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   BFH, 12.10.2005 - VIII R 87/03   

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https://dejure.org/2005,1830
BFH, 12.10.2005 - VIII R 87/03 (https://dejure.org/2005,1830)
BFH, Entscheidung vom 12.10.2005 - VIII R 87/03 (https://dejure.org/2005,1830)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - VIII R 87/03 (https://dejure.org/2005,1830)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    EStG 1998 § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 b; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2
    Zinsen aus laufender Kapitallebensversicherung sind nach zwölfjähriger Vertragsdauer steuerbefreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1998) § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2
    Steuerbefreiung von Zinsen aus einer weiter laufenden Kapitallebensversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung bei isolierter Zinsauszahlung und Weiterführung des Versicherungsvertrags

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkünfte aus Kapitalvermögen ? Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung ? Auszahlung von Zinsen nach Ablauf eines Zeitraums von mehr als zwölf Jahren seit Vertragsabschluss bei Weiterführung des Vertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zinsen aus weiter laufender Kapitallebensversicherung

  • meyer-koering.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Steuerfreiheit von Zinsen aus weiter laufender Kapitallebensversicherung

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Sparanteilszinsen bei laufenden Verträgen steuerfrei

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Sparanteilszinsen bei laufenden Verträgen steuerfrei!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zinsen aus weiter laufender Kapitallebensversicherung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerfreiheit von Zinseinkünften aus einer Kapitallebensversicherung bei Weiterführung des Versicherungsvertrages nach Ablauf eines Zeitraums von mehr als zwölf Jahren seit Vertragsabschluss; Außerrechnungsmäßige und rechnungsmäßige Zinsen aus Sparanteilen; Verrechnung ...

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit ausbezahlter Zinsen aus weitergeführtem Lebensversicherungsvertrag

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Lebensversicherung: Zinsen steuerfrei auszahlen lassen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sparanteilszinsen bei laufenden Verträgen sind steuerfrei

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Positive Entscheidung des BFH - Sparanteilszinsen bei laufenden Verträgen sind steuerfrei

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kapitalmarkt - Lebensversicherung: Sind Zinsen, die erst nach 12 Jahren gezahlt werden, steuerfrei?

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 1 Nr 6 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 6 S 2
    Kapitaleinkünfte; Lebensversicherung; Zinsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 467
  • VersR 2006, 1098
  • BB 2006, 368
  • BB 2006, 648
  • DB 2006, 365
  • BStBl II 2006, 251
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.07.2005 - VIII R 71/04

    Nachträgliche Laufzeitverlängerung eines Lebensversicherungsvertrages stellt die

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - VIII R 87/03
    Bei der letzten Alternative ist zu berücksichtigen, dass die Steuerfreiheit der Zinsen aus Lebensversicherungen nach dem Wortlaut des Gesetzes weder an ein bestimmtes Lebensalter des Bezugsberechtigten, noch an das Erreichen des Rentenalters oder an das Ausscheiden aus dem Berufsleben bei Fälligkeit der Versicherung gebunden ist, sondern allein an eine Mindestlaufzeit des Vertrages von zwölf Jahren im Zeitpunkt des Rückkaufs (vgl. Senatsurteil vom 6. Juli 2005 VIII R 71/04, BFH/NV 2005, 2108).
  • FG Düsseldorf, 18.09.2003 - 10 K 4981/00

    Kapitaleinkünfte; Kapitallebensversicherung; Isolierte Zinsauszahlung; Analogie;

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - VIII R 87/03
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1784 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 26.11.2014 - VIII R 39/10

    Vorbezug aus einer privaten schweizerischen Pensionskasse für einen Grenzgänger

    Denn der Vorbezug wurde, wie das FG in Rz 44, 45, 104, 105 der Vorentscheidung in EFG 2011, 1799 selbst festgestellt hat, gerade nicht aufgrund des Eintritts eines der reglementarischen Versorgungsfälle Alter, Tod oder Invalidität geleistet (siehe dazu BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 VIII R 87/03, BFHE 211, 467, BStBl II 2006, 251, unter II.1.c).

    Nach dem Senatsurteil in BFHE 211, 467, BStBl II 2006, 251 sind jedoch ausgezahlte Zinsen auch bei anschließender Weiterführung einer unter die Norm fallenden Versicherung entsprechend § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 2004 steuerbefreit, wenn im Zeitpunkt der Auszahlung die zwölfjährige Haltedauer erfüllt ist.

  • BFH, 27.09.2016 - VIII R 66/13

    Zufluss von Zinsen aus einem Lebensversicherungsvertrag nach Änderung des

    Denn für die Bemessung der Mindestlaufzeit kommt es allein auf die Zeitspanne zwischen Abschluss des Vertrages (hier 15. Oktober 1981) und dem vereinbarten Endzeitpunkt (hier 1. Juli 1993) an; auf die vereinbarte Rückdatierung des Vertrages in das Jahr 1979 können sich die Kläger wegen der Maßgeblichkeit des Abschlussdatums des Vertrages für die Mindestlaufzeit (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 VIII R 87/03, BFHE 211, 467, BStBl II 2006, 251) nicht berufen.
  • FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 12 K 10521/05

    Einkommensteuerpflichtigkeit von Zinserträgen aus einer vom Steuerpflichtigen vor

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Steuerfreiheit der Zinsen aus Lebensversicherungen nach dem Wortlaut des Gesetzes weder an ein bestimmtes Lebensalter des Bezugsberechtigten, noch an das Erreichen des Rentenalters oder an das Ausscheiden aus dem Berufsleben bei Fälligkeit der Versicherung gebunden ist, sondern allein an eine Mindestlaufzeit des Vertrages von zwölf Jahren im Zeitpunkt des Rückkaufs (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 VIII R 87/03, BFH/NV 2006, 658 (659) m.w.N.).
  • FG Hessen, 16.06.2011 - 11 K 2096/09

    Steuerpflicht von außerrechnungsmäßig und rechnungsmäßigen Zinsen aus einem

    Soweit sich der Kläger dabei auf das Urteil des BFH vom 12.10.2005 (VIII R 87/03, BFHE 211, 467, Bundessteuerblatt II 2006, 251) stützt, vermag der erkennende Senat auch dem nicht zu folgen.
  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 1285/08

    Steuerbarkeit und Steuerbefreiung des Vorbezugs (incl. des Zinsanteils) aus einer

    Die Weiterführung des Versicherungsverhältnisses zwischen der Pensionskasse J und dem Kläger nach Auszahlung der Zinsen mit dem Vorbezug im Jahr 2005 nach Ablauf von mehr als zwölf Jahren nach dem Vertragsabschluss im Jahr 1992 steht der Annahme der Steuerfreiheit der ausgezahlten Zinsen nicht entgegen (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 VIII R 87/03, BStBl II 2006, 651).
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 14/07

    Steuerfreiheit der monatlichen und der vom Reingewinn bestimmten

    Entsprechend heißt es im Entwurf eines JStG 1996 in der Begründung zur Neufassung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG: "Die Steuerbefreiung für Zinserträge auf Lebensversicherungen ist auf Verträge zu beschränken, die der Risikovorsorge und Altersversorgung dienen" (BTDrucks 13/1686, S. 26; BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 VIII R 87/03, BStBl II 2006, 251, zu II.1. c ).
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