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   BFH, 31.03.2004 - X R 66/98   

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https://dejure.org/2004,571
BFH, 31.03.2004 - X R 66/98 (https://dejure.org/2004,571)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2004 - X R 66/98 (https://dejure.org/2004,571)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2004 - X R 66/98 (https://dejure.org/2004,571)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12 Nr. 2, § 22 Nr. 1 Satz 1 und 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12 Nr. 2, § 22 Nr. 1 Satz 1 und 2
    Ablösung von Versorgungsleistungen anlässlich der Veräußerung des Vermögens führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12 Nr. 2, § 22 Nr. 1 Satz 1 und 2

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ; EStG § 12 Nr. 2; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 1; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablösung einer Versorgungsverpflichtung

  • datenbank.nwb.de

    Ablösung einer privaten Versorgungsrente

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablösung einer privaten Versorgungsrente wegen Veräußerung des durch vorweggenommene Erbfolge erlangten Gewerbebetriebs als Unterhaltsleistung nicht abziehbar ? Fortentwicklung der bisherigen Praxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Versorgungsleistungen - Ablösezahlung nicht abziehbar

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsveräußerung gegen dinglich gesicherte Leibrente (private Versorgungsrente); Abziehbarkeit eines an den Rentenberechtigten gezahlten Ablösebetrages bei Weiterveräußerung des Betriebes gegen Verzicht auf die Leibrente; Kürzung des Veräußerungsgewinns um eine ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Leibrenten
    Die Leibrente bei der vorweggenommenen Erbfolge - Sonderrechtsinstitut: Wiederkehrende Versorgungszusagen anlässlich der vorweggenommenen Erbfolge
    Die nachträgliche Umschichtung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 2, HGB § 255 Abs 1
    Ablösung; Anschaffungskosten; Grundstück; Leibrente; Veräußerungsgewinn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 285
  • NJW 2004, 3000 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 1199 (Ls.)
  • BB 2004, 1207
  • DB 2004, 1128
  • BStBl II 2004, 830
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 14.11.2001 - X R 120/98

    Fremdfinanzierte Versorgungszahlungen

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - X R 66/98
    Dieser Transfer bedingt eine materiell-rechtliche Korrespondenz zwischen Abzugs- und Besteuerungstatbestand (Senatsurteile vom 26. Juli 1995 X R 113/93, BFHE 179, 34, BStBl II 1996, 157; vom 14. November 2002 X R 120/98, BFHE 197, 194, BStBl II 2002, 413).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedingt der "Transfer der Einkünfte" eine materiell-rechtliche Korrespondenz zwischen Abzugs- und Besteuerungstatbestand (Senatsurteile in BFHE 179, 34, BStBl II 1996, 157; in BFHE 197, 194, BStBl II 2002, 413).

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - X R 66/98
    a) Wiederkehrende Leistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt werden (private Versorgungsrente), sind spezialgesetzlich den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) und den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zugeordnet, selbst wenn diese Versorgungsleistungen aus der Sicht des Verpflichteten wirtschaftlich durch den Erwerb des übertragenen Vermögens veranlasst sind (grundlegend Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, sowie vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, und GrS 2/00, BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100).

    e) In Fortentwicklung der rechtlichen Vorgaben in den Beschlüssen des Großen Senats in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 und in BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100 neigt der Senat --ohne dass dies für den vorliegenden Fall entscheidungserheblich wäre-- zu der Annahme, dass mit der Veräußerung oder dem Verbrauch des übergebenen Vermögens die Abziehbarkeit der dauernden Last jedenfalls auch dann endet, wenn kein Ersatzwirtschaftsgut ("Surrogat") erworben wird (vgl. indes --zum Fall eines Surrogats-- Senatsurteil vom 17. Juni 1998 X R 104/94, BFHE 186, 280, BStBl II 2002, 646).

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - X R 66/98
    a) Wiederkehrende Leistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt werden (private Versorgungsrente), sind spezialgesetzlich den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) und den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zugeordnet, selbst wenn diese Versorgungsleistungen aus der Sicht des Verpflichteten wirtschaftlich durch den Erwerb des übertragenen Vermögens veranlasst sind (grundlegend Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, sowie vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, und GrS 2/00, BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100).

    e) In Fortentwicklung der rechtlichen Vorgaben in den Beschlüssen des Großen Senats in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 und in BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100 neigt der Senat --ohne dass dies für den vorliegenden Fall entscheidungserheblich wäre-- zu der Annahme, dass mit der Veräußerung oder dem Verbrauch des übergebenen Vermögens die Abziehbarkeit der dauernden Last jedenfalls auch dann endet, wenn kein Ersatzwirtschaftsgut ("Surrogat") erworben wird (vgl. indes --zum Fall eines Surrogats-- Senatsurteil vom 17. Juni 1998 X R 104/94, BFHE 186, 280, BStBl II 2002, 646).

  • BFH, 26.07.1995 - X R 113/93

    Versorgungsleistung - Nutzungswert - Mittelpreis - Sonderausgaben

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - X R 66/98
    Dieser Transfer bedingt eine materiell-rechtliche Korrespondenz zwischen Abzugs- und Besteuerungstatbestand (Senatsurteile vom 26. Juli 1995 X R 113/93, BFHE 179, 34, BStBl II 1996, 157; vom 14. November 2002 X R 120/98, BFHE 197, 194, BStBl II 2002, 413).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedingt der "Transfer der Einkünfte" eine materiell-rechtliche Korrespondenz zwischen Abzugs- und Besteuerungstatbestand (Senatsurteile in BFHE 179, 34, BStBl II 1996, 157; in BFHE 197, 194, BStBl II 2002, 413).

  • BFH, 29.07.1997 - IX R 89/94

    Ablösung einer Grundschuld

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - X R 66/98
    Anders als bei einem vorbehaltenen Nutzungsrecht beschränkt die bloße dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs nicht die Eigentümerbefugnisse in der Weise, dass erst die Ablösezahlung und die Löschung der dinglichen Sicherung dem Kläger die volle rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft hat (vgl. dazu BFH-Urteile vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484, und vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BFHE 184, 80, BStBl II 1997, 772; Fischer in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, KompaktKommentar, § 6 Rn. 41).
  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - X R 66/98
    Der Vorbehalt der Erträge stellt sich dar als ein "Transfer steuerlicher Leistungsfähigkeit" (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; z.B. Urteil vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19; s. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315).
  • BFH, 15.12.1992 - IX R 323/87

    Anschaffungskosten umfassen Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - X R 66/98
    Zwar sind Aufwendungen zur Befreiung eines Grundstücks von dinglichen Belastungen in der Rechtsprechung des BFH regelmäßig als --nachträgliche-- Anschaffungskosten des Grundstücks angesehen worden (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488; vom 6. Juli 1993 IX R 112/88, BFHE 171, 530, BStBl II 1998, 429, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 24.07.1996 - X R 167/95

    Unterhaltszahlungen an den Übergeber eines Einfamilienhauses, das der Übernehmer

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - X R 66/98
    a) Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerrechtlich privilegierte private Versorgungsrente ist neben der wiederkehrenden Zahlung der Versorgungsleistungen, dass eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit vom Übergeber zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (ausführlich Senatsurteile vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687; vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315).
  • BFH, 20.06.1989 - VIII R 82/86

    Kapitalerträge - Verfassungsmäßigkeit - Amnestie - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - X R 66/98
    Eine Besteuerung nur wegen der Form von Bezügen, also allein wegen der Wiederholung, steht in Widerspruch zu dem das Einkommensteuerrecht rechtfertigenden und zugleich von Verfassungs wegen begrenzenden Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (BFH-Urteile vom 20. Juni 1989 VIII R 82/86, BFHE 156, 543, BStBl II 1989, 836, 837, m.w.N; vom 26. November 1992 X R 187/87, BFHE 170, 98, BStBl II 1993, 298, 299).
  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Auszug aus BFH, 31.03.2004 - X R 66/98
    Wegen der Begründung im Einzelnen, insbesondere hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Grundlagen, wird auf die Senatsentscheidungen vom 10. November 1999 X R 46/97 (BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter IV.) und vom 14. November 2001 X R 39/98 (BFHE 197, 179, BStBl II 2002, 246) Bezug genommen.
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 55/97

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

  • BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

  • BFH, 14.11.2001 - X R 39/98

    Sonderausgaben - Kein Abzug des Zinsanteils einer Gegenleistungsrente

  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

  • BFH, 31.07.2002 - X R 39/01

    Abziehbarkeit dauernder Lasten; Zahlungen für Erb- und/oder Pflichtteilverzicht

  • BFH, 17.06.1998 - X R 104/94

    Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens

  • BFH, 26.11.1992 - X R 187/87

    Wiederkehrende Leistungen in schwankender Höhe nur mit Zinsanteil steuerbar

  • BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Gleichbehandlung -

  • BFH, 23.04.1958 - VI 176/57 U

    Renten und dauernde Lasten als Sonderausgaben - Absetzen der Ablösungssumme als

  • BFH, 26.05.1971 - I R 79/69

    Einmalige Abfindungszahlung - Dauernde Last - Sonderausgabe

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

  • BFH, 14.02.1996 - X R 106/91

    Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf,

  • BFH, 06.07.1993 - IX R 112/88

    1. Zahlungen zur Ablösung eines unentgeltlich eingeräumten Nießbrauchs an einem

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

  • BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17

    Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben;

    Privat veranlasste Aufwendungen können folglich keine Veräußerungskosten sein, die nach § 16 Abs. 2 EStG bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830, und vom 20. Juni 2007 X R 2/06, BFHE 218, 259, BStBl II 2008, 99).
  • BFH, 11.10.2007 - X R 14/06

    Abzug von Rentenzahlungen als dauernde Last

    Dieser wird in der Weise rechtstechnisch verwirklicht, dass die Aufwendungen beim Übernehmer nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar und die entsprechenden Zuflüsse beim Übergeber nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG steuerbar sind, und bedingt eine materiell-rechtliche Korrespondenz zwischen Abzugs- und Besteuerungstatbestand (BFH-Urteil vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830).

    Der Abzug von dauernden Lasten in Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe beruht auf dem Prinzip der vorbehaltenen Erträge, nicht auf dem Umstand einer besonderen Belastung (BFH-Urteil in BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 22 Rz 83).

  • BFH, 15.02.2006 - X R 5/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Grabmalkosten

    Ohnehin hat die Rechtsprechung den die frühere Doktrin prägenden Grundsatz von der "Steuerbarkeit bzw. Abziehbarkeit nach der äußeren Form der Wiederkehr" zwischenzeitlich generell aufgegeben (Senatsurteile vom 31. Juli 2002 X R 39/01, BFH/NV 2002, 1575, und vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830, unter II. 4. b).

    b) Der erkennende Senat weist darauf hin, dass im Hinblick auf den das Sonderrecht der Vermögensübergabe konstituierenden Grundsatz der materiell-rechtlichen Korrespondenz (vgl. Senatsurteile in BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830, und vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130) als dauernde Last abziehbare Altenteilsleistungen beim Bezieher als sonstige wiederkehrende Leistungen (§ 22 Nr. 1 EStG) steuerbar sind.

  • FG Nürnberg, 25.01.2019 - 7 K 410/15

    Steuerliche Anerkennung von Geldleistungen als Sonderausgaben

    Die wiederkehrenden Leistungen seien ab diesem Zeitpunkt Unterhaltsleistungen i.S.d. § 12 Nr. 2 EStG und dürften beim Übernehmer nicht mehr als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abgezogen werden (Hinweis auf BFH-Urteil vom 31.03.2004, BStBl II 2004, 830).

    Erst ab diesem Zeitpunkt muss der Übernehmer Erträge aus dem erhaltenen Vermögen selbst erwirtschaften, um die Versorgungsrente zu finanzieren und erst ab Beginn der Zahlung treten die Rechtsfolgen des steuerlich privilegierten Rechtsinstituts der sog. privaten Versorgungsrente ein (zu Letzterem vgl. BFH, Urteil vom 31.03.2004 - X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830).

    Nach dem BFH-Urteil vom 31.03.2004 - X R 66/98 (a.a.O.) endet mit der Veräußerung oder dem Verbrauch des übergebenen Vermögens die Abziehbarkeit der dauernden Last jedenfalls auch dann, wenn kein Ersatzwirtschaftsgut erworben wird.

    e) Auch als letzte (Geld-)Leistung im Zusammenhang mit der Vermögensübergabe ist die Ablösezahlung nach zutreffender Rechtsprechung (vgl. BFH, Urteil vom 31.03.2004 - X R 66/98, a.a.O. m.w.N.) nicht als dauernde Last abzugsfähig.

    (vgl. BFH, Urteil vom 31.03.2004 - X R 66/98, a.a.O.).

  • BFH, 13.12.2005 - X R 61/01

    (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Diese Überlegung hat den Senat in seinem Urteil vom 31. März 2004 X R 66/98 (BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830) zu der --damals nicht entscheidungserheblichen-- Bemerkung veranlasst, dass mit der Veräußerung oder dem Verbrauch des übergebenen Vermögens die Abziehbarkeit der dauernden Last jedenfalls auch dann endet, wenn kein Ersatzwirtschaftsgut ("Surrogat") erworben wird.
  • BFH, 17.03.2010 - X R 38/06

    Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen -

    aa) Neben der bislang von der Rechtsprechung anerkannten Möglichkeit, ertragloses Vermögen in Absprache mit dem Übergeber in ausreichend ertragbringendes Vermögen umzuschichten (vgl. oben unter II.4.a), hält der Senat auch die Umschichtung einer ausreichend ertragbringenden Wirtschaftseinheit in anderes ausreichend ertragbringendes Vermögen grundsätzlich für zulässig (vgl. die Andeutungen in den Senatsurteilen vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830; vom 26. Juli 2006 X R 1/04, BFH/NV 2007, 19; vom 31. Mai 2005 X R 26/04, BFH/NV 2005, 1789, und Tz. 28 ff. des BMF-Schreibens in BStBl I 2004, 922).
  • BFH, 09.05.2019 - VI R 43/16

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei unentgeltlicher Hofübergabe

    Sie sind mit ihrem vollen Betrag als dauernde Last abziehbar, wenn sie abänderbar sind, und als Leibrente mit ihrem Ertragsanteil, der sich aus der Tabelle nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG ergibt (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31.03.2004 - X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830, unter II.2.a, m.w.N.).

    Dieser wird in der Weise rechtstechnisch verwirklicht, dass die Aufwendungen beim Übernehmer nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar und die entsprechenden Zuflüsse beim Übergeber nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG steuerbar sind (BFH-Urteil in BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830, unter II.2.b, m.w.N.).

    Diese Aufwendung stellt weder Veräußerungskosten noch nachträgliche Anschaffungskosten dar (BFH-Urteil in BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830, unter II.3.).

  • BFH, 20.06.2007 - X R 2/06

    Betriebsübertragung gegen Rentenverpflichtung zu Gunsten Angehöriger des

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 31. März 2004 X R 66/98 (BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830, unter II.3.) zur Ablösung einer privaten Versorgungsrente Folgendes entschieden:.
  • BFH, 16.06.2004 - X R 50/01

    Vermögensübergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge: Ablösung eines Nießbrauchs

    Dies ist für die Abziehbarkeit --und materiell-rechtlich korrespondierend für die Steuerbarkeit-- der privaten Versorgungsrente konstituierend (Senatsurteil vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285).
  • FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 283/13

    Steuerliche Behandlung einer Zahlung zur Pfandentlassung von zur Veräußerung

    Steht einem Dritten ein dingliches Recht an einem Grundstück zu, und löst der Eigentümer das dingliche Recht ab, so sind nach allgemeiner Meinung die Ablösezahlungen dann nachträgliche Anschaffungskosten i.S.v. § 255 Abs. 1 HGB, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers i.S.v. § 903 BGB, wozu u.a. das Recht auf Nutzung und Veräußerung des Vermögensgegenstandes zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (ständige Rechtsprechung des BFH: vgl. Urteile vom 18. November 2014 IX R 49/13, BStBl. II 2015, 224 betr. Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung i.S. von § 17 EStG; vom 17. April 2007 IX R 56/06, BStBl. II 2007, 956; vom 31. März 2004 X R 66/98, BStBl. II 2004, 830; vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BStBl. II 1997, 772; vom 6. Juli 1993 IX R 112/88, BStBl. II 1998, 429; vom 15. Dezember 1992 323/87, BStBl. II 1993, 488; FG Nürnberg, Urteil vom 17. September 2001 I 282/2000, DStRE 2002, 194 betr.

    Aus diesem Grund hat der BFH entschieden, dass die Ablösung einer privaten Versorgungsrente auch dann nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten von im Rahmen einer vorweggenommenen Erfolg übertragenem Grundbesitz führt, wenn diese durch eine Reallast dinglich abgesichert war (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 2004 X R 66/98, BStBl. II 2004, 830).

    So hat der BFH diese Grundsätze im vorgenannten Urteil vom 31. März 2004 (X R 66/98, BStBl. II 2004, 830) in einem Fall angewendet, in dem es um die Beurteilung der Ablösung einer privaten Versorgungsrente ging, die im Rahmen einer Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart wurde.

  • BFH, 15.06.2010 - X R 23/08

    Keine Abziehbarkeit von Zahlungen für den Ausschluss eines schuldrechtlichen

  • FG Köln, 24.02.2005 - 10 K 7583/99

    Pflichtteilsverzicht beendet Zugehörigkeit zum Generationennachfolge-Verbund

  • BFH, 19.01.2010 - X R 17/09

    Beerdigungskosten als dauernde Last

  • BFH, 16.12.2009 - IV R 22/08

    Zuordnung der gemäß § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallenden Gewerbesteuer zum

  • BFH, 19.01.2005 - X R 23/04

    Anforderungen an die Vertragsdurchführung bei Vermögensübergabe gegen

  • FG Niedersachsen, 04.11.2009 - 2 K 277/07

    Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ("private

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2008 - 2 K 2802/06

    Abzug der Gewerbesteuer nach § 18 Abs. 4 UmwStG

  • BFH, 31.05.2005 - X R 26/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Surrogation eines ertraglosen

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 14/07

    Steuerfreiheit der monatlichen und der vom Reingewinn bestimmten

  • BFH, 17.05.2006 - X R 2/05

    Voraussetzungen einer gleitenden Vermögensübergabe

  • BFH, 16.11.2005 - X R 48/03

    Betriebsausgabenabzug: Vermögensverluste durch Diebstahl/Untreue

  • FG Baden-Württemberg, 30.09.2004 - 10 K 116/01

    Kein Sonderausgabenabzug wiederkehrender Leistungen des Erben an einen

  • FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07

    Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?

  • BFH, 26.07.2006 - X R 1/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Übergabe eines nicht ausreichend

  • BFH, 16.09.2009 - X R 17/06

    Bindung an ein rechtskräftiges Urteil - Abänderbarkeit von Versorgungsleistungen

  • FG Düsseldorf, 15.02.2005 - 3 K 6050/01

    Aufgabekosten aus einer späteren Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftserklärung

  • FG München, 11.02.2009 - 10 K 4454/07

    Vorweggenommene Erbfolge - Beerdigungskosten des letztversterbenden Altenteilers

  • FG Nürnberg, 05.06.2014 - 4 K 1171/13

    Zahlung an den geschiedenen Ehegatten für den Verzicht auf Versorgungsausgleich

  • FG Düsseldorf, 09.06.2010 - 7 K 4178/08

    Voraussetzungen für die Anerkennung von Zahlungen als dauernde Last;

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-559/13

    Grünewald - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Einkommensteuer -

  • FG Hamburg, 10.12.2004 - V 299/01

    Einkommensteuer: Vermögensübergabe - Abzug von Versorgungsleistungen als dauernde

  • FG Düsseldorf, 18.02.2005 - 3 K 6050/01

    Aufgabeverlust: Inanspruchnahme aus Bürgschaft

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