Rechtsprechung
BFH, 26.11.2002 - VI R 68/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 9, § 40a, § 40b
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EStG § 8 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 9; ; EStG § 40a; ; EStG § 40b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 8 Abs. 2 S. 1, 9 §§ 40a 40b
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Anwendung der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auf pauschalierungsfähige Zukunftssicherungsleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerfreiheit für Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers ; Zahlungen des Arbeitgebers als Versicherungsnehmer in eine Lebensversicherung des Arbeitnehmers; Unterwerfung des pauschalierten Lohns unter den normalen Lohnsteuerabzug durch Haftungsbescheid
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rabattfreibetrag für Mitarbeiter in Agenturen - Was Agenturinhaber wissen müssen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Sachbezüge
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- ABC der Sachbezüge
- Zukunftssicherungsleistungen
- Gesetzesänderung und aktuelle Verwaltungsregelung ab 1.1.2020
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 04.04.2001 - 9 K 8355/99
- BFH, 26.11.2002 - VI R 68/01
Papierfundstellen
- BFHE 201, 123
- BB 2003, 2606
- DB 2003, 1036
- BStBl II 2003, 492
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 16.04.1999 - VI R 60/96
Arbeitslohn bei Gruppenunfallversicherung
Auszug aus BFH, 26.11.2002 - VI R 68/01
Die Verschaffung von Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer stelle sich --wirtschaftlich betrachtet-- so dar, als ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Geldbetrag zuwende und der Arbeitnehmer diesen nachfolgend an die Versicherung zahle (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. April 1999 VI R 60/96, BFHE 188, 334, BStBl II 2000, 406).Zahlungen des Arbeitgebers als Versicherungsnehmer auf eine Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers führen grundsätzlich zwar nur dann zu einem Lohnzufluss, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versicherung ein eigener Anspruch zusteht (BFH-Urteil in BFHE 188, 334, BStBl II 2000, 406); Entsprechendes gilt jedoch auch für den Fall, dass einer dem Arbeitnehmer nahe stehenden Person ein solcher Anspruch zusteht, wie dies z.B. bei einer Lebensversicherung im Falle des Todes des versicherten Arbeitnehmers der Fall sein kann.
- FG Brandenburg, 25.05.2000 - 4 K 1682/99
Erwerb einer Zusatzversorgung zugunsten von Arbeitnehmern
Auszug aus BFH, 26.11.2002 - VI R 68/01
Dies stelle keine Barlohnzahlung dar, da die Zahlungen an die Versicherung und nicht an die P geleistet worden seien (FG Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2000 IV K 1682/99 L, EFG 2000, 855; Seifert, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1999, 21).In der Literatur und Rechtsprechung werde die Verschaffung von Versicherungsschutz als typischer Fall des Sachbezugs angesehen (Albert, DStZ 1998, 124; FG Brandenburg in EFG 2000, 855).
- BFH, 13.01.1989 - VI R 66/87
Steuerveranlagung und Bindungswirkung von Verfahrensentscheidungen
Auszug aus BFH, 26.11.2002 - VI R 68/01
a) Bei der Prüfung, ob die Lohngrenze des § 40a Abs. 2 Satz 2 EStG überschritten ist, sind auch solche Teile des Arbeitslohns zu berücksichtigen, hinsichtlich derer eine Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40b EStG erfolgt ist (BFH-Urteil vom 13. Januar 1989 VI R 66/87, BFHE 156, 412, BStBl II 1989, 1030).
- BFH, 05.03.1993 - VI R 79/91
1. Der Arbeitgeber ist an seinen Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer gem. § …
Auszug aus BFH, 26.11.2002 - VI R 68/01
Die Grundsätze für die Rücknahme oder den Widerruf eines Pauschalierungsantrags (vgl. dazu BFH-Urteil vom 5. März 1993 VI R 79/91, BFHE 170, 428, BStBl II 1993, 692) gelten entsprechend. - BFH, 20.07.2000 - VI R 10/98
Lohnsteuer für Trinkgelder im Pauschalierungsverfahren
Auszug aus BFH, 26.11.2002 - VI R 68/01
Einer Lohnsteuer-Pauschalierung kommt jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn der Arbeitslohn für den Fall, dass keine Pauschalierung nach § 40b EStG erfolgt wäre, nicht dem Lohnsteuerabzug unterlegen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 2000 VI R 10/98, BFH/NV 2001, 35). - BFH, 04.12.2001 - III R 47/00
EStG § 33a Abs. 1
Auszug aus BFH, 26.11.2002 - VI R 68/01
Divergieren Gesetzeswortlaut und Zweck, ist der Wortlaut der Vorschrift ihrem Zweck entsprechend einzuschränken, sofern sich das Gesetz --gemessen an seinem Zweck-- als planwidrig zu weit gefasst erweist (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 III R 47/00, BFHE 197, 233, BStBl II 2002, 195). - FG Düsseldorf, 04.04.2001 - 9 K 8355/99
Versicherungsprämien als steuerfreie Sachzuwendung
Auszug aus BFH, 26.11.2002 - VI R 68/01
Zur Begründung seines in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1422 veröffentlichen Urteils führte das FG aus: Der Kläger sei berechtigt gewesen, die Lohnsteuer nach § 40a EStG mit einem Pauschsteuersatz zu erheben.
- BFH, 07.06.2018 - VI R 13/16
Arbeitnehmerbesteuerung: Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn
Dass die Regelung weitgehend leer laufen würde, vermag der Senat nicht zu erkennen (a.A. Senatsurteil vom 26. November 2002 VI R 68/01, BFHE 201, 123, BStBl II 2003, 492, unter II.2.c ff für nach § 40b EStG in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung pauschalierungsfähige Zukunftssicherungsleistungen). - BFH, 15.02.2023 - VI R 22/21
Berufsausbildung nach vorheriger langjähriger Berufstätigkeit
Auch eine teleologische Reduktion der Vorschrift kommt nicht in Betracht, da der Gesetzeswortlaut Folge einer bewussten rechtspolitischen Entscheidung des Gesetzgebers ist (vgl. Senatsurteil vom 26.11.2002 - VI R 68/01, BFHE 201, 123, BStBl II 2003, 492, unter II.2.c bb). - FG Köln, 15.11.2006 - 11 K 954/04
Unentgeltliche Überlassung von Mahlzeiten als lohnsteuerrelevanter Sachbezug; …
Derartige Zuwendungen sollten steuerfrei bleiben, sofern sie die Freigrenze in Höhe von 50 DM (ab dem Veranlagungszeitraum 2002 50 EUR) nicht übersteigen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 26.11.2002 VI R 66/01, BStBl II 2003, 492;… BTDrucks. 13/1686, S. 8). - FG Baden-Württemberg, 31.08.2011 - 14 K 1502/09
Auszahlung des Todesfallkapitals einer Schweizer Versorgungseinrichtung an das …
Es kann auch dahin gestellt bleiben, ob es sich bei den Beiträgen des Vaters des Kl anteilig um steuerpflichtigen Arbeitslohn i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV) gehandelt hat (BFH-Urteil vom 26. November 2002 VI R 68/01, BStBl II 2003, 492 zu Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einem Arbeitnehmer oder diesem nahestehenden Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern).