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   BFH, 17.03.2004 - II R 3/01   

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https://dejure.org/2004,1020
BFH, 17.03.2004 - II R 3/01 (https://dejure.org/2004,1020)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2004 - II R 3/01 (https://dejure.org/2004,1020)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2004 - II R 3/01 (https://dejure.org/2004,1020)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 25 Abs. 1; AO 1977 § 163

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AO 1977 § 163; ErbStG §§ 1 Abs. 1 Nr. 2; 7 Abs. 1 Nr. 1; 10 Abs. 1 S. 1; 25 Abs. 1
    Vorzeitiger unentgeltlicher Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht

  • Simons & Moll-Simons

    ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 25 Abs. 1; AO 1977 § 163

  • Judicialis

    ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; ErbStG § 25 Abs. 1; ; AO 1977 § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schenkungsteuer bei vorzeitigem unentgeltlichem Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Vorzeitiger unentgeltlicher Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unentgeltlicher Verzicht auf Nießbrauchsrecht ? Rechtsverzicht ? Schenkung ? Mögliche Doppelerfassung des Nießbrauchs ? Beseitigung bei Besteuerung des Verzichts auf Nießbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerbarkeit des Nießbrauchsverzicht als Schenkung unter Lebenden; Doppelte Erfassung durch Nichtberücksichtigung als Abzugsposten; Ermittlung der objektiven Bereicherung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nießbrauch - Vorzeitiger Verzicht auf Nießbrauchsrecht

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 25 Abs 1 S 1, ErbStG § 25 Abs 1 S 2
    Geschäftsanteil; Nießbrauch; Schenkung; Schenkungsteuer; Verzicht; Zuwendung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 204, 311
  • BB 2004, 1320
  • DB 2004, 1974
  • BStBl II 2004, 429
  • NZG 2004, 583
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Nürnberg, 09.11.2000 - IV 84/00

    Unentgeltlicher Verzicht auf Nießbrauchsrecht

    Auszug aus BFH, 17.03.2004 - II R 3/01
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 148 veröffentlicht.
  • BFH, 20.05.2014 - II R 7/13

    Schenkungsteuerrechtliche Behandlung eines vorzeitigen unentgeltlichen Verzichts

    Dass bei der Besteuerung des Anteilserwerbs der Wert des Nießbrauchs nicht von der Bemessungsgrundlage der Steuer abgezogen worden war, steht dem nicht entgegen (vgl. im Einzelnen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429, unter II.1. und 2.).

    Eines Rückgriffs auf § 163 der Abgabenordnung bedarf es in diesen Fällen nicht (BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429, unter II.3.a).

    Die im BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 dargelegten Grundsätze gelten in diesem Zusammenhang gleichermaßen.

  • BFH, 27.08.2014 - II R 43/12

    Freigebige Zuwendung an Neugesellschafter bei Kapitalerhöhung einer GmbH;

    c) Ob der neue Gesellschafter i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bereichert ist, richtet sich ausschließlich nach bürgerlich-rechtlichen Bewertungsgrundsätzen (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).
  • FG Münster, 10.01.2013 - 3 K 2461/11

    Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einem GmbH-Anteil, das sich der Schenker bei

    Dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17.03.2004 II R 3/01 (BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429) sei der allgemein gültige Rechtsgedanke zu entnehmen, dass in Fällen einer tatsächlichen Doppelbelastung eine solche aus der Bereicherung zu eliminieren sei.

    Zur Begründung führte er aus, dass unter Zugrundelegung des vom Kläger zitierten BFH-Urteils (BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429) zwar die steuerliche Doppelbelastung des Nutzungsrechts zu beseitigen sei, die als Folge der Nichtberücksichtigung des Nießbrauchs als Abzugsposten aufgrund § 25 ErbStG und der späteren Erfassung bei der Besteuerung des Nießbrauchsverzichtes eintrete.

    Des Weiteren sei dem BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 keineswegs zu entnehmen, dass nur die Wertsteigerung des Nießbrauchs zu versteuern sei.

    Mit der am 14.07.2011 erhobenen Klage verfolgt der Kläger sein Begehren weiter und trägt zu den Konsequenzen aus dem BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 ergänzend vor, dass es im Rahmen der steuerlichen Bereicherung auf das Nettoprinzip ankomme und eine steuerliche Doppelbelastung, die sich aus den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ergebe, nur über § 10 ErbStG auflösbar sei.

    Der Verzicht auf einen Nießbrauch stellt im vorliegenden Fall eine gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG steuerbare Zuwendung dar, da es sich um eine freigebige Zuwendung unter Lebenden handelt und der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert ist (vgl. BFH-Urteil vom 17.03.2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).

    Dem steht § 25 ErbStG nicht entgegen, da die Tatbestandsmäßigkeit des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG allein auf die zivilrechtliche Bereicherung durch den Rechtsverzicht abhebt (BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).

    Eine Doppelerfassung des Nießbrauchsrechts als Folge des Abzugsverbots müsste deshalb bei der Besteuerung des späteren Nießbrauchsverzichts durch den Abzug des bei der Besteuerung des nießbrauchsbelasteten Gegenstandes tatsächlich unberücksichtigt gebliebenen (Steuer-)Werts des Nutzungsrechts von der Bemessungsgrundlage (Steuerwert) für den Rechtsverzicht beseitigt werden (BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).

    Die Revision wird antragsgemäß zur Fortbildung des Rechts gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FGO zugelassen, um die sich aus dem BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 ergebenden Fragen der Anwendung des Bereicherungsprinzips im Rahmen des § 10 ErbStG bei einem Zusammenspiel von § 10 Abs. 6 ErbStG und § 25 ErbStG einer höchstrichterlichen Klärung zuzuführen.

  • BFH, 19.12.2007 - II R 34/06

    Ablösung eines vorbehaltenen Nießbrauchs nach einer Grundstücksschenkung

    Der Kläger berufe sich überdies zu Unrecht auf § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sowie auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. März 2004 II R 3/01 (BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).

    Da dem Bereicherungsprinzip im Streitfall anders als in dem Sachverhalt, der dem Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 zugrunde gelegen habe, nicht bei einer zweiten Schenkung --nämlich einem unentgeltlichen Verzicht auf den Nießbrauch-- Rechnung getragen werden könne, müsse dies bei der Besteuerung des ursprünglich belasteten Erwerbs geschehen.

    Denn der im Jahre 1997 an die Schenkerin entrichtete Betrag wurde nicht (nachträglich) für den Erwerb des Grundstücks, sondern für den ohne diese Geldleistung schenkungsteuerbaren Rechtsverzicht der Schenkerin (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429) gezahlt.

    Auch liegt hier anders als in dem Urteilsfall in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 keine dem Bereicherungsprinzip widersprechende doppelte Erfassung des Nießbrauchsrechts vor, die zu einer vom Kläger begehrten Korrektur zwänge.

    Soweit der BFH mit Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 für den Fall eines vorzeitigen unentgeltlichen Verzichts auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht verlangt hat, bei der Besteuerung der in dem Verzicht liegenden freigebigen Zuwendung die Bemessungsgrundlage um den Wert zu mindern, der bei der Besteuerung des nießbrauchsbelasteten Grundstücks dem tatsächlich unberücksichtigt gebliebenen Nießbrauch zugekommen ist, ist die Minderung nämlich nicht bei der Besteuerung des schenkweisen Erwerbs des (ursprünglich) belasteten Grundstücks vorgenommen worden, sondern bei der mit dem Verzicht bewirkten zweiten freigebigen Zuwendung.

  • BFH, 23.06.2010 - II B 32/10

    Schenkungsteuer bei unentgeltlichem Verzicht auf dingliches Wohnungsrecht -

    a) In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429) ist bereits geklärt, dass der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht als Rechtsverzicht den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfüllt.
  • BFH, 01.07.2008 - II R 38/07

    Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers

    Maßstab für die Auslegung des § 10 ErbStG ist der Grundsatz, dass nur die als Nettobetrag ermittelte Bereicherung der Erbschaftsteuer unterliegt (BFH-Urteile vom 13. Juli 1983 II R 105/82, BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37; vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).
  • BFH, 11.11.2009 - II R 31/07

    Fortsetzung der Stundung trotz Veräußerung des nießbrauchsbelasteten Gegenstands

    Mit diesem Abzugsverbot greift Satz 1 der Vorschrift (systemwidrig) in die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs nach § 10 ErbStG ein (BFH-Urteile vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429; vom 6. Juli 2005 II R 34/03, BFHE 210, 463, BStBl II 2005, 797).

    Ob der teilweise Verzicht des Vaters auf den Nießbrauch eine weitere Schenkung des Vaters an den Kläger darstellt (vgl. dazu: BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429), ist hier nicht zu entscheiden.

  • BFH, 16.09.2020 - II R 33/19

    Grundstücksschenkung und Gleichstellungsverpflichtung

    Als Bereicherung kommt jede Vermögensmehrung und jede Minderung von Schulden oder Belastungen beim Bedachten in Betracht (BFH-Urteil vom 17.03.2004 - II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429, unter II.1.).

    e) Die steuerrechtliche Bereicherung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, die von der objektiven, die Tatbestandsmäßigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG begründenden Bereicherung zu unterscheiden ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429, unter II.2.), folgt den Bewertungsvorschriften nach §§ 11, 12 ErbStG einschließlich der dortigen Verweisungen (BFH-Urteil in BFHE 246, 506, BStBl II 2015, 241, Rz 49, 57).

  • FG Köln, 14.03.2006 - 9 K 4735/05

    Vorerwerb trotz entgeltlicher Nießbrauchsablösung

    Nach dem BFH-Urteil vom 17. März 2005 (II R 3/01; BStBl. II 2004, 429) sei nicht die Besteuerung des nachfolgenden Verzichts zu korrigieren, sondern die aus dem Abzugsverbot des § 25 ErbStG resultierende Besteuerung, da es gerade diesbezüglich an der Bereicherung mangele.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt rechtserheblich von denjenigen Gestaltungen, über die der BFH unter Änderung seiner Rechtsprechung in den Urteilen vom 7. Oktober 1998 (II R 64/96, BFHE 187, 53, BStBl. II 1999, 25), vom 21. Mai 2001 (II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407) und vom 17. März 2004 (II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl. II 2004, 429) befunden hat.

    Um in den Fällen, in denen der nießbrauchsberechtigte Schenker nach Schenkung des nießbrauchsbelasteten Gegenstands vorzeitig unentgeltlich auf sein Nutzungsrecht verzichtet, einen Verstoß gegen das Bereicherungsprinzip zu vermeiden, hat der BFH es in seinem Urteil vom 17. März 2004 (II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl. II 2004, 429) als sachgerecht angesehen, die (tatbestandsmäßige) Doppelerfassung des Nießbrauchsrechts - sowohl bei der Nichtberücksichtigung als Abzugsposten nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG als auch beim späteren Verzicht des Nutzungsberechtigten - auf der Ebene der Bereicherung (§ 10 ErbStG) zu beseitigen, indem bei der Besteuerung des späteren Nießbrauchsverzichts der bei der Besteuerung des vorherigen Substanzübergangs tatsächlich unberücksichtigt gebliebene Steuerwert des Nießbrauchsrechts von der Bemessungsgrundlage für den Nutzungsrechtsverzicht abgezogen wird.

  • BFH, 06.07.2005 - II R 34/03

    Berechnung des Stundungsbetrages nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG bei Zuwendung

    Mit diesem Abzugsverbot greift Satz 1 der Vorschrift (systemwidrig) in die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs nach § 10 ErbStG ein (so Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429; vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Januar 2002 II R 15/00, BFHE 197, 275, BStBl II 2002, 314, unter II. 3.).
  • FG Düsseldorf, 06.08.2008 - 4 K 3936/07

    Auch bei Rückschenkung eines Grundstücks regelmäßig Schenkungsteuer

  • BFH, 08.03.2006 - II R 10/05

    Berechnung der Steuer für einen späteren Erwerb unter Berücksichtigung eines mit

  • FG Hamburg, 10.10.2001 - III 71/01

    Zur Fälligstellung gestundeter Erbschaftsteuer bei vorzeitigem

  • FG Düsseldorf, 05.04.2006 - 4 K 3585/02

    Gemischte freigebige Zuwendung; Verzicht; Vorerwerb; Nießbrauch; Freibetrag;

  • BFH, 08.03.2006 - II R 29/05

    ErbSt: Belastung früherer Schenkung mit nicht abziehbarer Belastung

  • FG Düsseldorf, 02.11.2011 - 4 K 2263/11

    Einkommensteuer des Erblassers bis zum Todestag als Nachlassverbindlichkeit;

  • BFH, 08.03.2006 - II R 73/04

    ErbSt: Belastung früherer Schenkung mit nicht abziehbarer Belastung

  • FG Nürnberg, 28.10.2004 - IV 440/03

    Berücksichtigung der Nießbrauchsbelastung von früher erworbenem Vermögen im

  • FG München, 15.06.2005 - 4 K 4977/03

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung bei

  • FG München, 17.08.2004 - 4 V 759/04

    Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung - § 31 ErbStG -

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