Rechtsprechung
BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 1
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer
Vorab entstandene Werbungskosten - Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme - Wechseln von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen - Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf - Sonderausgaben - Ausbildung zu einem künftigen Beruf.
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Werbungskosten und Umschulungsmaßnahme - Rechtsprechungsänderung
- Judicialis
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 12 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 12 Nr. 1
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Lohnsteuer; Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Berufsbegleitendes Erststudium und Umschulung als Fortbildung anerkannt
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Voller Kostenabzug bei Umschulung und berufsbegleitendem Erststudium
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Werbungskosten - Sind unbeschränkt abziehbare "Ausbildungskosten" noch nachträglich zu berücksichtigen?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ausbildungskosten
- Erstmalige Berufsausbildung
- Fachtagung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 14.08.2001 - 2 K 1607/99
- BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01
Papierfundstellen
- BFHE 201, 156
- NJW 2003, 533
- NVwZ 2003, 1416 (Ls.)
- FamRZ 2003, 451 (Ls.)
- BB 2003, 1319
- BB 2003, 1320
- BB 2003, 140
- DB 2003, 131
- BStBl II 2003, 403
Wird zitiert von ... (178)
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
b) In der Folge unterschied der Bundesfinanzhof - in ständiger Rechtsprechung - zwischen den als Werbungskosten abziehbaren Kosten einer Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf und den (nur) als Sonderausgaben berücksichtigungsfähigen Kosten einer Ausbildung zu einem künftigen Beruf (vgl. BFHE 127, 210; 201, 156).Umschulungskosten - also Aufwendungen zum Erwerb von Kenntnissen, die als Grundlage für einen Berufswechsel dienen sollten - wurden dagegen lediglich als Berufsausbildungskosten und damit als Sonderausgaben berücksichtigt (BFHE 201, 156).
c) Durch eine Reihe von Entscheidungen - beginnend mit dem Urteil vom 4. Dezember 2002 (BFHE 201, 156) - änderte der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung.
Er erkannte nunmehr auch Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme als vorab entstandene Werbungskosten an, wenn die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen (BFHE 201, 156).
Zur Begründung führte er aus, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG entfalte keine Sperrwirkung, weil der Werbungskostenabzug nach dem Gesetz Vorrang vor dem Abzug von Sonderausgaben habe (BFHE 201, 156 ; 201, 211 ).
Die aus beruflichen Gründen entstandenen Kosten könnten nicht zugleich Aufwendungen für die private Lebensführung darstellen, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringe (BFHE 201, 156 ).
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
Dabei habe er schon auf das Urteil des Senats vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 (BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403) vertrauen dürfen.a) Der vorlegende Senat unterschied in seiner Rechtsprechung bis zum Urteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 zwischen den als Werbungskosten abziehbaren Kosten einer Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf und den als Sonderausgaben begrenzt absetzbaren Kosten einer Ausbildung zu einem künftigen Beruf.
Dieser sei --ohne weitere Begründung-- davon ausgegangen, dass "die Erlangung der für den Lebenskampf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten grundsätzlich der privaten Lebensführung zugehört, die Aufwendungen hierfür daher nicht abzugsfähig sind" (so Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, mit Hinweis auf RFH-Urteil vom 24. Juni 1937 IV A 20/36, RStBl 1937, 1089, 1090;… vgl. zur Rechtsentwicklung der Berufsausbildungskosten seit den ersten Einkommensteuergesetzen Holthaus, Die Berücksichtigung von Bildungskosten im Einkommensteuerrecht, Bonn 2010, S. 22 ff.;… Johenning, Bildungsaufwendungen im Einkommensteuerrecht, Hamburg 2009, S. 68 ff.).
Fortbildungskosten wurden nur unter den Voraussetzungen anerkannt, die der BFH zum Zweitstudium entwickelt hatte, insbesondere wenn also kein Wechsel der Berufsart vorlag (Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, m.w.N.;… ausführlich zur Unterscheidung zwischen Aus- und Fortbildung und zur neuen Rechtsprechung ab 2002 z.B. auch Ismer, Bildungsaufwand im Steuerrecht, Köln 2006, S. 133 ff.).
b) Diese bis zum Jahr 2002 sich entwickelnde Rechtsprechung stieß zunehmend auf Kritik; auf die im Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, unter II.2.
c) Der Senat änderte beginnend mit dem Urteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 diese Rechtsprechung.
Nach dem Gesetz habe der Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug Vorrang vor dem Abzug von Berufsausbildungskosten als Sonderausgaben, so dass § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG a.F. keine Sperrwirkung entfalte (Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, unter II.3.).
(2) Seit dem Urteil vom 4. Dezember 2002 in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 entsprach es zwar einer gefestigten Senatsrechtsprechung, dass auch Kosten einer ersten Ausbildung Werbungskosten sein können.
- BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
a) Der vorlegende Senat unterschied in seiner Rechtsprechung bis zum Urteil vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 (BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403) zwischen den als Werbungskosten abziehbaren Kosten einer Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf und den als Sonderausgaben begrenzt absetzbaren Kosten einer Ausbildung zu einem künftigen Beruf.Dieser sei --ohne weitere Begründung-- davon ausgegangen, dass "die Erlangung der für den Lebenskampf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten grundsätzlich der privaten Lebensführung zugehört, die Aufwendungen hierfür daher nicht abzugsfähig sind" (so Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, mit Hinweis auf RFH-Urteil vom 24. Juni 1937 IV A 20/36, RStBl 1937, 1089, 1090;… vgl. zur Rechtsentwicklung der Berufsausbildungskosten seit den ersten Einkommensteuergesetzen Holthaus, Die Berücksichtigung von Bildungskosten im Einkommensteuerrecht, Bonn 2010, S. 22 ff.;… Johenning, Bildungsaufwendungen im Einkommensteuerrecht, Hamburg 2009, S. 68 ff.).
Fortbildungskosten wurden nur unter den Voraussetzungen anerkannt, die der BFH zum Zweitstudium entwickelt hatte, insbesondere wenn also kein Wechsel der Berufsart vorlag (Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, m.w.N.;… ausführlich zur Unterscheidung zwischen Aus- und Fortbildung und zur neuen Rechtsprechung ab 2002 z.B. auch Ismer, Bildungsaufwand im Steuerrecht, Köln 2006, S. 133 ff.).
b) Diese bis zum Jahr 2002 sich entwickelnde Rechtsprechung stieß zunehmend auf Kritik; auf die im Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, unter II.2.
c) Der Senat änderte beginnend mit dem Urteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 diese Rechtsprechung.
Nach dem Gesetz habe der Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug Vorrang vor dem Abzug von Berufsausbildungskosten als Sonderausgaben, so dass § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG a.F. keine Sperrwirkung entfalte (Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, unter II.3.).
(2) Seit dem Urteil vom 4. Dezember 2002 in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 entsprach es zwar einer gefestigten Senatsrechtsprechung, dass auch Kosten einer ersten Ausbildung Werbungskosten sein können.
- BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
a) Der vorlegende Senat unterschied in seiner Rechtsprechung bis zum Urteil vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 (BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403) zwischen den als Werbungskosten abziehbaren Kosten einer Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf und den als Sonderausgaben begrenzt absetzbaren Kosten einer Ausbildung zu einem künftigen Beruf.Dieser sei --ohne weitere Begründung-- davon ausgegangen, dass "die Erlangung der für den Lebenskampf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten grundsätzlich der privaten Lebensführung zugehört, die Aufwendungen hierfür daher nicht abzugsfähig sind" (so Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, mit Hinweis auf RFH-Urteil vom 24. Juni 1937 IV A 20/36, RStBl 1937, 1089, 1090;… vgl. zur Rechtsentwicklung der Berufsausbildungskosten seit den ersten Einkommensteuergesetzen Holthaus, Die Berücksichtigung von Bildungskosten im Einkommensteuerrecht, Bonn 2010, S. 22 ff.;… Johenning, Bildungsaufwendungen im Einkommensteuerrecht, Hamburg 2009, S. 68 ff.).
Fortbildungskosten wurden nur unter den Voraussetzungen anerkannt, die der BFH zum Zweitstudium entwickelt hatte, insbesondere wenn also kein Wechsel der Berufsart vorlag (Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, m.w.N.;… ausführlich zur Unterscheidung zwischen Aus- und Fortbildung und zur neuen Rechtsprechung ab 2002 z.B. auch Ismer, Bildungsaufwand im Steuerrecht, Köln 2006, S. 133 ff.).
b) Diese bis zum Jahr 2002 sich entwickelnde Rechtsprechung stieß zunehmend auf Kritik; auf die im Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, unter II.2.
c) Der Senat änderte beginnend mit dem Urteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 diese Rechtsprechung.
Nach dem Gesetz habe der Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug Vorrang vor dem Abzug von Berufsausbildungskosten als Sonderausgaben, so dass § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG a.F. keine Sperrwirkung entfalte (Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, unter II.3.).
(2) Seit dem Urteil vom 4. Dezember 2002 in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 entsprach es zwar einer gefestigten Senatsrechtsprechung, dass auch Kosten einer ersten Ausbildung Werbungskosten sein können.
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
a) Der vorlegende Senat unterschied in seiner Rechtsprechung bis zum Urteil vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 (BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403) zwischen den als Werbungskosten abziehbaren Kosten einer Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf und den als Sonderausgaben begrenzt absetzbaren Kosten einer Ausbildung zu einem künftigen Beruf.Dieser sei --ohne weitere Begründung-- davon ausgegangen, dass "die Erlangung der für den Lebenskampf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten grundsätzlich der privaten Lebensführung zugehört, die Aufwendungen hierfür daher nicht abzugsfähig sind" (so Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 mit Hinweis auf RFH-Urteil vom 24. Juni 1937 IV A 20/36, RStBl 1937, 1089, 1090;… vgl. zur Rechtsentwicklung der Berufsausbildungskosten seit den ersten Einkommensteuergesetzen Holthaus, Die Berücksichtigung von Bildungskosten im Einkommensteuerrecht, Bonn 2010, S. 22 ff.;… Johenning, Bildungsaufwendungen im Einkommensteuerrecht, Hamburg 2009, S. 68 ff.).
Fortbildungskosten wurden nur unter den Voraussetzungen anerkannt, die der BFH zum Zweitstudium entwickelt hatte, insbesondere wenn also kein Wechsel der Berufsart vorlag (Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, m.w.N.;… ausführlich zur Unterscheidung zwischen Aus- und Fortbildung und zur neuen Rechtsprechung ab 2002 z.B. auch Ismer, Bildungsaufwand im Steuerrecht, Köln 2006, S. 133 ff.).
b) Diese bis zum Jahr 2002 sich entwickelnde Rechtsprechung stieß zunehmend auf Kritik; auf die im Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, unter II.2.
c) Der Senat änderte beginnend mit dem Urteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 diese Rechtsprechung.
Nach dem Gesetz habe der Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug Vorrang vor dem Abzug von Berufsausbildungskosten als Sonderausgaben, so dass § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG a.F. keine Sperrwirkung entfalte (Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, unter II.3.).
(2) Seit dem Urteil vom 4. Dezember 2002 in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 entsprach es zwar einer gefestigten Senatsrechtsprechung, dass auch Kosten einer ersten Ausbildung Werbungskosten sein können.
- BFH, 18.06.2009 - VI R 14/07
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung …
Zu den Berufsausbildungskosten gehörten stets die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für ein Erststudium an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule), weil es dem Steuerpflichtigen eine andere (höherrangige) berufliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung eröffne (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, m.w.N.).Der Senat hat, beginnend mit der Entscheidung in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, diese Rechtsprechung aufgegeben und von der strikten Unterscheidung zwischen Aus- und Fortbildung Abstand genommen.
Danach hat der Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug Vorrang vor dem Abzug von Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als Sonderausgaben, so dass § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG keine Sperrwirkung für erwerbsbedingte Aufwendungen entfalten kann (vgl. im Einzelnen BFH-Urteile vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884; in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; in BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407; vom 13. Februar 2003 IV R 44/01, BFHE 201, 495, BStBl II 2003, 698).
b) Nach Auffassung des Senats steht aber auch § 12 Nr. 1 EStG einem Abzug von Bildungsaufwendungen im Allgemeinen und Kosten für ein Studium im Besonderen nicht entgegen (s. etwa BFH-Urteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403).
Das die Aufwendungen auslösende, maßgebliche Moment entstammt in diesen Fällen der beruflichen und nicht der privaten Sphäre (s. etwa BFH-Urteile in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; in BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884; zur Veranlassung von Bildung s. Pfab, Die Behandlung von Bildungsaufwendungen im deutschen Einkommensteuerrecht, Frankfurt/Main, 2008, 191 ff., 205 ff.).
- BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07
BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des …
a) Im Interesse der verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit (vgl. Urteile des BVerfG vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654; vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162) hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, im Einkommensteuerrecht die objektive finanzielle Leistungsfähigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den beruflichen Erwerbsaufwendungen andererseits zu bemessen (objektives Nettoprinzip; vgl. Beschluss des BVerfG vom 11. November 1998 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280, BStBl II 1999, 502; BFH-Urteile vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; zur Bedeutung und Dogmatik des objektiven Nettoprinzips vgl. u.a. Deutscher Juristentag 1988, Sitzungsbericht N, 214; Lang, StuW 2007, 3; Tipke, Die Steuerrechtsordnung, Band 11, 762 ff; ders., BB 2007, 1525;… ders. in Festschrift für Raupach, 177; Wernsmann, Verhaltenslenkung in einem rationalen Steuersystem, 317 ff.; Drenseck, FR 2006, 1; Jachmann in Brandt, Deutscher Finanzgerichtstag 2005, 59, jeweils m.w.N.).Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH-Entscheidungen vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121; in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368; vom 20. November 1979 VI R 25/78, BFHE 129, 149, BStBl II 1980, 75; vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213;… vgl. auch von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz B 152 ff.; HHR/Kreft, § 9 EStG Rz 115 ff.;… Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 9 Rz 7 ff.;… Jachmann in Brandt, a.a.O.;… vgl. auch zur Qualifikation der Aufwendungen nach dem Veranlassungsprinzip Tipke in Festschrift für Raupach, 177; Lang, StuW 2007, 3; Jüptner, Leistungsfähigkeit und Veranlassung, Diss.
Selbst wenn der Steuerpflichtige noch keine Einnahmen erzielt, liegen (vorab entstandene) Werbungskosten vor, sofern die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen (BFH-Urteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403;… vgl. dazu auch Tipke in Festschrift für Raupach, 177).
- BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
a) Der vorlegende Senat unterschied in seiner Rechtsprechung bis zum Urteil vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 zwischen den als Werbungskosten abziehbaren Kosten einer Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf und den als Sonderausgaben begrenzt absetzbaren Kosten einer Ausbildung zu einem künftigen Beruf.Dieser sei --ohne weitere Begründung-- davon ausgegangen, dass "die Erlangung der für den Lebenskampf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten grundsätzlich der privaten Lebensführung zugehört, die Aufwendungen hierfür daher nicht abzugsfähig sind" (so Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 mit Hinweis auf RFH-Urteil vom 24. Juni 1937 IV A 20/36, RStBl 1937, 1089, 1090;… vgl. zur Rechtsentwicklung der Berufsausbildungskosten seit den ersten Einkommensteuergesetzen Holthaus, Die Berücksichtigung von Bildungskosten im Einkommensteuerrecht, Bonn 2010, S. 22 ff.;… Johenning, Bildungsaufwendungen im Einkommensteuerrecht, Hamburg 2009, S. 68 ff.).
Fortbildungskosten wurden nur unter den Voraussetzungen anerkannt, die der BFH zum Zweitstudium entwickelt hatte, insbesondere wenn also kein Wechsel der Berufsart vorlag (Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, m.w.N.;… ausführlich zur Unterscheidung zwischen Aus- und Fortbildung und zur neuen Rechtsprechung ab 2002 z.B. auch Ismer, Bildungsaufwand im Steuerrecht, Köln 2006, S. 133 ff.).
b) Diese bis zum Jahr 2002 sich entwickelnde Rechtsprechung stieß zunehmend auf Kritik; auf die im Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, unter II.2.
c) Der Senat änderte beginnend mit dem Urteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 diese Rechtsprechung.
Nach dem Gesetz habe der Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug Vorrang vor dem Abzug von Berufsausbildungskosten als Sonderausgaben, so dass § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG a.F. keine Sperrwirkung entfalte (Senatsurteil in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, unter II.3.).
(2) Seit dem Urteil vom 4. Dezember 2002 in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 entsprach es zwar einer gefestigten Senatsrechtsprechung, dass auch Kosten einer ersten Ausbildung Werbungskosten sein können.
- BFH, 28.07.2011 - VI R 38/10
§ 12 Nr. 5 EStG lässt Vorrang des Werbungskostenabzugs unberührt - Systematisches …
Dabei ist ausreichend, wenn die Ausgaben den Beruf des Arbeitnehmers im weitesten Sinne fördern (Urteile des erkennenden Senats vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407; jeweils m.w.N.).b) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; in BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407) kann der erforderliche Veranlassungszusammenhang auch bei berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen erfüllt sein.
Wie der Senat schon früher entschieden hatte (Urteile in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; in BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407), steht § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG dem Abzug der Berufsbildungskosten als Werbungskosten nicht entgegen.
Der Senat (Urteile in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; in BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407) hatte bereits vor Ergänzung des § 12 EStG durch dessen Nr. 5 entschieden, dass § 12 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG einem Abzug der Aufwendungen für ein aus beruflichen Gründen aufgenommenes Erststudium als Werbungskosten nicht entgegensteht, weil solche Kosten nicht zugleich Aufwendungen für die private Lebensführung darstellten, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt.
Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; in BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407; vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884), welche die Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme, die Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium sowie die Aufwendungen für eine --nach abgebrochenem Studium-- erstmalige Berufsausbildung als Pilot jeweils als Werbungskosten qualifizierte, sollte sich die Neuordnung der Berufsausbildungskosten weitgehend an diesem grundsätzlichen Ansatz des BFH orientieren.
- BFH, 15.03.2007 - VI R 14/04
Aufwendungen eines Ausländers für Deutschkurs sind nichtabziehbare Kosten der …
Maßgebend hierfür ist, dass die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus einer beruflichen Tätigkeit stehen (BFH-Urteile vom 20. Juli 2006 VI R 26/05, BStBl II 2006, 764; vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, unter II. 3. b, m.w.N.). - BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BFH, 28.07.2011 - VI R 7/10
Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches …
- BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01
Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten
- FG Köln, 15.11.2018 - 1 K 1246/16
Studienkosten trotz Stipendium abziehbar
- BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01
Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt …
- BFH, 20.07.2006 - VI R 26/05
Aufwendungen für ein Erststudium
- BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme
- BFH, 07.02.2008 - VI R 41/05
Zur Abziehbarkeit von Studienkosten und BAföG-Rückzahlungen - Abkürzung des …
- BFH, 04.11.2003 - VI R 96/01
Promotionskosten als Werbungskosten
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2012 - 10 K 4245/11
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung - …
- BFH, 28.07.2011 - VI R 5/10
Vorweggenommene Werbungskosten durch Berufsausbildungskosten bei später auch im …
- BFH, 05.11.2013 - VIII R 22/12
Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für ein Studium, welches eine …
- FG Baden-Württemberg, 06.03.2007 - 4 K 280/06
Zum Werbungskostenabzug bzw. Betriebsausgabenabzug bei abgekürztem Vertragsweg
- BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung
- BFH, 18.11.2009 - X R 34/07
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß - …
- FG Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 14 K 46/06
Aufwendungen zum Erwerb eines Busführerscheins als Werbungskosten im Sinne von § …
- BFH, 09.12.2009 - X R 28/07
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine …
- BFH, 18.11.2009 - X R 6/08
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen …
- BFH, 18.11.2009 - X R 9/07
Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der …
- FG Münster, 09.11.2011 - 2 K 862/09
Kosten eines Erststudiums
- BFH, 10.02.2015 - IX R 6/14
Änderungsmöglichkeit des Steuerbescheides als Voraussetzung für den erstmaligen …
- BFH, 07.02.2008 - VI R 75/06
Zu den Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust …
- BFH, 18.06.2009 - VI R 31/07
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als …
- FG Münster, 20.12.2011 - 5 K 3975/09
Die Kosten des Erststudiums
- BFH, 11.01.2007 - VI R 8/05
Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fachkongress als Werbungskosten
- BFH, 22.06.2006 - VI R 5/04
Aufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule keine vorab entstandenen …
- BFH, 22.06.2006 - VI R 61/02
Aufwendungen von Lehrern für Snowboardkurse als Werbungskosten - …
- BFH, 22.06.2006 - VI R 5/03
Vertragsstrafe aus Ausbildungsverhältnis
- BFH, 25.06.2008 - X R 36/05
Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im …
- BFH, 29.04.2003 - VI R 86/99
Werbungskosten bei Berufsausbildung
- FG Münster, 24.02.2011 - 11 K 4489/09
Kosten des Erststudiums sind keine Werbungskosten!
- BFH, 13.02.2003 - IV R 44/01
Zweitausbildung bei Arbeitslosigkeit
- BFH, 06.10.2004 - X R 36/03
Teilnahme an einer Incentive-Reise, Unterbeteiligung als BV
- FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2003 - 6 K 2124/02
Abzugsfähigkeit eines Deutschkurses für Ausländer als vorweg genommene …
- BFH, 26.01.2005 - VI R 71/03
Tatrichterliche Würdigung über den Zusammenhang von Studienaufwendungen mit …
- BFH, 04.11.2003 - VIII R 59/03
Volljährige Kinder in Berufsausbildung
- FG Schleswig-Holstein, 04.09.2013 - 2 K 159/11
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung als …
- BFH, 18.11.2009 - X R 45/07
Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der …
- BFH, 18.06.2009 - VI R 79/06
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als …
- BFH, 15.03.2007 - VI R 61/04
WK-Abzug: Englischkurs in Südafrika
- BFH, 22.07.2003 - VI R 4/02
WK-Abzug, Aufwendungen für "Master of Laws"-Studium
- VG Freiburg, 11.10.2017 - 4 K 4413/16
Kostenbeitrag in der Jugendhilfe - Zurechnung der Schweizer Kinderzulage - …
- BFH, 22.07.2003 - VI R 50/02
Aufwendungen für ein Universitätsstudium
- BFH, 13.05.2004 - IV R 47/02
Bewirtungskosten; Fortbildungskosten
- FG Hamburg, 25.11.2009 - 5 K 193/08
Einkommensteuerrecht: Berufsausbildungskosten: Werbungskosten oder Sonderausgaben
- BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03
Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung
- FG Saarland, 04.05.2010 - 1 K 2357/05
Ausbildungskosten anlässlich der Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer im Rahmen …
- BFH, 22.07.2003 - VI R 190/97
Fortbildung einer Krankenschwester zur Lehrerin für Pflegeberufe
- BFH, 27.05.2003 - VI R 85/02
WK-Abzug; Aufwendungen für Verkehrsflugzeugführerschein
- BFH, 22.07.2008 - VI R 2/07
Aufwendungen für Teilnahme an Kongressen in Meran als Werbungskosten - …
- FG Köln, 19.01.2006 - 10 K 3712/04
Kosten eines (Jura-)Erststudiums
- FG Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 11 K 4253/08
Abzugsfähigkeit der Kosten der im Rahmen einer erstmaligen Berufsausbildung …
- FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 1 K 405/05
Mietkosten für den auswärts studierenden Sohn keine Werbungskosten beim Sohn - …
- BFH, 30.09.2008 - VI R 4/07
Aufwendungen für die Schulung zum Verkehrsflugzeugführer und Privatflugzeugführer …
- BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
VuV: Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 02.03.2005 - VI R 36/01
Werbungskostenabzug - Zahlungen aufgrund abstrakten Schuldanerkenntnisses
- BFH, 26.11.2003 - VIII R 30/03
Promotion als Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG
- FG Hessen, 11.03.2019 - 9 K 593/18
Ein Schaden, den ein Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass er im Rahmen eines …
- BFH, 19.12.2003 - VI R 31/03
Ausgaben für eine Fahrlehrerausbildung als vorab entstandene WK
- FG Sachsen, 23.03.2005 - 6 K 1339/04
Aufwendungen für nach Reifeprüfung aufgenommenes Erststudium als vorweggenommene …
- FG Münster, 18.04.2012 - 10 K 4400/09
Kosten der erstmaligen Berufsausbildung
- BFH, 10.02.2005 - VI B 33/04
Aufwendungen für Philosophiestudium eines 78jährigen als Berufsausbildungskosten?
- BFH, 22.06.2006 - VI R 71/04
Umschulung/Qualifizierung: Werbungskosten
- FG Baden-Württemberg, 18.02.2005 - 9 K 211/04
Kosten eines im Anschluss an die Schulausbildung begonnenen Studiums als …
- BFH, 13.10.2003 - VI R 71/02
Aufwendungen für eine erstmalige, vom Arbeitsamt unterstützte Berufsausbildung …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2006 - 5 K 2443/04
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Erststudium
- FG Münster, 06.05.2010 - 3 K 3347/07
Mehr Klarheit beim Abzug von Ausbildungskosten!
- BFH, 22.07.2003 - VI R 15/03
WK-Abzug: Erststudium eines Zeitsoldaten
- FG Münster, 07.04.2003 - 4 K 394/00
Aufwendungen für eine Fahrlehrerausbildung als vorweggenomme WK
- BFH, 29.02.2012 - IX R 3/11
Zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verlustfeststellungsbescheiden
- FG Köln, 12.12.2011 - 7 K 3147/08
Flugbegleiterin kann Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe …
- FG Köln, 22.05.2012 - 15 K 3413/09
§ 12 Nr. 5 EStG verfassungsgemäß; Anwendung des § 12 Nr. 5 EStG bei parallelen …
- FG Schleswig-Holstein, 21.06.2013 - 3 K 148/09
Mietaufwendungen für die selbstgenutzte Wohnung auch nicht anteilig …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen aus der Bürgschaftsinanspruchnahme des …
- FG Niedersachsen, 24.08.2005 - 3 K 220/05
Drittaufwand bei Studium
- FG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 1 K 100/07
Werbungskostenabzug bei Sprachreise nach Südafrika
- BFH, 01.02.2007 - VI R 62/03
Berufsausbildung: Aufwendungen für studienbegleitende Praktika
- FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 115/06
Studienkosten ab dem 1.1.2004 - Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung
- BFH, 08.06.2004 - VI B 158/03
Promotionskosten als WK
- BFH, 10.12.2003 - VIII B 151/03
Kindergeld: Berufsausbildung - Vorbereitung auf Promotion
- BFH, 26.06.2003 - VI R 14/03
Medizinstudent, vorab entstandene WK
- FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07
Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?
- FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 467/09
Aufwendungen für ein Erststudium als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzbar
- FG Baden-Württemberg, 26.06.2008 - 10 V 2450/08
Bemessung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach der einfachen …
- BFH, 09.12.2003 - VI R 8/03
WK-Abzug für pädagogisches Studium
- FG Niedersachsen, 15.05.2007 - 13 K 570/06
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium sind ab dem VZ 2004 nicht …
- FG Baden-Württemberg, 04.09.2003 - 10 K 217/00
Nlp-Kurse einer Sekretärin; Einkommensteuer 1998
- FG Düsseldorf, 22.05.2007 - 3 K 1200/04
Gerichtliche Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Werbungskosten; …
- FG Köln, 01.08.2006 - 8 K 4006/03
Erwerbsbedingt notwendige Kinderbetreuungskosten sind Werbungskosten
- BFH, 17.02.2004 - VIII R 84/03
Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung
- FG Düsseldorf, 25.11.2011 - 1 K 2819/08
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Studienaufwendungen als vorweggenommene …
- FG Niedersachsen, 24.08.2006 - 1 K 11438/02
Aufwendungen für den Erwerb eines deutschen Zertifikats als Werbungskosten
- FG Düsseldorf, 24.09.2020 - 14 K 3796/13
Erstausbildung: Rettungshelferkurs während des Zivildienstes ist keine …
- FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 87/05
Einkommensteuer: Kosten eines Erststudiums und zwecks Studienplatzerlangung …
- FG Nürnberg, 31.05.2006 - III 129/04
Rückzahlung von BAföG -Darlehen
- BFH, 19.12.2003 - VI R 2/02
WK-Abzug für Umschulung zum Steuerfachgehilfen
- BFH, 17.12.2002 - VI R 20/01
Umschulungsmaßnahme, BA-Abzug
- FG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 5 K 1281/08
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über Verlustzuweisungsgesellschaften nach § 2b …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2007 - 3 K 173/06
Konkrete berufliche Veranlassung von Bildungsaufwendungen als Voraussetzung für …
- BFH, 27.05.2003 - VI R 29/01
Finanzierung einer Fortbildung durch ein Darlehen
- BFH, 26.07.2006 - VI R 63/05
Erststudium; WK-Abzug
- BFH, 18.05.2006 - VI B 145/05
WK-Abzug - Kosten für Teilnahme an psychologischen Seminaren
- BFH, 04.11.2003 - VI R 1/03
WK-Abzug: Qualifikationsmaßnahme einer Gemeindediakonin
- BFH, 17.12.2002 - VI R 42/00
WK-Abzug, Umschulungsmaßnahme
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2007 - L 19 B 687/06
Schulgeld ist nicht nach § 11 II Nr. 5 SGB II von BAföG-Leistung, welche als …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 2670/05
Aufwendungen für ein erstmaliges Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung ab …
- BFH, 22.07.2003 - VI R 48/02
WK-Abzug, Aufwendungen für Steuerberaterprüfung
- FG Niedersachsen, 10.04.2003 - 10 K 338/01
Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten
- FG Köln, 09.08.2007 - 10 K 3347/04
Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung nach Ablauf der für sie …
- BFH, 11.09.2003 - VI R 86/02
Aufwendungen einer sozialpädagogischen Assistentin für die Schulung zur …
- BFH, 22.07.2003 - VI R 7/01
WK-Abzug; Bildungsaufwendungen; Bildungsmaßnahmen eines Arztes
- BFH, 26.06.2003 - VI R 85/97
WK-Abzug; Zusatzausbildung einer Gymnasiallehrerin
- FG Düsseldorf, 06.06.2003 - 18 K 6417/01
Verpflegungsmehraufwendungen; Marinesoldat; Regelmäßige Arbeitsstätte; …
- BFH, 27.05.2003 - VI R 138/99
WK-Abzug, berufbegleitendes Erststudium
- BFH, 27.05.2003 - VI R 58/02
Aufwendungen für den Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins als WK
- BFH, 27.05.2003 - VI R 9/02
WK-Abzug, Aufwendungen zum Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins
- BFH, 17.12.2002 - VI R 121/01
WK-Abzug, Umschulungsmaßnahme
- BFH, 22.07.2003 - VI R 39/02
Aufwendungen einer Berufskraftfahrerin für die Schulung zur Fahrlehrerin als WK
- BFH, 26.06.2003 - VI R 8/01
WK-Abzug; Journalistikstudium einer Dipl.-Übersetzerin
- BFH, 26.06.2003 - VI R 114/00
WK-Abzug; Jurastudium eines Dipl.-Verwaltungswirts
- BFH, 27.05.2003 - VI R 153/00
Aufwendungen eines kaufmännischen Angestellten für den Erwerb einer …
- BFH, 27.05.2003 - VI R 138/01
WK-Abzug; Schulungskosten zum Verkehrsflugzeugführer
- FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 43/11
(Verlustfeststellung gem. § 10d EStG für 1999 - 2001)
- FG Düsseldorf, 25.11.2011 - 1 K 2819/11
Aufwendungen für ein Erststudium sind im Rahmen des Verlustabzugs gem. § 10d Abs. …
- BFH, 07.12.2005 - XI B 75/04
Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises
- FG Bremen, 14.01.2004 - 2 K 254/03
Aufwendungen für den Besuch von Schulen, die mit dem Erwerb der …
- BFH, 19.12.2003 - VI R 3/02
Aufwendungen eines Biologielaboranten für eine Umschulung zum Steuerfachgehilfen …
- BFH, 22.07.2003 - VI R 72/02
Aufwendungen für die Schulung zum Rettungsassistenten als WK
- BFH, 26.06.2003 - VI R 67/01
Aufwendungen für ein "Master of Law"-Studium als WK
- FG Münster, 18.03.2003 - 6 K 579/99
Aufwendungen für Praktika während des Studiums als vorweggenommene Werbungskosten
- FG Münster, 09.07.2010 - 4 K 3154/08
Auslegung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BFH, 22.07.2003 - VI R 46/02
Aufwendungen eines Diplom-Ingenieurs für ein wirtschaftswissenschaftliches …
- BFH, 27.05.2003 - VI R 28/01
Aufwendungen eines Werkzeugschlossers für den Erwerb des …
- FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 201/14
(Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d Abs. 4 Satz 6 2. …
- FG Sachsen, 25.07.2012 - 8 K 2495/07
Ruhegehaltszahlungen an Priester als Versorgungsbezüge Im …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2003 - 3 K 2899/00
Für ein Erststudium gibt es keinen Werbungskostenabzug
- FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 K 2065/10
Bürgschaftsverluste eines mittelbar beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers …
- BFH, 25.02.2004 - VI B 93/03
Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Fluglehrerbefähigung keine SA
- FG Niedersachsen, 08.08.2006 - 1 K 11438/02
Aufwendungen einer Kasachin für den Erwerb eines Deutschen Zertifikats als …
- FG Niedersachsen, 12.08.2003 - 8 K 679/01
Umschulungskosten; Versicherungskauffrau; Gesundheitsberaterin; Bildungsmaßnahme …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2019 - L 29 AS 625/18
Voraussetzungen einer Berücksichtigung von Ausbildungskosten bei der Ermittlung …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 1 K 1287/11
Feststellung des vortragsfähigen Verlustes auf den 31.12.2006 und dessen …
- FG Saarland, 20.04.2011 - 2 K 1020/09
Ausschluss des Werbungskostenabzugs für ein im Anschluss an die Schulausbildung …
- FG Baden-Württemberg, 19.08.2008 - 4 K 98/07
Aufwendungen für das Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten aus …
- FG Nürnberg, 02.05.2016 - 4 K 15/14
Einkommensteuerliches Vorliegen vorab entstandener Betriebsausgaben einer nach …
- FG Köln, 17.07.2013 - 14 K 587/13
Berufsausbildungskosten, Ausschluss des Werbungskostenabzugs, …
- FG Niedersachsen, 22.12.2005 - 11 K 434/02
Aufwendungen für die Betreuung eines minderjährigen Kindes weder Werbungskosten …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2005 - 1 K 1130/05
Aufwendungen für ein Jurastudium im 36. Semester keine Werbungskosten und keine …
- FG Köln, 01.07.2003 - 8 K 1273/97
Aufwendungen für berufsbegleitendes Promotionsstudium
- FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1127/07
Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als Fortbildung
- FG Münster, 25.06.2004 - 11 K 93/03
Abendschule stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar
- FG Düsseldorf, 11.10.2013 - 13 K 3322/11
Steuerliche Berücksichtigung von Rentenzahlungen an die …
- FG Köln, 17.07.2013 - 14 K 3720/12
Berufsausbildungskosten, Ausschluss des Werbungskostenabzugs, …
- FG Münster, 11.03.2011 - 14 K 4171/09
Anspruch auf Kindergeld bei den gesetzlichen Grenzbetrag überschreitenden eigenen …
- FG Münster, 31.08.2005 - 10 K 4954/04
Verlustfeststellung über Kosten des Erststudiums möglich
- FG München, 09.12.2003 - 13 K 5074/00
Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit durch NLP-Kurse als berufliche …
- FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 30/00
Betriebliche Fortbildungskosten (EStG §§ 4 Abs. 4, 12 Nr. 1 Satz 2)
- FG Düsseldorf, 18.12.2012 - 13 K 598/11
Steuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz
- FG Münster, 29.02.2012 - 11 K 2570/11
Schulgeld für Internat (Gymnasium) kein ausbildungsbedingter Mehrbedarf
- FG Hamburg, 11.03.2005 - II 418/03
Ausbildungskosten oder Fortbildung als vorab entstandene Werbungskosten
- FG Brandenburg, 10.04.2003 - 3 K 2837/01
Fahrtkosten im Zusammenhang mit auswärtigen Fortbildungsmaßnahmen; …
- FG Berlin, 22.01.2003 - 6 K 6332/99
Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als Werbungskosten
- FG Hamburg, 03.03.2006 - II 245/04
Vorweggenommene Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit; Kosten für …
- FG München, 04.06.2003 - 9 K 3706/02
Kindergeld; eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes; Kosten der doppelten …
- FG Hamburg, 05.12.2011 - 3 K 202/11
Einkommensteuer: Ausbildungskosten eines Berufspiloten als vorweggenommene …
- SG Berlin, 03.12.2004 - S 58 AL 4208/04
Indizien für die Annahme einer Lebenspartnerschaft bei Vorliegen einer Haushalts- …
- FG Düsseldorf, 06.06.2003 - 18 K 6417/01 E0