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   BFH, 18.09.2002 - X R 28/00   

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https://dejure.org/2002,331
BFH, 18.09.2002 - X R 28/00 (https://dejure.org/2002,331)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2002 - X R 28/00 (https://dejure.org/2002,331)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2002 - X R 28/00 (https://dejure.org/2002,331)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 15 Abs. 2
    Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Notverkauf einer

  • Wolters Kluwer

    Veräußerung von Immobilien aus offensichtlichen Sachzwängen - Umbau und Veräußerung von gewerblich genutzten Räumen in Eigentumswohnungen - Übergang aus dem Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes in das Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels - Ruhender ...

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EStG § 15 Abs. 2
    Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Notverkauf einer eigengenutzten Immobilie

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2
    Drei-Objekt-Grenze; Grundstückshandel; Vermögensverwaltung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 304
  • NJW 2003, 2192 (Ls.)
  • NZM 2003, 330
  • BB 2003, 141 (Ls.)
  • BB 2003, 562
  • DB 2003, 249
  • BStBl II 2003, 133
  • BStBl II 2003, 134
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04

    Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem

    Indiz für eine solche Grenzüberschreitung von der Vermögensverwaltung zur Gewerblichkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken ist die Veräußerung von --wie im Streitfall-- mehr als drei Objekten innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von nicht mehr als fünf Jahren (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C., m.w.N.; BFH-Urteile vom 20. März 2003 III B 174/01, BFH/NV 2003, 1166; vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, jew. m.w.N.).

    Ob den Grundstücksgeschäften eine solche --unbedingte oder bedingte-- Veräußerungsabsicht zugrunde liegt, bestimmt sich entgegen der Auffassung des FG nicht nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Veräußerung, sondern grundsätzlich nach denen im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs (vgl. BFH-Urteil in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133).

    Werden innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs mit dem Erwerb wie hier mindestens vier Objekte veräußert, so ist nach der Rechtsprechung regelmäßig von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen, ohne dass weitere besondere Umstände (z.B. eine hauptberufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Baubereich) vorliegen müssen, es sei denn, gegenteilige objektive Anhaltspunkte stehen einer solchen Indizwirkung von vier zeitlich zusammenhängenden Veräußerungsvorgängen im Einzelfall entgegen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 170, unter 1. b bb; in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133; in BFH/NV 2003, 1166).

    Solche Gegenindizien sind allerdings nicht eine Vermietung von bis zu fünf Jahren oder --wie im Streitfall-- der Abschluss unbefristeter Mietverträge (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766; in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133; Beschluss vom 10. Juli 2002 X B 141/01, BFH/NV 2002, 1453).

    Die nach § 15 Abs. 2 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen fehlt im Übrigen entgegen der Ansicht des FA nicht schon deshalb, weil der Steuerpflichtige bei einzelnen in den gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehenden Objekten oder gar insgesamt einen Verlust erzielt hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, m.w.N.).

    Denn weder der hier gegebene Abschluss unbefristeter Mietverträge über die veräußerten Objekte noch der durch die Veräußerungen erzielte Verlust sind Indizien, die gegen eine im maßgeblichen Zeitpunkt des Erwerbs der Objekte vorliegende zumindest bedingte und zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels führende Verkaufsabsicht sowie gegen eine Gewinnerzielungsabsicht sprechen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, m.w.N.).

    Ohne solche Indizien ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich von einem gewerblichen Grundstückshandel bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze auszugehen, unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit den Objekten lediglich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder gar keine Einkünfte erklärt hat (vgl. BFH in BFH/NV 1997, 170, unter 1. b bb; in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133; in BFH/NV 2003, 1166).

  • BFH, 03.08.2004 - X R 40/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff,

    Sie sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht hatte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 170; vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 20. März 2003 III B 174/01, BFH/NV 2003, 1166; Nachweise bei Reiß in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 4. Aufl., § 15 Rz. 115).
  • BFH, 17.12.2009 - III R 101/06

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

    Denn der Erwerb und die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von nicht mehr als etwa fünf Jahren indiziert eine Grenzüberschreitung von der Vermögensverwaltung zur Gewerblichkeit (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C., m. w. N.; vom 20. März 2003 III B 174/01, BFH/NV 2003, 1166; BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

    cc) Als Umstand, der gegen eine bedingte Wiederverkaufsabsicht bereits im Zeitpunkt der Anschaffung oder der Errichtung des Objekts spricht, hat die Rechtsprechung insbesondere eine vom Veräußerer selbst vorgenommene langfristige --über fünf Jahre hinausgehende-- Vermietung des Objekts angesehen (BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, unter 1. b cc, m.umf.N., und vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, BFH/NV 2003, 243).

    Damit ist nicht nur zwischen der Anschaffung/Bebauung und Veräußerung des jeweiligen Objekts, sondern auch hinsichtlich der einzelnen Verwertungsmaßnahmen der erforderliche enge zeitliche Zusammenhang gegeben (BFH-Urteile vom 28. Juli 1993 XI R 21/92, BFH/NV 1994, 463, 464, und in BStBl II 2003, 133, BFH/NV 2003, 243).

  • BFH, 05.02.2014 - X R 22/12

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder

    Wird auch nur eine einzige wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen eines anderen Betriebs verwendet und zum Buchwert in das dortige Betriebsvermögen überführt, liegt im Ganzen keine begünstigte Betriebsaufgabe vor (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 102/64 U, BFHE 81, 240, BStBl III 1965, 88; vom 9. Dezember 1986 VIII R 26/80, BFHE 148, 524, BStBl II 1987, 342, und vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133; Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, § 16 EStG Rz 520; Schmidt/Wacker, EStG, 32. Aufl., § 16 Rz 344 und 94; Reiß in Kirchhof, EStG, 12. Aufl., § 16 Rz 202).
  • BFH, 15.07.2004 - III R 37/02

    Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser

    Der Senat braucht deshalb nicht im Einzelnen zu prüfen, ob die beiden Mehrfamilienhäuser hierfür überhaupt objektiv geeignet gewesen sind (BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133; BFH-Beschluss vom 20. März 2003 III B 174/01, BFH/NV 2003, 1166).
  • BFH, 20.03.2003 - III B 174/01

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Der Fünf-Jahres-Zeitraum ist allerdings keine starre Grenze (z.B. BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, m.w.N.).

    Dieser Zeitraum gilt grundsätzlich auch dann, wenn das Grundstück vom Veräußerer zunächst vermietet worden ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, m.w.N.).

    Da sich die mit einem Grundstückskauf verfolgten Absichten nicht zweifelsfrei ermitteln lassen, wird nach der Rechtsprechung die Zuordnung zu einem gewerblichen Grundstückshandel an äußere, objektive Beweisanzeichen geknüpft, wie die Zahl von An- und Verkäufen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; BFH-Urteil in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, jew. m.w.N.).

    Sie sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht hatte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, und in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133).

    Gründe für den Verkauf einer Immobilie wie z.B. Finanzierungsschwierigkeiten, unvorhergesehener Finanzbedarf, negative Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt, Trennung von Eheleuten, unvorhergesehene Notsituation hat der BFH dementsprechend als unbeachtlich angesehen (BFH-Urteil in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, sowie die Nachweise bei Reiß in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 3. Aufl., § 15 Rz. 115).

    Nach der Rechtsprechung zählt auch der mit einem Verlust verbundene Verkauf eines Objekts bei der Drei-Objekt-Grenze mit (BFH-Urteile vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561; vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. c; vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766, und in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133).

  • BFH, 18.05.2005 - X B 1/05

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen zum gewerblichen

    Der Kauf und die Veräußerung in engem zeitlichen Zusammenhang von mehr als drei Objekten lässt nach den Regeln der Lebenserfahrung mangels eindeutiger gegenteiliger objektiver Anhaltspunkte grundsätzlich den Schluss zu, dass bereits im Zeitpunkt des Ankaufs eine zumindest bedingte Wiederverkaufsabsicht bestanden hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, jeweils m.w.N.).

    Sie sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht hatte (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, und in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133).

    Gründe für den Verkauf einer Immobilie wie z.B. Finanzierungsschwierigkeiten, unvorhergesehener Finanzbedarf, negative Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt, Trennung von Eheleuten, unvorhergesehene Notsituation hat der BFH dementsprechend als unbeachtlich angesehen (BFH-Urteil in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, sowie die Nachweise bei Reiß in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, KompaktKommentar, 5. Aufl., § 15 Rz. 115).

    Soweit die Kläger mit ihrer Beschwerde daneben die Divergenz der Entscheidung des FG vom Senatsurteil in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133 rügen wollten, haben sie die Abweichung nicht verdeutlicht und keine tragenden und abstrakten Rechtssätze aus beiden Entscheidungen herausgearbeitet und einander gegenübergestellt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 42).

    Zudem liegt keine Divergenz der Entscheidung des FG zum Senatsurteil in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133 vor.

    Im Senatsurteil in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133 findet sich aber keine Aussage darüber, dass der Verkauf eines vermieteten Objekts dann nicht zum Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückhandels gehören kann, wenn mit dem Verkaufserlös der Erwerb eines eigengenutzten Hauses finanziert werden soll.

  • BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/02

    Gesellschafter im Gewinnfeststellungsverfahren der PersGes keine Dritte i. S. des

    Die Fünf-Jahres-Grenze ist aber nicht im Sinne einer starren Begrenzung zu verstehen (BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, unter II.2.a aa, m.w.N.; vom 19. September 2002 X R 160/97, BFH/NV 2003, 890, unter II.2.b).

    Deshalb ist eine bereits bei Errichtung des Gebäudes bestehende zumindest bedingte Veräußerungsabsicht jedenfalls bei branchenkundigen Steuerpflichtigen (z.B. Grundstücksmakler) auch dann anzunehmen, wenn zwar innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums weniger als 4 Objekte veräußert werden, sich aber in relativ kurzer Zeit danach planmäßig weitere Veräußerungen anschließen (BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060; in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, unter II.2.a aa).

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 37/04

    Haftung des Steuerberaters für Verzögerungsschäden

    Mit der Aufbereitung und Erschließung des Grundstücks, spätestens aber mit der Errichtung der Wohnungen zum Zwecke des Verkaufs wäre ein gewerblicher Grundstückshandel der Klägerin anzunehmen gewesen; damit wäre das dafür eingesetzte Betriebsvermögen - insbesondere der zum Verkauf bestimmte Miteigentumsanteil am Grundstück - zwingend als Umlaufvermögen zu qualifizieren gewesen (vgl. auch BFHE 200, 304).
  • FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3386/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstücke eines anderen Betriebsvermögens

  • FG Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 4 K 1740/16

    Gewerblicher Grundstückshandel - Indizielle Bedeutung einer langfristigen

  • FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3389/04

    Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Betriebsaufspaltung;

  • BFH, 20.03.2003 - III B 169/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines Grundstücks oder eines Anteils

  • BFH, 15.03.2005 - X R 36/04

    Gewerblicher Grundstückshandel - eigengenutztes Objekt

  • FG Bremen, 03.07.2008 - 1 K 50/07

    Voraussetzungen einer Anerkennung von Verlusten aus gewerblichem

  • FG Hamburg, 06.02.2019 - 3 K 284/17

    Gewerbesteuer: Zugehörigkeit eines Ferienhausgrundstücks zum Umlaufvermögen eines

  • BFH, 07.05.2008 - X B 153/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: grundsätzliche Bedeutung - Rüge mangelhafter

  • BFH, 27.12.2007 - IV B 124/06

    Gewerblicher Grundstückshandel - Bedingte Veräußerungsabsicht bei Veräußerung von

  • FG Nürnberg, 02.08.2007 - IV 139/05

    Abgrenzung von privater und gewerblicher Vermögensverwaltung; Voraussetzungen für

  • BFH, 18.08.2009 - X R 47/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 10.12.2008 - X R 14/05

    Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshandels - Unbedingte

  • FG Nürnberg, 29.04.2005 - IV 139/05

    Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 - 3 K 2843/01

    Voraussetzungen für die Bewertung der Grundstücksveräußerung als gewerblich;

  • FG Hessen, 19.09.2007 - 12 K 1411/01

    Auflösung der klagenden Personengesellschaft während des Klageverfahrens -

  • FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 28.07.2005 - X B 21/05

    Gewerblicher Grundstückshandel - werterhöhende Maßnahme

  • BFH, 10.01.2003 - XI B 80/00

    Bedingte Veräußerungsabsicht

  • BFH, 22.04.2008 - X B 57/07

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Sachaufklärungsrügen, der

  • FG Köln, 01.12.2004 - 11 K 1103/99

    Zur Gewinnerzielungsabsicht bei fehlendem Veräußerungsgewinn und zur

  • FG Münster, 11.02.2003 - 15 K 5341/00

    Indizwirkung von Insiderwissen, Einbezug von Veräußerungen nach Ablauf der

  • BFH, 06.02.2009 - IV B 74/08

    Gewerblicher Grundstückshandel - Drei-Objektgrenze - Überschreiten des

  • FG Köln, 16.11.2006 - 5 K 2051/02

    Höchstrichterliche Kriterien für die Annahme eines gewerblichen

  • BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, Drei-Objekt-Grenze

  • FG Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 K 28/03

    Einbeziehung eines Grundstücks mit einer Besitzdauer von 7 ½ Jahren in den

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.08.2007 - 6 K 8269/04

    Bildung einer Rückstellung wegen Aufbewahrungsverpflichtung: Bilanzberichtigung,

  • BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02

    Verfahrensmangel: nicht mit Gründen versehenes Urteil

  • BFH, 01.04.2008 - X B 181/07

    Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO

  • FG München, 31.03.2010 - 10 K 3596/08

    Gewerblicher Grundstückshandel bei kurzfristiger Eigennutzung des Objekts

  • BFH, 17.11.2005 - XI B 222/04

    Gewerblicher Grundstückshandel; Nachhaltigkeit

  • FG Münster, 29.01.2004 - 12 K 484/01

    Unbedingte Veräußerungsabsicht, Gewinnerzielungsabsicht, Erwerb im

  • FG Münster, 04.11.2005 - 4 K 2284/01

    Besondere Umstände, die auf eine Veräußerungsabsicht schließen lassen

  • FG München, 25.09.2007 - 1 K 1083/05

    Zurechnung des Verkaufs eines Grundstücks zu einem gewerblichen

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