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   BFH, 20.08.2002 - IX R 70/00   

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https://dejure.org/2002,1399
BFH, 20.08.2002 - IX R 70/00 (https://dejure.org/2002,1399)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2002 - IX R 70/00 (https://dejure.org/2002,1399)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2002 - IX R 70/00 (https://dejure.org/2002,1399)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    HGB § 255 Abs. 1; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7, § 7

  • Wolters Kluwer

    Versagung des Abzugs von Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Wohngebäudes - Erstmalige Nutzung nach Erwerb - Wegen Schaden nicht vermietbarer Zustand - Aufwendungen zur Schadensbehebung als Anschaffungskosten i.S.d. § 255 Abs. 1 Satz ...

  • Judicialis

    HGB § 255 Abs. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 255 Abs. 1; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7 § 7
    Zum anschaffungsnahen Aufwand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unvermietbares Gebäude: Reparaturen sind Anschaffungskosten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reparatur- und Modernisierungsaufwand nach Kauf eines leer stehenden Einfamilienhauses ? Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Anschaffungskosten ? Erneuerung der defekten Heizungsanlage und Beseitigung deshalb eingetretener Frostschäden führt zu Anschaffungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)

    EStG §§ 7, 9 Abs. 1 Nr. 7; HGB § 255 Abs. 1
    Anschaffungskosten bei Renovierung eines zuvor in unvermietbarem Zustand gekauften Hauses

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reparaturaufwendungen als Anschaffungskosten?

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStDV § 82 b
    Anschaffungsnaher Aufwand; Wesentliche Verbesserung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 227
  • NZM 2003, 525 (Ls.)
  • BB 2003, 342
  • DB 2003, 314
  • BStBl II 2003, 585
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 70/00
    Herstellungskosten scheiden in diesem Fall aus (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, zu II. 2. b aa).

    Zu den Anschaffungskosten zählen daher die Aufwendungen, die erforderlich sind, um den erworbenen Vermögensgegenstand bestimmungsgemäß nutzen zu können (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 85, zu II. 2. b aa).

    aa) Befindet sich ein Wohngebäude vor der erstmaligen Nutzung nach dem Erwerb wegen eines Schadens nicht in einem vermietbaren Zustand, dann führen die Aufwendungen zur Behebung dieses Schadens zu Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB, weil dadurch das Gebäude erst gemäß seiner Zweckbestimmung betriebsbereit wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 85, zu II. 2. b bb).

    Ist das der Fall, ist eine Standarderhöhung anzunehmen; die Aufwendungen für diese und die damit bautechnisch zusammenhängenden Baumaßnahmen sind Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 85).

    Laufende Reparaturen, vor allem Schönheitsreparaturen aber auch die Ersetzung alter funktionierender Einrichtungen durch gleichwertige Neue führen noch nicht zu Anschaffungskosten (BFH-Urteile in BFHE 198, 85, zu II. 2. b aa und cc, sowie vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627).

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 70/00
    Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 HGB (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74).

    Die streitigen Aufwendungen sind nicht allein deshalb als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu werten, weil sie im Vergleich zum Kaufpreis hoch sind und in zeitlichem Zusammenhang mit der Anschaffung des Grundstücks stehen (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 74, zu II. 3. b).

    Es ist aber nicht festgestellt, ob und in welchem Umfang die Baumaßnahmen zu einer deutlichen Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten bei den Installationen und Fenstern geführt haben (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 198, 74, zu II. 3. a cc).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 70/00
    Wie diese Aufwendungen sind auch solche zu behandeln, die damit in bautechnischem Zusammenhang stehen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649).
  • BFH, 16.07.1996 - IX R 34/94

    Kosten der Dachinstandsetzung als Herstellungskosten, soweit diese durch den

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 70/00
    Wie diese Aufwendungen sind auch solche zu behandeln, die damit in bautechnischem Zusammenhang stehen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649).
  • BFH, 27.09.2001 - X R 55/98

    Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 70/00
    Laufende Reparaturen, vor allem Schönheitsreparaturen aber auch die Ersetzung alter funktionierender Einrichtungen durch gleichwertige Neue führen noch nicht zu Anschaffungskosten (BFH-Urteile in BFHE 198, 85, zu II. 2. b aa und cc, sowie vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627).
  • BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00

    Ablösung der Stellplatzpflicht nach LBO steuerlich absetzbar?

    Der Steuerpflichtige kann diese Aufwendungen allerdings nicht als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 EStG sofort abziehen, wenn es sich bei den öffentlichen Abgaben um Herstellungskosten handelt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. August 2002 IX R 70/00, BFHE 200, 227, unter II. 1.).
  • BFH, 15.09.2004 - I R 7/02

    Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand" - unentgeltliche Übertragung

    Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) liegen hiernach vor, wenn die Maßnahme das Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand versetzen soll, wobei die Voraussetzungen der "Betriebsbereitschaft" von der Zweckbestimmung durch den Erwerber abhängen (dazu näher BFH-Urteile in BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574; vom 20. August 2002 IX R 70/00, BFHE 200, 227, BStBl II 2003, 585; IX R 69/00, BFH/NV 2003, 149; IX R 68/00, BFH/NV 2003, 595; vom 22. Januar 2003 X R 9/99, BFHE 201, 256, BStBl II 2003, 596).
  • BFH, 18.08.2010 - X R 30/07

    Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen hinsichtlich

    Diese Beurteilung ist für jede Nutzungseinheit (Wohnung, Büro) getrennt vorzunehmen (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 70/00, BFHE 200, 227, BStBl II 2003, 585, unter II.2.a bb).
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 32/01

    Wann sind Schuldzinsen als Werbungskosten absetzbar?

    Zu den Anschaffungskosten gehören alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können; dazu zählen auch die Nebenkosten der Anschaffung sowie die nachträglichen Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs --HGB--, der insoweit auch einkommensteuerrechtlich maßgeblich ist; BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 70/00, BFHE 200, 227, BStBl II 2003, 585).
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 57/01

    Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks

    bb) Zu den Anschaffungskosten zählen danach die Aufwendungen, die erforderlich sind, um das erworbene Wirtschaftsgut bestimmungsgemäß nutzen zu können (BFH-Urteile vom 25. Februar 2003 IX R 31/02, BFH/NV 2003, 775; vom 22. Januar 2003 X R 29/98, BFH/NV 2003, 755, jeweils unter II. 2. a), z.B. Kosten zur Herstellung eines vermietbaren Zustands (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 70/00, BFHE 200, 227, BStBl II 2003, 585, unter II. 2. a aa), der Umgestaltung (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 68/00, BFH/NV 2003, 595, unter II. 1. a cc; vom 14. November 1985 IV R 170/83, BFHE 145, 67, BStBl II 1986, 60, unter 1.; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., § 255 HGB Rn. 14), oder der Baureifmachung (BFH-Urteil vom 16. Juli 1996 IX R 55/94, BFH/NV 1997, 178, unter 2., m.w.N.).
  • FG Hessen, 11.04.2012 - 12 K 1189/09

    Minderung des Teilwert eines Grundstücks durch Grundschuld - Keine Zurechnung von

    Zu den Anschaffungskosten gehören alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen; dazu zählen auch die Nebenkosten der Anschaffung sowie die nachträglichen Anschaffungskosten (BFH, Urteile vom 20.08.2002 IX R 70/00, BStBl II 2003, 585; vom 27.07.2004 IX R 32/01, BStBl II 2004, 1002).
  • BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00

    Anschaffungsnaher Aufwand; Umgestaltung von Wohnräumen zu Büroräumen

    Reparaturen, vor allem Schönheitsreparaturen, die das Vorhandene in seiner Funktion nicht ändern, machen einen Raum oder ein Gebäude auch in diesem Fall nicht betriebsbereit, es sei denn, die Reparaturen stellen die Funktionsfähigkeit des Gebäudes wieder her (vgl. dazu Urteil vom heutigen Tage IX R 70/00, DB 2003, 314).
  • FG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14 K 6996/03

    Grundstückskauf; Abgeltung eines Zinsvorteils; Darlehensübernahme; Zinsloses

    Zu den Anschaffungskosten gehören alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können; dazu zählen auch die Nebenkosten der Anschaffung sowie die nachträglichen Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 Handelsgesetzbuch -HGB-; BFH-Urteile vom 20. August 2002 IX R 70/00, BFHE 200, 227, BStBl II 2003, 585; vom 27. Juli 2004 IX R 32/01, BFHE 207, 200, BStBl II 2004, 1002).
  • FG Niedersachsen, 03.12.2009 - 10 K 69/08

    Berücksichtigung von Verzugszinsen bei den Einkünften aus Vermietung und

    Zu den Anschaffungskosten gehören alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können; dazu zählen auch die Nebenkosten der Anschaffung sowie die nachträglichen Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs -HGB-, der insoweit auch einkommensteuerrechtlich maßgeblich ist; BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 70/00, BFHE 200, 227, BStBl II 2003, 585).
  • FG Sachsen, 09.07.2008 - 8 K 322/05

    Zulässigkeit der Berücksichtigung von durch eine GmbH vereinnahmenden Mieten als

    Danach führen nicht nur Aufwendungen für Baumaßnahmen, die die Funktionsfähigkeit eines Gebäudes als solches wieder herstellen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 70/00, BStBl. II 2003, 585), zu Anschaffungskosten.
  • FG Hamburg, 06.05.2003 - II 368/01

    Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

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