24.06.2008 - IX R 12/07
Zum Vergleichsmaßstab ortsüblicher Vermietungszeiten bei Ferienwohnungen
- BFH, 17.09.2002 - IX R 16/02
Ferienwohnungen: Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 25/00
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 28.08.2008 - VI R 50/06
Liebhaberei bei nichtselbständiger Arbeit - Subjektübergreifende Durchführung der …
- BFH, 05.11.2002 - IX R 50/01
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 20.08.2002 - IX R 70/01
Ferienwohnungen, Einkünfte aus VuV
- BFH, 06.11.2001 - IX R 84/97
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 07.09.2006 - IV B 13/05
Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe
- FG Niedersachsen, 22.11.2004 - 15 K 160/01
Frage des Führens von Verlusten aus der Vermietung eines Ferienhauses zu …
- BFH, 06.11.2001 - IX R 43/99
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 16.09.2004 - X R 29/02
Einkünfteerzielungsabsicht bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung
- BFH, 05.03.2007 - X B 146/05
NZB: Ferienhaus, gewerbliche Vermietung, Gewinnerzielungsabsicht
- BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03
Ferienwohnungen
- BFH, 16.09.2002 - IX B 70/02
Verfahrensmangel; Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung
- BFH, 14.05.2002 - IX R 52/01
Ferienwohnung; Einkünfteermittlung
- BFH, 18.12.2003 - IX B 114/03
Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen
- BFH, 27.10.2005 - IX R 3/05
Einkünfteerzielungsabsicht bei Gebäude unter Denkmalschutz
- BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02
Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Baden-Württemberg, 13.11.2023 - 10 K 646/22
Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem …
- FG München, 22.12.2009 - 6 K 1691/06
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung
- BFH, 25.06.2009 - IX R 24/07
Einbeziehung von Sonderabschreibungen in Totalüberschussprognose bei befristeter …
- BFH, 13.08.2003 - II R 48/01
Verpachtete landwirtschaftliche Flächen als Grundvermögen
- FG Sachsen, 04.04.2008 - 2 K 2298/07
Einkünfteerzielungsabsicht bei einer ausschließlich fremd vermieteten …
- FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07
Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses als negative Einkünfte aus …
- FG Münster, 08.11.2005 - 6 K 6518/02
Abweichung vom BFH: Liebhaberei bei krassem Verlust
- FG München, 29.06.2015 - 7 K 2102/13
Vermietungsabsicht Ferienhaus auf Mallorca
- BFH, 04.07.2018 - IX B 114/17
Fortbildung des Rechts - Verfahrensfehler wegen unterlassener Aussetzung nach § …
- FG München, 16.11.2017 - 11 K 1149/14
Liebhaberei bei Verlusten im Hotelbereich
- BFH, 29.03.2007 - IV R 6/05
Ferienwohnung; Gewinnerzielungsabsicht
- FG Hamburg, 06.05.2003 - II 368/01
Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- BFH, 04.08.2003 - IX R 56/02
VuV; verbilligte Vermietung; Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08
Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen um die vom Finanzamt angesetzten …
- FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02
Verluste aus Vermietung und Verpachtung; Überschusserzielungsabsicht; unbebautes …
- FG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 2 K 180/12
"Segmentierung" verschiedener, wirtschaftlich eigenständiger gewerblicher …
- FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08
Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung verschiedener …
- BFH, 15.02.2005 - IX R 54/03
Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen
- FG Münster, 20.01.2004 - 6 K 5226/00
Urteilsberichtigung bei falscher Rechtsmittelbelehrung
- FG Hessen, 18.09.2006 - 13 K 21/04
Einkünfteerzielungsabsicht bei verlustbringender Fremdvermietung einer …
- FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
Anforderungen an die Annahme gewerblicher Gewinne; Prüfung der …
- BFH, 16.03.2004 - IX R 58/02
VuV: keine gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften
- BFH, 07.03.2007 - IX B 171/06
NZB: Hinweispflicht
- FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 18/00
Verdeckte Gewinnausschüttung / Verbot des Betriebsausgabenabzugs bei Aufwendungen …
- BFH, 05.11.2002 - IX R 40/99
VuV: Verbilligte Vermietung - Mietzins unterhalb von 75 v. H. der ortüblichen …
- BFH, 11.01.2006 - II R 12/04
Abgrenzung zwischen Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren
- FG Nürnberg, 11.02.2016 - 4 K 1104/14
Vermietung, Ferienwohnung, Gewinnerzielungsabsicht
- FG München, 12.12.2012 - 1 K 3645/08
Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Verzicht auf Schlussbesprechung erst nach …
- FG München, 21.05.2010 - 8 K 680/08
Totalüberschussprognose bei verbilligter Vermietung an eine Angehörige
- FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 310/04
Einkommensteuerrecht, Abgabeordnung: Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO
- FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 16/00
Verdeckte Gewinnausschüttung - Verbot des Betriebsausgabenabzugs bei Aufwendungen …
- BFH, 10.08.2011 - X B 100/10
Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf …
- FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 14150/08
Abgrenzung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei bei einem seit fast …
- FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 17/00
Verdeckte Gewinnausschüttung - Verbot des Betriebsausgabenabzugs bei Aufwendungen …
- FG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - 5 K 1120/22
Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage - Teilwert für …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 7 K 7160/13
Einkommensteuer 2005 bis 2007
- FG Düsseldorf, 14.08.2015 - 1 K 2992/12
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung von Ferienwohnungen …
- FG Nürnberg, 29.11.2006 - III 98/05
Fehlende Einkunftserzielungsabsicht - Renten- und Sozialversicherungsbeiträge …
- BFH, 05.04.2005 - IX R 48/04
VuV; Aufwendungen für leer stehende Wohnung
- BFH, 07.07.2004 - II R 77/01
GrSt: Erbengemeinschaft als Inhaltsadressat; Sachwertverfahren
- BFH, 05.11.2002 - IX R 32/02
Verbilligte Wohnungsvermietung
- BFH, 10.05.2006 - IX R 35/05
VuV; Totalüberschussprognose
- BFH, 13.06.2005 - VIII B 67/04
Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommenen …
- FG Münster, 11.06.2003 - 1 K 6534/99
Zur Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer …
- FG Münster, 11.06.2003 - 1 K 4464/99
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen
- BFH, 16.05.2002 - IX B 1/02
NZB; grundsätzliche Bedeutung; nachträgliche Divergenz
- FG Niedersachsen, 03.12.2003 - 2 K 395/01
Außergewöhnliche Belastungen durch die Übernahme von Bestattungskosten und …
- BFH, 14.10.2009 - IX B 105/09
NZB: Divergenz, Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung, Sachaufklärung, …
- BFH, 22.10.2003 - I ER -S- 1/03
Vererblichkeit des Verlustabzugs
- BFH, 19.04.2016 - IX B 110/15
Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung
- FG Niedersachsen, 11.12.2006 - 14 K 92/05
Steuerpflicht bei Vermietung von Ferienwohnungen mit Einkünfteerzielungsabsicht; …
- BFH, 20.01.2009 - IX R 49/07
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf 11 Jahre ausgerichteten …
- OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit, …
- BFH, 09.10.2008 - IX R 54/07
Zu einer widersprüchlichen und rechtsfehlerhaften Würdigung der …
- FG Niedersachsen, 19.07.2007 - 10 K 583/03
Abzugsfähigkeit der auf Leerstandszeiten entfallenden Aufwendungen bei der …
- BVerwG, 26.07.2005 - 10 B 48.05
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Gewerbesteuer.
- BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung
- FG Hamburg, 30.05.2002 - VI 145/00
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Angehörigen-Mietverhältnisses
- FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 84/05
Einkommensteuer, Abgabeordnung: Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von …
- BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00
Einkünfteerzielungsabsicht; Grundstücksverkauf im zeitlichen Zusammenhang mit dem …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.07.2017 - 3 K 3144/15
Verbilligte Wohnungsvermietung
- FG Nürnberg, 13.06.2002 - VII 166/99
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung an nahe Angehörige
- FG München, 13.12.2016 - 2 K 300/13
Abgewiesene Klage im Streit um Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags
- BFH, 22.09.2009 - IX B 82/09
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei z.T. selbst genutzter Ferienwohnung - …
- FG Hamburg, 17.12.2013 - 6 K 147/12
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei verbilligter Vermietung an nahe …
- BFH, 09.01.2008 - IX B 208/07
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und einer Divergenz
- BVerwG, 19.02.2004 - 9 B 1.04
Zulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen …
- FG Nürnberg, 26.04.2016 - 1 K 852/15
Vorliegen einer einkommensteuerlichen Einnahmeüberschussabsicht bei einem …
- BFH, 06.05.2015 - IX B 18/15
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Verfassungswidrigkeit …
- FG Düsseldorf, 24.10.2014 - 1 K 4103/12
Zurechnung von Vermietungseinkünften
- FG Köln, 02.04.2014 - 10 K 586/11
Verluste aus Vermietung eines Landwirtschaftsanwesens mit Pensionspferdehaltung …
- FG München, 18.03.2008 - 6 K 4293/06
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Berücksichtigung von …
- BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- FG Hamburg, 04.11.2005 - I 69/05
Einkommensteuer: Auf Dauer angelegte Vermietung bei zwischenzeitlicher …
- BFH, 10.12.2003 - IX R 22/03
VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch
- BFH, 17.09.2002 - IX R 11/02
Ferienwohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht
- FG München, 05.07.2012 - 5 K 2947/10
Überschusserzielungsabsicht
- FG Niedersachsen, 01.11.2006 - 9 K 380/03
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Messezimmer als Werbungskosten bei den …
- FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02
Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung eines unbebauten Grundstücks und …
- FG Niedersachsen, 18.05.2006 - 6 K 503/03
Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für …
- FG Düsseldorf, 10.02.2003 - 7 K 2264/00
Hofüberlassungsvertrag; Barunterhaltsleistung; Altenteiler; Unentgeltlichkeit; …
- BFH, 09.03.2006 - IX B 143/05
Ferienwohnung; Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Berlin, 12.08.2005 - 7 K 4443/01
Keine Berücksichtigung von Vermietungsverlusten wegen privater Mitveranlassung
- FG Niedersachsen, 19.10.2020 - 1 K 158/19
Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht eines Ehepaares bei Vermietung eines …
- FG Sachsen-Anhalt, 26.04.2007 - 1 K 2337/04
Rechtsstreit über die Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung eines Objektes …
- BFH, 28.07.2005 - IX B 21/05
Teilweise selbst genutzte Ferienwohnung; Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 01.03.2005 - IX B 170/04
Einkünfteerzielungsabsicht - Verluste aus Vermietung einer Segeljacht
- FG Niedersachsen, 02.12.2003 - 8 K 10406/01
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Voraussetzungen der …
- FG Düsseldorf, 19.02.2003 - 7 K 2264/00
Steuerrechtliche Qualifizierung diverser Klauseln eines Hofüberlassungsvertrags; …
- BFH, 03.05.2006 - IX B 16/06
NZB: VuV - Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung
- BVerwG, 02.02.2006 - 10 B 84.05
Rechtmäßigkeit von Zweitwohnungssteuerbescheiden; Bindungswirkung von Beschlüssen …
- BFH, 13.06.2005 - VIII B 68/04
- FG Berlin, 28.05.2003 - 2 K 2002/97
Zur Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft
- BFH, 27.05.2002 - IX B 185/01
NZB; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Prognose zur Prüfung der …
- FG Münster, 20.11.2014 - 12 K 3758/11
Betriebliche Veranlassung einer Pensionszusage, Mitunternehmerstellung nach …
- FG Nürnberg, 11.10.2012 - 6 K 680/11
Keine Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand
- FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - 9 K 7050/06
Einkünfteerzielungsabsicht bei Untervermietung von Wohnraum und Pkw-Stellplätzen
- FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05
Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) aus Vermietung und …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 54.05
Übertragbarkeit der vom Bundesfinanzhof zum Einkommensteuerrecht entwickelten …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 52.05
Divergenzentscheidung bei Begrenzung der Zweitwohnungssteuerpflicht auf …
- FG Berlin, 21.07.2004 - 2 K 2324/01
Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht bei einem unter Denkmalschutz …
- FG Thüringen, 12.11.2003 - III 917/01
Fremdvergleich bei Angehörigen-Mietvertrag; Einkommensteuer 1999
- FG Niedersachsen, 30.05.2002 - 5 K 719/98
Kein Repräsentationseigenverbrauch durch Aufwendungen für ein Wohnmobil
- FG München, 23.10.2018 - 12 K 1097/15
Einkommenssteuer
- OVG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 2 LB 51/05
Zweitwohungssteuer, Ferienwohnung, Verfügbarkeit, Vermietungsauftrag, …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 53.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurechnung von …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 51.05
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der …
- FG Hessen, 17.05.2003 - 11 K 1312/02
Sonderabschreibung; Zonenrandförderung; Ferienhaus; Eigennutzung - …
- FG Thüringen, 22.10.2014 - 3 K 702/13
Einkommensteuerliche Behandlung des vom Auswärtigen Amt an einen im Kosovo …
- FG Köln, 12.02.2020 - 5 K 2225/18
Kosten einer Badrenovierung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung?
- FG Hamburg, 11.03.2015 - 2 K 194/13
Keine Hemmung des Ablaufs der Feststellungsfrist durch Anfechtung eines nichtigen …
- FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11
Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht …
- FG Hamburg, 19.09.2013 - 3 K 211/12
Notwendigkeit einer Überschussprognose in Fällen verbilligter Vermietung
- FG Hamburg, 23.05.2005 - V 202/99
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei einem Ferienhaus
- FG München, 20.09.2010 - 5 V 886/10
Annahme einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit - …
- FG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - 1 K 2923/07
Verbilligte Überlassung an nahe Angehörige - Überschussprognose zur Prüfung der …
- FG Schleswig-Holstein, 06.08.2007 - 3 KO 58/07
Prozessdifferenzgebühr und Erörterungsgebühr nach tatsächlicher Verständigung - …
- FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06
Negative Einkünfte aus einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung
- FG Rheinland-Pfalz, 20.03.2003 - 4 K 2699/98
Zur Einkünfteerzielungsabsicht beim kurzfristigen Halten eines bebauten …
- FG München, 26.09.2022 - 7 K 169/20
Überschusserzielungsabsicht bei Erwerb einer Vielzahl von unterschiedlichen …
- FG München, 21.10.2008 - 6 K 2362/06
Einkünfteerzielungsabsicht bei dauerhafter Vermietung einer in einem Ferienort …
- FG München, 14.05.2002 - 6 K 4663/99
Einordnung eines Anwesens als Ferienwohnung und Zuordnung der Leerstandszeiten
- FG Nürnberg, 26.09.2012 - 5 K 494/11
Einkünfteerzielungsabsicht bei Eigennutzung kurze Zeit nach Erwerb
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778
Zweitwohnungsteuer; Satzung; Rückwirkung; Mischnutzung; reine Kapitalanlage
- BFH, 22.10.2003 - I ER S 1/03
- BFH, 14.03.2003 - IX R 40/02
- FG München, 10.07.2007 - 6 K 3035/06
Einkünfte aus VuV: Überlassung einer Wohnung zu 68 % der ortsüblichen Marktmiete; …
- VG Schleswig, 30.06.2004 - 6 A 234/03
- FG Hamburg, 29.01.2003 - I 320/99
Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung