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   BFH, 26.05.2004 - I R 54/03   

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https://dejure.org/2004,2645
BFH, 26.05.2004 - I R 54/03 (https://dejure.org/2004,2645)
BFH, Entscheidung vom 26.05.2004 - I R 54/03 (https://dejure.org/2004,2645)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - I R 54/03 (https://dejure.org/2004,2645)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Reduzierung der Quellensteuer nach Art. 10 Abs. 1 Buchst. a DBA-Russland - Art. 10 Abs. 1 Buchst. b DBA-Russland mit EG-Recht vereinbar - Erlass eines Freistellungsbescheides unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ist keine verbindliche Zusage

  • Judicialis

    DBA-Russland Art. 10 Abs. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DBA-Russland Art. 10 Abs. 1 lit. a

  • datenbank.nwb.de

    Reduzierung der Quellensteuer auf Dividenden nach Art. 10 Abs. 1 Buchst. a DBA-Russland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Quellensteuer auf Dividenden einer deutschen Kapitalgesellschaft; Notwendiger Nominalwert für die Reduzierung der Dividende; Erhebung der Quellensteuer bei Berücksichtigung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Quellensteuerhöchstsätze für Dividenden nach dem DBA-Russland

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    DBA-Russland Art 10, EStG § 50 d, AO 1977 § 164 Abs 2
    Änderung; Beteiligung; Erstattung; Kapitalertragsteuer; Schachtelbeteiligung; Treu und Glauben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 332
  • BB 2004, 1950
  • BB 2004, 790
  • BStBl II 2004, 767
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - I R 54/03
    Das gilt jedoch nicht, wenn über die richtige Anwendung dieses Rechts kein vernünftiger Zweifel herrschen kann (EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 "C.I.L.F.I.T.", EuGHE 1982, 3415, Tz. 16).
  • BFH, 28.08.2002 - V B 71/02

    Vorbehalt der Nachprüfung; Änderung einer Steuerfestsetzung

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - I R 54/03
    Wenn es später von dieser erklärtermaßen vorbehaltenen Prüfungsmöglichkeit Gebrauch gemacht hat, stellt dies keinen Verstoß gegen Treu und Glauben dar (vgl. hierzu auch Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 28. August 2002 V B 71/02, BFH/NV 2003, 4, m.w.N.).
  • BFH, 11.10.2000 - I R 34/99

    Freistellungsbescheinigung nach § 50 d Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - I R 54/03
    Rechtsgrundlage für eine solche Erstattung ist ein Freistellungsbescheid i.S. des § 155 Abs. 2 AO 1977 (Senatsurteil vom 11. Oktober 2000 I R 34/99, BFHE 193, 336, BStBl II 2001, 291, 292, m.w.N.), für dessen Erlass das BfF zuständig ist (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Finanzverwaltung).
  • BFH, 24.04.2002 - I R 25/01

    Ablaufhemmung bei Fahndungsprüfung

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - I R 54/03
    Eine Verwirkung tritt nämlich nur dann ein, wenn die Finanzbehörde über längere Zeit untätig geblieben ist und die verspätete Rechtsausübung aufgrund besonderer Umstände als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheint (Senatsurteil vom 24. April 2002 I R 25/01, BFHE 198, 303, BStBl II 2002, 586, 589, m.w.N.).
  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - I R 54/03
    Angesichts dessen kann im Streitfall offen bleiben, ob Art. 234 Abs. 3 EGV auch im Zusammenhang mit von der Europäischen Gemeinschaft (EG) abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen gilt, die nur von den einzelnen Mitgliedstaaten erfüllt werden können (vgl. hierzu EuGH-Urteil vom 30. September 1987 Rs. 12/86 "Demirel", EuGHE 1987, 3719, Tz. 7 ff.).
  • FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 2587/02

    Kapitalanteil i.S. von Art. 10 Abs. 1 S. 1 Buchst. a DBA-Russland ist der Anteil

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - I R 54/03
    Die gegen die Änderungsbescheide gerichtete Klage hat das Finanzgericht (FG) abgewiesen; sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1174 abgedruckt.
  • EuGH, 21.11.2002 - C-436/00

    X und Y

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - I R 54/03
    Dieser Beurteilung steht das EuGH-Urteil vom 21. November 2002 C-436/00 "X und Y" (EuGHE 2002, 10829) nicht entgegen.
  • BFH, 28.04.2010 - I R 81/09

    Zinseinkünfte einer gewerblich geprägten, aber vermögensverwaltend tätigen

    Denn über Billigkeitsmaßnahmen ist nicht im Rahmen der Steuerfestsetzung oder der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, sondern in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden (Senatsurteile vom 28. Juni 2000 I R 89/99, BFHE 192, 513, BStBl II 2001, 261; vom 26. Mai 2004 I R 54/03, BFHE 206, 332, BStBl II 2004, 767, m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22

    Anordnung der Treuhandverwaltung über deutsche Rosneft-Töchter ist rechtmäßig

    Sie verstößt nicht gegen Art. 4 Abs. 1 des Vertrages vom 13. Juni 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Sowjetisch-Deutsches Investitionsschutzabkommen - SDI -, BGBl. 1990 Teil II S. 342 ), der im Verhältnis der Bundesrepublik zur Russischen Föderation weiterhin anzuwenden ist (vgl. BFH, Urteil vom 26. Mai 2004 - I R 54/03 - BFHE 206, 332 ).

    Aus dem Gebot gerechter und billiger Behandlung gemäß Art. 2 SDI lassen sich wegen der in Art. 3 Abs. 3 SDI vorbehaltenen Privilegierung von Unionsangehörigen keine Rechte auf Gleichbehandlung mit diesen oder Inländern - etwa in Bezug auf günstigere Ausgleichsregelungen für Inhalts- und Schrankenbestimmungen von Eigentumsrechten - herleiten (vgl. BFH, Urteil vom 26. Mai 2004 - I R 54/03 - BFHE 206, 332 ; zur verfassungsrechtlichen Beurteilung vgl. oben Rn. 36 f.).

  • BFH, 09.11.2005 - I R 27/03

    Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit der unterschiedlichen Behandlung von

    Sie sind das Ergebnis einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen den beteiligten Vertragsstaaten, in die deren jeweilige Interessen eingeflossen und zum Ausgleich gebracht worden sind (vgl. auch Senatsurteil vom 26. Mai 2004 I R 54/03, BFHE 206, 332, BStBl II 2004, 767, unter II.3.c bb bbb der Entscheidungsgründe, bezogen auf Art. 10 Abs. 1 Buchst. a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen).
  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 14 K 4685/09

    Steuerfreiheit eines von einem Schweizer Arbeitgeber bezahlten Entgelts für

    Es fehlt insoweit an einer behördlichen Erklärung, die sich auf einen erst in Zukunft zu verwirklichenden Sachverhalt bezieht (vgl. BFH-Urteil vom 26. Mai 2004 I R 54/03, BStBl. II 2004, 767).
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