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   BFH, 05.06.2002 - I R 96/00   

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https://dejure.org/2002,1425
BFH, 05.06.2002 - I R 96/00 (https://dejure.org/2002,1425)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2002 - I R 96/00 (https://dejure.org/2002,1425)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - I R 96/00 (https://dejure.org/2002,1425)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG § 8 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Hörgeräte-Akustiker - Kostenlose Nachbetreuung - Hörgerät - Verpflichtung zur Rückstellung - Gewinn

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 1; ; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Rückstellungen
    Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
    Die Rückstellungen im Einzelnen
    Erläuterungen zu den Rückstellungen
    Garantierückstellungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 5, HGB § 249
    Rückstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 199, 309
  • BB 2002, 2430
  • BB 2002, 2436
  • DB 2002, 2351
  • DB 2007, 27
  • BStBl II 2005, 736
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 10.12.1992 - XI R 34/91

    Keine Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen von Optikern

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - I R 96/00
    Verpflichtet sich ein Hörgeräte-Akustiker beim Verkauf einer Hörhilfe für einen bestimmten Zeitraum zur kostenlosen Nachbetreuung des Gerätes und des Hörgeschädigten in technischer und medizinischer Hinsicht, hat er für diese Verpflichtung eine Rückstellung zu bilden (Abgrenzung zum BFH-Urteil in BFHE 170, 149, BStBl II 1994, 158).

    Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) erkannte die Rückstellung unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Dezember 1992 XI R 34/91 (BFHE 170, 149, BStBl II 1994, 158) nicht an und kürzte sie entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 7. Februar 1994 IV B 2 -S 2137- 3/94 (BStBl I 1994, 140) --wonach gebildete Rückstellungen für Nachbetreuungsleistungen innerhalb dreier Jahren aufzulösen sind-- um ein Drittel.

    Insoweit ist der Streitfall mit dem im BFH-Urteil in BFHE 170, 149, BStBl II 1994, 158 entschiedenen Fall nicht vergleichbar.

    Weiterhin beinhaltet die vorliegend zu beurteilende Leistungspflicht --anders als in dem mit Urteil in BFHE 170, 149, BStBl II 1994, 158 entschiedenen Fall-- wesentliche Elemente einer Dienstleistung, die über die Pflege der Hörhilfen als materiellem Gegenstand hinaus die einschlägige persönliche Betreuung der Hörgeschädigten in biologisch-pathologischer Hinsicht umfasst (vgl. für insoweit vergleichbare zahnprothetische Behandlungen das Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 9. Dezember 1974 VII ZR 182/73, BGHZ 63, 306).

    Wegen der dargestellten Verschiedenheit der zugrunde liegenden Sachverhalte (oben 2. b) weicht der Senat mit seiner Entscheidung nicht i.S. des § 11 Abs. 2 FGO in einer Rechtsfrage vom bezeichneten Urteil des XI. Senats in BFHE 170, 149, BStBl II 1994, 158 ab.

  • BFH, 27.06.2001 - I R 45/97

    Passivierung rechtlich entstandener Verbindlichkeiten

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - I R 96/00
    Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH entweder das Bestehen einer dem Betrage nach ungewissen Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer Verbindlichkeit und ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BFH/NV 2001, 1334).

    Denn die wirtschaftliche Verursachung einer Verbindlichkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr ist ein Merkmal, das nach der Rechtsprechung des BFH zwar bei der Passivierung künftig entstehender Verbindlichkeiten, nicht hingegen bei der Passivierung dem Grunde nach bereits bestehender --lediglich dem Betrage nach ungewisser-- Verpflichtungen zu fordern ist (BFH-Urteil in BFHE 196, 216, BFH/NV 2001, 1334, m.w.N.).

  • BFH, 12.12.1991 - IV R 28/91

    1. Wirtschaftliche Verursachung der Verpflichtung, Uferschutzarbeiten und

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - I R 96/00
    Da sich die im Streitfall zu beurteilende Verpflichtung der Klägerin zur Nachbetreuung als Teil ihrer Leistungsverpflichtung aus dem Veräußerungsgeschäft selbst ergibt, ist der Streitfall auch nicht mit den vom BFH entschiedenen Fällen vergleichbar, in denen über Rückstellungen für die Erledigung zukünftig erforderlich werdender Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten lediglich im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Unternehmens (vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1985 I R 227/81, BFH/NV 1987, 123; vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91, BFHE 167, 334, BStBl II 1992, 600) oder der Vermietung eines Mietwohngrundstücks (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1971 I R 121/69, BFHE 101, 513, BStBl II 1971, 391; vom 26. Mai 1976 I R 80/74, BFHE 119, 261, BStBl II 1976, 622) zu befinden war (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1999 IV B 119/99, BFH/NV 2000, 711).
  • BFH, 26.05.1976 - I R 80/74

    Keine Rückstellungen für zukünftige Instandhaltungsaufwendungen

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - I R 96/00
    Da sich die im Streitfall zu beurteilende Verpflichtung der Klägerin zur Nachbetreuung als Teil ihrer Leistungsverpflichtung aus dem Veräußerungsgeschäft selbst ergibt, ist der Streitfall auch nicht mit den vom BFH entschiedenen Fällen vergleichbar, in denen über Rückstellungen für die Erledigung zukünftig erforderlich werdender Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten lediglich im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Unternehmens (vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1985 I R 227/81, BFH/NV 1987, 123; vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91, BFHE 167, 334, BStBl II 1992, 600) oder der Vermietung eines Mietwohngrundstücks (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1971 I R 121/69, BFHE 101, 513, BStBl II 1971, 391; vom 26. Mai 1976 I R 80/74, BFHE 119, 261, BStBl II 1976, 622) zu befinden war (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1999 IV B 119/99, BFH/NV 2000, 711).
  • BFH, 22.12.1999 - IV B 119/99

    Rückstellung bei nachträglichen Änderungswünschen

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - I R 96/00
    Da sich die im Streitfall zu beurteilende Verpflichtung der Klägerin zur Nachbetreuung als Teil ihrer Leistungsverpflichtung aus dem Veräußerungsgeschäft selbst ergibt, ist der Streitfall auch nicht mit den vom BFH entschiedenen Fällen vergleichbar, in denen über Rückstellungen für die Erledigung zukünftig erforderlich werdender Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten lediglich im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Unternehmens (vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1985 I R 227/81, BFH/NV 1987, 123; vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91, BFHE 167, 334, BStBl II 1992, 600) oder der Vermietung eines Mietwohngrundstücks (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1971 I R 121/69, BFHE 101, 513, BStBl II 1971, 391; vom 26. Mai 1976 I R 80/74, BFHE 119, 261, BStBl II 1976, 622) zu befinden war (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1999 IV B 119/99, BFH/NV 2000, 711).
  • BFH, 24.03.1999 - I R 20/98

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - I R 96/00
    Hingegen ist die Verpflichtung zur Erbringung von Nachbetreuungsleistungen insoweit mit der Verpflichtung zur Erbringung künftiger Garantieleistungen vergleichbar, die sich ebenfalls aus dem Veräußerungsgeschäft ergibt und über deren Passivierung dem Grunde nach (auch in Form einer Pauschalrückstellung) kein Streit besteht (vgl. etwa BFH-Urteil vom 24. März 1999 I R 20/98, BFHE 189, 45, BStBl II 2001, 612).
  • BFH, 23.10.1985 - I R 227/81

    Steuerliche Anerkennung von Rückstellungen einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - I R 96/00
    Da sich die im Streitfall zu beurteilende Verpflichtung der Klägerin zur Nachbetreuung als Teil ihrer Leistungsverpflichtung aus dem Veräußerungsgeschäft selbst ergibt, ist der Streitfall auch nicht mit den vom BFH entschiedenen Fällen vergleichbar, in denen über Rückstellungen für die Erledigung zukünftig erforderlich werdender Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten lediglich im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Unternehmens (vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1985 I R 227/81, BFH/NV 1987, 123; vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91, BFHE 167, 334, BStBl II 1992, 600) oder der Vermietung eines Mietwohngrundstücks (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1971 I R 121/69, BFHE 101, 513, BStBl II 1971, 391; vom 26. Mai 1976 I R 80/74, BFHE 119, 261, BStBl II 1976, 622) zu befinden war (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1999 IV B 119/99, BFH/NV 2000, 711).
  • BFH, 17.02.1971 - I R 121/69

    Rückstellung - Zukünftige Instandhaltungsaufwendungen - Eigentümer von

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - I R 96/00
    Da sich die im Streitfall zu beurteilende Verpflichtung der Klägerin zur Nachbetreuung als Teil ihrer Leistungsverpflichtung aus dem Veräußerungsgeschäft selbst ergibt, ist der Streitfall auch nicht mit den vom BFH entschiedenen Fällen vergleichbar, in denen über Rückstellungen für die Erledigung zukünftig erforderlich werdender Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten lediglich im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Unternehmens (vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1985 I R 227/81, BFH/NV 1987, 123; vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91, BFHE 167, 334, BStBl II 1992, 600) oder der Vermietung eines Mietwohngrundstücks (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1971 I R 121/69, BFHE 101, 513, BStBl II 1971, 391; vom 26. Mai 1976 I R 80/74, BFHE 119, 261, BStBl II 1976, 622) zu befinden war (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1999 IV B 119/99, BFH/NV 2000, 711).
  • FG Niedersachsen, 23.03.1993 - VI 552/91

    Bilanzierung; Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen an Hörgeräten

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - I R 96/00
    Der Rückstellungsbildung stünde daher nicht entgegen, wenn --wie das FA ausführt-- die wirtschaftliche Verursachung der Leistungsverpflichtung nicht bereits in der Veräußerung der Hörhilfen (so aber das Niedersächsische FG mit Urteil vom 23. März 1993 VI 552/91, Betriebs-Berater --BB-- 1994, 971), sondern erst im Entstehen des jeweiligen konkreten Leistungserfordernisses zu erblicken wäre.
  • BFH, 15.03.1999 - I B 95/98

    Rückstellungen für Rücknahme von Altbatterien; AdV-Umfang bei Änderungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - I R 96/00
    Die Verpflichtung zur Nachbetreuung ergibt sich daher in vollem Umfange bereits aus dem jeweiligen Veräußerungsgeschäft (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15. März 1999 I B 95/98, BFH/NV 1999, 1205) in Verbindung mit dem zugrunde liegenden Rahmenvertrag.
  • BGH, 09.12.1974 - VII ZR 182/73

    Zahnprothetische Behandlung als Dienstvertrag

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

  • BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97

    Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuschüsse

  • BFH, 10.09.1998 - IV R 80/96

    Gewinnrealisierung bei Schulungseinrichtungen

  • BFH, 06.04.2000 - IV R 31/99

    Gesamte Einnahmen aus dem Verkauf des Kokains

  • BFH, 20.05.1992 - X R 49/89

    Zeitanteilige Aktivierung von Mietzinsforderungen bei KFZ-Vermietung

  • BFH, 30.01.2002 - I R 68/00

    Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung

  • BFH, 17.10.2013 - IV R 7/11

    Rückstellungen wegen angeordneter flugverkehrstechnischer Maßnahmen auf der

    Aufgrund dieses Verständnisses von der wirtschaftlichen Verursachung einer Verbindlichkeit kommt der Senat zu denselben Ergebnissen wie der I. Senat des BFH, nach dessen Auffassung es auf die wirtschaftliche Verursachung nicht ankommt, wenn die Verpflichtung rechtlich dem Grunde nach bereits entstanden ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121, unter II.3.; vom 5. Juni 2002 I R 96/00, BFHE 199, 309, BStBl II 2005, 736, unter II.3., und I R 23/01, BFH/NV 2002, 1434, unter II.3.).
  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

    Darüber hinaus sei nach der Rechtsprechung des I. Senats des BFH (Urteile vom 8. November 2000 I R 6/96, BFHE 193, 398, BStBl II 2001, 570; vom 5. Juni 2002 I R 96/00, BFHE 199, 309, BFH/NV 2002, 1638) nicht einmal mehr erforderlich, dass die Verpflichtung im abgelaufenen Wirtschaftsjahr verursacht sei.

    Sollte der I. Senat auch darauf abgestellt haben, dass die Kundendienstleistungen noch nicht fällig waren, so hat er diese Rechtsprechung mittlerweile aufgegeben (vgl. Urteile in BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728; BFHE 199, 309, BFH/NV 2002, 1638).

  • BFH, 08.09.2011 - IV R 5/09

    Rückstellungen für Zulassungskosten eines Pflanzenschutzmittels - Rezeptur eines

    Nach Auffassung des I. Senats des BFH ist die wirtschaftliche Verursachung einer Verbindlichkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr ein Merkmal, das nur bei der Passivierung künftig entstehender Verbindlichkeiten, nicht hingegen bei dem Grunde nach bereits bestehenden --lediglich dem Betrage nach ungewissen-- Verpflichtungen gilt (BFH-Urteile in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121, unter II.3.a der Gründe, und vom 5. Juni 2002 I R 96/00, BFHE 199, 309, BStBl II 2005, 736, unter II.3.
  • BFH, 19.11.2003 - I R 77/01

    Rückstellung und Teilwertabschreibung bei Schadstoffbelastung

    Eine Verbindlichkeit verkörpert eine dem Inhalt und der Höhe nach bestimmte Leistungspflicht, die erzwingbar ist und zudem eine wirtschaftliche Belastung darstellt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Februar 1999 IV R 54/97, BFHE 187, 418, BStBl II 2000, 139; vom 6. April 2000 IV R 31/99, BFH/NV 2000, 1161; vom 5. Juni 2002 I R 96/00, BFHE 199, 309).
  • BFH, 13.06.2006 - I R 58/05

    Nachträgliche Berücksichtigung einer Rückstellung - verdeckte Gewinnausschüttung

    Eine Passivierung der erhöhten Verpflichtung entsprach vielmehr den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung --GoB-- (vgl. Senatsurteil vom 5. Juni 2002 I R 96/00, BFHE 199, 309, 311, BStBl II 2005, 736, 737) und war deshalb auch steuerrechtlich geboten (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).
  • FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 902/15

    Einkommensteuer - Zur Bildung einer Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen,

    Mit Urteil vom 02.06.2002 - I R 96/00, BStBl II 2005, 736 habe der BFH zu einem Hörgeräteakustiker entschieden, dass eine Rückstellung für eine Nachbetreuung bei einem Verkauf, der mit einer kostenlosen Nachbetreuung für einen bestimmten Zeitraum verbunden ist, zu bilden sei.

    Da die Verpflichtung dem Grunde nach vor dem Bilanzstichtag bestanden habe, sei es unerheblich, ob sie auch wirtschaftlich vor dem Bilanzstichtag verursacht worden sei (BFH-Urteil v. 05.06.2002 - I R 96/00, BStBl II 2005, 736).

    Die von der Klägerin für ihre Rechtsposition angeführte Entscheidung des BFH zum Hörgeräteakustiker (Urteil v. 05.06.2002 - I R 96/00. a. a. O.) stützt diese Wertung.

  • BFH, 18.01.2007 - IV R 42/04

    Jubiläumsrückstellung auch ohne unwiderrufliche Leistungszusage

    der Gründe; vom 5. Juni 2002 I R 96/00, BFHE 199, 309, BStBl II 2005, 736; vom 19. August 2002 VIII R 30/01, BFHE 199, 561, BStBl II 2003, 131, und vom 25. März 2004 IV R 35/02, BFHE 206, 25).
  • BFH, 25.03.2004 - IV R 35/02

    Rückstellung für Wiederaufbereitung von Bauschutt

    Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH das Bestehen einer dem Betrage nach ungewissen Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Entstehung einer Verbindlichkeit dem Grunde nach --deren Höhe zudem ungewiss sein kann-- und ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag (BFH-Urteile vom 8. November 2000 I R 6/96, BFHE 193, 399, 400, BStBl II 2001, 570; vom 5. Juni 2002 I R 96/00, BFHE 199, 309; vom 19. August 2002 VIII R 30/01, BFHE 199, 561, BStBl II 2003, 131).
  • BFH, 20.08.2008 - I R 19/07

    Eigenkapitalersatzrechtliche Erstattungsverpflichtungen gegenüber

    Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entweder --erstens-- das Bestehen einer dem Betrage nach ungewissen, dem Grunde nach aber bestehenden Verbindlichkeit oder --zweitens-- die hinreichende Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer --ggf. zugleich auch ihrer Höhe nach noch ungewissen-- Verbindlichkeit und ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121; vom 5. Juni 2002 I R 96/00, BFHE 199, 309, BStBl II 2005, 736).
  • FG Baden-Württemberg, 04.09.2007 - 4 K 21/06

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückständen

    Zu verweisen sei in diesem Zusammenhang auf das Urteil des BFH vom 05. Juni 2002 I R 96/00 (BStBl II 2005, 736), mit dem entschieden worden sei, dass ein Hörgeräteakustiker eine Rückstellung für die Verpflichtung zur kostenlosen Nachbetreuung des Gerätes und des Hörgeschädigten in technischer und medizinischer Hinsicht zu bilden habe, die er beim Verkauf einer Hörhilfe für einen bestimmten Zeitraum eingehe.

    Die Bildung einer Rückstellung für die Nachbetreuung bereits abgeschlossener Versicherungsverträge lässt sich im Streitfall auch nicht auf das Urteil des BFH vom 05. Juni 2002 I R 96/00 (a.a.O.) stützen.

    Denn die Bildung einer solchen Rückstellung setzt nach der ständigen Rechtssprechung des BFH (vgl. das Urteil vom 05. Juni 2002 I R 96/00, a.a.O., unter II.1., m.w.Nachw.), der sich der Senat anschließt, das Bestehen einer dem Betrage nach ungewissen Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer Verbindlichkeit (und ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag) voraus.

  • BFH, 10.01.2007 - I R 53/05

    Rückstellungen: ungewisse Verbindlichkeiten, Rücknahmeverpflichtung

  • BFH, 02.07.2021 - XI R 21/19

    Rückstellung bei Werkzeugfertigung/-nutzung

  • FG Düsseldorf, 13.12.2010 - 3 K 3356/08

    Zeitpunkt der rechtlichen Entstehung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen

  • FG Köln, 10.05.2006 - 13 K 67/03

    Drohverlustrückstellung eines Personenbeförderungsunternehmens

  • FG Bremen, 08.02.2012 - 1 K 32/10

    Rückstellung eines Arztes wegen Regressforderungen der Krankenkassen

  • FG Münster, 14.12.2011 - 10 K 1471/09

    Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für eine neue

  • FG Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 6 K 303/06

    Rückstellung für eine spätere höhere Inanspruchnahme aus sog.

  • FG Baden-Württemberg, 03.12.2003 - 5 K 332/01

    Rückstellung wegen Patent- und Schutzrechtsverletzung; einheitlicher und

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