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   BFH, 02.02.2005 - II R 26/02   

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https://dejure.org/2005,946
BFH, 02.02.2005 - II R 26/02 (https://dejure.org/2005,946)
BFH, Entscheidung vom 02.02.2005 - II R 26/02 (https://dejure.org/2005,946)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - II R 26/02 (https://dejure.org/2005,946)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Keine Ausführung einer Grundstücksschenkung, wenn Grundbuchvollzug erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll

  • Simons & Moll-Simons

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2

  • Judicialis

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Ausführung einer Grundstücksschenkung

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Ausführung einer Grundstücksschenkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausführung einer Grundstücksschenkung im steuerrechtlichen Sinne

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausführung einer Grundstücksschenkung ? Auflassungsvormerkung bewirkt noch nicht die Schenkung ? Abweichung von früherer Auffassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Entstehung der Schenkungsteuer bei Grundstücksschenkung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeitpunkt einer Grundstücksschenkung wenn der Beschenkte von der Eintragungsbewilligung erst zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen darf; Maßgeblicher Zeitpunkt der Schenkung bei notariell beurkundetem Übergabevertrag; Bedeutung des für den Beschenkten durch eine ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für Entstehen der Schenkungssteuer bei Grundstücksschenkung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstücksschenkung - Zum Zeitpunkt der Ausführung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 9
    Entstehung; Grundstück; Schenkung; Schenkungsteuer; Steuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 438
  • NJW-RR 2005, 882
  • BB 2005, 705 (Ls.)
  • DB 2005, 1433
  • BStBl II 2005, 312
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.02.1980 - II R 65/76

    Zum Zeitpunkt der Ausführung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus BFH, 02.02.2005 - II R 26/02
    Die Rechtsauffassung des FG, dass die Grundstücksschenkung erst mit dem Tode der T ausgeführt worden sei, stehe im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Februar 1980 II R 65/76 (BFHE 130, 64, BStBl II 1980, 307).

    Soweit im Urteil in BFHE 130, 64, BStBl II 1980, 307 der Zeitpunkt der Ausführung der Grundstücksschenkung trotz Anweisung des Notars zur Stellung des Eintragungsantrags erst beim Tod der Veräußerin deshalb vorverlegt wurde, weil zugunsten der Erwerberin eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen worden war, hält der Senat daran nach erneuter Prüfung nicht mehr fest.

  • BFH, 08.02.2000 - II R 9/98

    ErbSt; Ausführung eines Schenkungsvertrages

    Auszug aus BFH, 02.02.2005 - II R 26/02
    a) Mit Rücksicht auf den von § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG vorausgesetzten Leistungserfolg setzt die Ausführung der Grundstücksschenkung voraus, dass der Schenker alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan hat und der Beschenkte durch die vertragliche Vereinbarung in die Lage versetzt wird, jederzeit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung durch einen entsprechenden Antrag beim Grundbuchamt herbeizuführen (BFH-Urteil vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095).

    Daher ist eine Grundstücksschenkung noch nicht ausgeführt, wenn aufgrund vertraglicher Abrede der Beschenkte von der Eintragungsbewilligung erst zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen darf (BFH in BFH/NV 2000, 1095).

  • BFH, 24.07.2002 - II R 33/01

    Zeitpunkt einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 02.02.2005 - II R 26/02
    Eine Grundstücksschenkung ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 26. September 1990 II R 150/88, BFHE 163, 215, BStBl II 1991, 320; vom 24. Juli 2002 II R 33/01, BFHE 199, 25, BStBl II 2002, 781) bereits dann ausgeführt, wenn die Auflassung (§ 925 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) beurkundet worden ist und der Schenker die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat (§ 19 der Grundbuchordnung).

    Nur unter diesen Voraussetzungen liegt ein auf den Eigentumsübergang gerichteter zivilrechtlich abgeschlossener Erwerbsvorgang vor, auf den für die Ausführung der Zuwendung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG abzustellen ist (vgl. auch BFH in BFHE 199, 25, BStBl II 2002, 781).

  • BFH, 14.07.1982 - II R 16/81

    Ausführung einer Grundstücksschenkung; Steuerklasse bei einer erst nach dem Tod

    Auszug aus BFH, 02.02.2005 - II R 26/02
    Diese Vorverlegung des Ausführungszeitpunkts einer Grundstücksschenkung vor den Zeitpunkt der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch (§ 873 Abs. 1 BGB) erfolgt im Hinblick darauf, dass der Eintritt des Leistungserfolgs wegen der dazu erforderlichen Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch der Mitwirkung des Grundbuchamts bedarf (BFH-Urteil vom 14. Juli 1982 II R 16/81, BFHE 136, 501, BStBl II 1983, 19) und für zivilrechtlich abgeschlossene Vorgänge ein unter dem Gesichtspunkt der §§ 11, 14 oder § 37 ErbStG sinnvoller Ausführungszeitpunkt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bestimmt werden soll.
  • BFH, 26.09.1990 - II R 150/88

    - Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 02.02.2005 - II R 26/02
    Eine Grundstücksschenkung ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 26. September 1990 II R 150/88, BFHE 163, 215, BStBl II 1991, 320; vom 24. Juli 2002 II R 33/01, BFHE 199, 25, BStBl II 2002, 781) bereits dann ausgeführt, wenn die Auflassung (§ 925 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) beurkundet worden ist und der Schenker die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat (§ 19 der Grundbuchordnung).
  • BFH, 30.06.1999 - II R 70/97

    Bezugsrechtsübertragung aus einer Lebensversicherung

    Auszug aus BFH, 02.02.2005 - II R 26/02
    Schenkungsteuerlich relevant ist alleine der Erwerb des Vollrechts, mit dem dem Erwerber die Rechtsposition zuwächst, die den Gegenstand der Schenkung bildet (BFH-Urteile vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BFHE 189, 543, BStBl II 1999, 742; vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407; Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 14. Aufl., § 9 Rn. 44).
  • BFH, 21.05.2001 - II R 48/99

    Geschäftsanteil - GmbH - Nießbrauch - Gesamtrechtsnachfolge - Übergabevertrag -

    Auszug aus BFH, 02.02.2005 - II R 26/02
    Schenkungsteuerlich relevant ist alleine der Erwerb des Vollrechts, mit dem dem Erwerber die Rechtsposition zuwächst, die den Gegenstand der Schenkung bildet (BFH-Urteile vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BFHE 189, 543, BStBl II 1999, 742; vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407; Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 14. Aufl., § 9 Rn. 44).
  • FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 5333/00

    Schenkung; Grundstück; Auflassung; Tod; Auflassungsvormerkung; Eintragung;

    Auszug aus BFH, 02.02.2005 - II R 26/02
    Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1464 veröffentlicht.
  • FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4272/06

    Qualifizierung von Einkünften einer überwiegend im Bereich des Webdesign tätigen

    Die Ausführungen und Hinweise in der BFH-Rechtsprechung werden in Teilen des steuerlichen Schrifttums zum Anlass genommen, kumulativ oder aber auch alternativ zur relativen Umsatzgrenze eine absolute Geringfügigkeitsgrenze zu fordern, die sich an der Höhe des gewerbesteuerlichen Freibetrags i.S. des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG zu orientieren habe (Wacker in Schmidt, EStG, 27. Aufl., § 15 Rdnr. 188; Drüen, FR 2000, 177; Wendt, FR 1999, 1183; Demuth, KÖSDI 2005, 14491; Märkle, DStR 2000, 806; wohl auch Kempermann, HFR 2005, 437, anders aber ders., DStR 2002, 604).
  • BFH, 28.03.2012 - II R 43/11

    Berechnung des Zehnjahreszeitraums des § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG - Keine

    Eine Grundstücksschenkung ist bereits dann ausgeführt, wenn --wie im Streitfall jeweils am 31. Dezember 1998 bzw. 2008 geschehen-- die Auflassung beurkundet worden ist und der Schenker die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat (BFH-Urteil vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312, m.w.N.).
  • BFH, 27.04.2005 - II R 52/02

    Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem

    Dies ist der Fall, wenn von den Vertragsparteien die Auflassung erklärt (§ 925 Abs. 1 Satz 1, § 873 Abs. 1 BGB) und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch von dem Berechtigten, nämlich dem Schenker, bewilligt worden ist (§ 19 der Grundbuchordnung --GBO--), der Schenker also alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan hat, und wenn ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der --dinglichen-- Rechtsänderung herbeiführen kann (BFH-Urteile vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095, und vom 2. Februar 2005 II R 26/02, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 518).

    Bezüglich eines solchermaßen zivilrechtlich abgeschlossenen, auf den Eigentumsübergang gerichteten Vorgangs sollte ein unter dem Gesichtspunkt der §§ 11, 14 oder 37 ErbStG sinnvoller Ausführungszeitpunkt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bestimmt werden (BFH-Urteil vom 24. Juli 2002 II R 33/01, BFHE 199, 25, BStBl II 2002, 781; vgl. auch BFH-Urteil in DStR 2005, 518).

  • BFH, 29.11.2017 - II R 14/16

    Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Anspruchs auf Verschaffung

    aa) Danach ist eine Grundstücksschenkung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bereits ausgeführt, wenn die Auflassung (§ 925 BGB) beurkundet worden ist, der Schenker die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat (§ 19 der Grundbuchordnung) und der Beschenkte nach den getroffenen Vereinbarungen von der Eintragungsbewilligung Gebrauch machen darf (z.B. BFH-Urteile vom 24. Juli 2002 II R 33/01, BFHE 199, 25, BStBl II 2002, 781, unter II.1.a, und vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312, unter II.1.a).
  • BFH, 26.02.2009 - II R 69/06

    Schenkungsteuerbefreiung bei Übertragung des Eigentums an einem nur teilweise als

    Die Zuwendung des Miteigentumsanteils war mit der Erklärung der Auflassung und der Erteilung der Eintragungsbewilligung durch E ausgeführt; die Klägerin konnte danach ihre Eintragung als Eigentümerin in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung herbeiführen (BFH-Urteile vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312, und vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786).
  • BFH, 23.08.2006 - II R 16/06

    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

    Dies ist der Fall, wenn die Vertragsparteien die Auflassung erklärt haben und der Berechtigte die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat, und ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung herbeiführen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312, unter II.1.a, m.w.N.).

    Dies ist der Fall, wenn die Vertragsparteien die Auflassung erklärt haben und der Berechtigte die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat, und ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung herbeiführen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312, unter II.1.a, m.w.N.).

  • BFH, 26.10.2005 - II R 53/02

    Grundstücksschenkung: rückwirkendes Entfallen der Steuer

    Dies ist der Fall, wenn von den Vertragsparteien die Auflassung erklärt (§ 925 Abs. 1 Satz 1, § 873 Abs. 1 BGB) und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch von dem Berechtigten, nämlich dem Schenker, bewilligt worden ist (§ 19 der Grundbuchordnung --GBO--), der Schenker also alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan hat, und wenn ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der --dinglichen-- Rechtsänderung herbeiführen kann (BFH-Urteile vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095, und vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312).

    Bezüglich eines solchermaßen zivilrechtlich abgeschlossenen, auf den Eigentumsübergang gerichteten Vorgangs sollte ein unter dem Gesichtspunkt der §§ 11, 14 oder 37 ErbStG sinnvoller Ausführungszeitpunkt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bestimmt werden (BFH-Urteil vom 24. Juli 2002 II R 33/01, BFHE 199, 25, BStBl II 2002, 781; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312).

  • FG Hessen, 20.11.2017 - 1 V 10/17

    § 97 I Nr. 2, IV ErbStG

    Insoweit werde auf die Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26. September 1990 II R 150/88 und vom 2. Februar 2005 II R 26/02 Bezug genommen.

    Zu Recht weist das FA darauf hin, dass die Zuwendung eines Grundstücks nicht bereits mit Abschluss des notariellen Vertrages, sondern erst mit dem Tod des Schenkers ausgeführt ist, wenn der Eintritt der Rechtsänderung ins Grundbuch nicht jederzeit, sondern erst gegen Vorlage der Sterbeurkunde herbeiführt werden kann (BFH-Urteil vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BStBl II 2005, 312; vgl. auch R E 9.1 Abs. 1 Sätze 7, 8 ErbStR 2011).

  • FG Hamburg, 29.11.2004 - III 257/02

    Erbschaftsteuer: Festsetzungsverjährung und Steuerentstehung bei

    Maßgeblich ist der vereinbarte Zeitpunkt des Übergangs der Nutzungen und nicht die Eintragung im Grundbuch (Hessisches FG vom 16. Mai 2002, 1 K 5333/00, EFG 2002, 1464 , Rev. II R 26/02).
  • BFH, 28.09.2007 - II B 62/06

    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

    Dies ist der Fall, wenn die Vertragsparteien die Auflassung erklärt haben und der Berechtigte die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat, und ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung herbeiführen kann (BFH-Urteile vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312; vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786, ständige Rechtsprechung).

    Der Kläger verkennt, dass schenkungsteuerlich relevant alleine der Erwerb des Vollrechts ist, mit dem dem Erwerber die Rechtsposition zuwächst, die den Gegenstand der Schenkung bildet (BFH in BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312, m.w.N.).

  • BFH, 13.02.2012 - II B 68/11

    Ausführung einer Grundstücksschenkung; Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler

  • FG Düsseldorf, 30.09.2005 - 8 K 1614/02

    Ansparrücklage; Gewinnzuschlag; Veräußerungsgewinn; Laufender Gewinn - Zurechnung

  • BFH, 28.10.2009 - II R 32/08

    (Freigebige Zuwendung des Erben bei wesentlicher Änderung des vom Erblasser

  • FG Hamburg, 07.04.2009 - 3 K 218/07

    Finanzgerichtsordnung/Schenkungsteuer/Bewertungsrecht: Zwischenurteil/

  • FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20

    Entstehen der Schenkungsteuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung bei

  • BFH, 28.07.2015 - II B 145/14

    Ausführung der Schenkung bei aufschiebend bedingter Übertragung eines

  • BFH, 12.01.2006 - II B 66/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung

  • BFH, 17.05.2006 - II R 48/04

    Widerstreitende Steuerfestsetzung; Aufhebung eines rechtmäßigen Steuerbescheids

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2008 - 9 K 79/05

    Zeitpunkt der Ausführung einer Grundstücksschenkung

  • FG Hamburg, 10.05.2006 - 3 K 216/05

    Bewertungsgesetz/Erbschaftsteuergesetz: Grundbesitzwert-Feststellung zum

  • FG Baden-Württemberg, 01.03.2010 - 9 K 2152/07

    Keine Begünstigung der die Mitgesellschafter einer neu gegründeten Familien-GmbH

  • LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21
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