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   BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99   

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https://dejure.org/2002,180
BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99 (https://dejure.org/2002,180)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2002 - IX R 47/99 (https://dejure.org/2002,180)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - IX R 47/99 (https://dejure.org/2002,180)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vermietungstätigkeit - Auf Dauer angelegt - Vermietung - Einkünfteerzielungsabsicht - Einkünfte - Verpachtung - Einkommensteuer - Veräußerung - Grundstück - Verkauf

  • Judicialis

    EStG § 2; ; EStG § 21; ; FGO § 118 Abs. 2

  • RA Kotz

    Werbungskostenüberschüsse aus befristeter Vermietung nicht abziehbar - 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 2 21; FGO § 118 Abs. 2
    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der Absetzbarkeit verlustbringender Vermietung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG §§ 2, 21; FGO § 118 Abs. 2
    Immobiliengesellschaft - Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht auf Dauer angelegter Vermietung, sondern Veräußerung des Einkaufszentrums innerhalb eines kurzen Zeitraums (hier: Rund ein Jahr) von regelmäßig bis zu fünf Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Bei kurzzeitiger Vermietung ist der Werbungskostenabzug in Gefahr

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerpflichtige Veräußerung innerhalb von fünf Jahren

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalanlagen - Steuerpflichtige Veräußerung innerhalb von fünf Jahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Werbungskostenüberschüsse aus befristeter Vermietung

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bundesfinanzhof trifft wichtige Aussagen zur befristeten Vermietung

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Vermietungsverluste sind bei befristeter oder nur kurzer Vermietung nicht abziehbar

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vermietung und Verpachtung - Steuerverschärfende BFH-Rechtsprechung zur Liebhaberei bei kurzfristiger Vermietung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Werbungskostenabzug bei Verkauf der Mieträume innerhalb von fünf Jahren nach Anschaffung (IBR 2002, 704)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 6
    Einkünfteerzielungsabsicht; Nachweis; Objektveräußerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 199, 417
  • NJW 2002, 167
  • NJW 2003, 167
  • NZM 2002, 919
  • BB 2002, 2005 (Ls.)
  • DB 2002, 2023
  • BStBl II 2003, 580
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
    Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich ohne weitere Prüfung von einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen (z.B. BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).

    Hat der Steuerpflichtige den Entschluss, auf Dauer zu vermieten, endgültig gefasst, gelten die Grundsätze des Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 für die Dauer seiner Vermietungstätigkeit auch dann, wenn er das bebaute Grundstück später aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert.

    a) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften; die Einkünfteerzielungsabsicht kann insoweit nur in Ausnahmefällen verneint werden (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).

    b) Hat der Steuerpflichtige den Entschluss, auf Dauer zu vermieten, endgültig gefasst, gelten die Grundsätze des Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach dem Beginn seiner Vermietungstätigkeit das bebaute Grundstück aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert.

  • BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98

    Mietwohngrundstück; Überschuss-Erzielungsabsicht; auf Dauer angelegte Vermietung

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
    Er kann das gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechende Beweisanzeichen erschüttern, indem er Umstände darlegt und nachweist, die dafür sprechen, dass er den Entschluss zur Veräußerung erst nachträglich gefasst hat; denn es ist unschädlich, wenn er sich die Veräußerung des erworbenen Grundstücks allgemein für den Fall vorbehält, dass die Änderung äußerer Umstände und Bedingungen ihn dazu zwingen (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).

    Ob im Einzelfall Indizien gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechen, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung, die dem FG obliegt (z.B. Urteil in BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).

    Die Gesamtwürdigung durch das FG hat schon dann revisionsrechtlich Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich ist (Urteil in BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).

  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
    c) Dagegen kann sich ein Beweisanzeichen für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht daraus ergeben, dass der Steuerpflichtige in der Zeit seiner nicht auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit kein positives Gesamtergebnis erreichen kann (BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116 - betr.

    Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt im Zweifel der Steuerpflichtige (Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
    d) Ob ein Gesamtüberschuss zu erzielen ist, ergibt sich aus einer den Zeitraum der tatsächlichen Vermögensnutzung umfassenden Totalüberschussprognose (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, unter II. 2.).
  • BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97

    Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsgarantie

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (z.B. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587, m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
    Der Senat führt diese Rechtsprechung dahin fort, dass ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz auch dann vorliegt, wenn der Steuerpflichtige das bebaute Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --von in der Regel bis zu fünf Jahren-- seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert und innerhalb dieser Zeit insgesamt nur einen Werbungskostenüberschuss erzielt (vgl. zur Fünfjahresfrist, z.B. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 2., m.w.N. - gewerblicher Grundstückshandel).
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    d) Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer (fort-)bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt, trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01

    Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen

    b) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt nur, wer beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (st. Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392).

    aa) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften; die Einkünfteerzielungsabsicht kann insoweit nur in Ausnahmefällen verneint werden (BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, und vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394, und in BFH/NV 2002, 1392).

  • BFH, 17.04.2018 - IX R 9/17

    Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber

    Sie übersieht, dass der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung bestimmte Fallgruppen von der Typisierungswirkung ausnimmt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, dort 2.d, Rz 23; vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 --Ferienwohnung--; vom 5. November 2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46, BStBl II 2003, 646 --verbilligte Vermietung--; vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580 --befristete Vermietungstätigkeit--; vom 6. Oktober 2004 IX R 30/03, BFHE 208, 142, BStBl II 2005, 386 --aufwendig gestaltetes Wohngebäude--; in BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527, und in BFH/NV 2016, 188 --Gewerbeimmobilien--, dazu bereits oben unter II.1.).
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