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   BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03   

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https://dejure.org/2003,91
BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03 (https://dejure.org/2003,91)
BFH, Entscheidung vom 02.10.2003 - IV R 13/03 (https://dejure.org/2003,91)
BFH, Entscheidung vom 02. Januar 2003 - IV R 13/03 (https://dejure.org/2003,91)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2

  • meyer-koering.de (Zusammenfassung und Volltext)

    Gewillkürtes Betriebsvermögen jetzt auch bei Einnahmenüberschussrechnung

  • IWW
  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ? Bildung gewillkürten Betriebsvermögens grundsätzlich möglich ? Änderung der Rechtsprechung ? Voraussetzung: Keine geringfügige betriebliche Nutzung ? Anforderungen an den Widmungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1, 3 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de

    Gewillkürtes BV bei Einnahmenüberschussrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    BMF benennt Kriterien zur Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • IWW (Kurzinformation)

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Überschusseinkünften

  • IWW (Kurzinformation)

    Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • IWW (Kurzinformation)

    Gehören Winterreifen beim Betriebs-Kfz zur Sonderausstattung?

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Zahnärzte können den Pkw jetzt leichter zu Betriebsvermögen machen

  • IWW (Kurzinformation)

    Nachweis der Zuordnung - Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern

  • IWW (Kurzinformation)

    Gewillkürtes Betriebsvermögen

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • IWW (Kurzinformation)

    Nachweis der Zuordnung - Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberuflern

  • IWW (Kurzinformation)

    Gewillkürtes Betriebsvermögen auch bei Einnahmen-Überschussrechnung möglich

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einnahmenüberschussrechnung; Anschaffungskosten für 10 prozentig betrieblich genutzten PKW; Bildung gewillkürten Betriebsvermögens; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats

Besprechungen u.ä. (7)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Änderungen seit dem 1. Januar 2004: Sparen Sie beim beruflich genutzten PKW!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuern sparen beim Praxis-PKW

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kosten - Finanzverwaltung äußert sich zur Zuordnung gewillkürten Praxisvermögens

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wahlrecht clever ausüben - Wann lohnt sich die Einlage des Zweit-Pkw ins Betriebsvermögen?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gestaltungsmöglichkeiten - Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Steuersparmodell - "Gewillkürtes Betriebsvermögen" - eine Gestaltungsvariante für den Praxis-Pkw

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 4
    Gewillkürtes Betriebsvermögen; Überschussrechnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 203, 373
  • NJW 2004, 319
  • BB 2003, 2724
  • DB 2003, 2681
  • BStBl II 2004, 985
 
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Wird zitiert von ... (108)

  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Die private Mitbenutzung ist unschädlich, soweit sie einen Nutzungsanteil von etwa 10 v.H. nicht übersteigt (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BFH/NV 2004, 132).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 347/18

    Urteil gegen Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung aufgehoben

    Dem gewillkürten Betriebsvermögen können Wirtschaftsgüter nur zugerechnet werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts objektiv dazu geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (z.B. durch Stärkung des Kapitals, vgl. BFH, Urteile vom 17. Mai 2011 - VIII R 1/08, DB 2011, 2121, 2122 und vom 23. April 2009 - IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650, 1651 mwN) und der Betriebsinhaber seinen diesbezüglichen Willen durch einen unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentierten Widmungsakt nach außen klar erkennbar zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BFH, Urteile vom 2. Oktober 2003 - IV R 13/03, DB 2003, 2681, 2683 und vom 8. Februar 2011 - VIII R 18/09, NZG 2011, 1439 Rn. 30 ff.).
  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11

    Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW

    a) Auch im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) --wie im Streitfall-- kann gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden, wenn das Wirtschaftsgut zu mindestens 10 % betrieblich genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 2011 VIII R 19/08, BFH/NV 2011, 1311) und dessen Zuordnung unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentiert wird (vgl. BFH-Urteile vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; vom 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173; vom 29. April 2008 VIII R 67/06, BFH/NV 2008, 1662 zur Zuordnung von Fahrzeugen zum Betriebsvermögen).

    So kann die zeitnahe Aufnahme des erworbenen Wirtschaftsguts in das betriebliche Bestandsverzeichnis (R 31 Abs. 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR--) ausreichen und sich im Falle einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sogar anbieten (BFH-Urteil in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985).

    Der Steuerpflichtige trägt damit die Feststellungslast, wenn er --wie der Kläger-- Betriebsausgaben und Verluste im Zusammenhang mit gewillkürtem Betriebsvermögen geltend macht (BFH-Urteil in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985).

    Zwar hat der Kläger dieses Fahrzeug durch zeitnahe Aufnahme in das betriebliche Bestandsverzeichnis (R 31 Abs. 1 EStR) hinreichend erkennbar dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985).  .

    Der dagegen erhobene Einwand der Kläger, das Erfordernis zeitnaher Aufzeichnungen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985, m.w.N.) gelte nicht für bereits in Vorjahren als Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens erfasste Fahrzeuge, ist für den PKW BMW Cabrio ohne Bedeutung, weil das Fahrzeug erst im Streitjahr 2004 angeschafft wurde.

    aa) Ein betrieblicher Nutzungsanteil in den Streitjahren 2003 und 2004 von unter 10 % ist nämlich --wie die Kläger zu Recht geltend machen-- dann für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen ohne Bedeutung, wenn ein Wirtschaftsgut, wie hier der PKW Audi A3, (vor diesem Zeitraum) materiell-rechtlich wirksam durch erkennbaren äußeren Akt dem Betriebsvermögen zugeordnet wurde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985), im Umfang von mindestens 10 % betrieblich genutzt wurde (vgl. BFH-Urteile in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; in BFH/NV 2011, 1311) und nicht durch ausdrückliche oder schlüssige Handlung des Steuerpflichtigen zu privaten Zwecken entnommen wurde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985).

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