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   BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02   

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BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02 (https://dejure.org/2004,890)
BFH, Entscheidung vom 17.02.2004 - VIII R 28/02 (https://dejure.org/2004,890)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - VIII R 28/02 (https://dejure.org/2004,890)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 17; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 41 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteil

  • datenbank.nwb.de

    Wegfall des wirtschaftlichen Eigentums an einem GmbH-Geschäftsanteil

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beteiligungsveräußerungsgewinn ? Übergang des wirtschaftlichen Eigentums ? Bedeutung einer zivilrechtlich nichtigen Anteilsübertragung ? Zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Tatbestands des § 17 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der steuerlichen Erfassung des Gewinns aus der Veräußerung der Beteiligung an einer Gesellschaft im Falle der zivilrechtlichen Unwirksamkeit des Veräußerungsgeschäfts; Folgen eines Aufrechterhalten der wirtschaftlichen Folgen des unwirksamen ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung (§ 17 EStG)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kriterien für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Geschäftsanteilen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1, EStG § 17 Abs 1
    Anteilsveräußerung; Gesellschaft mbH; Wesentliche Beteiligung; Wirtschaftliches Eigentum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 426
  • BB 2004, 1550
  • BB 2005, 643
  • DB 2004, 1473
  • DB 2005, 15
  • DB 2007, 17
  • BStBl II 2005, 46
  • NZG 2004, 1077
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 5/00

    Wesentliche Beteiligung; verdeckte Einlage in eine KapG

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Tatbestand der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 EStG in dem Zeitpunkt verwirklicht, zu dem das bürgerlich-rechtliche oder wirtschaftliche Eigentum an diesen Anteilen auf den Erwerber übergeht (Urteil vom 18. Dezember 2001 VIII R 5/00, BFH/NV 2002, 640, m.w.N.).

    Dem Erwerber von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft sind diese dann als wirtschaftliches Eigentum zuzurechnen, wenn ihm die mit dem Erwerb der Anteile verbundenen wesentlichen Rechte und damit auch das Gewinnbezugsrecht und das Stimmrecht zustehen (ebenfalls ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2002, 640, m.w.N.).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Gewinnbezugsrecht auf den Erwerber übergegangen ist und hinsichtlich des Stimmrechts auch keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden sind (zur Abgrenzung vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2002, 640).

  • BFH, 19.07.1989 - II R 83/85

    Grunderwerbsteuer - Unterverbriefung

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02
    Auch ging die Rechtsprechung schon bisher davon aus, dass die Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags wegen unvollständiger Beurkundung und damit wegen Verstoßes gegen § 313 BGB a.F. (jetzt § 311b BGB) in steuerlicher Hinsicht solange unbeachtlich ist, als die Beteiligten hieraus in tatsächlicher Hinsicht keine Folgerungen ziehen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19. Juli 1989 II R 83/85, BFHE 158, 126, BStBl II 1989, 989; vom 5. Juni 1991 II R 83/88, BFH/NV 1992, 267, und BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 II B 139/95, BFH/NV 1997, 61, ergangen jeweils zur Grunderwerbsteuer).

    Von diesem Grundansatz ist die Rechtsprechung auch in anderem Zusammenhang ausgegangen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 158, 126, BStBl II 1989, 989, und in BFH/NV 1992, 267, und BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 61).

  • BFH, 10.07.1996 - II B 139/95

    Wirksame Übereignung eines Grundstücks - Anspruch auf Aufhebung einer

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02
    Auch ging die Rechtsprechung schon bisher davon aus, dass die Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags wegen unvollständiger Beurkundung und damit wegen Verstoßes gegen § 313 BGB a.F. (jetzt § 311b BGB) in steuerlicher Hinsicht solange unbeachtlich ist, als die Beteiligten hieraus in tatsächlicher Hinsicht keine Folgerungen ziehen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19. Juli 1989 II R 83/85, BFHE 158, 126, BStBl II 1989, 989; vom 5. Juni 1991 II R 83/88, BFH/NV 1992, 267, und BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 II B 139/95, BFH/NV 1997, 61, ergangen jeweils zur Grunderwerbsteuer).

    Von diesem Grundansatz ist die Rechtsprechung auch in anderem Zusammenhang ausgegangen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 158, 126, BStBl II 1989, 989, und in BFH/NV 1992, 267, und BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 61).

  • BFH, 05.06.1991 - II R 83/88

    Erstattung der Grunderwerbsteuer wegen Rückgängigmachung des Erwerbs -

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02
    Auch ging die Rechtsprechung schon bisher davon aus, dass die Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags wegen unvollständiger Beurkundung und damit wegen Verstoßes gegen § 313 BGB a.F. (jetzt § 311b BGB) in steuerlicher Hinsicht solange unbeachtlich ist, als die Beteiligten hieraus in tatsächlicher Hinsicht keine Folgerungen ziehen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19. Juli 1989 II R 83/85, BFHE 158, 126, BStBl II 1989, 989; vom 5. Juni 1991 II R 83/88, BFH/NV 1992, 267, und BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 II B 139/95, BFH/NV 1997, 61, ergangen jeweils zur Grunderwerbsteuer).

    Von diesem Grundansatz ist die Rechtsprechung auch in anderem Zusammenhang ausgegangen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 158, 126, BStBl II 1989, 989, und in BFH/NV 1992, 267, und BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 61).

  • BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02

    Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02
    Vielmehr liegt ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 vor, mit der Folge, dass der im Jahr der Veräußerung i.S. von § 17 Abs. 1 EStG angesetzte Veräußerungsgewinn rückwirkend entfällt (Senatsurteil vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, m.w.N.).

    Die Beteiligten haben damit im Endergebnis die ursprüngliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen bestätigt und damit wie im Falle eines Vergleichs die ursprünglichen Leistungspflichten aufrechterhalten (vgl. hierzu auch Senatsurteil in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107).

  • BFH, 10.03.1988 - IV R 226/85

    1. Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Anteilen - 2.

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02
    aa) Dass die Erwerberin mit der unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung stehenden Abtretung der Anteilsrechte im Hinblick auf die Regelung des § 161 Abs. 1 BGB ein Anwartschaftsrecht erworben hat, das ihr gegen ihren Willen nicht mehr entzogen werden kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 1988 IV R 226/85, BFHE 153, 318, BStBl II 1988, 832; a.A. Rund, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2001, 96), wird von den Klägern nicht in Frage gestellt.

    Eine solche Begrenzung kann sich aus ausdrücklich getroffenen Stimmrechtsvereinbarungen ergeben (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 153, 318, BStBl II 1988, 832).

  • BFH, 10.04.1973 - VIII R 157/72

    Erhöhte AfA - Wirtschaftliches Eigentum - Eigenheim - Schriftlicher Vorvertrag -

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02
    Ferner hat die Rechtsprechung die Übertragung von wirtschaftlichem Eigentum unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 des Steueranpassungsgesetzes (StAnpG), der Vorgängervorschrift des § 41 Abs. 1 Satz 1 AO 1977, in dem Fall angenommen, dass ein Grundstückskaufvertrag wegen Verletzung der Formvorschrift des § 313 BGB a.F. nichtig war, sofern die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis ihrer Vereinbarung haben eintreten lassen (BFH-Urteil vom 10. April 1973 VIII R 157/72, BFHE 109, 263, BStBl II 1973, 595).
  • BFH, 25.01.1996 - IV R 114/94

    1. Gewinnrealisierung bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02
    Es entspricht überdies auch der Rechtsprechung, dass ein Rücktrittsrecht das Entstehen von wirtschaftlichem Eigentum nicht hindert und ein solches Recht erst mit seiner Ausübung beachtlich wird (BFH-Urteil vom 25. Januar 1996 IV R 114/94, BFHE 180, 57, BStBl II 1997, 382).
  • BFH, 18.09.1984 - VIII R 119/81

    Zum steuerrechtlichen Rückwirkungsverbot; hier: bei wesentlicher Beteiligung i.

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02
    Der Senat hat in dem genannten Beschluss unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 18. September 1984 VIII R 119/81 (BFHE 142, 130, BStBl II 1985, 55) lediglich zum Ausdruck gebracht, dass rechtswirksam entstandenes wirtschaftliches Eigentum nicht dadurch beseitigt werden kann, dass es rückwirkend auf einen anderen übertragen wird.
  • BFH, 26.07.2001 - VI R 122/98

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02
    Denn für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums ist ausschlaggebend, ob die formale äußere Rechtsmacht des zivilrechtlichen Eigentümers durch die im Innenverhältnis zum Erwerber bestehenden Befugnisse begrenzt ist (BFH-Urteil vom 26. Juli 2001 VI R 122/98, BFHE 196, 165, BStBl II 2001, 844).
  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 193/83

    Sachherrschaft, die ausschließlich oder ganz überwiegend nur im Interesse eines

  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

  • BFH, 26.03.1991 - VIII R 315/84

    Wirkt die Inanspruchnahme des Betriebsveräußerers aus einem Grundpfandrecht

  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 32/04

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption

    Zwischen den Beteiligten ist nicht streitig, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) der Tatbestand der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 4 EStG in dem Zeitpunkt verwirklicht wird, zu dem die bürgerlich-rechtliche oder die wirtschaftliche Inhaberschaft an den Kapitalgesellschaftsanteilen auf den Erwerber übergeht (BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, m.w.N.).

    Zwar kann --wie der Senat mit Urteil in BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, 47 ausgesprochen hat-- dem Gewinnbezugsrecht im Regelfall nicht deshalb eine zu vernachlässigende Bedeutung zugemessen werden, weil zunächst noch keine Ausschüttungen zu erwarten sind.

  • BFH, 18.05.2005 - VIII R 34/01

    Einkommenssteuerrechtliche Einordnung einer atypisch stillen Unterbeteiligung an

    Dies galt sowohl im Hinblick auf dessen Gewinnausschüttungsansprüche (vgl. Senatsurteil vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, 47) als auch mit Blick auf die vom Kläger im Falle der Liquidation der GmbH oder Veräußerung seines GmbH-Anteils erzielten Erlöse.

    (1) Unerheblich ist hierbei nach ständiger Rechtsprechung des BFH, dass insbesondere das Stimmrecht im Verhältnis zur GmbH nur vom Kläger ausgeübt werden konnte und somit der Kläger lediglich im Innenverhältnis zu den Unterbeteiligten zur Wahrnehmung ihrer Interessen verpflichtet war (vgl. BFH-Urteile in BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, 47 f.; in BFHE 205, 204, BStBl II 2004, 651; in BFHE 153, 318, BStBl II 1988, 832, 834 f.).

  • BGH, 06.09.2012 - 1 StR 140/12

    Steuerhinterziehung (Zurechnung erworbener Geschäftsanteile bei formunwirksamer

    Sie bilden bis dahin die Grundlage für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums i.S.v. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO (BFH, Urteil vom 17. Februar 2004 - VIII R 28/02, BFHE 205, 426 mwN).
  • BFH, 12.12.2007 - X R 17/05

    Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Anteilen an einer durch Bargründung

    Dies ist in der Regel der Fall, sobald Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten, insbesondere die mit solchen Beteiligungen gemeinhin verbundenen Risiken einer Wertminderung und Chancen einer Wertsteigerung auf den Erwerber übergegangen sind (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 190, 446, BStBl II 2000, 527, unter B.II.1.b aa, m.w.N., betreffend Aktien) und diesem zudem die mit dem Erwerb der Anteile verbundenen wesentlichen (Vermögens- und Verwaltungs-)Rechte, namentlich insbesondere das Gewinnbezugsrecht und die Stimmrechte, zustehen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, unter II.1.b, m.w.N.; vgl. ferner z.B. Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 39 AO Rz 24, m.w.N.; Klein/Brockmeyer, AO, 9. Aufl., § 39 Rz 26, m.w.N.).

    Das galt umso mehr, als die Erwerber die durch die Abtretungen vermittelten Gewinnbezugsrechte --wie dargelegt-- bereits während des Schwebezustands erlangt hatten (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, unter II.1.b bb).

  • BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05

    Grundsätzlich kein wirtschaftliches Eigentum an Kapitalgesellschaftsanteilen nur

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird der Tatbestand der Veräußerung einer solchen wesentlichen Beteiligung in dem Zeitpunkt verwirklicht, in dem die zivilrechtliche oder (zumindest) die wirtschaftliche Inhaberschaft an den Kapitalgesellschaftsanteilen auf den Erwerber übergeht (BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, m.w.N.).

    Ein schuldrechtlicher Vertrag über die Veräußerung der Anteilsrechte war noch nicht geschlossen (im Unterschied etwa zu dem Sachverhalt, der dem Urteil des Senats in BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46 zugrunde lag).

  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 68/04

    Verzicht der Altgesellschafter einer GmbH auf die Beteiligung an einer

    Das reicht für die Annahme eines Veräußerungsgeschäfts i.S. von § 17 Abs. 1 EStG aus (vgl. --zum aufschiebend bedingten Kauf einer wesentlichen Beteiligung-- BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, und --zum kausalen Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung-- BFH-Urteil vom 7. März 1995 VIII R 29/93, BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693, unter II.2.a) der Gründe, m.w.N.; Reiß und Gosch in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, KompaktKommentar, 4. Aufl., § 16 Rdnr. 85, 86 und § 17 Rdnr. 178).

    bbb) Nach diesen Grundsätzen ist auch der Fall zu beurteilen, dass die Vertragsparteien wegen der von ihnen angenommenen oder objektiv vorliegenden Unwirksamkeit eines Kaufvertrages den Kaufpreis später neu festsetzen (vgl. --zu § 6b EStG-- BFH-Urteil in BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641, und --für eine unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung stehende Abtretung einer wesentlichen Beteiligung-- BFH-Urteil in BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, und in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, zur auflösenden Bedingung).

  • BFH, 04.12.2007 - VIII R 14/05

    Zur Formbedürftigkeit von Treuhandvereinbarungen - keine steuerrechtliche

    b) Der Senat hat das Verhältnis von § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zu § 41 Abs. 1 AO für den Fall formunwirksamer Erwerbsgeschäfte geklärt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. Februar 2004 VIII R 26/01, BFHE 205, 204, BStBl II 2004, 651, m.umf.N.; vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46; ferner in BFH/NV 2006, 1819; Sommer/Menzel, GmbHR 2003, 917, 920, m.w.N.) und mehrfach anerkannt, dass die zivilrechtliche Formunwirksamkeit von Verträgen nach Maßgabe des § 41 Abs. 1 AO der im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 1 und 2 EStG zumindest erforderlichen Annahme wirtschaftlichen Eigentums an einem GmbH-Geschäftsanteil nicht entgegenstehen müsse und dies auch im Verhältnis zu § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO gelte.
  • BFH, 22.07.2008 - IX R 74/06

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkauf - Gesetzmäßigkeit der

    Das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung verwirklicht sich in dem Zeitpunkt, in dem die Anteile nicht mehr dem Veräußerer, sondern nach § 39 AO dem Erwerber zuzurechnen sind (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46).
  • FG Hessen, 12.02.2009 - 12 K 3263/07

    Erwerb wirtschaftlichen Eigentums bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen;

    Wesentliche Rechte in diesem Sinne sind das Gewinnbezugsrecht, § 29 GmbH-Gesetz ( GmbHG ), und das Stimmrecht, § 47 GmbHG (BFH-Urteil vom 17.02.2004 VIII R 28/02, BStBl II 2005, 46 m.w.N.; Ebling in Blümich, EStG , § 17 Rz. 94).

    Auch aus den Entscheidungen des BFH vom 17.02.2004 ( VIII R 28/02, BStBl II 2005, 46 und VIII R 26/01, BStBl II 2004, 651) ergibt sich nichts anderes.

    Die BFH-Entscheidung in BStBl II 2005, 46 betrifft einen anderen Fall, bei dem eine ausdrücklich getroffene Stimmrechtsvereinbarung gerade fehlte.

    Als für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums wesentliche Rechte werden zudem das Gewinnbezugsrecht und das Stimmrecht als maßgebend erachtet (BFH, Urteil vom 17.02.2004 VIII R 28/02, BStBl II 2004, 46 m.w.N.; Ebling in Blümich, EStG , § 17 Rz. 94).

  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04

    Wesentliche Beteiligung: unentgeltliche Übertragung unter Nutzungsvorbehalt,

    b) Nach diesen Grundsätzen ist auch der Fall zu beurteilen, dass die Vertragsparteien wegen der von ihnen angenommenen oder objektiv vorliegenden Unwirksamkeit eines Kaufvertrages den Kaufpreis später neu festsetzen (vgl. --zu § 6b EStG-- BFH-Urteil vom 13. September 2000 X R 148/97, BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641, und --für eine unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung stehende Abtretung einer wesentlichen Beteiligung-- BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, und in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, zur auflösenden Bedingung).
  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2005 - 6 K 284/04

    Einräumung einer Kaufoption auf Aktien als Übergang des wirtschaftlichen

  • BFH, 12.10.2005 - VIII R 66/03

    Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe und späterer

  • FG Baden-Württemberg, 22.05.2017 - 10 K 1859/15

    Steuerfreiheit von Genussrechtsausschüttungen einer kanadischen

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 6/10

    Ermittlung des Klagebegehrens; wirtschaftliches Ergebnis eines unwirksamen

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 96/07

    Anteilstausch in der Einkunftsart § 17 EStG - Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung

  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. Steuerhinterziehung;

  • BFH, 10.08.2010 - VIII R 44/07

    Mitunternehmerschaft zwischen Freiberufler und berufsfremder Person - für Zwecke

  • FG Hamburg, 17.12.2020 - 6 K 307/19

    Außensteuergesetz: Zurechnungsbesteuerung bei Begünstigten einer Familienstiftung

  • FG Münster, 12.04.2019 - 13 K 1482/16

    Steuerbarkeit des Gewinns aus Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08

    Grunderwerbsteuerhinterziehung (Pflichtwidrigkeit; Anzeigepflicht: Änderungen des

  • FG Nürnberg, 10.12.2014 - 3 K 943/13

    Teilweise unentgeltlicher Erwerb von GmbH-Anteilen bei nicht von allen

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2005 - 1 K 1355/02

    Voraussetzungen für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an

  • FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 82/11

    Verfassungsmäßigkeit der mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 erfolgten

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.04.2009 - 1 K 687/04

    Rücktritt vom Vertrag wegen Wegfalls des Geschäftsgrundlage als Ereignis mit

  • FG Niedersachsen, 20.10.2015 - 8 K 394/14

    Einkommensteuerliche Notwendigkeit eines hinreichend klaren und eindeutig

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 4 K 1144/03

    Privates Veräußerungsgeschäft bei Erlangung lediglich des wirtschaftlichen

  • FG Thüringen, 22.11.2017 - 4 K 791/16

    Bewertung der Veräußerung von Beteiligungen an einer landwirtschaftlichen

  • FG Niedersachsen, 17.09.2020 - 11 K 109/18

    Verlustverrechnungbeschränkungen bei negativen Einkünften aus Gewerbebetrieb

  • BFH, 17.07.2007 - IX R 2/06

    Eigenheimzulage; nicht vollzogener Grundstückskaufvertrag

  • BFH, 29.03.2012 - IX B 120/11

    Keine Revisionszulassung bei bloßer Rüge der materiell-rechtlichen Unrichtigkeit

  • FG Düsseldorf, 06.12.2011 - 9 K 4360/09

    Zeitpunkt der Versteuerung eines Veräußerungsgewinns auf Grund einer

  • FG München, 26.02.2013 - 11 K 446/08

    Steuerliche zu erfassende Wertsteigerung bei Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze

  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 11 K 2218/08

    Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG - Wirtschaftliches Eigentum an einem

  • BFH, 18.11.2005 - II B 134/04

    NZB: Stuttgarter Verfahren

  • FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 432/05

    Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten als Veräußerungsverluste nach

  • FG Köln, 31.08.2011 - 12 K 4489/05

    Bestimmung des Umwandlungsstichtags

  • FG Nürnberg, 25.04.2007 - III 282/06

    Notwendigkeit der Änderung eines Einkommensteuerbescheides wegen eines

  • FG München, 22.12.2009 - 13 K 3582/06

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung unter einer aufschiebenden Bedingung -

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.05.2012 - 1 K 288/09

    Im Hinblick auf § 17 EStG maßgeblicher Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bei

  • FG München, 24.07.2009 - 1 K 949/06

    Landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Verpächterwahlrecht -

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