Rechtsprechung
   BFH, 13.07.2006 - IV R 5/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3203
BFH, 13.07.2006 - IV R 5/05 (https://dejure.org/2006,3203)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2006 - IV R 5/05 (https://dejure.org/2006,3203)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - IV R 5/05 (https://dejure.org/2006,3203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AO 1977 § 233a Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 233a Abs. 2 S. 2
    Zur Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 AO 1977 bei Einkünften aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • datenbank.nwb.de

    Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 AO bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verzinsung von Steuererstattungsansprüchen ? Karenzzeit von 15 oder 21 Monaten ? Beginn des Zinslaufs nach § 233a Abs. 2 AO bei negativen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und positiven und negativen Einkünften aus anderen Einkunftsarten ? Die Einkünfte aus Land- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerzinsen und Landwirtschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerzinsen und Landwirtschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beginn des Zinslaufs für die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen bei Land- und Forstwirten mit nur geringfügigen Einkünften; Abschöpfung der Liquiditätsvorteile durch eine spätere Steuerfestsetzung zur Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 233a Abs 2 S 2, EStG § 13
    Einkünfte; Erstattungszinsen; Karenzzeit; Landwirtschaft; Zinslauf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 214, 26
  • BB 2006, 2234
  • DB 2007, 325
  • BStBl II 2006, 881
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Niedersachsen, 10.05.2000 - 12 K 503/95

    Karenzzeit zur Verzinsung von Steuererstattungsansprüchen grds. 15 Monate; bei

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - IV R 5/05
    Damit lässt sich eine Auslegung des in der Vorschrift verwendeten Begriffs "Überwiegen" nicht vereinbaren, die bei dem Vergleich der Zahlen unberücksichtigt lässt, ob die Einkünfte positiv oder negativ sind (ebenso Urteil des Niedersächsischen FG vom 10. Mai 2000 12 K 503/95, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 1293).

    (2) Nach Auffassung der Vorinstanz ist der rechnerische Saldo maßgeblich (ebenso FG Niedersachsen, Urteil in EFG 2000, 1293; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 233a AO Rz. 31; Klein/ Rüsken, AO, 8. Aufl., § 233a Rz. 13; Pahlke/Koenig, Abgabenordnung § 233a Rz. 26; Kögel in Beermann/Gosch, a.a.O., § 233a Rz. 43; a.A. Wagner in: Kühn/v.Wedelstädt, a.a.O., § 233a Rz. 7; Loose in Tipke/Kruse, a.a.O., § 233a AO Tz. 19).

  • BFH, 05.06.1996 - X R 234/93

    Erhebung von Nachforderungszinsen - Sachliche Unbilligkeit - Erlaß eines

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - IV R 5/05
    a) Mit der allgemeinen Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen wollte der Gesetzgeber einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Steuern bei den einzelnen Steuerpflichtigen, aus welchen Gründen auch immer, zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden (Begründung des Gesetzentwurfs, BTDrucks 11/2157 S. 194; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BFHE 180, 240, BStBl II 1996, 503; Kögel in Beermann/Gosch, AO § 233a Rz. 1).

    Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sollen Liquiditätsvorteile, die durch die spätere Steuerfestsetzung entstehen, für die Zeit nach Ablauf von 15 Monaten nach Entstehung der Steuer abgeschöpft werden (BFH-Urteil in BFHE 180, 240, BStBl II 1996, 503).

  • BFH, 08.03.1990 - IV R 105/89

    Gewährung eines Freibetrags bei Überwiegen der Einkünfte aus einer freien

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - IV R 5/05
    bb) Sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft negativ, überwiegen die anderen Einkünfte, wenn diese positiv oder in geringerem Umfang negativ sind (vgl. Senatsurteil vom 8. März 1990 IV R 105/89, BFH/NV 1990, 566, zu § 18 Abs. 4 EStG a.F.; Krabbe, a.a.O., S. 34; Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 233a AO Nr. 8).
  • BFH, 20.09.1995 - X R 86/94

    Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - IV R 5/05
    Dabei hat der Gesetzgeber den Liquiditätsvorteil typisierend bewertet, um die Zinsberechnung zu vereinfachen, und so die Berufung auf besondere Umstände des Einzelfalls ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53).
  • BFH, 01.06.2016 - X R 66/14

    Erlass von Nachzahlungszinsen

    Dafür sind diese Einkünfte mit allen anderen zusammengefassten Einkünften zu vergleichen (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 13. Juli 2006 IV R 5/05, BFHE 214, 26, BStBl II 2006, 881, unter II.1.c).

    Für die Berücksichtigung von Besonderheiten des Einzelfalls lässt gerade eine hochgradig typisierende Regelung keinen Raum (ähnlich BFH-Urteil in BFHE 214, 26, BStBl II 2006, 881, unter II.1.c cc (4)).

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2009 - 12 K 1695/05

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals des Überwiegens der landwirtschaftlichen und

    Als in der Rechtsprechung geklärt kann die Frage angesehen werden, ob beim "Überwiegen" der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auf das bloße Größenverhältnis der Zahlen und damit auf das "wirtschaftliche Gewicht" der verschiedenen Einkünfte oder aber auf deren wirtschaftlichen Wert abzustellen ist: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der der erkennende Senat folgt, ist für den Vergleich der Einkünfte auf den wirtschaftlichen Wert abzustellen (BFH, Urteile vom 08. März 1990 - IV R 105/89, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 1990, 566; vom 13. Juli 2006 - IV R 5/05, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2006, 881; anderer Ansicht: Teile der Literatur, vgl. Loose, in: Tipke/Kruse, a.a.O.).

    Erzielt der Steuerpflichtige neben den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus mindestens zwei weiteren Einkunftsarten, so ist ferner als geklärt anzusehen, dass die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht mit jedem Betrag dieser weiteren Einkunftsarten isoliert zu vergleichen sind; vielmehr sind die Beträge der weiteren Einkunftsarten vorab zusammen zu ziehen (also bei gleichem Vorzeichen zu addieren bzw. bei unterschiedlichen Vorzeichen zu saldieren), und nur der ermittelte Saldo aus den übrigen Einkünften ist dann den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft vergleichend gegenüber zu stellen (BFH, Urteil vom 13. Juli 2006 - IV R 5/05, a.a.O.; ebenso bereits das Niedersächsische Finanzgericht [FG] , Urteil vom 10. Mai 2000 - 12 K 503/95).

    Dem gegenüber besteht die grundsätzliche Funktion des § 233a Abs. 2 AO anerkanntermaßen gerade darin, den an einem Steuerschuldverhältnis Beteiligten ein möglichst einfaches Instrument für die Zinsberechnung an die Hand zu geben, wobei in Kauf genommen wird, nicht alle Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigen zu können (BFH, Urteile vom 20. September 1995 - X R 86/94, BStBl. II 1996, 53; vom 13. Juli 2006 - IV R 5/05, a.a.O.; FG Hamburg, Urteil vom 19. April 2007 - 5 K 21/06, veröffentlicht in [...]).

  • BFH, 26.04.2012 - IV R 23/09

    Beginn des Zinslaufs nach § 233a Abs. 2 Satz 2 AO - Überwiegen der Einkünfte aus

    Werden andere Einkünfte in zwei oder mehreren Einkunftsarten erzielt, kommt es für den Vergleich auf die Summe oder, wenn darunter nicht nur positive Einkünfte sind, den Saldo der anderen Einkünfte an (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juli 2006 IV R 5/05, BFHE 214, 26, BStBl II 2006, 881).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 K 1793/03

    Kein Liquiditätsvorteil aus einer zu hoch festgesetzten und aufgrund eines

    Die Ursachen und Begleitumstände im Einzelfall sind unbeachtlich und ein Verschulden ist prinzipiell irrelevant, und zwar auf beiden Seiten des Steuerschuldverhältnisses (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH-vom13. Juli 2006, IV R 5/05, Bundessteuerblatt -BStBl.-II 2006, 881 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 6 A 11636/06

    Beitragsrecht; Verzinsung einer Erstattungsforderung

    Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sollen Liquiditätsvorteile, die durch die spätere Steuerfestsetzung entstehen, für die Zeit nach Ablauf von 15 Monaten nach Entstehung der Steuer abgeschöpft werden (BFH, IV R 5/05, BStBl II 2006, 881, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 2 K 561/06

    Beitrag, Beitragsrecht, Abwasser, Abwasserbeitrag, Abwasserbeseitigung,

    Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sollen Liquiditätsvorteile, die durch die spätere Steuerfestsetzung entstehen, für die Zeit nach Ablauf von 15 Monaten nach Entstehung der Steuer abgeschöpft werden (BFH, IV R 5/05, BStBl II 2006, 881, juris).
  • FG Hamburg, 19.04.2007 - 5 K 21/06

    Karenzzeit gemäß § 233a AO

    Dabei hat der Gesetzgeber im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung den Liquiditätsvorteil für die Zeit nach Ablauf von 15 Monaten nach Entstehung der Steuer typisierend bewertet, um die Zinsberechnung zu vereinfachen, und so die Berufung auf besondere Umstände des Einzelfalls ausgeschlossen (vgl. BFH Urteile vom 20.9.1995 X R 86/94, BFHE 178, 555 , BStBl II 1996, 53 und vom 5.6.1996 X R 234/93, BFHE 180, 240 , BStBl II 1996, 503 , und vom 13.7.2006 IV R 5/05, BFHE 214, 26 , BStBl II 2006, 881 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht