Rechtsprechung
BFH, 18.09.2002 - X R 5/00 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
EStG § 15 Abs. 2
- meyer-koering.de (Kurzinformation und Volltext)
Gewerblicher Grundstückshandel
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 15 Abs. 2
Gewerblicher Grundstückshandel bereits bei zwei Grundstücken, wenn bereits bei Erwerb unbedingte Veräußerungsabsicht bestand - Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Veranlagung zur Einkommensteuer - Gewerblicher Grundstückshandel bei Ankauf und Verkauf von nur zwei Grundstücken - Unbedingte Veräußerungsabsicht - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Drei-Objekt-Grenze bei Mehrfamilienhäusern - Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Grundstückshandel (gewerblicher) bei An- und Verkauf von 2 Grundstücken
- Judicialis
EStG § 15 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 2
Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerblicher Grundstückshandel bei lediglich 2 Verkäufen?
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Gewerblicher Grundstückshandel bei Ankauf von zwei Grundstücken, unmittelbar anschließender Errichtung von Wohngebäuden (Ein- bzw. Mehrfamilienhaus) und Veräußerung noch während der Bauphase
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- mds-moehrle.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Erfolgloser Grundstückshandel und Anlaufverluste beim gewerblichen Grundstückshandel (RA Dr. Ulrich Koops)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gewerbebetrieb
- Die negativen Tatbestandsvoraussetzungen
- Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung (§ 14 AO)
- Der gewerbliche Grundstückshandel und die Drei-Objekt-Grenze
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 27.05.1999 - V 602/96
- BFH, 18.09.2002 - X R 5/00
Papierfundstellen
- BFHE 200, 512
- NJW 2003, 2191
- NZM 2003, 689
- BB 2003, 714
- DB 2003, 483
- BStBl II 2003, 26
- BStBl II 2003, 286
- BStBl II 2003, 288
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 5/00
Gewerblicher Grundstückshandel kann schon bei An- und Verkauf von nur zwei Grundstücken vorliegen, wenn sie der Erwerber mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben hat (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).Nach dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) gelte die "Drei-Objekt-Grenze" unabhängig davon, ob die veräußerten Grundstücke lediglich gekauft oder auch bebaut worden seien.
Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 EStG vor, wenn er selbständig, nachhaltig sowie mit der Absicht, Gewinn zu erzielen betrieben wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und nicht der privaten Vermögensverwaltung zuzurechnen ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, m.w.N.).
Nach Auffassung des Großen Senats des BFH im Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 (unter C. III. 3.) gilt die "Drei-Objekt-Grenze in der Regel auch in den Fällen der Bebauung und anschließenden Veräußerung.
c) Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt auch bei einem An- und Verkauf von weniger als vier Objekten dann vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zweifelsfrei von vornherein eine unbedingte Veräußerungsabsicht des Steuerpflichtigen bestanden hat (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5. der Gründe).
Eine solche unbedingte Veräußerungsabsicht, die zur Annahme einer gewerblichen Betätigung selbst bei Veräußerung von weniger als vier Objekten führt, liegt nach Auffassung des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 beispielsweise vor, wenn das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung (ggf. auch durch Schenkung) erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, es von vornherein auf Rechnung oder nach Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt, die nicht wie unter Fremden abgerechnet werden (…BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839).
aa) Dies folgt schon daraus, dass auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des FG für das im Streitjahr veräußerte Grundstück ebenso wie für das im Jahr 1990 erworbene und nach Bebauung im Jahr 1991 veräußerte Grundstück nach den maßgeblichen Gesamtumständen bereits im Zeitpunkt des Erwerbs eine unbedingte Veräußerungsabsicht angenommen werden muss, die zur Gewerblichkeit der Grundstücksveräußerungen führt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
- BFH, 10.12.1998 - III R 61/97
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen
Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 5/00
a) Angesichts der im engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommenen beiden Grundstücksverkäufe hat der Kläger i.S. des § 15 Abs. 2 EStG selbständig und nachhaltig sowie mit Gewinnerzielungsabsicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilgenommen; insbesondere ist die für die Nachhaltigkeit des Grundstückshandels erforderliche Wiederholungsabsicht im Streitfall schon aufgrund der tatsächlichen Wiederholung durch den Steuerpflichtigen zu bejahen (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1998 III R 61/97, BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390, unter II. 2. b bb der Gründe;… vom 23. Februar 1994 X R 98/91, BFH/NV 1994, 627). - BFH, 23.02.1994 - X R 98/91
Einkommensteuer; gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines …
Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 5/00
a) Angesichts der im engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommenen beiden Grundstücksverkäufe hat der Kläger i.S. des § 15 Abs. 2 EStG selbständig und nachhaltig sowie mit Gewinnerzielungsabsicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilgenommen; insbesondere ist die für die Nachhaltigkeit des Grundstückshandels erforderliche Wiederholungsabsicht im Streitfall schon aufgrund der tatsächlichen Wiederholung durch den Steuerpflichtigen zu bejahen (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1998 III R 61/97, BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390, unter II. 2. b bb der Gründe; vom 23. Februar 1994 X R 98/91, BFH/NV 1994, 627).
- BFH, 18.09.2002 - X R 183/96
Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen
Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 5/00
Diesen für eine unbedingte Veräußerungsabsicht und gegen eine private Vermögensverwaltung sprechenden Indizien steht gleich, wenn der Steuerpflichtige das Bauvorhaben nur kurzfristig finanziert, bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen schaltet, vor Fertigstellung des Objekts einen Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber schließt oder Gewährleistungspflichten über das bei Privatverkäufen übliche Maß hinaus übernimmt; umso mehr gilt dies, wenn der Steuerpflichtige die unbedingte Veräußerungsabsicht zweifelsfrei bekundet oder in sonstiger Weise dokumentiert (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage X R 183/96, www.bundesfinanzhof.de, Entscheidungen, Datum der Veröffentlichung: 22. Januar 2003). - BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96
Zuordnung von Grundstücksveräußerungen
Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 5/00
Eine solche unbedingte Veräußerungsabsicht, die zur Annahme einer gewerblichen Betätigung selbst bei Veräußerung von weniger als vier Objekten führt, liegt nach Auffassung des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 beispielsweise vor, wenn das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung (ggf. auch durch Schenkung) erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, es von vornherein auf Rechnung oder nach Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt, die nicht wie unter Fremden abgerechnet werden (BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839). - FG Niedersachsen, 27.05.1999 - V 602/96
Gewerblicher Grundstückshandel eines Zimmermeisters; Errichtung und Verkauf von …
Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 5/00
Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 503 veröffentlicht. - BFH, 29.10.1998 - XI R 80/97
Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften
Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 5/00
In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I.; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, zum Wertpapierhandel). - BFH, 15.03.2000 - X R 130/97
Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge
Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 5/00
b) Indiz für einen solchen gewerblichen Grundstückshandel ist die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs (sog. Drei-Objekt-Grenze); dabei zählt auch ein Mehrfamilienhaus --wie es der Kläger im Streitjahr errichtet hat-- nur als ein Objekt (vgl. BFH-Urteile vom 18. Mai 1999 I R 118/97, BFHE 188, 561, BStBl II 2000, 28; vom 15. März 2000 X R 130/97, BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530). - BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR
Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 5/00
In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I.; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, zum Wertpapierhandel). - BFH, 18.05.1999 - I R 118/97
Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze
Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 5/00
b) Indiz für einen solchen gewerblichen Grundstückshandel ist die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs (sog. Drei-Objekt-Grenze); dabei zählt auch ein Mehrfamilienhaus --wie es der Kläger im Streitjahr errichtet hat-- nur als ein Objekt (vgl. BFH-Urteile vom 18. Mai 1999 I R 118/97, BFHE 188, 561, BStBl II 2000, 28; vom 15. März 2000 X R 130/97, BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530).
- BFH, 18.03.2004 - III R 25/02
Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH
Der BFH hat allerdings in Anwendung der Entscheidung des Großen Senats inzwischen mehrfach, insbesondere bei Bebauungsfällen (…Urteil in BFH/NV 2003, 455;… Beschluss vom 20. Juni 2003 XI S 21/02, BFH/NV 2003, 1555), bei zwei bzw. sogar nur einem Objekt einen gewerblichen Grundstückshandel angenommen (…vgl. Urteile vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98, BFH/NV 2003, 742; vom 18. September 2002 X R 5/00, BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286;… vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291;… Beschluss vom 16. Juli 2003 X B 7/03, BFH/NV 2003, 1423; dazu auch Korth, Aktuelles Steuerrecht 2003, 211 ff.). - FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04
Aufwendungen für die Grundsteinlegung sind Herstellungskosten - Abfindung an …
Diese Entscheidungen betreffen ebenfalls die Errichtung von Eigentumswohnungen bzw. eines Einfamilien- und Vierfamilienhauses (BFH in BStBl. II 2003, 286). - FG Köln, 29.04.2003 - 8 K 7540/99
Errichtung nur eines Gewerbeobjekts (Supermarkt)
Indiz für einen solchen gewerblichen Grundstückshandel ist grundsätzlich die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs (sogenannte Drei-Objekt-Grenze, vgl. BFH-Urteil vom 18.09.2002 X R 5/00, BFH/NV 2003, 544 m. w. N.).Diesen für eine unbedingte Veräußerungsabsicht und gegen eine private Vermögensverwaltung sprechenden Indizien steht nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 18.09.2002 X R 5/00 a. a. O. und X R 108/96, BFH/NV 2003, 455) gleich, wenn der Steuerpflichtige das Bauvorhaben nur kurzfristig finanziert, bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen schaltet, vor Fertigstellung des Objekts einen Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber schließt oder Gewährleistungspflichten über das bei Privatverkäufen übliche Maß hinaus übernimmt; umso mehr gilt dies, wenn der Steuerpflichtige die unbedingte Veräußerungsabsicht zweifelsfrei bekundet oder in sonstiger Weise dokumentiert.
Die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückhandels erforderliche unbedingte Veräußerungsabsicht ergibt sich im Streitfall aus der Tatsache, dass der Kläger bereits während der Bauphase über seinen Architekten Verkaufsverhandlungen mit dem späteren Erwerber aufgenommen hat (vgl. BFH-Urteile vom 18.09.2002 X R 108/96, a.a.O. und X R 5/00, a.a.O.).
Der Rechtsprechung des 10. Senates des BFH ist dies nach Ansicht des erkennenden Senates jedenfalls in dieser Stringenz nicht zu entnehmen ( BFH-Urteile vom 18.9.2002 X R 5/00 a.a.O., X R 183/96 a.a.O. und X R 108/96 a.a.O.).
- FG Hamburg, 23.03.2006 - II 347/04
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten eines gewerblichen Grundstückshandels; …
In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb, hier einen Händler, ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH Urteil vom 18.09.2002, X R 5/00, NV 2003, 544; Urteil vom 15.03.2005, X R 39/03, NV 2005, 1437).Zur Konkretisierung dieser Unterscheidung im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat der BFH die sog. Drei-Objekt-Grenze eingeführt (s. ausführlich BFH Großer Senat Beschluss vom 10.12.2001, GrS 1/98, BStBl II 2002, 291; BFH Urteile vom 18.09.2002, X R 183/96, BStBl II 2002, 238 und X R 5/00, NV 2003, 544; BFH Urteil vom 28.04.2005, IV R 17/04, BStBl II 2005, 606).
Der Drei-Objekt-Grenze kommt allerdings nur Indizwirkung zu (nach Aussage des GrS für oder gegen eine von Anfang an bestehende "und u.U. auch nur bedingte Veräußerungsabsicht": s. Beschluss vom 10.12.2001 unter C III 5, so dass es auf diese Merkmale nicht ankommt, wenn andere Umstände zweifelsfrei eine von Anfang an (s. Beschluss GrS unter C III 5, BFH Urteil vom 18.09.2002, X R 5/00 a.a.O. S. 545: z.Zt. des Erwerbs) bestehende oder fehlende Veräußerungsabsicht ergeben.
Mit Urteilen vom 18.09.2002 (X R 183/96 unter II 3a, X R 5/00 II 1c; s.a. Urteil vom 15.03.2005, X R 39/03, NV 2005, 1437) hat der BFH betont, dass neben diesen vom Grossen Senat ausdrücklich genannten Ausnahmefällen andere gewichtige Umstände auf eine gewerbliche Betätigung auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten schließen lassen können.
- BFH, 20.07.2005 - X R 74/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer - …
Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels auch im Falle des Ankaufs und der Veräußerung von weniger als vier Objekten angenommen hat (vgl. hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5. der Gründe, und BFH-Urteile vom 13. August 2002 VIII R 14/99, BFHE 199, 551, BStBl II 2002, 811;… vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455, und vom 18. September 2002 X R 5/00, BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286), liegen die hierfür von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen ersichtlich nicht vor. - FG Düsseldorf, 12.09.2006 - 3 K 3105/03
Gewerblicher Grundstückshandel; Errichtung eines Mehrfamilienhauses; Veräußerung …
Unabhängig von der Anzahl der veräußerten Objekte soll von einer gewerblichen Tätigkeit dann ausgegangen werden können, wenn das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist oder wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung oder nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird (Beschluss des Großen Senates vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl. II 2002, 291; Urteile des BFH vom 13. August 2002 VIII R 14/99, BFHE 199, 551, BStBl. II 2002, 811; vom 18. September 2002 X R 5/00, BFHE 200, 512, BStBl. II 2003, 286; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl. II 2003, 294; vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04 BStBl. II 2006, 259).In den zeitlich nachfolgenden Entscheidungen des BFH, die die Frage des gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung von nicht mehr als drei Objekten betrafen, ist stets betont worden, dass die in unbedingter Veräußerungsabsicht entfalteten Aktivitäten einen Umfang erreicht hätten, dass von einer nachhaltigen Tätigkeit ausgegangen werden könne (Urteile des BFH vom 13. August 2002 VIII R 14/99 BFHE 199, 551, BStBl. II 2002, 811; vom 18. September 2002 X R 5/00 BFHE 200, 512, BStBl. II 2003, 286; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01 BFHE 201, 180,BStBl. II 2003, 294; vom 1. Dezember 2005, IV R 65/04, BSTBl.
- BFH, 18.03.2005 - XI S 31/04
Gewerblicher Grundstückshandel
Deshalb liegt auch bei der Errichtung und dem Verkauf von weniger als vier Objekten dann ein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zweifelsfrei von vornherein eine unbedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (vgl. Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5. der Gründe; vgl. auch BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 5/00, BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286).Er hat demgemäß eine Nachhaltigkeit bei einer Mehrzahl von Verkäufen angenommen (vgl BFH-Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244; ebenso BFH-Urteil in BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286, m.w.N.).
- FG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 3 K 273/07
Zur Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberbeiträgen für die Zukunftssicherung eines …
Welche Verpflichtung besteht, muss ggf. auf der Grundlage ausländischen Rechts entschieden werden (BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BStBl II 2009, 857; vom 18. Mai 2004 VI R 11/01, BStBl II 2004, 1014; vom 16. Oktober 2002 XI R 75/00, BStBl II 2003, 286;… BFH-Beschlüsse vom 1. März 2005 IX B 235/02, BFH/NV 2005, 1332; zu VI R 97/92 n.v.;… Bergkemper in: Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, EStG § 3 Nr. 62 Anm. 2 [E 4 Abs. 2], mit weiteren Nachweisen). - BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
Nichtöffentliche Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters und Unvollständigkeit …
Aus denselben Gründen entspricht der Vortrag des Klägers zur -seiner Meinung nach fehlenden- Übereinstimmung mit dem Urteil des BFH vom 18. September 2002 X R 5/00 (BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286) nicht den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz. - BFH, 19.05.2008 - IV B 88/07
Unterlassen einer Beteiligtenvernehmung durch das FG: Nachprüfung durch den BFH - …
Hinzu kam die kurzfristige Finanzierung (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 5/00, BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286). - OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten
- FG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 K 4673/02
Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Unterschreiten der sog.
- FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
Gewerblicher Grundstückshandel im Fall der Errichtung und Veräußerung zweier …
- BFH, 30.01.2006 - X B 116/05
Divergenz; Verfahrensmangel; übergangener Beweisantrag
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93
Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ; …
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 632/10
Verlust des Grenzgängerstatus eines im Inland ansässigen Arbeitnehmers wegen …
- BFH, 25.02.2005 - III B 109/04
NZB: gewerblicher Grundstückshandel, Verletzung der Aufklärungspflicht
- FG Münster, 05.12.2003 - 4 K 2382/98
Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage - Gewerblicher Grundstückshandel …
- FG Münster, 29.01.2004 - 12 K 484/01
Unbedingte Veräußerungsabsicht, Gewinnerzielungsabsicht, Erwerb im …
- FG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 K 1377/03
Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Projektgesellschaft; …
- FG Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 3 K 3835/11
Keine Steuerbefreiung für Arbeitslohn, der von einem Grenzgänger zur Schweiz zur …
- FG Düsseldorf, 21.03.2006 - 10 K 3348/99
Gewerblicher Grundstückshandel; Grundstücksbebauung; Veräußerungsabsicht; …
- FG Münster, 04.11.2005 - 4 K 2284/01
Besondere Umstände, die auf eine Veräußerungsabsicht schließen lassen
- FG Köln, 10.03.2004 - 11 K 4063/03
Vermietung und Verpachtung
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03
Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke; …
- FG Hamburg, 23.08.2005 - VII 197/03
Gewerblicher Grundstückshandel
Rechtsprechung
BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EStG 1990 i. d. F. des StMBG § 3 Nr. 62, § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; EGVtr Art. 234
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG 1990 i.d.F. des StMBG § 3 Nr. 62, § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; EGVtr Art. 234
- Simons & Moll-Simons
EStG 1990 i.d.F. des StMBG § 3 Nr. 62, § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; EGVtr Art. 234
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Voraussetzungen der Kürzung des Vorwegabzuges um Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit - Nur zeitweise Erbringung von Leistungen für die Zukunftssicherung durch den Arbeitgeber - Kürzung bei Erbringung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
- Judicialis
EStG 1990 i.d.F. des StMBG § 3 Nr. 62; ; EStG 1990 i.d.F. des StMBG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; ; EGVtr Art. 234
- rechtsportal.de
Vorwegabzug: Zeitweise steuerfreie Arbeitgeberleistungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 37/99
- BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03
Papierfundstellen
- BFHE 200, 548
- NJW 2003, 2406
- BB 2003, 622
- DB 2003, 640
- BStBl II 2003, 288
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R
Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge …
Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00
Dem stehen die Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 29. Juni 2000 B 4 RA 57/98 R (BSGE 86, 262) und des VI. Senats des BFH im Urteil vom 6. Juni 2002 VI R 178/97, BStBl II 2003, 34 nicht entgegen, wonach die Entrichtung des Arbeitgeberanteils keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung bzw. kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn ist. - BFH, 06.06.2002 - VI R 178/97
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00
Dem stehen die Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 29. Juni 2000 B 4 RA 57/98 R (BSGE 86, 262) und des VI. Senats des BFH im Urteil vom 6. Juni 2002 VI R 178/97, BStBl II 2003, 34 nicht entgegen, wonach die Entrichtung des Arbeitgeberanteils keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung bzw. kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn ist. - BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88
Kindergeld
Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00
Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162; vom 14. Juni 1994 1 BvR 1022/88, BVerfGE 91, 93, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1994, 678).
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00
Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162; vom 14. Juni 1994 1 BvR 1022/88, BVerfGE 91, 93, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1994, 678). - FG Saarland, 17.11.2000 - 1 K 106/99
Sozialversicherungsleistungen eines deutschen Arbeitgebers an einen französischen …
Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00
§ 3 Nr. 62 EStG erfasst auch solche Arbeitgeberbeiträge, die aufgrund einer nach ausländischen Gesetzen bestehenden Verpflichtung an ausländische Sozialversicherungsträger, die den inländischen Sozialversicherungsträgern vergleichbar sind, aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden (…Schmidt/ Heinicke, a.a.O., § 3 "Zukunftssicherungsleistungen" b;… Erhard in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 3 EStG Rdnr. 661; FG des Saarlandes, Urteil vom 17. November 2000 1 K 106/99, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 201). - BFH, 16.04.1999 - VI R 66/97
Arbeitslohn bei Gruppenkrankenversicherung
Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00
a) Zukunftssicherungsleistungen sind Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern, soweit der Arbeitnehmer die Ansprüche selbst gegen den Versicherer geltend machen kann (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung --LStDV--;… vgl. Pflüger in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 19 EStG Rdnr. 361;… Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 3 "Zukunftssicherungsleistungen" a; BFH-Urteil vom 16. April 1999 VI R 66/97, BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408). - BFH, 01.04.1998 - X R 154/94
- BFH, 26.06.1997 - X B 240/96
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage inwieweit Abfindungen in die …
Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00
Durch die Bezugnahme auf § 3 Nr. 62 EStG soll der betroffene Personenkreis umschrieben, nicht die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs begrenzt werden (BFH-Beschluss vom 26. Juni 1997 X B 240/96, BFH/NV 1997, 848, 849). - BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99
Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig
Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00
Der Senat hat mit Urteil vom heutigen Tag (Az. XI R 41/99), das in Kopie beigefügt ist, entschieden, dass die begrenzte Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
- BFH, 13.02.2020 - VI R 20/17
Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche …
Entsprechend hat der Bundesfinanzhof (BFH) in der Vergangenheit auch nur solche Arbeitgeberbeiträge als von § 3 Nr. 62 EStG erfasst angesehen, die aufgrund einer nach ausländischen Gesetzen bestehenden Verpflichtung an ausländische Sozialversicherungsträger geleistet werden, die den inländischen Sozialversicherungsträgern vergleichbar sind (s. BFH-Urteil vom 16.10.2002 - XI R 75/00, BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288, unter II.1.a; Senatsurteil in BFHE 243, 210, BStBl II 2016, 650, Rz 16). - BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen …
c) Ob der Rechtsprechung des XI. Senats des Bundesfinanzhofs darin zuzustimmen ist, dass § 10 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG in den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassungen verfassungsgemäß ist (…vgl. das im Verfahren 2 BvR 410/05 angegriffene Urteil - BFH/NV 2005, S. 1024 - sowie etwa BFH BStBl II 2003, S. 179 = BFHE 200, 529; BStBl II 2003, S. 288 = BFHE 200, 548;… BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437), kann bei dieser Sachlage dahinstehen. - BFH, 11.01.2006 - XI R 31/04
Vorwegabzug; Einbeziehung des nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohns
Die gegen den Einkommensteuerbescheid 2001 eingelegte Klage, mit der er geltend gemacht hatte, den Vorwegabzug lediglich um 16 v.H. von 6 190 DM zu kürzen, nahm der Kläger im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Oktober 2002 XI R 75/00 (BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288) zurück.Zur Begründung verwies er auf das BFH-Urteil in BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288, wonach Besonderheiten im Einzelfall bei einer nicht ganzjährigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit allenfalls im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO 1977 Berücksichtigung finden könnten.
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH in BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288) sei deshalb die hier vorliegende Besonderheit, dass zwar ganzjährig Arbeitslohn bezogen worden sei, dieser jedoch nur im ersten Monat sozialversicherungspflichtig gewesen sei, im Wege einer Billigkeitsmaßnahme zu korrigieren.
Vielmehr ist der Vorwegabzug auch dann zu kürzen, wenn während des Veranlagungszeitraums nur zeitweise Zukunftssicherungsleistungen durch den Arbeitgeber erbracht worden sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288).
b) Bei der Einführung der typisierenden und pauschalierenden Regelung in § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG durch das StMBG vom 21. Dezember 1993 hatte der Gesetzgeber die Vorstellung, dass bei einer nur zeitweisen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit die Kürzung des Vorwegabzugs wegen des dann verringerten Bezugs von Arbeitslohn stets niedriger ausfallen würde (vgl. bereits Senatsurteil in BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288).
- BFH, 23.01.2013 - X R 43/09
Ermäßigter Höchstbetrag bei Leistungen des Arbeitgebers für den …
Diese Zukunftssicherungsleistungen sind Ausgaben, die der Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall u.a. der Krankheit abzusichern, soweit der Arbeitnehmer die Ansprüche selbst gegen den Versicherer geltend machen kann (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung; BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 75/00, BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288).Auch in diesem Fall diente die Bezugnahme auf § 3 Nr. 62 EStG der Umschreibung des Personenkreises (vgl. BFH-Urteil in BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288, unter II.A.2.b).
- BFH, 16.01.2007 - IX R 69/04
Befristung und Fortbestehen eines Nießbrauchs - Arbeitnehmeranteile als …
Dementsprechend ist auch der Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 i.V.m. § 3 Nr. 62 EStG zu kürzen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 75/00, BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 49, unter 2., m.w.N.). - BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03
Steuerfreiheit des Existenzminimums und Höchstbetrage des § 10 Abs 3 EStG - …
unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Oktober 2002 - XI R 75/00 -,.Auf die Revision des Finanzamts wurde das finanzgerichtliche Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen (BFH, Urteil vom 16. Oktober 2002 - XI R 75/00 -, BStBl II 2003, S. 288 = BFHE 200, 548).
- FG Münster, 25.06.2003 - 14 K 164/03
Kürzung des Vorwegabzugs auch soweit im Rahmen eines bestehenden zweiten …
Nicht notwendig ist, dass der Arbeitgeber zu sämtlichen Versicherungssparten Arbeitgeberbeiträge leistet (BFH, Urteil vom 16.10.2002 - XI R 75/00 - BStBl. II 2003, 288, 289 f m.w.N.).Durch die Bezugnahme auf § 3 Nr. 62 EStG soll der betroffene Personenkreis umschrieben, nicht die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs begrenzt werden (BFH, in BStBl. II 2003, 288, 290;… BFH, in BFH/NV 2003, 463).
Der Gesetzgeber war daher nicht verpflichtet, der Berechnung der Kürzung des Vorwegabzugs nur sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zugrunde zu legen (BFH, in BStBl. II 2003, 343, 345; BFH, in BStBl. II 2003, 288, 290 f).
- BFH, 06.03.2003 - XI R 31/01
Vorwegabzug: Kürzung bei ruhendem Arbeitslosengeldanspruch?
d) Den Entscheidungen des Senats vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00 (BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183), XI R 71/00 (BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343) und XI R 75/00 (BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden. - FG Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 2 K 299/04
Kürzung des Vorwegabzugs bei Beschäftigung eines Rentners
Zukunftssicherungsleistungen sind Ausgaben, die der Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern, soweit der Arbeitnehmer die Ansprüche selbst gegen den Versicherer geltend machen kann (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung; Urteile des BFH vom 16. Oktober 2000 XI R 75/2000, BStBl II 2003, 288;vom 16. April 1999 VI R 66/97, BStBl II 2000, 408). - BFH, 14.12.2005 - XI R 25/04
Keine Kürzung des Vorwegabzugs
c) Den Entscheidungen des Senats vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00 (BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183), XI R 71/00 (BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343) und XI R 75/00 (BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden. - OLG Düsseldorf, 26.11.2004 - 23 U 101/04
Ersatzanspruch gegen Steuerberater wegen Nichteinlegung eines Rechtsbehelfs bei …
- FG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 3 K 273/07
Zur Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberbeiträgen für die Zukunftssicherung eines …
- FG Hamburg, 28.11.2005 - VII 126/02
Verfahrensrecht, Einkommensteuerrecht: Zwangsruhe des Einspruchsverfahrens, …
- FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 14/07
Steuerfreiheit der monatlichen und der vom Reingewinn bestimmten …
- BFH, 23.07.2008 - X B 51/08
Kürzung des Vorwegabzugs wegen Pensionszusage an einen zu 99,75 % beteiligten …
- FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 1907/07
Erfassen von Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung einer GmbH an den …
- FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2750/06
Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a …
- BFH, 29.10.2004 - XI B 170/03
Arbeitslohn: ArbN-Anteile zur Sozialversicherung
- FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2749/06
Rechtmäßigkeit der Kürzung des Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a …
- FG Hessen, 05.01.2006 - 1 K 1114/02
Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 …
- BFH, 31.08.2005 - XI B 171/03
Grundsätzliche Bedeutung; Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 632/10
Verlust des Grenzgängerstatus eines im Inland ansässigen Arbeitnehmers wegen …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - 5 K 2120/03
Zur Frage der Kürzung des Vorwegabzuges bei Übergangsgebührnissen der Bundeswehr
- FG Berlin, 08.02.2005 - 7 K 7342/03
Kürzung des Vorwegabzugs bei der Ermittlung der abzugsfähigen Sonderausgaben; …
- FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 4/07
Obligatorische Beiträge an schweizer Pensionskasse als steuerfreier Arbeitslohn …
- FG Hamburg, 24.04.2002 - V 1/02
§ 10 Abs. 3 EStG verfassungsgemäß
- FG Baden-Württemberg, 03.10.2008 - 4 K 996/08
Kein sog. großer Höchstbetrag gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 EStG für …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2003 - 2 K 1492/03
Vorwegabzug: Kürzung bei mehreren Arbeitsverhältnissen
- FG Düsseldorf, 20.10.2003 - 17 K 5703/01
Bemessungsgrundlage für Kürzung des Vorwegabzugs bei Erbringung von …
- FG Hamburg, 24.04.2002 - V 277/01
Klage kann alleine gegen Einspruchsentscheidung gerichtet
- FG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 K 290/03
Sachliche Billigkeit bei der Anwendung des § 10 Abs. 3 EStG
- FG Düsseldorf, 16.07.2003 - 13 K 5746/02
Sonderausgaben-Vorwegabzug; Arbeitslohn; Beschäftigungsverhältnisse; …
- FG Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 3 K 3835/11
Keine Steuerbefreiung für Arbeitslohn, der von einem Grenzgänger zur Schweiz zur …
- FG Düsseldorf, 28.07.2003 - 7 K 6232/00
Vorwegabzugskürzung; Zukunftssicherungsleistung; Beschäftigungsverhältnis; …
- FG Berlin, 20.08.2003 - 7 B 7344/03
Verhältnisse des laufenden Veranlagungszeitraums für die Berechnung des …
- FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02
Berücksichtigung von Einnahmen des Ehegatten, für den keine …
- FG Hamburg, 02.07.2004 - II 39/03
Einkommensteuerrecht: Kürzung des Vorwegabzuges für Vorsorgeaufwendungen
- LG Berlin, 20.04.2006 - 27 O 925/05