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   BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99   

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https://dejure.org/2000,873
BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99 (https://dejure.org/2000,873)
BFH, Entscheidung vom 04.05.2000 - IV R 10/99 (https://dejure.org/2000,873)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - IV R 10/99 (https://dejure.org/2000,873)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 15, 16; BGB § 2048

  • Wolters Kluwer

    Testamentarische Teilungsanordnung - Gewinnzuordnung - Betriebsübernehmer - Auseinandersetzung

  • Judicialis

    EStG § 15; ; EStG § 16; ; BGB § 2048

  • RA Kotz

    Gewinn des einem der Erben zugeteilten Unternehmens & testamentarische Teilungsanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 15, 16; BGB § 2048
    Rückwirkung einer Erbauseinandersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 2
    Erbauseinandersetzung; Erbe; Mitunternehmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 191, 529
  • NJW 2001, 173
  • BB 2000, 1329
  • DB 2000, 1306
  • DB 2000, 1308
  • BStBl II 2002, 850
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des

    Auszug aus BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99
    Das ist jedoch nicht der Fall, wenn das Grundstück --wie in der Teilungsanordnung vorgesehen und von den Beteiligten tatsächlich durchgeführt-- im Wege der Vermietung an den Betriebsinhaber weiterhin dem Betrieb des Unternehmens dient und wenn es nach Beendigung des lebenslangen Nießbrauchs voraussichtlich weiterhin betrieblich genutzt wird (BFH-Urteil vom 1. März 1994 VIII R 35/92, BFHE 175, 231, BStBl II 1995, 241, unter III. 3. c, bb der Gründe; Wüllenkemper, Finanz-Rundschau --FR-- 1991, 101, 102).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, wird auch das Nießbrauchsrecht nicht entnommen (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610, unter 3. b der Gründe; in BFHE 175, 231, BStBl II 1995, 241, unter III. 3. c, bb, bbb (3) der Gründe; weitere Nachweise bei Schmidt, FR 1988, 133).

  • BFH, 13.12.1990 - IV R 107/89

    Zur Vererbung von Anteilen an einer Personengesellschaft bei einfacher

    Auszug aus BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99
    a) Allerdings hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Anschluss an die herrschende Meinung und die Verwaltungsauffassung mehrfach entschieden, dass auch bei Bestehen einer Teilungsanordnung (§ 2048 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) der weichende Erbe bis zur Erbauseinandersetzung an allen Nachlassgegenständen gesamthänderisch beteiligt ist (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1990 IV R 107/89, BFHE 163, 186, BStBl II 1992, 510, und vom 15. März 1994 IX R 84/89, BFH/NV 1994, 847; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 11. Januar 1993, BStBl I 1993, 62, Tz. 76; Groh, Der Betrieb --DB-- 1992, 1312; Schmidt, Einkommensteuergesetz, § 16 Rdnr. 611; Littmann/Hörger, Das Einkommensteuerrecht, § 16 EStG Rdnr. 553, jeweils m.w.N.).

    Die Besonderheit eines solchen Falles liegt lediglich darin, dass eine Miterbengemeinschaft nicht Mitglied einer werbenden Personengesellschaft sein kann; deshalb geht die Beteiligung im Weg der Einzelrechtsnachfolge auf die Erben über (Senatsurteil in BFHE 163, 186, BStBl II 1992, 510).

  • FG Münster, 23.09.1997 - 1 K 1427/96

    Einfache oder qualifizierte Nachfolgeklausel?

    Auszug aus BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99
    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 386 veröffentlicht.

    Sie beantragt nunmehr, das Urteil des FG Münster vom 23. September 1997 1 K 1427/96 F, soweit das Streitjahr 1989 betroffen ist, aufzuheben und unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 12. März 1996 den Gewinnfeststellungsbescheid für 1989 vom 13. September 1995 in der Weise zu ändern, dass die Klägerin nicht Feststellungsbeteiligte ist und ihr weder ein laufender Gewinn noch ein Veräußerungsverlust zugerechnet wird.

  • BFH, 18.09.1984 - VIII R 119/81

    Zum steuerrechtlichen Rückwirkungsverbot; hier: bei wesentlicher Beteiligung i.

    Auszug aus BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99
    Er hat dabei auf die Entscheidungen vom 18. September 1984 VIII R 119/81 (BFHE 142, 130, BStBl II 1985, 55) und vom 23. April 1975 I R 234/74 (BFHE 115, 488, BStBl II 1975, 603) verwiesen.

    In der Entscheidung in BFHE 142, 130, BStBl II 1985, 55 wird hervorgehoben, dass eine Ausnahme vom Rückwirkungsverbot zugelassen wird, wenn sich die Rückwirkung nur über eine kurze Zeit erstreckt, insbesondere dann, wenn mit der Rückbeziehung kein steuerlicher Vorteil erstrebt, sondern lediglich eine Vereinfachung der Besteuerung bezweckt wird.

  • BFH, 23.04.1975 - I R 234/74

    Mehrgewinnanteile - Personengesellschaft - Vergleich - Einheitliche Feststellung

    Auszug aus BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99
    Er hat dabei auf die Entscheidungen vom 18. September 1984 VIII R 119/81 (BFHE 142, 130, BStBl II 1985, 55) und vom 23. April 1975 I R 234/74 (BFHE 115, 488, BStBl II 1975, 603) verwiesen.

    bb) Das zweite im Beschluss in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837 zitierte BFH-Urteil (in BFHE 115, 488, BStBl II 1975, 603) bezieht sich auf eine andere Gruppe von Rückwirkungsfällen.

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99
    aa) In seinem Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) hat der Große Senat des BFH ausgeführt, dass sich die steuerliche Anerkennung einer rückwirkenden Auseinandersetzungsvereinbarung nach der auch sonst zur Rückwirkung von Vereinbarungen vertretenen Auffassung des BFH richtet.

    bb) Das zweite im Beschluss in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837 zitierte BFH-Urteil (in BFHE 115, 488, BStBl II 1975, 603) bezieht sich auf eine andere Gruppe von Rückwirkungsfällen.

  • BFH, 10.02.1987 - VIII R 297/81

    Rechtswidrigkeit eines Gewinnfeststellungsbescheides wegen mangelhafter

    Auszug aus BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99
    Allerdings kann sich nach Ablauf der unter den gegebenen Umständen für die Auseinandersetzung benötigten Zeitspanne die Vermutung, dass sich die Erben an die Teilungsanordnung zu halten gedenken, zunehmend abschwächen, wenn Erben die Auseinandersetzung hinauszögern (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. Februar 1987 VIII R 297/81, BFH/NV 1987, 637).
  • BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei

    Auszug aus BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, wird auch das Nießbrauchsrecht nicht entnommen (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610, unter 3. b der Gründe; in BFHE 175, 231, BStBl II 1995, 241, unter III. 3. c, bb, bbb (3) der Gründe; weitere Nachweise bei Schmidt, FR 1988, 133).
  • BFH, 09.08.1990 - X R 140/88

    Ablösungszahlung für Verzicht auf ein obligatorisches Wohnrecht im privaten

    Auszug aus BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99
    Der BFH hat mit Urteil vom 9. August 1990 X R 140/88 (BFHE 161, 531, BStBl II 1990, 1026) entschieden, dass der Verzicht auf ein testamentarisch vermachtes obligatorisches Wohnrecht gegen Entgelt im privaten Bereich nicht steuerbar ist.
  • FG Niedersachsen, 20.10.1993 - XIII 287/89

    Rückwirkung eines notariellen Erbauseinandersetzungsvertrages

    Auszug aus BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99
    Derartige Unsicherheiten können insbesondere hinsichtlich des Nachlasswertes bestehen (vgl. Urteil des FG Niedersachsen vom 20. Oktober 1993 XIII 287/89, rkr., EFG 1994, 507).
  • BFH, 12.01.1978 - IV R 5/75

    Einkommensteuer - Zurechnung des Gewinns - Gewerbebetrieb - Miterbe -

  • BFH, 14.10.1966 - IV 61/64

    Unsicherheit über das Besteuerungsmerkmale der Steuerschuldnerschaft

  • BFH, 15.03.1994 - IX R 84/89

    Einkommensteuer; Abfindungszahlungen eines Miterben aufgrund einer

  • BFH, 04.11.1998 - IV B 136/98

    Einfache Nachfolgeklausel mit Teilungsanordnung

  • BGH, 24.01.1962 - V ZR 6/61
  • BFH, 13.02.1997 - IV R 15/96

    Mitunternehmeranteil - Bruchteilsveräußerung - Ermittlung des Buchwerts -

  • BFH, 04.11.1998 - IV B 146/97

    Änderung von Steuerbescheiden: Rückwirkendes Ereignis

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 29/02

    Kosten für gleichzeitige Anmeldung der Abberufung und Neubestellung von

    § 6 Abs. 1 GmbHG steht im Abschnitt über die Errichtung der Gesellschaft und beschreibt nur, daß für eine Anmeldung zur Ersteintragung im Hinblick auf §§ 7, 8 und 82 GmbHG ein Geschäftsführer erforderlich ist (KG, MittBayNot 2000, 339; vgl. auch BGHZ 80, 212, 215).

    Nur sie können als eintragungspflichtige Tatsachen im Sinne von § 15 Abs. 1 HGB angesehen werden (KG, MittBayNot 2000, 339; OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 253; Klein, MittRhNotK 1989, 63; Reimann-Bengel in Korintenberg/Lappe u.a., aaO, § 26 Rdn. 57).

  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00

    Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

    Da diesem Umstand aber auch entsprochen wird, wenn die Mitunternehmerstellung des Erwerbers erst zu dem Zeitpunkt begründet wird, zu dem dieser --unentgeltlich-- das wirtschaftliche Eigentum am Grundstück erlangt (vgl. dazu auch Urteil vom 29. Oktober 1991 VIII R 51/84, BFHE 166, 431, BStBl II 1992, 512; zur Veräußerung des Mitunternehmeranteils nach vorherigem Erwerb des Sonderbetriebsvermögens siehe Senatsurteil vom 6. Juli 1999 VIII R 37/97, BFH/NV 2000, 310), erübrigt sich eine Stellungnahme des Senats dazu, ob der wirtschaftliche Zusammenhang von Kauf- und Schenkungsvertrag (s.o.) oder die allgemeinen Grundsätze über die allerdings nur begrenzte ertragsteuerrechtliche Anerkennung schuldrechtlich rückwirkender Vereinbarungen aus Gründen der technischen Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens --hier: Schenkungsvertrag vom 12. Februar 1990 mit Übergabe zum 1. Januar 1990 (vgl. Urteile vom 18. September 1984 VIII R 119/81, BFHE 142, 130, BStBl II 1985, 55; vom 4. Mai 2000 IV R 10/99, BFHE 191, 529; Schmidt/ Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 443, m.w.N.)-- im Streitfall dazu führen, von einem zeitlichen Zusammentreffen beider Erwerbsvorgänge auszugehen.
  • BFH, 16.05.2013 - IV R 15/10

    Einbeziehung von abgefundenen Erbprätendenten in Gewinnfeststellung

    Abgesehen davon, dass diese Frist dort aber nur als Maßstab für den "Regelfall" genannt und in Ausnahmefällen auch eine den angesprochenen Zeitraum überschreitende Rückwirkung zugelassen wird, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 4. Mai 2000 IV R 10/99 (BFHE 191, 529 , BStBl II 2002, 850) für den Fall einer testamentarischen Auseinandersetzungsanordnung, die dahingehend zu verstehen war, dass der Gewinn des einem der Erben zugeteilten Unternehmens von einem vor der Verteilung liegenden Zeitpunkt an dem Übernehmer zustehen sollte, ausgeführt, diese Vereinbarung sei auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn die Auseinandersetzung erst nach Ablauf der im vorgenannten BMF-Schreiben (in BStBl I 1993, 62, Tz. 8 und 9) enthaltenen Frist von sechs Monaten nach dem Erbfall stattfinde.
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