Rechtsprechung
BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG §§ 2, 21; FGO § 118 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Vermietungstätigkeit - Auf Dauer angelegt - Vermietung - Einkünfteerzielungsabsicht - Einkünfte - Verpachtung - Einkommensteuer - Veräußerung - Grundstück - Verkauf
- Judicialis
- RA Kotz
Werbungskostenüberschüsse aus befristeter Vermietung nicht abziehbar - 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG §§ 2 21; FGO § 118 Abs. 2
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Voraussetzungen der Absetzbarkeit verlustbringender Vermietung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
EStG §§ 2, 21; FGO § 118 Abs. 2
Immobiliengesellschaft - Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht auf Dauer angelegter Vermietung, sondern Veräußerung des Einkaufszentrums innerhalb eines kurzen Zeitraums (hier: Rund ein Jahr) von regelmäßig bis zu fünf Jahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Vermietung - Bei kurzzeitiger Vermietung ist der Werbungskostenabzug in Gefahr
- IWW (Kurzinformation)
Steuerpflichtige Veräußerung innerhalb von fünf Jahren
- IWW (Kurzinformation)
Kapitalanlagen - Steuerpflichtige Veräußerung innerhalb von fünf Jahren
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Werbungskostenüberschüsse aus befristeter Vermietung
Besprechungen u.ä. (4)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Bundesfinanzhof trifft wichtige Aussagen zur befristeten Vermietung
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Vermietungsverluste sind bei befristeter oder nur kurzer Vermietung nicht abziehbar
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Vermietung und Verpachtung - Steuerverschärfende BFH-Rechtsprechung zur Liebhaberei bei kurzfristiger Vermietung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Werbungskostenabzug bei Verkauf der Mieträume innerhalb von fünf Jahren nach Anschaffung (IBR 2002, 704)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfteerzielungsabsicht
- Überschusseinkünfterzielungsabsicht
- Liebhaberei
- Vermietung und Verpachtung
- Nutzungsüberlassung einer Wohnung
- Die Fremdüberlassung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - V 972/97
- BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
Papierfundstellen
- BFHE 199, 417
- NJW 2002, 167
- NJW 2003, 167
- NZM 2002, 919
- BB 2002, 2005 (Ls.)
- DB 2002, 2023
- BStBl II 2003, 580
Wird zitiert von ... (94) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich ohne weitere Prüfung von einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen (z.B. BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).Hat der Steuerpflichtige den Entschluss, auf Dauer zu vermieten, endgültig gefasst, gelten die Grundsätze des Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 für die Dauer seiner Vermietungstätigkeit auch dann, wenn er das bebaute Grundstück später aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert.
a) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften; die Einkünfteerzielungsabsicht kann insoweit nur in Ausnahmefällen verneint werden (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
b) Hat der Steuerpflichtige den Entschluss, auf Dauer zu vermieten, endgültig gefasst, gelten die Grundsätze des Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach dem Beginn seiner Vermietungstätigkeit das bebaute Grundstück aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert.
- BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98
Mietwohngrundstück; Überschuss-Erzielungsabsicht; auf Dauer angelegte Vermietung
Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
Er kann das gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechende Beweisanzeichen erschüttern, indem er Umstände darlegt und nachweist, die dafür sprechen, dass er den Entschluss zur Veräußerung erst nachträglich gefasst hat; denn es ist unschädlich, wenn er sich die Veräußerung des erworbenen Grundstücks allgemein für den Fall vorbehält, dass die Änderung äußerer Umstände und Bedingungen ihn dazu zwingen (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).Ob im Einzelfall Indizien gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechen, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung, die dem FG obliegt (z.B. Urteil in BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).
Die Gesamtwürdigung durch das FG hat schon dann revisionsrechtlich Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich ist (Urteil in BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).
- BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93
Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?
Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
c) Dagegen kann sich ein Beweisanzeichen für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht daraus ergeben, dass der Steuerpflichtige in der Zeit seiner nicht auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit kein positives Gesamtergebnis erreichen kann (BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116 - betr.Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt im Zweifel der Steuerpflichtige (Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).
- BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen
Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
d) Ob ein Gesamtüberschuss zu erzielen ist, ergibt sich aus einer den Zeitraum der tatsächlichen Vermögensnutzung umfassenden Totalüberschussprognose (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, unter II. 2.). - BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97
Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsgarantie
Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (z.B. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587, m.w.N.). - BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
Der Senat führt diese Rechtsprechung dahin fort, dass ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz auch dann vorliegt, wenn der Steuerpflichtige das bebaute Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --von in der Regel bis zu fünf Jahren-- seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert und innerhalb dieser Zeit insgesamt nur einen Werbungskostenüberschuss erzielt (vgl. zur Fünfjahresfrist, z.B. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 2., m.w.N. - gewerblicher Grundstückshandel).
- BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
d) Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer (fort-)bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt, trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580). - BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01
Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen
b) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt nur, wer beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (st. Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392).aa) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften; die Einkünfteerzielungsabsicht kann insoweit nur in Ausnahmefällen verneint werden (BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, und vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394, und in BFH/NV 2002, 1392).
- BFH, 17.04.2018 - IX R 9/17
Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber
Sie übersieht, dass der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung bestimmte Fallgruppen von der Typisierungswirkung ausnimmt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, dort 2.d, Rz 23; vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 --Ferienwohnung--; vom 5. November 2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46, BStBl II 2003, 646 --verbilligte Vermietung--; vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580 --befristete Vermietungstätigkeit--; vom 6. Oktober 2004 IX R 30/03, BFHE 208, 142, BStBl II 2005, 386 --aufwendig gestaltetes Wohngebäude--;… in BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527, und in BFH/NV 2016, 188 --Gewerbeimmobilien--, dazu bereits oben unter II.1.).
- BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung
Dagegen liegt ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz vor, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --von in der Regel bis zu fünf Jahren-- seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert und innerhalb dieser Zeit nur einen Werbungskostenüberschuss erzielt (z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).c) Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen als Voraussetzungen einer fortbestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt, trägt der Steuerpflichtige allerdings die Feststellungslast (BFH in BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20
Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der …
Auch bei der Prüfung der Angemessenheit besteht grundsätzlich ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 971/21 u.a. - NJW 2002, 167 = juris Rn. 135 m.w.N.).Sie haben daher dafür zu sorgen, dass bei einem Verbot von Präsenzunterricht nach Möglichkeit Distanzunterricht stattfindet (BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 971/21u.a. - NJW 2002, 167 = juris Rn. 169 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20
Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der …
Auch bei der Prüfung der Angemessenheit besteht grundsätzlich ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 971/21 u.a. - NJW 2002, 167 = juris Rn. 135 m.w.N.).Sie haben daher dafür zu sorgen, dass bei einem Verbot von Präsenzunterricht nach Möglichkeit Distanzunterricht stattfindet (BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 971/21u.a. - NJW 2002, 167 = juris Rn. 169 ff.).
- BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Betriebsübertragung bei Ehescheidung
Kann er innerhalb des derart verkürzten Progenosezeitraums (Zeitraum zwischen Erwerb und Ablauf der Frist) einen Gesamtüberschuss oder -gewinn nicht erzielen, kann eine Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig nicht festgestellt werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668; vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; vom 5. September 2000 IX R 33/97 BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394). - BFH, 09.03.2011 - IX R 50/10
Keine fortdauernde Einkünfteerzielungsabsicht bei der Veräußerung einer …
Spricht es gegen die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --von in der Regel bis zu fünf Jahren-- seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert, so auch dann, wenn er seine vermietete Immobilie in einem entsprechenden Zeitraum an eine die Vermietung fortführende gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) veräußert, an der er selbst beteiligt ist (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).Das lasse nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Juli 2002 IX R 47/99 (BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580) auf fehlende Einkünfteerzielungsabsicht schließen.
b) Liegt danach ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz vor, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --von in der Regel bis zu fünf Jahren-- seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert (BFH-Urteil in BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580), so gilt dies auch, wenn der Steuerpflichtige seine vermietete Immobilie in einem entsprechenden Zeitraum an eine die Vermietung fortführende gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) veräußert, an der er selbst beteiligt ist.
- FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht
Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580;… BFH-Urteil vom 09. Juli 2013 - IX R 21/12 -, BFH/NV 2013, 778). - FG Köln, 21.09.2011 - 9 K 4205/09
Einkünfteerzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
Eine Vermietungstätigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umständen keiner Befristung unterliegt (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BStBl II 2003, 695, und IX R 47/99, BStBl II 2003, 580, …sowie vom 29. März 2007 IX 7/06, BFH/NV 2007, 1847).Umgekehrt liegt nach ständiger BFH-Rechtsprechung ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes, wenn auch widerlegbares Indiz vor, wenn der Steuerpflichtige das Vermietungsobjekt innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - von in der Regel fünf Jahren - seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert oder selbst nutzt und in dieser Zeit insgesamt einen Werbungskostenüberschuss erwirtschaftet (BFH in BStBl II 2003, 580, und in BFH/NV 2006, 1078, sowie FG Hamburg, Urteil vom 11. April 2011 6 K 257/09, StE 2011, 434, und DStZ 2011, 583).
c) Ob im konkreten Fall insgesamt ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen ist, ergibt sich aus einer den Zeitraum der tatsächlichen Vermögensnutzung umfassenden Totalüberschussprognose (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl II 2002, 726, und BFH in BStBl II 2003, 580).
Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt im Zweifel der Steuerpflichtige, der die Anerkennung eines von ihm geltend gemachten Verlusts und mithin die Berücksichtigung einer für ihn günstigen, da steuermindernden, Tatsache begehrt (BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BStBl II 1995, 116, und BFH in BStBl II 2003, 580).
- FG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 5 K 3591/09
Annahme einer Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich einer Wohnungsvermietung …
- FG Niedersachsen, 25.02.2020 - 9 K 112/18
Möglichkeit der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides …
- FG Nürnberg, 26.09.2012 - 5 K 494/11
Einkünfteerzielungsabsicht bei Eigennutzung kurze Zeit nach Erwerb
- BFH, 03.08.2004 - X R 55/01
Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei …
- BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach …
- BFH, 19.04.2005 - IX R 15/04
Einkünfteerzielungsabsicht bei Fremdfinanzierung unter dem Einsatz von …
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20
Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der …
- BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit
- FG München, 20.09.2010 - 5 V 886/10
Annahme einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit - …
- BFH, 18.04.2018 - I R 2/16
Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der …
- FG Bremen, 13.08.2007 - 4 K 139/04
Anerkennung von aus einer Vermietung und Verpachtung entstandenen Verlusten in …
- BFH, 22.01.2013 - IX R 13/12
Einkünfteerzielung bei Mietvertragsübernahme - Keine Zurechnung der …
- BFH, 24.08.2006 - IX R 15/06
Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste …
- FG Brandenburg, 14.05.2003 - 2 K 761/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung mit Selbstnutzungsvorbehalt; …
- FG München, 07.08.2007 - 6 K 3097/06
Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
- BFH, 09.07.2003 - IX R 30/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung
- BFH, 17.12.2002 - IX R 18/00
Vermietung an unterhaltsberechtigtes Kind; verbilligte Vermietung
- BFH, 09.07.2013 - IX R 21/12
Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung
- FG Hamburg, 04.11.2005 - I 69/05
Einkommensteuer: Auf Dauer angelegte Vermietung bei zwischenzeitlicher …
- BFH, 19.04.2005 - IX R 10/04
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer historischen Mühle
- FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften trotz längerem Leerstand (§§ …
- FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
Einkommensteuer; Schätzung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; …
- BFH, 18.01.2006 - IX R 18/04
Kurzfristige Veräußerung Indiz gegen Einkünfteerzielungsabsicht
- FG München, 09.11.2005 - 1 K 2004/03
Einkünfteerzielungsabsicht bei geschlossenen Immobilienfonds
- FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09
Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht bei nur geringfügiger Selbstnutzung …
- BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
- BFH, 09.07.2002 - IX R 33/01
Einkünfteerzielungsabsicht; befristete Vermietung
- FG Hamburg, 12.09.2018 - 2 K 151/17
Dauerhafte Vermietungsabsicht bei Abschluss eines Mietvertrages mit …
- FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05
Werbungskostenabzug nur bei ernsthaftem Bemühen um eine Vermietung
- FG München, 28.02.2007 - 9 V 4043/06
Einkunftserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- BFH, 20.08.2010 - IX B 41/10
Zur verlängerten Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung bei Eheleuten - …
- BFH, 12.07.2006 - IX R 47/05
Erbbaurecht: Fremdfinanzierung, Aufgabe der Vermietungsabsicht
- FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 1458/01
Einkünfteerzielungsabsicht eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer KG
- FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 6870/97
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Ferienwohnungen als …
- FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
Anforderungen an die Annahme gewerblicher Gewinne; Prüfung der …
- FG Köln, 13.10.2004 - 14 K 2088/00
Finanzierungsaufwand bei Berlin-Darlehen
- BFH, 29.12.2006 - IX B 139/05
VuV: Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Köln, 30.06.2011 - 10 K 4965/07
Bestimmung der Einkunftsart bei Vermietung in einem Ferienpark - …
- FG Düsseldorf, 10.10.2007 - 7 K 2177/04
Zuordnung der Einkünfte aus einem geschlossenen Immobilienfonds zu der …
- FG Hessen, 24.09.2015 - 11 K 3189/09
§ 9 Abs.1 , § 7 EStG
- BFH, 19.01.2010 - X R 2/07
Werbungskostenabzug nur bei Einkünfteerzielungsabsicht - …
- FG Nürnberg, 29.11.2006 - III 98/05
Fehlende Einkunftserzielungsabsicht - Renten- und Sozialversicherungsbeiträge …
- BFH, 27.10.2005 - IX R 3/05
Einkünfteerzielungsabsicht bei Gebäude unter Denkmalschutz
- FG Thüringen, 25.11.2009 - I 822/05
Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei Veräußerung der Objekte kurz nach ihrer …
- FG Bremen, 11.06.2004 - 1 K 265/03
Keine Einkunftserzielungsabsicht für eine vorrangig zum Verkauf bestimmte, nur …
- BFH, 30.11.2005 - IX B 172/04
Kurzfristige Vermietung - Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 09.07.2003 - IX R 48/02
Werbungskostenabzug bei einer leer stehenden Mietwohnung
- FG Düsseldorf, 09.09.2010 - 16 K 261/08
Notwendigkeit des Vorliegens einer Einkünfteerzielungsabsicht für die …
- BFH, 09.10.2008 - IX R 54/07
Zu einer widersprüchlichen und rechtsfehlerhaften Würdigung der …
- FG Münster, 08.11.2005 - 6 K 6518/02
Abweichung vom BFH: Liebhaberei bei krassem Verlust
- BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung
- BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00
Einkünfteerzielungsabsicht; Grundstücksverkauf im zeitlichen Zusammenhang mit dem …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.03.2003 - 4 K 2699/98
Zur Einkünfteerzielungsabsicht beim kurzfristigen Halten eines bebauten …
- FG Niedersachsen, 23.04.2013 - 15 K 401/10
Feststellbarkeit der Einkünfteerzielungsabsicht nach Entmietung und jahrelangem …
- FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 910/08
Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht nach Aufhebung eines Mietvertrags
- BFH, 31.10.2003 - IX B 97/03
VuV: Einkünfteerzielungsabsicht bei mehreren Immobilien
- BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03
Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung
- BFH, 17.12.2002 - IX R 26/01
Mietvertrag Eltern - unterhaltsberechtigte Kinder; Schenkung von Geldvermögen
- FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 1 K 10547/03
Fehlende Überschusserzielungsabsicht bei einzelnen Gesellschaftern einer GbR - …
- BFH, 27.05.2005 - IV B 97/03
LuF - Anlaufverluste
- FG Hamburg, 17.12.2013 - 6 K 147/12
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei verbilligter Vermietung an nahe …
- FG München, 24.07.2018 - 2 K 2058/17
Beendigung der Selbstnutzung der Doppelhaushälfte und deren Vermietung
- FG München, 18.03.2008 - 6 K 4293/06
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Berücksichtigung von …
- BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02
Gewerblicher Grundstückshandel; zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude
- BFH, 18.12.2008 - IX B 117/08
Revisionszulassung wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit
- FG Niedersachsen, 02.04.2003 - 7 K 349/00
Berücksichtigung eines Gewinns aus Gewerbebetrieb in einem …
- FG Münster, 22.01.2014 - 10 K 2160/11
Wegfall der Vermietungsabsicht
- FG München, 22.04.2009 - 9 K 162/07
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht durch Totalüberschussprognose bei …
- BFH, 22.07.2002 - IX B 139/01
NZB; Beweislast
- FG Thüringen, 12.11.2003 - III 917/01
Fremdvergleich bei Angehörigen-Mietvertrag; Einkommensteuer 1999
- FG München, 23.10.2018 - 12 K 1097/15
Einkommenssteuer
- FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 1 K 313/05
Kein ausreichender Nachweis ernsthafter Vermietungsbemühungen für leerstehende …
- FG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - V 972/97
Anspruch auf Feststellung der für eine Grundstücksgemeinschaft erklärten …
- FG Köln, 12.02.2020 - 5 K 2225/18
Kosten einer Badrenovierung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung?
- FG Hamburg, 11.04.2011 - 6 K 257/09
Einkommensteuer: Einkünfteerzielungsabsicht bei Sanierung einer leer stehenden, …
- FG München, 19.05.2010 - 10 K 288/09
Kein Abzug von Renovierungsaufwendungen als Werbungskosten aus Vermietung und …
- FG Köln, 10.03.2004 - 11 K 4063/03
Vermietung und Verpachtung
- FG Hamburg, 03.11.2015 - 6 V 259/15
Aussetzung der Vollziehung: Voraussetzung für die Option zur Tonnagesteuer ist, …
- FG Hessen, 10.09.2003 - 2 K 3585/98
Zurechnung; Einkünfte; Vertreter; Vermietung und Verpachtung; Verlust; …
- FG München, 29.11.2006 - 1 K 1946/06
Steuermindernde Berücksichtigung von laufenden Aufwendungen für ein Gebäude bei …
- FG München, 07.10.2003 - 2 K 3982/00
Werbungskosten; vergebliche, vorweggenommene Vermietungsabsicht; bedingte …
- FG München, 31.01.2013 - 10 K 1093/10
Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Tätigkeit eines Fütterungsberaters und …
- FG Sachsen-Anhalt, 09.12.2010 - 5 K 376/09
Aufwendungen für leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten - …
- FG München, 11.09.2013 - 10 K 645/12
Fehlende Vermietungsabsicht