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   BFH, 23.02.2005 - I R 70/04   

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https://dejure.org/2005,565
BFH, 23.02.2005 - I R 70/04 (https://dejure.org/2005,565)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2005 - I R 70/04 (https://dejure.org/2005,565)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - I R 70/04 (https://dejure.org/2005,565)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Gewinnausschüttung: private Kfz-Nutzung; Pensionszusage im Jahr der Errichtung der GmbH

  • datenbank.nwb.de

    Pensionszusage im Jahr der Errichtung der GmbH

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer ? Erprobungszeit ? Privatnutzung des Pkw durch Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung ? Keine Anwendung des lohnsteuerrechtlichen Werts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Berechnung der vGA bei privater Kfz-Nutzung durch GGf

  • IWW (Kurzinformation)

    Erteilung einer Pensionszusage an den GGf einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft

  • IWW (Kurzinformation)

    GmbH - Berechnung der vGA bei privater Kfz-Nutzung durch GGf

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einhaltung einer Probezeit als Voraussetzung für die Erteilung einer Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft; Beachtung der prognostizierten Entwicklung einer Kapitalgesellschaft im Rahmen der Erteilung von Pensionszusagen; Nicht ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Familien-GmbH: verdeckte Gewinnausschüttung bei privater Nutzung des Dienstwagens

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Fahrtenbuch; Geldwerter Vorteil; Gesellschaftergeschäftsführer; Kraftfahrzeug; Privatnutzung; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 252
  • NJW-RR 2005, 979
  • BB 2005, 1209
  • BB 2005, 1947
  • DB 2005, 1145
  • BStBl II 2005, 882
  • NZG 2005, 1023
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 24.04.2002 - I R 18/01

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - I R 70/04
    a) Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. April 2002 I R 18/01, BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670, m.w.N.), ist davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu gegründeten GmbH ihrem Geschäftsführer eine Pension erst dann zusagen wird, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung und damit die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft ebenso wie die Leistungsfähigkeit des neu bestellten Geschäftsführers zuverlässig abzuschätzen vermag.

    Gleichermaßen verhält es sich bei einem sog. Management-buy-out, wenn bisherige leitende Angestellte eines Unternehmens dieses "aufkaufen" und sodann in Gestalt eines anderen Unternehmens fortführen (Senatsurteil in BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670).

  • FG Niedersachsen, 09.12.2003 - 6 K 138/02

    Voraussetzungen der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - I R 70/04
    Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 9. Dezember 2003 6 K 138/02 ist in Deutsches Steuerrecht/ Entscheidungsdienst (DStRE) 2005, 161 abgedruckt.
  • BFH, 22.10.2003 - I R 36/03

    Vorschüsse auf Gewinntantieme als vGA

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - I R 70/04
    Der Nutzungsüberlassende und der Nutzungsempfänger werden deswegen gemeinhin auf Kostenbasis abrechnen und sich etwaige Gewinnaufschläge teilen (vgl. ähnlich Senatsurteil vom 22. Oktober 2003 I R 36/03, BFHE 204, 106, BStBl II 2004, 307, m.w.N. zu Darlehensausleihungen; Gosch, a.a.O.).
  • BFH, 18.08.1999 - I R 10/99

    Probezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - I R 70/04
    Diese Kriterien sind bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen worden, das seit Jahren tätig war und lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Umwandlung (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).
  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - I R 70/04
    Diese Kriterien sind bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen worden, das seit Jahren tätig war und lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Umwandlung (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).
  • BFH, 17.12.1997 - I R 70/97

    VGA bei Vergütungen an beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - I R 70/04
    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahe stehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteile vom 17. Dezember 1997 I R 70/97, BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545; vom 27. März 2001 I R 27/99, BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - I R 70/04
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Senat die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 28.11.1991 - I R 13/90

    Aufwendungen für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - I R 70/04
    Aufgabe eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ist es, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Körperschaft und damit nur mittelbar im Interesse der Gesellschafter, nicht aber unmittelbar im Interesse einzelner Gesellschafter zu handeln (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 1991 I R 13/90, BFHE 166, 251, BStBl II 1992, 359).
  • BFH, 19.12.2003 - VI B 281/01

    Gesellschafter-Geschäftsführer: betriebliches Kfz - private Nutzung

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - I R 70/04
    Zwar mag dieser Wert beim Gesellschafter-Geschäftsführer für die einkommensteuerliche Erfassung des Nutzungsvorteils unbeschadet dessen Qualifizierung als Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder als vGA (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) maßgeblich sein (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2003 VI B 281/01, BFH/NV 2004, 488).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - I R 70/04
    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahe stehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteile vom 17. Dezember 1997 I R 70/97, BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545; vom 27. März 2001 I R 27/99, BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.02.1999 - I R 51/98

    VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage:

  • FG Köln, 29.06.2017 - 10 K 771/16

    Körperschaftsteuer: Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens als

    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 23. Februar 2005 - I R 70/04, BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882, vom 9. November 2005  I R 89/04, BFHE 211, 287, BStBl II 2008, 523, BFH-Beschluss vom 17. März 2010  I R 19/09, BFH/NV 2010, 1310 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 25. Mai 2004  VIII R 4/01, BFHE 207, 103, BFH/NV 2005, 105, DStR 2004, 2143).
  • BFH, 23.01.2008 - I R 8/06

    Private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter einer GmbH

    Der Vorteil ist nicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG mit 1 % des Listenpreises, sondern nach Fremdvergleichsmaßstäben mit dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung zuzüglich angemessenen Gewinnaufschlags zu bewerten (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Februar 2005 I R 70/04, BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882).

    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Senat die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteil vom 23. Februar 2005 I R 70/04, BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882).

    b) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882 entschieden, dass die vertraglich nicht geregelte private PKW-Nutzung durch den Geschäftsführer und Ehemann der Alleingesellschafterin einer Kapitalgesellschaft in Höhe der Vorteilsgewährung eine vGA darstellt.

    Zur Bewertung der vGA ist auf das Senatsurteil in BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882 zu verweisen: Die vGA ist nicht mit dem lohnsteuerrechtlichen Wert (1 % des Listenpreises des Fahrzeugs, § 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) zu bewerten.

  • BFH, 15.07.2020 - III R 62/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    Schließlich bemisst sich der Wert verdeckter Gewinnausschüttungen in Form von PKW-Nutzungen auf der Ebene der Kapitalgesellschaft nicht nach der 1 %-Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, sondern nach Fremdvergleichsmaßstäben in der Regel mit dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung (BFH-Urteile vom 23.02.2005 - I R 70/04, BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882, unter II.3.b, und vom 23.01.2008 - I R 8/06, BFHE 220, 276, BStBl II 2012, 260, unter II.3.).
  • BFH, 22.12.2010 - I R 47/10

    Bewertung einer vGA

    Auf dieser Grundlage hat der erkennende Senat im Urteil vom 23. Februar 2005 I R 70/04 (BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882) zur Privatnutzung eines PKW entschieden, dass für die Bewertung der vGA im Rahmen des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG auf der Ebene der Kapitalgesellschaft die für Privatentnahmen geltende Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nicht einschlägig ist.

    Der Vorteil ist vielmehr (so der Senat in BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882) ausschließlich nach Fremdvergleichsmaßstäben zu bewerten, was in der Regel zum Ansatz des gemeinen Werts führt und damit einen angemessenen Gewinnaufschlag einbezieht.

    Darüber hinaus hat er --im zweiten Rechtsgang zum Verfahren I R 83/07-- durch Beschluss vom 16. September 2009 I B 70/09 (BFH/NV 2010, 247) festgestellt, dass mit der Bezugnahme im Senatsurteil in BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882 auf eine Abrechnung "auf Kostenbasis" die Fixkosten des Firmen-PKW (z.B. Aufwendungen für Kraftfahrzeugsteuer und Kraftfahrzeugversicherung) ohne weiteres miterfasst sind.

  • FG Brandenburg, 26.10.2005 - 2 K 1763/02

    Verbotswidrige private Nutzung eines betrieblichen Personenkraftwagens durch

    Durch Beschluss vom 08.03.2005 - 3 K 1763/02 hat ursprünglich der Vorsitzende des 3. Senats, bei dem die Klage zunächst erfasst worden war, das Ruhen des Verfahrens bis zum Abschluss des bei dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahrens I R 70/04 angeordnet.

    Wird eine Privatnutzung durch den Anstellungsvertrag aber ausdrücklich ausgeschlossen, liegt es zumindest bei einem beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer nahe, statt von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 EStG von einer verdeckten Gewinnausschüttung in Sinne des § 20 Abs. 1 EStG auszugehen (ähnlich: BFH, Urteil vom 23.02.2005 - I R 70/04, DStR 2005, 918 [919]; Finanzgericht München, Urteil vom 28.09.2004 - 6 K 5409/02, EFG 2005, 224; für verdeckte Gewinnausschüttung auch: Gosch KStG § 8 Rz. 716, Briese, GmbHR 2005, 1271 [1274] unter III. 2.; ebenso im Ergebnis wohl: Pezzer, FR 2005, 891 [892] am Ende; anderer Auffassung: BFH, Beschluss vom 19.12.2003 - VI B 281/01, BFH/NV 2004, 488 m.N.).

    Folglich ist der Wert einer privaten Pkw-Nutzung nach der sog. 1-v.H.-Regelung zu ermitteln (in diesem Sinne: BFH, Urteil vom 13.02.2003 - X R 23/01, BStBl. II 2003, 472 [473]; Urteil vom 24.02.2000 - III R 59/98, BStBl. II 2000, 273 [274]; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 02. Februar 2005 - 2 K 193/03, juris; offen gelassen in: BFH, Urteil vom 23.02.2005 - I R 70/04, DStR 2005, 918 [919]; Briese, GmbHR 2005, 1271 [1274] unter III.2.).

    In diesem Zusammenhang verkennt der Senat nicht, dass die Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung mit dem Fremdvergleichswert auf der Ebene der Gesellschaft (vgl. hierzu: BFH, Urteil vom 23.02.2005 - I R 70/04, DStR 2005, 918 [919]), durchaus eine vergleichbare Bewertung auch auf der Ebene des Gesellschafters nahe legt.

    Zum einen sind die Einkünfte auf der Ebene des Gesellschafters nach § 20 EStG zu erfassen, so dass die Bewertung nach den diesbezüglichen Vorgaben des EStG nahe liegt, während § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf der Ebene der Kapitalgesellschaft gerade nicht einschlägig ist (BFH, Urteil vom 23.02.2005 - I R 70/04, DStR 2005, 918 [919]).

  • BFH, 17.07.2008 - I R 83/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Private PKW-Nutzung - Kostenentscheidung bei

    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Senat die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteil vom 23. Februar 2005 I R 70/04, BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882 entschieden, dass die vertraglich nicht geregelte private PKW-Nutzung durch den Geschäftsführer und Ehemann der Alleingesellschafterin einer Kapitalgesellschaft in Höhe der Vorteilsgewährung eine vGA darstellt.

    Zur Bewertung der vGA ist auf die Senatsurteile in BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882 und in DStR 2008, 962 zu verweisen: Die vGA ist nicht mit dem lohnsteuerrechtlichen Wert (1% des Listenpreises des Fahrzeugs, § 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) zu bewerten.

  • BFH, 18.09.2007 - I R 73/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Einbeziehung von Jahresfehlbeträgen in die

    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahe stehende Person erbringt, für die es an einer klaren und eindeutigen, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 23. Februar 2005 I R 70/04, BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882, m.w.N.).
  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 273/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Körperschaftssteuer: verdeckte

    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter (oder einer diesem nahestehenden Person) einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (Fremdvergleich; vgl. etwa BFH, Urteile vom 23. Februar 2005 - I R 70/04, BFHE 209, 252; vom 23. Januar 2008 - I R 8/06, BFHE 220, 276 und vom 22. Dezember 2012 - I R 47/10, GmbHR 2011, 601, 602).
  • FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 1405/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch private PKW-Nutzung des GmbH-Geschäftsführers

    Trotz dieser mit demUrteil vom 23. Oktober 1996 I R 71/95, BStBl. II 1999, 35 vollzogenen Rechtsprechungsänderung hat der I. Senat des BFH die Privatnutzung eines betrieblichen PKW einer GmbH durch deren Gesellschafter-Geschäftsführer-ohne weitere Überprüfung- alleine schon deshalb als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet, weil diese vertraglich nicht geregelt war (BFH, Urteil vom 23. Februar 2005 I R 70/04, BStBl. II. 2005, 882).

    Die unterschiedlichen Auffassungen des I. und VI. Senats des BFH haben weitere Folgerungen auf der Ebene der Wertfindung zur Folge: So setzt der VI. Senat den Vorteil beim Geschäftsführer mit dem lohnsteuerrechtlichen Wert (1 v.H. des Listenpreises des Fahrzeugs, § 8 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) an (vgl. etwa BFH vom 19. Dezember 2003 VI B 281/01, BFH/NV 2004, 488), während der I. Senat ihn nach Fremdvergleichsmaßstäben bemisst (BFH vom 23. Mai 2005 I R 70/04, BStBl. II 2005, 882).

    Folgt man indessen der Rechtsprechung des I. Senats (BFH, Urteil vom 23. Februar 2005 I R 70/04, BStBl. II. 2005, 882), so liegt in einer solchen Nutzung -unabhängig von den Gegebenheiten des Einzelfalls- generell eine verdeckte Gewinnausschüttung.

  • FG Köln, 08.12.2022 - 13 K 1001/19

    Körperschaftsteuer: Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung trotz Nutzungsverbots

    Vielmehr ist die unbefugte Privatnutzung in diesem Sinne durch das Gesellschaftsverhältnis zumindest mitveranlasst und führt nach der Rechtsprechung des I. Senats des BFH auf Gesellschaftsebene stets zu vGA (vgl. BFH-Urteile vom 05.10.1977 - I R 230/75, BStBl II 1978, 234; vom 23.02.2005 - I R 70/04, BStBl II 2005, 882; vom 23.01.2008 - I R 8/06, BStBl II 2012, 260; vom 17.07.2008 - I R 83/07, BFH/NV 2009, 417; für die Gesellschafterebene bei nachhaltiger vertragswidriger Privatnutzung dagegen differenzierend der VI. Senat, vgl. Urteile vom 23.04.2009 - VI R 81/06, BStBl II 2012, 262 und vom 11.02.2010 - VI R 43/09, BStBl II 2012, 266).

    Der Nutzungsüberlassende und der Nutzungsempfänger werden deswegen gemeinhin auf Kostenbasis abrechnen und sich etwaige Gewinnaufschläge teilen (vgl. BFH-Urteil vom 23.02.2005 - I R 70/04, BStBl II 2005, 882; BFH-Beschluss vom 16.09.2009 - I B 70/09, BFH/NV 2010, 247).

  • BFH, 07.03.2007 - I R 45/06

    VGA

  • FG Niedersachsen, 19.03.2009 - 11 K 83/07

    Vorliegen eines der Lohnsteuer unterliegenden Sachbezuges bei einer privaten

  • BFH, 22.12.2008 - I B 161/08

    VGA - Leistung an eine nahestehende Person und Gesellschafter - Verletzung

  • BFH, 17.03.2010 - I R 19/09

    Zusage einer Pension ohne ausreichende Erprobung als vGA - Berechnung der Höhe

  • FG Saarland, 07.01.2015 - 1 V 1407/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung auf Grund der ausschließlich privaten Nutzung eines

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 6 K 6154/10

    Körperschaftsteuer 2001 bis 2003; gesonderter Feststellung des verbleibenden

  • BFH, 16.09.2009 - I B 70/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung

  • FG Sachsen-Anhalt, 03.11.2010 - 3 K 1350/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Erteilung einer Pensionszusage vor Ablauf der

  • FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07

    Verdeckte Gewinnausschüttungen in der Einkommensteuer

  • FG Münster, 28.04.2023 - 10 K 1193/20

    Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) einer GmbH aufgrund

  • FG München, 18.07.2008 - 6 V 400/08

    Verdeckte Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Nutzung

  • FG München, 04.08.2008 - 7 K 3056/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Private Nutzung des betrieblichen Kfz durch

  • FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11

    Ausfallende Zinszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 6 K 1077/12

    Teilwertabschreibung auf unbesichertes Darlehen an Schwestergesellschaft -

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 12 K 12174/08

    Pensionszusage an ein die AG beherrschendes Vorstandsmitglied eingeschränkte

  • FG Baden-Württemberg, 09.09.2014 - 6 K 3313/12

    Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall eines Familienangehörigen des

  • BFH, 29.01.2010 - I B 88/09

    Pensionszusage an den "Noch-Nicht-Gesellschafter

  • BFH, 07.04.2008 - I B 143/07

    Grundsätzliche Bedeutung: verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Hessen, 01.12.2011 - 10 K 939/08

    Übernahme von Leasingraten eines zur Nutzung überlassenen Fahrzeugs als

  • FG Köln, 26.03.2008 - 5 K 1599/07

    Versteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens als Arbeitslohn; Wertung der

  • BFH, 11.10.2006 - XI B 89/06

    NZB: Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

  • BFH, 25.01.2005 - I S 8/04

    Einseitige Erledigungserklärung; AdV - Zuständigkeitswechsel des FA

  • FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 867/12

    Zulässigkeit einer Umsatztantieme bei ausschließlicher Zuständigkeit für den

  • FG Düsseldorf, 04.05.2010 - 6 K 4187/05

    Steuerliche Berücksichtigung von Betriebsausgaben als Abzug i.R.d. Zahlung von

  • BFH, 27.07.2009 - I B 26/09

    Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

  • FG München, 11.05.2010 - 6 K 249/07

    Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung bei privater Nutzung eines betrieblichen

  • FG München, 11.12.2017 - 7 K 786/16

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Darlehensverträge, Teilwertabschreibung,

  • FG Sachsen-Anhalt, 13.03.2013 - 3 K 309/09

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Fehlen von klaren im Voraus getroffener

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2014 - 6 K 6153/12

    Körperschaftsteuer 2007; Gewerbesteuermessbetrags 2007

  • FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07

    Betriebsvermögen und Ansparrücklage

  • FG Baden-Württemberg, 05.05.2015 - 6 K 3640/13

    Zulässigkeit einer Negativ-Tantieme an Gesellschafter-Geschäftsführer -

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2009 - 1 K 739/04

    Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung - zeitanteilige Kürzung bei

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.05.2014 - 3 K 1707/09

    Laufende Pensionszahlungen eines weiterhin entgeltlich für eine GmbH tätigen

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2013 - 6 K 6326/10

    Körperschaftsteuer 2008; Gewerbesteuermessbetrag 2008

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - 3 K 1035/08

    Ertragsteuerliche Behandlung eines Geschäftsführergehalts; Voraussetzungen für

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.03.2008 - 3 V 808/07

    Ertragsteuerliche Behandlung eines Geschäftsführergehalts; Vorliegen einer

  • FG Düsseldorf, 19.06.2007 - 6 K 6462/04

    Körperschaftsteuerliche Einordnung der Aufwendungen für Hotelbesuche und

  • FG Hamburg, 21.06.2006 - 5 K 193/03

    Pensionszusage bei neu gegründeter Kapitalgesellschaft

  • FG München, 25.10.2005 - 6 K 4437/04

    Kein Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Betriebs-Pkw bei nachträglich

  • FG Düsseldorf, 23.04.2008 - 6 V 280/08

    Nachträgliche Korrektur von Einkommensbeträgen bei verdeckter Gewinnausschüttung

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