Rechtsprechung
   BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1841
BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00 (https://dejure.org/2003,1841)
BFH, Entscheidung vom 06.05.2003 - IX R 51/00 (https://dejure.org/2003,1841)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - IX R 51/00 (https://dejure.org/2003,1841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2; HGB § 255 Abs. 2

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2; ; HGB § 255 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 2; HGB § 255 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablösung der Stellplatzpflicht nach LBO steuerlich absetzbar?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablösung der Pkw-Stellplatzverpflichtung als Werbungskosten ?öffentliche Abgabe? (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 EStG) sofort abziehbar und kein Herstellungsaufwand des Gebäudes, wenn sich lediglich dessen Nutzung ändert ? Klarstellung zur bisherigen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zahlung an Gemeinde zur Ablösung der bauordnungsrechtlichen Stellplatzpflicht; Nachträgliche Herstellungskosten des Gebäudes; Abzugsfähigkeit als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung; Sonstige öffentliche Abgaben; Veränderung eines bereits bestehenden ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Aufwendungen zur Auflösung einer Stellplatzverpflichtung als Herstellungskosten

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Aufwendungen zur Auflösung einer Stellplatzverpflichtung als Herstellungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stellplatzablösezahlungen: (Abschreibbare) Herstellungs- oder (sofort absetzbare) Werbungskosten? (IBR 2003, 521)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1, EStG § 7 Abs 4
    Ablösezahlung; Parkplatz; Stellplatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 202, 305
  • NZM 2004, 629
  • BB 2003, 1551 (Ls.)
  • BB 2003, 1724
  • DB 2003, 1551
  • BStBl II 2003, 710
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 08.03.1984 - IX R 45/80

    Ablösungen von Pkw-Stellplatzverpflichtungen sind auch bei bereits errichteten

    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00
    Aufwendungen für die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen wegen (Nutzungs-)Änderung des Gebäudes (§ 39 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 5 LBO BW a.F. = § 37 Abs. 2 LBO BW n.F.) zählen zu den Herstellungskosten, wenn die zur Änderung führende Baumaßnahme als Herstellung i.S. von § 255 Abs. 2 HGB anzusehen ist (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 8. März 1984 IX R 45/80, BFHE 141, 237, BStBl II 1984, 702).

    b) Der BFH rechnet hierzu auch Aufwendungen für die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen nach den Landesbauordnungen der Länder, weil diese öffentlich-rechtliche Abgabe an die Errichtung von baulichen Anlagen und damit an die Bautätigkeit anknüpft (BFH-Urteil vom 8. März 1984 IX R 45/80, BFHE 141, 237, BStBl II 1984, 702, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 16. November 1982 VIII R 175/79, BFHE 137, 314, BStBl II 1983, 212, zu einer Abgabe nach dem Kommunalabgabengesetz, m.w.N.).

  • BFH, 17.10.2001 - I R 32/00

    Beiträge an den Erdölbevorratungsverband (EBV-Beiträge) sind keine Anschaffungs-

    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00
    Nachträgliche Herstellungskosten setzen die Veränderung eines bereits bestehenden Wirtschaftsguts im Rahmen eines weiteren Herstellungsvorgangs voraus (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 32/00, BFHE 197, 58, BStBl II 2002, 349; vgl. zu § 255 Abs. 2 Satz 1 2. und 3.

    Herstellungskosten umfassen Aufwendungen, die durch den Herstellungsvorgang selbst verursacht worden sind und unmittelbar der Herstellung dienen (Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung - § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB), zudem die Kosten, die in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang, d.h. zwangsläufig mit der Herstellung des Wirtschaftsguts anfallen (BFH-Urteile in BFHE 197, 58, BStBl II 2002, 349, und vom 22. April 1980 VIII R 149/75, BFHE 130, 391, 397, BStBl II 1980, 441).

  • BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99

    Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Gebäudewert

    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00
    Alternative HGB die BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, und vom 3. Dezember 2002 IX R 64/99, BFH/NV 2003, 406).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00
    Alternative HGB die BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, und vom 3. Dezember 2002 IX R 64/99, BFH/NV 2003, 406).
  • BFH, 22.04.1980 - VIII R 149/75

    Zur Frage der Bauherreneigenschaft

    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00
    Herstellungskosten umfassen Aufwendungen, die durch den Herstellungsvorgang selbst verursacht worden sind und unmittelbar der Herstellung dienen (Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung - § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB), zudem die Kosten, die in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang, d.h. zwangsläufig mit der Herstellung des Wirtschaftsguts anfallen (BFH-Urteile in BFHE 197, 58, BStBl II 2002, 349, und vom 22. April 1980 VIII R 149/75, BFHE 130, 391, 397, BStBl II 1980, 441).
  • BFH, 20.08.2002 - IX R 70/00

    Zum anschaffungsnahen Aufwand

    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00
    Der Steuerpflichtige kann diese Aufwendungen allerdings nicht als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 EStG sofort abziehen, wenn es sich bei den öffentlichen Abgaben um Herstellungskosten handelt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. August 2002 IX R 70/00, BFHE 200, 227, unter II. 1.).
  • BFH, 16.11.1982 - VIII R 175/79

    Änderung des Gemeindeverhältnisses - Kommunalabgabengesetz -

    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00
    b) Der BFH rechnet hierzu auch Aufwendungen für die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen nach den Landesbauordnungen der Länder, weil diese öffentlich-rechtliche Abgabe an die Errichtung von baulichen Anlagen und damit an die Bautätigkeit anknüpft (BFH-Urteil vom 8. März 1984 IX R 45/80, BFHE 141, 237, BStBl II 1984, 702, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 16. November 1982 VIII R 175/79, BFHE 137, 314, BStBl II 1983, 212, zu einer Abgabe nach dem Kommunalabgabengesetz, m.w.N.).
  • BFH, 02.10.1984 - IX R 94/82
    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00
    Deshalb besteht ein Zusammenhang mit der Herstellung nur dann, wenn die zur Änderung oder Nutzungsänderung der baulichen Anlage führende Baumaßnahme als Herstellung i.S. von § 255 Abs. 2 HGB anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1984 IX R 94/82, nicht veröffentlicht, juris-Dokument StRE845075760).
  • BFH, 09.05.2012 - X R 38/10

    Bilanzkorrektur nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs bei

    Nach einer Außenprüfung für die Jahre 2000 bis 2003 bezifferte das FA den Ablösungsbetrag für die Stellplätze mit 45.000 DM und vertrat unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Mai 2003 IX R 51/00 (BFHE 202, 305, BStBl II 2003, 710) die Auffassung, dass der Ablösungsbetrag zu den Herstellungskosten der Mietereinbauten gehöre und deshalb kein "sofort abziehbarer Aufwand" sei.

    Als Herstellungskosten nach § 5 EStG i.V.m. § 255 Abs. 2 HGB sind Ablöseverpflichtungen, die in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Herstellung eines Gebäudes anfallen, zu aktivieren (BFH-Urteile vom 8. März 1984 IX R 45/80, BFHE 141, 237, BStBl II 1984, 702, und in BFHE 202, 305, BStBl II 2003, 710).

  • FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09

    Führen der Behandlung einer Ablöseverpflichtung als sofort abzugsfähige

    Zur Begründung führte er das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH -vom 6. Mai 2003 IX R 51/00, BStBl. II 2003, 710 an.

    Diese Grundsätze bestätigte der BFH in seinem Urteil vom 6. Mai 2003 IX R 51/00, indem er klarstellt, dass Ablösungsverpflichtungen, die in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang, d. h. zwangsläufig mit der Herstellung eines Gebäudes i. d. § 255 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anfallen, nicht sofort abzugsfähig sind, weil die Verpflichtung an die Bautätigkeit des Steuerpflichtigen anknüpft.

    Wenn dagegen die Ablöseverpflichtung wegen einer zu genehmigenden Nutzungsänderung des Gebäudes anfällt, die nicht zu Baumaßnahmen führt, die als Herstellung i. S. d. § 255 Abs. 1 HGB zu beurteilen sind, können sofort abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anfallen (BStBl. II 2003, 710, 711).

    Mit dem vom Außenprüfer angesprochenen Urteil des BFH vom 6. Mai 2003 IX R 51/00, BStBl. II 2003, 710 wurde die bisherige Rechtsprechung nur um die "Kehrseite" ergänzt, dass nämlich, wenn Herstellungsaufwand bei einer reinen Nutzungsänderung des Gebäudes nicht anfällt, die Ablöseverpflichtung dem Herstellungsaufwand mangels hergestelltem Gebäude auch nicht zugeordnet werden kann.

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 57/01

    Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks

    Zu den Herstellungskosten gehören nicht nur die unmittelbar der Herstellung dienenden Aufwendungen, sondern auch solche, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes anfallen (BFH-Urteile vom 6. Mai 2003 IX R 51/00, BFHE 202, 305, BStBl II 2003, 710, unter II. 2. a; vom 17. Oktober 2001 I R 32/00, BFHE 197, 58, BStBl II 2002, 349, unter II. 2. b).
  • FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01

    Absetzung für Abnutzung für einen sog. Mehrfachparker

    Hiervon abgesehen zählen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes geleistete Zahlungen zur Ablösung einer Stellplatzverpflichtung zu den Herstellungskosten dieses Objekts (BFH-Urteil vom 6.5.2003 IX R 51/00, BStBl II 2003, 710, m. w. N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01

    Bilanzierung von wirtschaftlichem Eigentum an einem Gebäude; Rückstellung für

    Dabei kann der erkennende Senat die Frage offen lassen, ob eine Änderung der Funktions- und Zweckbestimmung eines Betriebsgebäudes unter den Begriff der Herstellung eines Vermögensgegenstandes fällt und damit zu Herstellungskosten führt (vgl. BFH-Urteil vom 06. Mai 2003 IX R 51/00 DStRE 2003, 911 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht