Rechtsprechung
   BFH, 11.05.2005 - VI R 34/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1936
BFH, 11.05.2005 - VI R 34/04 (https://dejure.org/2005,1936)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2005 - VI R 34/04 (https://dejure.org/2005,1936)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - VI R 34/04 (https://dejure.org/2005,1936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, 5
    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung, auswärtiger Unterkunft und auswärtiger Tätigkeitsstätte bei Einsatzwechseltätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Entfernungspauschale für Wege zu auswärtiger Tätigkeitsstätte bei Einsatzwechseltätigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ansatz der tatsächlichen Kosten und nicht der Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung, auswärtiger Unterkunft und auswärtiger Tätigkeitsstätte bei Einsatzwechseltätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung der Entferungspauschale eines Arbeitnehmers in Einsatzwechseltätigkeit; Inanspruchnahme einer kostenfrei zur Verfügung gestellten Sammelbeförderung und steuerrechtliche Relevanz; Grundlagen für die Annahme einer doppelten Haushaltsführung; Begriff der ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale bei Einsatzwechseltätigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einsatzwechseltätigkeit - Finanzverwaltung folgt neuer Rechtsprechung zur Einsatzwechseltätigkeit

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 7
    Einsatzwechseltätigkeit; Entfernungspauschale; Familienheimfahrt; Sammelbeförderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 527
  • NJW 2005, 2943
  • BB 2005, 1837
  • DB 2005, 1887
  • BStBl II 2005, 793
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 70/03

    Fahrtaufwendungen eines Bauarbeiters zu verschiedenen Einsatzorten in

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 34/04
    Arbeitsstätte im Sinne dieser gesetzlichen Regelung ist nur die regelmäßige Arbeitsstätte und damit der (ortsgebundene) Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers (vgl. im Einzelnen Senatsurteile vom heutigen Tage VI R 70/03 und VI R 25/04, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der erkennende Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung zum Wahlrecht zwischen den Rechtsfolgen der doppelten Haushaltsführung und denen der Einsatzwechseltätigkeit bei Beschäftigung an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten nicht mehr fest (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom heutigen Tage VI R 7/02, zur Veröffentlichung bestimmt, mit Nachweisen auch zur Verwaltungsauffassung).

    An dieser Beurteilung ändert es auch nichts, dass mit Beginn des Streitjahrs in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 4 und 5 EStG der frühere Kilometer-Pauschbetrag durch die Entfernungspauschale ersetzt worden ist (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom heutigen Tage VI R 70/03, unter II. 3. der Entscheidungsgründe).

  • FG Sachsen, 16.07.2003 - 7 K 1774/02

    Kein Ansatz der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten mit einem

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 34/04
    Für die beanspruchten Familienheimfahrten mit dem Firmenfahrzeug gelte dies aber nicht, weil Aufwendungen hierfür mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 7 EStG (in der im Streitjahr geltenden Fassung --a.F.--; jetzt: Satz 6 der Vorschrift) nicht berücksichtigt würden; im Einzelnen werde hierzu auf das Urteil des Sächsischen FG vom 16. Juli 2003 7 K 1774/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1529, Az. des Bundesfinanzhofs --BFH--: VI R 17/04) verwiesen.
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 17/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 34/04
    Für die beanspruchten Familienheimfahrten mit dem Firmenfahrzeug gelte dies aber nicht, weil Aufwendungen hierfür mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 7 EStG (in der im Streitjahr geltenden Fassung --a.F.--; jetzt: Satz 6 der Vorschrift) nicht berücksichtigt würden; im Einzelnen werde hierzu auf das Urteil des Sächsischen FG vom 16. Juli 2003 7 K 1774/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1529, Az. des Bundesfinanzhofs --BFH--: VI R 17/04) verwiesen.
  • BFH, 10.05.1985 - VI R 157/81

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 34/04
    Zwar waren nach bisheriger Rechtsprechung des erkennenden Senats bei Arbeitnehmern, die auf ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigt werden, die Aufwendungen für Fahrten zu solchen Arbeitsstätten, die im üblichen Arbeitsstätten-Einzugsbereich zur Wohnung liegen, nur mit dem Kilometer-Pauschbetrag des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (in der vor dem Streitjahr geltenden Fassung) als Werbungskosten zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 10. Mai 1985 VI R 157/81, BFHE 144, 46, BStBl II 1985, 595; vom 20. November 1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443; vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137; vgl. auch R 38 Abs. 3 Satz 1 LStR).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Steuerpflichtiger - Wahl der Übernachtungsmöglichkeit - Dienstreise -

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 34/04
    Es wäre daher nicht folgerichtig, solche Aufwendungen vom objektiven Nettoprinzip auszunehmen (vgl. dazu den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 und 1735/00, BVerfGE 107, 27, 46, BStBl II 2003, 534, 540) und anstelle der tatsächlichen Kosten die Entfernungspauschale anzusetzen.
  • BFH, 17.12.1976 - VI R 145/74

    Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 34/04
    c) Aus den gleichen Gründen sind auch die Wege zwischen den auswärtigen Unterkünften und den vorübergehenden Tätigkeitsstätten keine Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (vgl. insoweit für den vergleichbaren Fall der Dienstreise bereits Senatsurteil vom 17. Dezember 1976 VI R 145/74, BFHE 121, 190, BStBl II 1977, 294; ebenso H 38 (Dienstreisen) Nr. 3 LStR).
  • BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92

    Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 34/04
    Zwar waren nach bisheriger Rechtsprechung des erkennenden Senats bei Arbeitnehmern, die auf ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigt werden, die Aufwendungen für Fahrten zu solchen Arbeitsstätten, die im üblichen Arbeitsstätten-Einzugsbereich zur Wohnung liegen, nur mit dem Kilometer-Pauschbetrag des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (in der vor dem Streitjahr geltenden Fassung) als Werbungskosten zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 10. Mai 1985 VI R 157/81, BFHE 144, 46, BStBl II 1985, 595; vom 20. November 1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443; vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137; vgl. auch R 38 Abs. 3 Satz 1 LStR).
  • BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86
    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 34/04
    Zwar waren nach bisheriger Rechtsprechung des erkennenden Senats bei Arbeitnehmern, die auf ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigt werden, die Aufwendungen für Fahrten zu solchen Arbeitsstätten, die im üblichen Arbeitsstätten-Einzugsbereich zur Wohnung liegen, nur mit dem Kilometer-Pauschbetrag des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (in der vor dem Streitjahr geltenden Fassung) als Werbungskosten zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 10. Mai 1985 VI R 157/81, BFHE 144, 46, BStBl II 1985, 595; vom 20. November 1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443; vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137; vgl. auch R 38 Abs. 3 Satz 1 LStR).
  • BFH, 22.10.2015 - VI R 22/14

    Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten

    Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG ist nur der Ort der langfristig und dauerhaft angelegten Arbeitsstätte (Senatsurteil vom 11. Mai 2005 VI R 34/04, BFHE 209, 527, BStBl II 2005, 793).

    Der Bezug einer Unterkunft an typischerweise ständig wechselnden beruflichen Tätigkeitsstätten begründet damit keine doppelte Haushaltsführung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (Senatsurteil in BFHE 209, 527, BStBl II 2005, 793).

  • BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer

    Die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG kann indessen schon deshalb nicht für Fahrten des Arbeitnehmers zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten angewendet werden, weil derartige Einsatzstellen nicht auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegt sind (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785; vom 11. Mai 2005 VI R 34/04, BFHE 209, 527, BStBl II 2005, 793).
  • BFH, 13.06.2012 - VI R 47/11

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden -

    Der Bezug einer Unterkunft am Ort der Auswärtstätigkeit begründet keine doppelte Haushaltsführung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Mai 2005 VI R 34/04, BFHE 209, 527, BStBl II 2005, 793; Schmidt/Loschelder, EStG, 31. Aufl., § 9 Rz 141).
  • BFH, 24.09.2013 - VI R 51/12

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei wiederholter befristeter Zuweisung des

    Der Bezug einer Unterkunft an einem Beschäftigungsort, der --wie im Streitfall-- nicht den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte erfüllt, begründet keine doppelte Haushaltsführung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 2005 in BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; VI R 34/04, BFHE 209, 527, BStBl II 2005, 793; in BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785, und VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791).
  • FG Hamburg, 09.08.2007 - 1 K 25/07

    EStG: Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig

    Der BFH habe in seinerEntscheidung vom 11.05.2005 (VI R 34/04) die Anwendung der 30-Kilometer-Grenze für Übernachtungsfälle ausdrücklich für nicht anwendbar betrachtet.

    Grund für die unterschiedliche Beurteilung der Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte einerseits und zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten andererseits war der abzugsbeschränkende Charakter des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. bei Fahrten mit dem eigenen Kfz (siehe BFH vom 11.05,2005 VI R 34/04, BFHE 209, 527, BStBl II 2005, 793; BFH vom 11.05.2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; BFH vom 11.05.2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791; BFH vom 11.05.2005 VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785 ).

    Zwar hat der BFH in seiner Entscheidung vom selben Tag (VI R 34/04, BFHE 209, 527, BStBl II 2005, 793) die Frage ausdrücklich offen gelassen, ob die 30-Km-Grenze, welche nach bisheriger Rechtsprechung bei Arbeitnehmern, die auf ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigt werden, gelten solle und nach der die Aufwendungen für Fahrten zu solchen Arbeitsstätten, die im üblichen Arbeitsstätten-Einzugsbereich zur Wohnung liegen, nur mit dem Kilometer-Pauschbetrag des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 als Werbungskosten zu berücksichtigen seien, noch weiter gelten soll (Senatsurteilevom 10. Mai 1985 VI R 157/81, BFHE 144, 46, BStBl II 1985, 595;vom 20. November 1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443;vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137; vgl. auch R 38 Abs. 3 Satz 1 LStR), da der Streitfall keine Veranlassung gebe, zu entscheiden, ob daran nach Einführung der Entfernungspauschale noch festgehalten werden könne.

  • FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/07

    Steuerliche Berücksichtigung der Entfernungspauschale eines Arbeitnehmers für

    Der BFH habe in seinen Urteilen vom 11.05.2005 (Az. VI R 70/03, BStBl. II 2005, 785; VI R 25/04, BStBl. II 2005, 791; VI R 16/04, BStBl. II 2005, 789; VI R 7/02, BStBl. II 2005, 782 und VI R 34/04, BStBl. II 2005, 793) entschieden, dass die 30-Kilometer-Grenze nicht mehr anzuwenden sei.

    Auch in der Literatur gingen maßgebliche Stimmen davon aus, dass aufgrund der BFH-Urteile vom 11.05.2005 Fahrtkosten innerhalb der 30-Kilometer-Grenze nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten abzuziehen seien (Hinweis auf Strohmer/Weber 2005, 2267 Ziffer II. 3 Buchstabe b, bb; von Bornhaupt in NWB F 6 S. 4665 unter Ziffer IV, 4; Plenker in INF 2005, 738 Ziffer 2.1; Stahlschmidt in FR 2005, 1182 Ziffer III. 2; Albert in DB 2006, 522 Ziffer III. 3; Drenseck Lohnsteuer-Merkblatt 2006, Seite 5 d. Beilage Nr. 2/2006 zu DB Heft Nr. 2/2006; Bergkemper in FR 2005, 1114 Ziffer 4. a zu BFH VI R 34/04).

    Andernfalls hätte der BFH keinen Anlass gehabt, in seiner Entscheidung vom selben Tag im Verfahren Az. VI R 34/04 auszuführen, der Senat habe keine Veranlassung gehabt zu entscheiden, ob an der in diesem Fall streitigen Kürzung nach Einführung der Entfernungspauschale noch festgehalten werden könne.

  • FG Münster, 28.08.2013 - 12 K 339/10

    Fahrtkosten der Ehefrau zum Beschäftigungsort des Ehemannes als Werbungskosten

    Ein Arbeitnehmer, der - wie der Kl. - an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten seinen Beruf ausübt und am Ort einer derartigen auswärtigen Tätigkeitsstätte vorübergehend eine Unterkunft bezieht, begründet keine doppelte Haushaltsführung (BFH, Urteile vom 11.05.2005 VI R 7/02, BStBl II 2005, 782 und VI R 34/04, BStBl II 2005, 793).
  • FG Köln, 28.08.2008 - 10 K 279/06

    Abänderung eines Einkommensteuerbescheids hinsichtlich der Berechnung von

  • BFH, 18.12.2008 - VI R 47/07

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer

  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2008 - 4 K 284/06

    Teilweise Nichtabziehbarkeit von Werbungskosten eines bei einer amerikanischen

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 17/04

    Einsatzwechseltätigkeit; Entfernungspauschale

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - 6 K 1315/13

    Keine Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht