Rechtsprechung
BFH, 09.11.2005 - VI R 19/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 9 Abs. 5
- IWW
- Judicialis
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Häusliche Arbeitszimmer ? Beschränkter Abzug von Renovierungskosten vor Bezug der Wohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b § 9 Abs. 5
Häusliche Arbeitszimmer; beschränkter Abzug von Renovierungskosten vor Bezug der Wohnung - datenbank.nwb.de
Abzugsrahmen für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Renovierungskosten und häusliches Arbeitszimmer
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Renovierungskosten und häusliches Arbeitszimmer
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für einen beschränkten Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; Wechsel des Arbeitszimmers innerhalb des gleichen Veranlagungszeitraums
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Steuerabzug für häusliches Arbeitszimmer - Umzug und Renovierungskosten ändern nichts am Höchstbetrag
- kanzlei-klumpe.de
, S. 7 (Kurzinformation)
Abzugshöchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer auch bei Zimmerwechsel nur einmal pro Jahr
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 14.10.2003 - 4 K 350/00
- BFH, 09.11.2005 - VI R 19/04
Papierfundstellen
- BFHE 211, 505
- NJW 2006, 943
- NZM 2006, 311
- BB 2006, 420
- DB 2006, 365
- BStBl II 2006, 328
Wird zitiert von ... (19)
- BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03
(Häusliches Arbeitszimmer: vorab entstandene Werbungskosten, Aufwendungen für das …
a) Ob und in welchem Umfang die Aufwendungen für das Herrichten eines häuslichen Arbeitszimmers für eine nachfolgende berufliche Tätigkeit als Werbungskosten abziehbar sind, bestimmt sich im Hinblick auf § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG nach den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit (…zuletzt Senatsurteile vom 2. Dezember 2005 VI R 63/03, BStBl II 2006, 329, BFH/NV 2006, 871; vom 9. November 2005 VI R 19/04, BStBl II 2006, 328, BFH/NV 2006, 666). - BFH, 09.05.2017 - VIII R 15/15
Zur mehrfachen Nutzung des Höchstbetrages in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG …
Er kann seine Aufwendungen daher nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag abziehen, auch wenn er in einem Veranlagungszeitraum zwei Arbeitszimmer im gleichen Haushalt oder (z.B. durch einen Umzug veranlasst) zeitlich gestaffelt zwei Arbeitszimmer in zwei verschiedenen Haushalten nutzt (…so i.E. schon BFH-Urteil vom 9. November 2006 IV R 2/06, BFH/NV 2007, 677; BFH-Urteile vom 20. November 2003 IV R 30/03, BFHE 204, 176, BStBl II 2004, 775; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212;… BFH-Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 50/04, BFH/NV 2005, 1550; BFH-Urteile vom 23. September 2009 IV R 21/08, BFHE 227, 31, BStBl II 2010, 337; vom 9. November 2005 VI R 19/04, BFHE 211, 505, BStBl II 2006, 328 - allerdings ausgehend von objektbezogenem Höchstbetrag).(5) Ob der Abzug der Aufwendungen auch deshalb auf den Höchstbetrag begrenzt ist, weil die Rechtsprechung bisher (…vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 677; in BFHE 204, 176, BStBl II 2004, 775; in BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212; in BFHE 227, 31, BStBl II 2010, 337; in BFHE 211, 505, BStBl II 2006, 328;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1550) --ausgehend von der Objektbezogenheit des Höchstbetrages-- funktionsgleich genutzte häusliche Arbeitszimmer in einem Haushalt des Steuerpflichtigen bzw. mehrere funktionsgleich genutzte häusliche Arbeitszimmer, die während eines Veranlagungszeitraums nacheinander in den verschiedenen Häusern bzw. Wohnungen des Steuerpflichtigen genutzt werden, als funktionale Einheit und damit für die Anwendung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG als ein Objekt angesehen hat und diese Rechtsprechung auf den Streitfall übertragbar ist, kann somit dahinstehen.
- BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11
Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw. …
aa) Das trifft nicht zu, weil die Bestimmung in § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG, nach der die Wohnungseigentümer auch von den Vorschriften des Gesetzes abweichende Vereinbarungen treffen können, es ermöglicht, in einer Gemeinschaftsordnung im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander Untergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und selbständiger Beschlussfassungskompetenz ihrer Mitglieder zu errichten (…vgl. Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 10 Rn. 85; Hügel, NZM 2010, 8, 13; Wenzel, NZM 2006, 311, 314;… Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 23 Rn. 5).
- BFH, 27.10.2011 - VI R 71/10
Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und …
Nach der zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 1996 ergangenen Rechtsprechung des BFH bestimmt sich bei einem Steuerpflichtigen, der lediglich eine einzige berufliche Tätigkeit --teilweise zu Hause und teilweise auswärts-- ausübt, der Mittelpunkt danach, ob er im Arbeitszimmer diejenigen Handlungen vornimmt und Leistungen erbringt, die für den ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind (…ständige Rechtsprechung, s. etwa BFH-Urteile vom 15. März 2007 VI R 65/05, BFH/NV 2007, 1133; vom 23. Mai 2006 VI R 21/03, BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600; vom 9. November 2005 VI R 19/04, BFHE 211, 505, BStBl II 2006, 328).Entsprechendes gilt für den Lehrer (BFH-Urteil in BFHE 211, 505, BStBl II 2006, 328).
- BFH, 15.04.2010 - VI R 20/08
Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale
Der Werbungskostencharakter der Aufwendungen und damit die Möglichkeit ihrer Abziehbarkeit schon im Streitjahr ergeben sich aus der beabsichtigten zukünftigen beruflichen Nutzung (Senatsentscheidungen vom 9. November 2005 VI R 19/04, BFHE 211, 505, BStBl II 2006, 328; vom 23. Mai 2006 VI R 21/03, BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600). - FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2015 - 2 K 1595/13
Keine zwei häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzbar
Diese Nutzung aber findet in einem häuslichen Rahmen statt und lässt daher wegen der Nähe zum privaten Lebensbereich des Steuerpflichtigen nach dem Willen des Gesetzgebers nur einen beschränkten Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug zu (BFH Urteil vom 9. November 2005 VI R 19/04, Bundessteuerblatt II 2006, 328).Der Senat erkennt in den beiden genannten Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (IV R 21/08, VI R 19/04) die Auffassung, dass der Abzugsbetrag nach § 4 Abs. 5 Nummer 6b Satz 3 EStG (auch) personenbezogen ist, also jedem Steuerpflichtigen für jeden Veranlagungszeitraum unabhängig von der Anzahl seiner zu gleichen Zwecken und für die gleiche Einkunftsart genutzten Arbeitszimmer der Abzugsbetrag von 1.250 EUR nur einmal zusteht.
Insofern unterscheidet sich der Streitfall nicht von dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des BFH vom 16. Dezember 2004 zu Grunde lag (VI R 19/04, Bundessteuerblatt II 2006, 328), in dem ein einmaliger Umzug in ein kurz zuvor erworbenes Wohnhaus zu zwei in einem Veranlagungszeitraum genutzten häuslichen Arbeitszimmern geführt hat.
- BFH, 08.12.2011 - VI R 13/11
Arbeitszimmer eines Richters - Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und …
Nach der zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 1996 ergangenen Rechtsprechung des BFH bestimmt sich bei einem Steuerpflichtigen, der lediglich eine einzige berufliche Tätigkeit --teilweise zu Hause und teilweise auswärts-- ausübt, der Mittelpunkt danach, ob er im Arbeitszimmer diejenigen Handlungen vornimmt und Leistungen erbringt, die für den ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind (ständige Rechtsprechung;… s. etwa BFH-Urteile vom 15. März 2007 VI R 65/05, BFH/NV 2007, 1133; vom 23. Mai 2006 VI R 21/03, BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600; vom 9. November 2005 VI R 19/04, BFHE 211, 505, BStBl II 2006, 328).So ist bei einem Lehrer das häusliche Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, weil ein Lehrer die für seinen Beruf wesentlichen und prägenden Leistungen regelmäßig nicht zu Hause, sondern in der Schule erbringt (BFH-Urteil in BFHE 211, 505, BStBl II 2006, 328).
- BFH, 16.07.2014 - X R 49/11
Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten - Mittelpunkt der gesamten …
Maßgebend ist, ob --unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung-- das qualitativ für eine bestimmte steuerbare Tätigkeit Typische im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird (ständige Rechtsprechung für die Rechtslage seit 1996, vgl. BFH-Urteile vom 13. November 2002 VI R 82/01, BFHE 201, 93, BStBl II 2004, 62;… vom 9. April 2003 X R 75/00, BFH/NV 2003, 917; vom 22. November 2006 X R 1/05, BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304;… vom 15. März 2007 VI R 65/05, BFH/NV 2007, 1133; vom 23. Mai 2006 VI R 21/03, BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600; in BFHE 210, 493, BStBl II 2006, 18; vom 9. November 2005 VI R 19/04, BFHE 211, 505, BStBl II 2006, 328; zuletzt in BFHE 235, 448, BStBl II 2012, 234, und in BFHE 236, 92, BStBl II 2012, 236;… Söhn, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rz Lb 191). - FG Münster, 15.03.2016 - 11 K 2425/13
Einkommensteuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer …
Dies folgt aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach welcher der Steuerpflichtige den mit dem beschränkten Abzug verbundenen Höchstbetrag für jeden Veranlagungszeitraum nur einmal in Ansatz bringen kann; anderenfalls käme es zu einer vom Gesetz nicht gedeckten Verdoppelung oder gar Vervielfachung des Abzugsrahmens (BFH-Urteil vom 9.11.2005 VI R 19/04, BStBl. II 2006, 328). - FG Baden-Württemberg, 28.04.2014 - 13 K 146/13
Abzugsbegrenzung für häusliches Arbeitszimmer eines Gerichtsvollziehers
Nach der zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 1996 ergangenen Rechtsprechung des BFH bestimmt sich bei einem Steuerpflichtigen, der lediglich eine einzige berufliche Tätigkeit --teilweise zu Hause und teilweise auswärts-- ausübt, der Mittelpunkt danach, ob er im Arbeitszimmer diejenigen Handlungen vornimmt und Leistungen erbringt, die für den ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind (ständige Rechtsprechung;… s. etwa BFH-Urteile vom 15. März 2007 VI R 65/05, BFH/NV 2007, 1133; vom 23. Mai 2006 VI R 21/03, BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600; vom 9. November 2005 VI R 19/04, BFHE 211, 505, BStBl II 2006, 328).b) So ist bei einem Lehrer das häusliche Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, weil ein Lehrer die für seinen Beruf wesentlichen und prägenden Leistungen regelmäßig nicht zu Hause, sondern in der Schule erbringt (BFH-Urteil in BFHE 211, 505, BStBl II 2006, 328).
- FG Köln, 31.03.2008 - 14 K 2865/07
Zulassung einer Revision
- FG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 6 K 610/14
Häusliches Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt eines Dirigenten und …
- FG Köln, 17.04.2013 - 4 K 1778/10
Häusliches Arbeitszimmer einer Ausbilderin für Lehrer an einem Studienseminar …
- BFH, 29.04.2009 - VIII B 149/08
Qualifizierung als "häusliches Arbeitszimmer" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b …
- FG Hamburg, 10.06.2014 - 3 K 239/13
Häusliches Arbeitszimmer eines Fachseminarleiters (Ausbilder für …
- FG Baden-Württemberg, 31.05.2006 - 12 K 117/06
Häusliches Arbeitszimmer - vorweggenommene Betriebsausgaben
- FG Düsseldorf, 14.10.2004 - 10 K 4057/04
Vorweggenommene Werbungskosten; Aufwendungen; Häusliches Arbeitszimmer; …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 5 K 5253/11
Kein Werbungskostenabzug für häusliches Arbeitszimmer einer Richterin am …
- FG München, 08.05.2009 - 10 K 775/09
Abgrenzung zwischen häuslichem Arbeitszimmer und Betriebsstätte bei fehlender …