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   BFH, 20.12.2004 - VI R 182/97   

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https://dejure.org/2004,1850
BFH, 20.12.2004 - VI R 182/97 (https://dejure.org/2004,1850)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2004 - VI R 182/97 (https://dejure.org/2004,1850)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - VI R 182/97 (https://dejure.org/2004,1850)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 37; ; EStG §§ 38 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 37 §§ 38 ff.
    Einkommensteuer-Vorauszahlungen neben dem Lohnsteuerabzug zulässig

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzung von Vorauszahlungen neben Lohnsteuerabzug statthaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer-Vorauszahlungen bei Steuerpflichtigen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit neben dem Lohnsteuerabzug zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen bei der Erzielung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; Erledigung eines Vorauszahlungsbescheids; Zulässigkeit eines Übergangs zum Feststellungsbegehren im Revisionsverfahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einkommensteuer-Vorauszahlungen neben dem Lohnsteuerabzug zulässig

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Steuer-Erklärung: Steuer-Vorauszahlungen auch bei Arbeitnehmern zulässig

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 37 Abs 3, EStG § 38
    Einkommensteuer; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Vorauszahlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 273
  • NJW 2005, 1392 (Ls.)
  • BB 2005, 426
  • DB 2005, 478
  • BStBl II 2005, 358
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91

    Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Auszug aus BFH, 20.12.2004 - VI R 182/97
    Inhaltlich handelt es sich bei den Lohnsteuer-Abzugsbeträgen um Vorauszahlungen auf die Jahreseinkommensteuer des Arbeitnehmers (BFH-Beschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752).

    Da der Lohnsteuerabzug ebenso wie die Festsetzung von Vorauszahlungen der Sicherung eines stetigen Steueraufkommens dient, wobei die Beträge der voraussichtlichen Jahreseinkommensteuer möglichst angenähert sein sollen (BFH-Beschluss in BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752), ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, dass im Falle eines die Jahressteuer deutlich unterschreitenden Lohnsteuerabzugs zusätzliche Vorauszahlungen zwecks Annäherung an die Jahressteuer festgesetzt werden.

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 3/93

    Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids auch hinsichtlich

    Auszug aus BFH, 20.12.2004 - VI R 182/97
    Der Vorauszahlungsbescheid hat sich damit "auf andere Weise" i.S. des § 124 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) erledigt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 1995 GrS 3/93, BFHE 178, 11, BStBl II 1995, 730).
  • BFH, 04.02.1988 - V R 57/83

    Zur Art der Anfechtung einer Prüfungsanordnung im Revisionsverfahren, wenn die

    Auszug aus BFH, 20.12.2004 - VI R 182/97
    b) Mit der eingetretenen Erledigung des Vorauszahlungsbescheids ist zwar hinsichtlich des ursprünglichen, auf die Aufhebung dieses Bescheids gerichteten Begehrens der Klägerin das Rechtsschutzinteresse weggefallen (z.B. BFH-Beschluss vom 4. Februar 1988 V R 57/83, BFHE 152, 217, BStBl II 1988, 413; BFH-Urteil vom 10. April 1990 VIII R 415/83, BFHE 160, 409, BStBl II 1990, 721).
  • FG Köln, 13.12.1999 - 11 V 1672/98

    Einkommensteuervorauszahlungen können unabhängig von

    Auszug aus BFH, 20.12.2004 - VI R 182/97
    Deshalb ist die Festsetzung von Vorauszahlungen neben dem Lohnsteuer-Abzugsverfahren auch dann statthaft, wenn wie im Streitfall ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern sind (vgl. auch FG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 1999 11 V 1672/98, EFG 2000, 216).
  • BFH, 18.05.1988 - X R 44/82

    Havariekommissar - Aufgabenbereich - Zusammenhang mit der Schiffshavarie -

    Auszug aus BFH, 20.12.2004 - VI R 182/97
    Ein Übergang zum Feststellungsbegehren ist auch im Revisionsverfahren zulässig (BFH-Urteil vom 18. Mai 1988 X R 44/82, BFHE 153, 258, BStBl II 1988, 801, unter 1.).
  • BFH, 10.04.1990 - VIII R 415/83

    1. Übergang von der Anfechtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage im

    Auszug aus BFH, 20.12.2004 - VI R 182/97
    b) Mit der eingetretenen Erledigung des Vorauszahlungsbescheids ist zwar hinsichtlich des ursprünglichen, auf die Aufhebung dieses Bescheids gerichteten Begehrens der Klägerin das Rechtsschutzinteresse weggefallen (z.B. BFH-Beschluss vom 4. Februar 1988 V R 57/83, BFHE 152, 217, BStBl II 1988, 413; BFH-Urteil vom 10. April 1990 VIII R 415/83, BFHE 160, 409, BStBl II 1990, 721).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1997 - 5 K 1799/97
    Auszug aus BFH, 20.12.2004 - VI R 182/97
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 203 veröffentlicht.
  • BFH, 22.03.2011 - VII R 42/10

    Anrechnung der Vorauszahlungen eines Ehegatten auf die Steuerschulden beider

    Die Festsetzung von Vorauszahlungen dient der Sicherung eines stetigen Steueraufkommens (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2004 VI R 182/97, BFHE 208, 273, BStBl II 2005, 358), nicht dagegen dem Ansparen des künftig zur Tilgung der Einkommensteuer benötigten Betrages.
  • FG Thüringen, 31.03.2009 - 2 K 648/08

    Berechnung der Kirchensteuer in Thüringen bei Zusammenveranlagung

    Die Festsetzung von Vorauszahlungen ist neben dem Lohnsteuer-Abzugsverfahren auch dann statthaft, wenn ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern sind (BFH - Urteil vom 20. Dezember 2004 VI R 182/97, BStBl II 2005, 358).
  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 5 K 1521/08

    Verfassungsmäßigkeit der gleichmäßigen, unabhängig vom Gewinnzufluss erfolgenden

    Der Bekl ist verpflichtet, ab dem 10. März 2008 für den Kl, der für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich eine ESt schulden wird, Vorauszahlungen festzusetzen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 20. Dezember 2004 VI R 182/97, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2005, 358), und zwar mit einem Viertel der voraussichtlichen Jahressteuerschuld.
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