Rechtsprechung
   BFH, 04.04.2006 - VI R 11/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1437
BFH, 04.04.2006 - VI R 11/02 (https://dejure.org/2006,1437)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2006 - VI R 11/02 (https://dejure.org/2006,1437)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2006 - VI R 11/02 (https://dejure.org/2006,1437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Doppelte Haushaltsführung: Wechsel der Familienwohnung am gleichen Ort

  • datenbank.nwb.de

    Doppelte Haushaltsführung: Wechsel der Familienwohnung am gleichen Ort

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung ? Wechsel der Familienwohnung am gleichen Ort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung und der Wechsel der Familienwohnung

  • IWW (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung - Umzug aus privaten Gründen am Wohnort

  • IWW (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung - Umzug aus privaten Gründen am Wohnort

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Haushaltsführung und der Wechsel der Familienwohnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Beendigung eines berufliches Veranlassungszusammenhangs einer doppelten Haushaltsführung ; Verlegung des Familienhausstandes innerhalb desselben Ortes

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verlegung des Familienhaushalts für doppelte Haushaltsführung unschädlich

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Doppelte Haushaltsführung wird durch einen Umzug des Arbeitnehmers am Wohnort nicht beendet

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Doppelte Haushaltsführung
    Begründung einer doppelten Haushaltsführung
    Berufliche Veranlassung
    Einzelfälle

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
    Beendigung; Beschäftigungsort; Doppelte Haushaltsführung; Scheidung; Wohnungswechsel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 213, 323
  • NJW 2006, 3312 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 1447 (Ls.)
  • BB 2006, 2010
  • BB 2006, 2060
  • DB 2006, 1935
  • BStBl II 2006, 714
  • NZA-RR 2006, 590
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VI R 11/02
    Dies gilt gleichermaßen für verheiratete, ledige als auch --wie hier-- für in Trennung befindliche Steuerpflichtige (zur Gleichstellung vgl. auch BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180).
  • BFH, 29.11.1974 - VI R 77/73

    Eheleute - Beschäftigungsort - Familiengerechte Wohnung - Eigener Hausstand -

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VI R 11/02
    Erforderlich für eine doppelte Haushaltsführung ist demnach eine Aufsplitterung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459).
  • FG Hamburg, 06.11.2007 - 8 K 44/07

    Einkommensteuer: Doppelte Haushaltsführung

    Erforderlich für eine doppelte Haushaltsführung ist demnach eine Aufsplitterung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte (vgl. BFH, Urteil vom 4.4.2006, VI R 11/02, [...]).

    Eine doppelte Haushaltsführung liegt dagegen nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort in einer für die Unterbringung der Familie geeigneten Wohnung einen eigenen Hausstand unterhält und daneben noch die bisherige Familienwohnung an einem früheren Beschäftigungsort beibehält (vgl. BFH, Urteil vom 4.4.2006, VI R 11/02, [...]; Urteil vom 29.11.1974, VI R 77/73, [...]; FG Hamburg, Urteil vom 17.8.2007, 5 K 160/06, [...]).

  • FG Düsseldorf, 24.11.2006 - 18 K 3223/05

    Doppelte Haushaltsführung; Berufstätige Ehepartner; Beschäftigungsort;

    Das BFH-Urteil vom 4. April 2006 VI R 11/02, BStBl II 2006, 714 führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung von dem BFH-Urteil VI R 11/02) zugelassen.

  • FG Schleswig-Holstein, 26.10.2006 - 5 K 29/06

    Aufwendungen für eine geltend gemachte doppelte Haushaltsführung als

    Erforderlich für eine doppelte Haushaltsführung ist demnach eine Aufsplittung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte (BFH-Urteil vom 4. April 2006, VI R 11/02, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2006, 1915 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 29. November 1974, VI R 77/73, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1975, 459).
  • FG Hamburg, 12.09.2008 - 5 K 199/07

    Einkommensteuer: Doppelte Haushaltsführung

    Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort in einer für die Unterbringung der Familie geeigneten Wohnung einen eigenen Hausstand unterhält und daneben noch die bisherige Familienwohnung an einem früheren Beschäftigungsort beibehält (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 29.11.1974 - VI R 77/73, BStBl II 1975, 459; BFH-Urteil vom 04.04.2006 - VI R 11/02, BStBl II 2006, 714).
  • FG München, 30.03.2007 - 8 K 5168/04

    Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung in Form wöchentlicher

    Nach den dem Streitfall zugrundeliegenden und von den Klägern vorgetragenen tatsächlichen Umständen ist die vom Kläger ursprünglich begründete beruflich begründete doppelte Haushaltsführung in eine privat veranlasste übergegangen (vgl. auch BFH, Urteil vom 04. April 2006 VI R 11/02, BStBl II 2006, 714).
  • FG Hamburg, 17.08.2007 - 5 K 160/06

    Einkommensteuergesetz: Doppelte Haushaltsführung, wenn beide Ehepartner auch am

    Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort in einer für die Unterbringung der Familie geeigneten Wohnung einen eigenen Hausstand unterhält und daneben noch die bisherige Familienwohnung an einem früheren Beschäftigungsort beibehält (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 29.11.1974 - VI R 77/73, BStBl II 1975, 459;vom 4.4.2006 - VI R 11/02, BStBl II 2006, 714).
  • FG Köln, 16.10.2008 - 10 K 4005/05

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung

    Denn die bloße Verlagerung des Familienhausstandes durch Umzug der Steuerpflichtigen innerhalb desselben Ortes hat nicht zur Folge, dass künftig eine aus privaten Gründen veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegt (BFH-Urteil vom 4. April 2006 VI R 11/02, BFHE 213, 323, BStBl II 2006, 714, BFH/NV 2006, 1915).
  • FG Hamburg, 12.09.2007 - 8 K 2/07

    Finanzgerichtsordnung: Kostenverteilung bei übereinstimmender

    Diese Erklärung hat der Vertreter des beklagten Finanzamtes vielmehr allein unter prozessökonomischen Gesichtspunkten vor dem Hintergrund abgegeben, dass in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes bislang nicht geklärt ist, ob der berufliche Veranlassungszusammenhang einer doppelten Haushaltsführung dadurch beendet wird, dass ein Steuerpflichtiger seinen Familienhaushalt an einen anderen Ort verlegt (vgl. zum beruflichen Veranlassungszusammenhang bei einem Wechsel der Familienwohnung am gleichen Ort BFH, Urteil vom 4.4.2006, VI R 11/02, BStBl. II, S. 714 = BFHE 213, 323).
  • FG München, 10.05.2007 - 5 K 269/06

    Doppelte Haushaltsführung und eigener Hausstand im Haus der Eltern;

    Eine bloße Verlegung des Familienwohnsitzes bzw. Haupthausstandes innerhalb eines Ortes oder einer Gemeinde berührt indessen die berufliche Fortdauer der beruflichen Haushaltsführung nicht (BFH-Urteil vom 04.04.2006 VI R 11/02, BStBl II 2006, 714).
  • FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 253/05

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei Wohnung im Elternhaus und

    Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort in einer für die Unterbringung der Familie geeigneten Wohnung einen eigenen Hausstand unterhält und daneben noch die bisherige Familienwohnung an einem früheren Beschäftigungsort beibehält (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 29.11.1974 - VI R 77/73, BStBl II 1975, 459; vom 04.04.2006 - VI R 11/02, BStBl II 2006, 714).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht