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   BFH, 01.03.2005 - VIII R 92/03   

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https://dejure.org/2005,149
BFH, 01.03.2005 - VIII R 92/03 (https://dejure.org/2005,149)
BFH, Entscheidung vom 01.03.2005 - VIII R 92/03 (https://dejure.org/2005,149)
BFH, Entscheidung vom 01. März 2005 - VIII R 92/03 (https://dejure.org/2005,149)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG a. F. § 17 Abs. 1 und Abs. 2, Abs. 4 Satz 3, § 20 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3

  • Simons & Moll-Simons

    EStG (i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002) § 17 Abs. 1 und Abs. 2, Abs. 4 Satz 3, § 20 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 17 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen; Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v. H. auf 10 v. H. durch das StEntlG 1999/2000/2002; Ermittlung des Veräußerungsgewinns

  • Judicialis

    EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 17 Abs. 1; ; EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 17 Abs. 2; ; EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 17 Abs. 4 Satz 3; ; EStG i.d.F.... des StEntlG 1999/2000/2002 § 20 Abs. 1 Nr. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v.H. auf 10 v.H.; Anschaffungskostenbegriff bei Überschusseinkünften; Halbteilungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de

    Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v. H. auf 10 v. H.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Neues zur Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalgesellschaften: Neue BFH-Rechtsprechung zu § 17 EStG: Verfassungsrechtliche Zweifel bleiben

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Erfassung von, in der Vergangenheit gebildeten, stillen Reserven durch die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze nach § 17 Abs. 1 S. 4 Einkommensteuergesetz (EStG); Ermittlung des Veräußerungsgewinns unter Zugrundelegung der historischen ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wesentlichkeitsgrenze von 10 v.H. gemäß § 17 Abs. 1 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 für Steuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist verfassungsgemäß

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 1 S 1 J: 1999, EStG § 17 Abs 1 S 4 J: 1999, GG Art 20 Abs 3, StEntlG 1999/2000/2002, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14
    Gleichheit; Rückwirkung; Veräußerungsgewinn; Verfassung; Wesentliche Beteiligung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 285
  • NJW 2005, 1824 (Ls.)
  • BB 2005, 975
  • DB 2005, 917
  • BStBl II 2005, 398
  • NZG 2005, 641
 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 1. März 2005 - VIII R 25/02 -, vom 1. März 2005 - VIII R 92/03 - und vom 10. August 2005 - VIII R 22/05 - werden aufgehoben.

    Die dagegen gerichtete Revision des Beschwerdeführers wies der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 1. März 2005 - VIII R 92/03 - zurück (BStBl II S. 398 ff. = BFHE 209, 285 ff.).

  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 25/02

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i.S. des § 17 Abs. 1

    Wie der Senat in dem Verfahren VIII R 92/03 mit Urteil vom heutigen Tage (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, sind die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von bisher 25 v.H. auf 10 v.H. durch das StEntlG 1999/2000/2002 und das Fehlen einer Übergangsregelung verfassungsgemäß.

    Im Streitfall folgt eine Verfassungswidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen echten Rückwirkung auch nicht daraus, dass die Klägerin --anders als der Veräußerer in dem Verfahren VIII R 92/03-- im Zeitpunkt der Veräußerung keine wesentliche Beteiligung mehr innegehabt hat.

    Die Klägerin konnte deshalb im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ebenso wenig wie der Veräußerer in dem Verfahren VIII R 92/03 darauf vertrauen, dass der erzielte Gewinn nicht steuerpflichtig war.

    Der Senat verweist auch insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren VIII R 92/03.

  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 32/04

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption

    Zwar teilt der Senat insoweit die Ansicht des FG, als --auch mit Rücksicht auf die nach § 17 EStG (a.F.) geltende Beteiligungsgrenze-- einem Sperrminoritätsrecht gegenüber Satzungsänderungen (vgl. auch §§ 53 Abs. 2 Satz 1, 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG; § 50 Abs. 1 des Umwandlungsgesetzes 1995) für Zwecke der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums an Kapitalgesellschaftsanteilen nicht allgemein die Qualität eines wesentlichen Mitwirkungsrechts abzusprechen ist; insbesondere vermag der Senat aus dem in § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1997 genannten Kriterium des "Regelfalls" keinen Grundsatz des Inhalts abzuleiten, dass die für satzungsändernde Beschlüsse eingeräumten Minderheitsrechte nicht dem durch den typischen Geschehensablauf gekennzeichneten Bereich zuzuordnen und deshalb für die Frage des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilsrechten grundsätzlich außer Betracht zu lassen wären (s.o. zu II.3. und 4. der Gründe; vgl. auch Senatsurteil vom 1. März 2005 VIII R 92/03, BFHE 209, 285, BStBl II 2005, 398, 403).
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